Presse – Handout der FDP Fraktion Rödermark
Stadtverordnetenversammlung am 04.10.2017
Abstimmungsverhalten der FDP beim TOP „Jahresabschluss 2016“
Die FDP Rödermark kritisiert seit Jahren die schludrige Haushaltspolitik unter Bürgermeister Roland Kern. In den vergangenen 12 Jahren hat dieser den Schuldenstand der Stadt um 45 Mill. € aufgebläht. Ein wesentlicher Teil dieser Schulden wäre bei engagierterer Haushaltsführung und besserer Führungsqualität im Rathaus vermeidbar gewesen.
Die Liberalen sehen es auch nicht als Beweis guten Wirtschaftens, wenn am Ende das Minus kleiner ist als im Planansatz berechnet, denn im Haushaltsentwurf sind Jahr für Jahr mit Absicht jede Menge versteckte Reserven und Fettpolster eingebaut, die ein Amtsinhaber einer vergleichbaren Kommune in seinem Fall mit 1-2 Millionen € bezifferte. Unter diesen Voraussetzungen sind positive Abweichungen im Plan in einer Größenordnung von 600.000 € eher als Kritikpunkt denn als Erfolg zu sehen. Leicht durchschaubare Taschenspielertricks des Kämmerers bei der Haushaltsführung sind aus Sicht der FDP kein Zeugnis für solides Wirtschaften.
Die Ablehnung der FDP-Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt hat nichts mit dem ersten Teilsatz des Beschlussvorschlages zu tun. Die Ersteller des Jahresabschlusses leisten seit Jahren sehr gute Arbeit, an Zeitpunkt und Informationstiefe gibt es keinerlei Kritik. Ebenso darf die Ablehnung keinesfalls als Kritik am Rechnungsprüfungsamt der Stadt verstanden werden, dass in den Augen der FDP-Fraktion eine sehr gute und effiziente Arbeit leistet. Allein der zweite Teil des ersten Satzes des Beschlussvorschlages, die Entlastung des hauptamtlichen Magistrates, ist der Grund, warum die FDP ihre Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht geben kann.
Es gibt keinen singulär benennbaren Punkt, der dem Beschluss zur Entlastung entgegenspricht, sondern eine Vielzahl von kleinen Haushaltsstellen, die in Summe und im Kontext mit der konsequenten Ablehnung der letzten Haushaltsentwürfe durch die FDP-Fraktion zum Entschluss geführt haben, der Beschlussvorlage nicht zuzustimmen und den hauptamtlichen Magistrat nicht zu entlasten.