Klarstellung schafft Sicherheit.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Nachtrag.
Der Dokumentenname hat sich (warscheinlich nach Einreichung der Anfrage) geändert.
https://roedermark.de/fileadmin/Roedermark/FB4/Kinder/2020-04-22_Elternbrief_Aussetzung_Geb%C3%BChren_Mai.pdf
aus Stundung_ wurde Aussetzung_
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Sachverhalt: Die Nichterhebung von Betreuungsgebühren während der Zeiten, in denen die Betreuungseinrichtungen aufgrund von Verordnungen des Landes Hessen geschlossen bleiben müssen, ist eine klare Forderung der FDP Rödermark! In diesem thematischen Zusammenhang findet sich auf der Webseite der Stadt Rödermark seit einigen Tagen der „Elternbrief Gebührenbefreiung im Mai vom 22. April “. Öffnet man dieses Dokument, wird in der Browserzeile der originale Speichername des Dokuments dieser Briefdatei angezeigt (Siehe Nachtrag):
Dieselbe Information über den Dokumentennamen „Stundung“ findet sich (Download vom 24.04.2020 um 18:12:56h) auch in den Dateiinformationen dieses Dokuments:
Im direkten Kontext mit dem Elternbrief vom 22.04. sind somit betreffend die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten und die städtische Schulkindbetreuung für Mai aktuell drei gänzlich unterschiedliche Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ in der Welt.
Weiterhin wird in der Dreieich Zeitung (Seite 1) vom 01.04.2020 der Erste Stadtrat der Stadt Mörfelden-Walldorf (auch diese wird die Kita-Gebühren und das Essensgeld bis zum Ende des Betretungsverbots aussetzen), Burkhard Ziegler, mit den Worten zitiert: „[…] dass es sich noch um keinen Gebühren-Erlass handele: Es ist eine Maßnahme, um die Eltern in der jetzigen Situation sofort finanziell zu entlasten. Es war wichtig und richtig, hier schnell zu handeln. Wie das Ganze umgesetzt und welche genauen Regelungen es geben wird, muss später noch in den Gremien geklärt werden“.
Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
- 1. Welche Rechtsqualität hat der „Elternbrief“ vom 22.04.2020?
- 2. Welches Gremium oder ggf. wer hat die, gemäß Titel des Links auf der Homepage der Stadt Rödermark zum Elternbrief vom 22.04.2020, „Gebührenbefreiung im Mai“ wann und in welcher Weise beschlossen?
- 3. Weshalb wurden im direkten Zusammenhang mit dem Elternbrief vom 22.04.2020 drei sehr verschiedene Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ verwandt?
- 4. Wie ist die Feststellung im Elternbrief vom 22.04.2020: „[…] Die Gebühren […] werden auch für den Monat Mai 2020 zunächst ausgesetzt […]“ rechtlich mit Blick auf eine ganze oder teilweise (Nach-)Zahlungspflicht der Gebühren durch die Eltern zu verstehen? » Zinsen?
Hier die Anfrage im Original. (.pdf)
» 16.05.2020 Die Antwort vom Magistrat.