Begründung:
Für ein friedliches Miteinander und ein Leben in Freiheit auf der Basis von Recht und Gesetz ist es unabdingbar, dass die Menschen in Rödermark und natürlich darüber hinaus darauf vertrauen können, hier sicher zu leben, Hilfe in Not zu erhalten und vom Staat und seinen Organen geschützt zu werden. Die Polizei sowie die Ordnungsund Rettungskräfte stehen für dieses Vertrauen tagein, tagaus sowie ohne Wenn und Aber als Garanten ein. Rödermark muss auch weiterhin eine Stadt bleiben, in der die Bürgerinnen und Bürger im ständigen Vertrauen auf die professionelle Hilfe der Ordnungs- und Rettungskräfte vor allen Gefahren bestmöglich geschützt werden.
Leider erleben jedoch gerade die Menschen, deren Aufgabe und berufliche Verpflichtung es ist, unser friedliches und freiheitliches Zusammenleben zu gewährleisten, dass ihnen dabei oftmals und jüngst exzessiv steigend Hass und blinde Aggression entgegenschlägt. Sie sind dabei nicht nur verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt. Hinzu kommen auch Behinderungen durch Schaulustige und fotografierende oder filmende Gaffer, die kein Verständnis für die Arbeit z.B. von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften zeigen und schon gar keine Rücksicht walten lassen. Konflikte dieser Art belasten und verletzen die Einsatzkräfte psychisch und physisch; sie führen auch dazu, dass Rettung, Hilfe und Ordnung oftmals nur verspätet und nur mit unverhältnismäßig großem Personalaufwand oder sogar nur unter akuter persönlicher Gefährdung der Rettungskräfte erreicht werden können. Die Folgen davon treffen die gesamte Gesellschaft überall in Deutschland.
Die aktuellen Vorfälle in Dietzenbach und zuletzt Stuttgart schockieren und zeigen einmal mehr, wenngleich auch nur exemplarisch, sehr deutlich, dass sich rohe Gewalt, unbändige Aggression und Respektlosigkeit in unserer gegenwärtigen Gesellschaft ungebremst entwickeln und alle in zunehmendem Maße dem ausgesetzt sind. Mit besonderem gesellschaftlichem Engagement muss daher dringend und gemeinsam dafür eingestanden werden, dass Übergriffe nicht entstehen oder spätestens in der Entstehung abgewendet und im Übrigen öffentlich geächtet und konsequent strafrechtlich geahndet werden. Derartige Übergriffe, brutale Angriffe, Gewalttaten und Behinderungen sind weder für die Einsatzkräfte noch für die auf Hilfe wartenden Bürgerinnen und Bürger hinnehmbar. Sich dagegen einzusetzen und an der Seite der Polizei und der Rettungskräfte zu stehen, muss daher ständige Pflicht eines jeden Einzelnen sein – ebenso das ungeteilte Eintreten für den Rechtsstaat.
Eine wie auch immer begründete Toleranz oder mediale Relativierung betreffend die psychische und physische Gewalt gegenüber Polizei- und Rettungskräften kann und darf ebenso wenig hingenommen werden wie politische Pauschalverurteilungen von Ordnungskräften oder eine klammheimliche bis lautstarke Solidarisierung mit politisch motivierten Gewalttätern unterschiedlichster Spektren und/oder Herkunft.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:
- 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark steht uneingeschränkt hinter den Männern
und Frauen der Polizei- und Ordnungskräfte, der Feuerwehren sowie der Rettungskräfte! - 2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ächtet jede Form von Aggression, Gewalt und
Respektlosigkeit gegenüber allen Einsatz- und Rettungskräften! - 3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert die sofortige Anzeige, strafrechtliche
Verfolgung und konsequente Bestrafung jedes An- und Übergriffs gegen Einsatz- und Rettungskräfte! - 4. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich mit allem Nachdruck gegen
pauschale (Vor-)Verurteilungen von Polizei und Ordnungskräften aus und fordert das sofortige Ende von
medialer sowie politischer Toleranz und ebensolcher Relativierungen betreffend die ständige und
immer mehr zunehmende psychische und physische Gewalt gegenüber Polizei- und Rettungskräften! - 5. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert Rechtsschutz für die Geltendmachung
der den Polizei- und Rettungskräften während eines Einsatzes entstandenen Ansprüche!