Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die liberale Kritik an der Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Die Richter machten deutlich: Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar und damit ungültig. Der FDP-Spitzenkandidat zur Europawahl, Alexander Graf Lambsdorff, begrüßte die Entscheidung, die aktuelle Richtlinie außer Kraft zu setzen und der schwarz-roten Schnüffelei entschlossen einen Riegel vorzuschieben, als einen großer Erfolg für die FDP.[..] Lesen Sie den ganzen Artikel bei FDP.de