Zusammenfassung der 39. Stadtverordnetenversammlung
vom 16. Februar 2016
Die 39. und letzte Stadtverordnetenversammlung in der aktuellen Wahlperiode hat wieder einmal deutlich gezeigt, welches Politikverständnis Bürgermeister Kern, Erster Stadtrat Rotter und die sie tragende Koalition haben und wo die Unterschiede zum Politikverständnis der FDP liegen. In dieser Zusammenfassung wollen wir das kurz verdeutlichen.
Es gab 21 Tagesordnungspunkte (TOP), die ersten 19 davon in öffentlicher Sitzung. Leider dürfen wir über die beiden nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkte nicht berichten. Auch hier sind Unterschiede sehr deutlich geworden. Interessant waren die TOP 5 – 8 und 17 – 19. Die anderen TOP waren entweder formeller Natur oder wurden ohne Aussprache einstimmig verabschiedet. Darunter fallen z.B. Grundstücksverkäufe, Änderungen von Satzungen, Bestellungen von Prüfern und Kenntnisnahmen von Abschlüssen. 2 TOP wurden von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.
TOP 5 – Straßeninvestitionsprogramm (Vorlage Magistrat)
Nach ausführlicher Diskussion wurde einstimmig beschlossen, mit dem Mitteln aus dem Landeskonjunkturprogramm in Höhe von 600.000 € ausschließlich Straßen grundhaft zu erneuern, und zwar konkret die Straßen ‚Am Schwimmbad’ und ‚Am Wiesengrund’. Die Straße Am Schwimmbad steht seit mindestens 7 Jahren auf der Liste der zu sanierenden Straßen. Sie ist das Tor zur grünen Mitte und sollte auf jeden Fall zuvörderst saniert werden. Kritik ist aber auch hier zu äußern. Wenn seit 5 Jahren Geld in den Haushalt eingestellt wird, um eine Straße grundhaft zu sanieren, dann gehen sie davon aus, dass die gesamte Straße gemeint ist. Wir haben seit Jahren 400.000 € für diese Sanierung eingestellt und haben uns gewundert, dass die Sanierung nun 600.000 € kosten soll. Die Begründung kam nur auf Nachfrage: beim ersten Ansatz ging die Sanierung nur bis zur Berufsakademie, jetzt soll bis zum Perlite-Gelände, bis zum Skaterpark saniert werden. Wer kam den bloß auf die Idee, vorher nicht bis zum Ende sanieren zu wollen und den schlechtesten Teil so zu belassen? Und warum wurde das nicht so kommuniziert? Wir gehen sogar noch weiter: wenn man jetzt eine Sanierung durchführt, dann sollte man sie über den Parkplatz vom Kleingartenverein bis zur Fußgänger-Querung der Dreieichbahn weiterführen. Hier braucht man zwar nicht grundhaft sanieren, aber einen neuen Belag hat diese Schlaglochpiste allemal verdient.
TOP 6 – Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan A 31 „An der Kapellenstraße“ (Vorlage Magistrat)
Dieser TOP ist aus unserer Sicht ein Skandal! Es geht um die bebauten Grundstücke gegenüber der Nell-Breuning-Schule: die Diskoruine, die ehemalige Sauna und den Soccer-Park. Im gültigen Bebauungsplan ist dies eine Sonderfläche für Sport- oder schulnahe Einrichtungen. Grundstückswert mit diesen Vorgaben vielleicht 60 €/m2, eine Verwertbarkeit ist faktisch nicht gegeben. Seit Jahren ist den Kommunalpolitikern die Diskoruine ein Dorn im Auge, eine Entwicklung dieses Areals ist erwünscht. Die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung hat hierfür immer eine (friedhofsverträgliche) Gewerbebebauung vorgesehen. Ein wichtiger Punkt ist, dass die angrenzenden Flächen bis zum Rödermarkring die letzte „Weißfläche“ in Rödermark darstellen, d.h. das letzte Gebiet im regionalen Flächennutzungsplan sind, wo eine Gewerbeentwicklung über die Bestandsflächen hinaus noch möglich wäre.
Die Eigentümer sind an einer Änderung des Status Quo aber nur interessiert, wenn es sich für sie auch finanziell lohnt, wenn dort also Wohnbebauung zugelassen wird. Jahrelang war die Stadtverordnetenversammlung der Meinung, sich von den Eigentümern nicht erpressen lassen zu wollen. Daher wurde der Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans beschlossen, was aus diesem Areal ein Mischgebiet mit Schwerpunkt Gewerbe machen sollte (Grundstückswert nun mindestens 100 €/m2). Die FDP hatte schon diesen Aufstellungsbeschluss abgelehnt, weil in einem Mischgebiet auch Wohnbebauung zulässig ist, welche wir in diesem Areal nicht haben wollen.
Nun, 2 Jahre später, soll dieser Aufstellungsbeschluss geändert werden in ‚Mischgebiet mit Schwerpunkt Wohnbebauung’. Dazwischen liegt die Präsentation eines Architektenentwurfs einer Wohnanlage an dieser Stelle. Als Investoren würden die bisherigen Eigentümer auftreten.
Dieses eine Wort, der Austausch des Wortes Gewerbe durch Wohnen, ändert alles! Die Stadt hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Eigentümer, was sie mit ihren Grundstücken machen. Tatsächlich ist es so, dass sich inklusive der Abrisskosten der Bestandsgebäude und der möglichen Altlastenbeseitigung ein Verkauf als Gewerbegrundstück nicht rechnet. Wenn man also irgendwann eine Entwicklung haben möchte, muss man den Eigentümern, die am längeren Hebel sitzen, Zugeständnisse machen. Diese können nur darin liegen, zumindest partiell Wohnbebauung zuzulassen oder einem dementsprechenden Betrag zum Erwerb der Grundstücke zu zahlen. Was mit diesem Beschluss geschehen ist, ist folgendes: die Eigentümer der Grundstücke wurden auf einen Schlag um 2 Millionen € reicher. Bei 10.000 m2 Fläche wurde durch den Beschluss der Marktwert ihrer Grundstücke von 100 auf mindestens 300 €/m2 hochgesetzt. Die SPD forderte daher eine Form der Mehrwertabschöpfung, die von der Koalition aber abgelehnt wurde.
Wir als FDP haben den Beschluss aber noch aus einem anderen Grund abgelehnt. Wir wollen, das Rödermark sich die Option behält, bei Bedarf das umliegende Areal zu einem Gewerbegebiet zu entwickeln. Wenn man jetzt von seiner bisherigen Linie abrückt und auf einem Teilbereich Wohnen zulässt, wird kein Eigentümer der umgebenden Äcker und Brachflächen sein Grundstück noch zu einem Preis für Gewerbebauland verkaufen. Als Eigentümer wäre man blöd nicht darauf zu spekulieren, dass auch hier ein Wohngebiet entsteht und man für sein Grundstück den dreifachen Erlös erhält. Mit diesem Beschluss ist ein Gewerbegebiet an dieser Stelle begraben, Rödermark hat nun für Gewerbeentwicklung faktisch keine Flächen mehr.
3 Wochen vor der Wahl haben Bürgermeister Kern und seine Grünen Fakten geschaffen. Baugebiete und Entwicklung sind Ihnen verpönt und nicht gewollt, dieses hier hat man nun durch die Hintertür verhindert. Gratulation! In Richtung CDU können wir nur unser Unverständnis zum Ausdruck bringen, dass sie dieses Spiel mitgemacht hat. Eine Beschlussfassung nach der Wahl wäre fairer gewesen. Möglicherweise hätte eine denkbare neue Mehrheit anders entschieden.
TOP 7 – Verlängerung der Veränderungssperre über dieses Gebiet (Vorlage Magistrat)
Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. Er besagt einfach gesagt, dass bis zur Verabschiedung eines rechtskräftigen Bebauungsplans der Status Quo nicht verändert werden kann.
In TOP 6 wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst, d.h. der Magistrat ist aufgefordert, einen Entwurf für einen Bebauungsplan vorzulegen. Liegt der Entwurf nach den jetzt beschlossenen Kriterien vor, wird die Offenlage beschlossen. Nun werden Verbände, Anwohner und sonstige Betroffene am Verfahren beteiligt: sie können Änderungen vorschlagen, Bedenken anmelden etc. Diese werden von der Verwaltung gesichtet und dort, wo es notwendig erscheint, werden Änderungen am Entwurf vorgenommen. Dieser Entwurf wird dann erneut beraten und erst mit der nachfolgenden Abstimmung ist der Bebauungsplan rechtsgültig. Es gäbe also noch Möglichkeiten, die beschriebene Entwicklung zu verhindert, doch mit solch einer 180°-Wende ist nicht zu rechnen, macht man sich damit doch völlig unglaubwürdig. Wobei – eigentlich kann man das Abstimmungsverhalten der CDU zu TOP 6 schon als 180°-Wende zur bisherigen Position bezeichnen.
TOP 8 – Aufnahme in das Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ (Vorlage Magistrat)
Ein typisches Beispiel, wie der Magistrat arbeitet. Es geht um ein Bundes- und Landesprogramm, das Stadtentwicklungskonzepte fördert. Im November hat der Magistrat erstmalig darüber informiert und die Idee vorgestellt, sich dafür zu bewerben. Kommt eine Stadt in das Förderprogramm, können in 10 Jahren bis zu 10 Millionen € dadurch investiert werden, wobei der Eigenanteil der Stadt bei einem Drittel liegt. Hört sich im ersten Moment gut an, doch es gibt auch einige Probleme. Die Bewerbungsfrist läuft am 29. Februar aus. Daher wurde bereits am 8 Dezember in der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst, eine Bewerbung der Stadt vorzubereiten. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst, denn warum sollte man sich eine Option auf Förderung in Höhe von maximal rund 6,7 Millionen € entgehen lassen?
Durch die Zeitnot musste jetzt der Beschluss gefasst werden, sich zu bewerben. Eine Beratung, mit welchen Projekten man sich bewerben könnte, welcher Ortsteil davon profitieren könnte usw., fand nicht statt. Es ist ein reiner Verwaltungsvorschlag.
Kritikpunkt 1: Bürgermeister Kern hat uns nicht darüber unterrichtet, dass selbst die Bewerbung mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Bereits am 9. Dezember 2015, einen Tag nach der Beschlussfassung, hat der Magistrat eine externe Firma mit der Vorbereitung der Bewerbung beauftragt. D.h. es gab schon Vorgespräche und es wurden Angebote eingeholt vor der Abstimmung, über die die Stadtverordneten nicht informiert wurden. Hätten wir gewusst, dass die Bewerbung allein 7.200 € externe Kosten verursacht, hätten wir am 8.12. wohl nicht kommentarlos zugestimmt. Denn die Chance, tatsächlich in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, ist sehr gering. Warum man die Bewerbung nicht verwaltungsintern vorbereiten konnte, bleibt uns ein Rätsel.
Kritikpunkt 2: Die Inhalte der Bewerbung sind ein Sammelsurium von Projekten, die den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung mal angedacht, aber aus rechtlichen oder finanziellen Gründen nicht umgesetzt wurden. Diese wurden nun gebündelt und als Konzept verkauft. Ein wirkliches Konzept können wir nicht dahinter erkennen. Einzelne Teile sind durchaus wünschenswert und finden unsere Zustimmung. Allerdings ist im Paket nun auch die Umgestaltung der Bundesstraße 486 im Bereich der Ortsdurchfahrt Urberach enthalten. Die beiden größeren Kreuzungen im Bereich der Ortseinfahrten zu Kreiseln umbauen zu wollen, findet unsere vollste Unterstützung, auch mit zusätzlichen Querungshilfen und einem Angebotsfahrradstreifen auf der südlichen Seite könnten wir leben. Ein solcher Fahrradstreifen auf der nördlichen Seite, wie in der Planung vorgesehen, kommt für uns dagegen nicht in Frage. Die FDP wird keiner Planung auch nur im Ansatz zustimmen, die den Wegfall von 40 Parkplätzen entlang der Bundesstraße beinhaltet. Der schon jetzt sehr knappe Parkraum muss erhalten bleiben und darf nicht noch weiter reduziert werden. Dann hätten die verbliebenen Einzelhändler praktisch keine Durchgangskundschaft mehr, das wird es mit uns niemals geben. Da für uns gilt: „wehret den Anfängen“, war dieser Punkt für uns ausschlaggebend, der Bewerbung nicht zuzustimmen.
Kritikpunkt 3: Würde die Bewerbung Rödermarks erfolgreich sein, wäre ein großer Teil unserer jährlich für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel auf 10 Jahre durch das Projekt gebunden, der Handlungsspielraum für die künftigen Stadtverordneten wäre massiv eingeschränkt. Die Projekte um den Ortskern Urberach mögen zwar prinzipiell sinnvoll sein, ob sie in der Prioritätenliste der einzelnen Fraktionen aber tatsächlich so weit oben stehen würden, wäre zweifelhaft. Sicherlich würden Land und Bund 2/3 der Investitionssumme tragen – eine einmalige Chance – aber die Tatsache, dass die Auswahl der Projekte nicht beraten wurde, hier dem Zeitdruck geschuldet keine echte Mehrheitsfindung stattfand, gibt uns ein ungutes Gefühl. Die meisten Projekte hätten bei uns eine geringere Priorität als z.B. die Straßensanierung, der Breitbandausbau oder auch Investitionen im Wegebau, Umwelt- und Freizeitbereich.
TOP 17 – Blühende Straßen 2016 (Vorlage AL/Grüne/CDU)
Ein Paradebeispiel dafür, was geht, wenn man will, und was nicht geht, wenn man eben nicht will. Alle Oppositionsparteien haben unter Bürgermeister Kern das Problem, dass er (und die ihn stützende Koalition) bei Anträgen von SPD, FDP oder Freien Wählern immer etwas findet, warum es so gerade nicht geht. Da ist die Verwaltung gerne einmal überlastet, der Magistrat ist gerne auch mal nicht zuständig oder aus rechtlichen Gründen ist es nach Auskunft von XY nicht möglich. Hauptsache, man stimmt keinem Anliegen der Opposition zu.
Bei eigenen Anträgen läuft das genau anders herum. So waren die Grünen von einer bunt angemalten Straße in Saalfelden begeistert. Im Zuge einer Malaktion zum 40. Jahrestag der Städtepartnerschaft mit Saalfelden soll so etwas auch in Rödermark entstehen. Ob man das wirklich braucht? Im Vergleich zu den anderen Beschlussvorlagen kann man diese eigentlich unter der Rubrik „unbedeutend“ abheften. Wir sind der Meinung, wir brauchen das nicht. Dauerhafte Gemälde auf der Straße lenken die Verkehrsteilnehmer ab, je nach Farbe könnte die Straße auch rutschiger werden. Daher haben wir dem Antrag nicht zugestimmt. Wir haben im Ausschuss die berechtigte Frage gestellt, ob eine permanente Straßenbemalung nach unserer Straßenverkehrsordnung überhaupt zulässig ist. Bürgermeister Kern sagte dazu in der Stadtverordnetenversammlung, man habe beim Hessischen Städte- und Gemeindebund angefragt, dass wäre überhaupt kein Problem. Das Antwortschreiben hat er allen Fraktionen zukommen lassen. Wir interpretieren die Antwort dagegen als eher ablehnend. Im Prinzip sei es zulässig, aber …. Diese Aber sind sehr gravierend und wenn der Antrag nicht von der eigenen Partei gekommen wäre, wäre die Antwort des Bürgermeisters garantiert gewesen: „ man habe beim Hessischen Städte- und Gemeindebund angefragt. Die sehen das kritisch und raten dringend davon ab.“
Das Beispiel zeigt sehr deutlich: die Antworten des Magistrates auf Fragen und Anfragen der Fraktionen sind niemals objektiv. Sie sind so, dass er dem Magistrat passt. Das muss man wissen, damit muss man umgehen können.
TOP 18 – Radverkehr in Waldacker (Vorlage Freie Wähler)
Will man sich an die Verkehrsregeln halten, lebt es sich als Radfahrer in Waldacker gefährlich. Besonders kritisch ist die Situation entlang der Hauptstraße zwischen der Lärchenstraße und der Kreuzung zur Kreisquerverbindung. Hier gibt es einen als solchen gekennzeichneten Zweirichtungsradweg. Da es ihn gibt und er ausgeschildert ist, ist dessen Benutzung Pflicht. Am Ortseingang Waldacker endet dieser Radweg. Nun müsste man sein Rad rund 100 m schieben, um dann an einer zu schmalen Querungshilfe die vielbefahrene Fahrbahn zu wechseln, um in Richtung Ober-Roden weiterfahren zu können. Ein sehr gefährlicher und eigentlich unhaltbarer Zustand. Eine schnelle Verbesserung ist gefordert.
Nun gibt es einen Runden Tisch Radverkehr, der sich auch schon mit dieser Thematik befasst hat. Es herrscht im Prinzip Einigkeit darüber, dass dieses überparteiliche Gremium Vorschläge zur Verbesserung der Situation für Radfahrer erarbeitet, die dann vom Magistrat umgesetzt werden sollen. Eine Profilierung von Parteien zu diesem Themenkomplex soll so verhindert werden. Gilt das auch bei einer so konkreten Gefährdungslage wie in Waldacker? Unsere Meinung dazu ist: Nein. Wenn der Magistrat nicht von alleine handelt, ist es die Pflicht der Fraktionen, hier den Missstand zu benennen und Abhilfe zu verlangen. Dass die grün-schwarze Koalition die Freien Wähler dafür beschimpft, ist für uns daher nicht nachzuvollziehen, zumal eben diese Koalition in den vergangenen 8 Monaten selbst 2 Anträge gestellt hat, die die Arbeit von Leitbildgruppen übernimmt bzw. untergräbt. Hier ist die Situation viel eindeutiger, da keine akute Gefährdung vorlag.
Dass der Inhalt des Antrages bei der Debatte eigentlich keine Rolle gespielt hat, sondern formelle Dinge im Vordergrund standen und natürlich die ewige Debatte um die Ortsdurchfahrt Waldacker von der Koalition wieder aufgewärmt wurde (die Einzelheiten hierzu würden den Rahmen sprengen), ist symptomatisch für diese Koalition. Es geht zu selten um die Inhalte.
Wir haben dem Antrag der Freien Wähler selbstverständlich zugestimmt.
TOP 19 – Stadtpark Rödermark
Die Freien Wähler wollen die Grüne Mitte zwischen Ober-Roden und Urberach entlang der Rodau zum Stadtpark weiterentwickeln. Basierend auf einer Planung vom Anfang dieses Jahrtausends wurde die Rodau in einem Teilstück renaturiert. Der Rest der vorliegenden Planung wurde noch nicht umgesetzt. Jetzt soll geschaut werden, ob weitere Teile dieser beschlossenen Planung realisiert werden können, um das Gebiet weiter aufzuwerten.
So wie üblich geht es für die Koalition natürlich gar nicht, dass man einem Antrag der Opposition zustimmt. Ein bewährtes Mittel im Falle, dass man dem Begehren inhaltlich zustimmt, ist ein Änderungsantrag. Der ist natürlich immer viel besser als der Ursprungsantrag der Opposition, es stehen die eigenen Parteien als Antragsteller darauf, man kann jetzt zustimmen.
Zugegebenermaßen ist diesmal der Änderungsantrag der Koalition zum Antrag Stadtpark wirklich viel besser und konkreter als der Ursprungsantrag. Wir hätten ihm zugestimmt. Da er aber erst kurz vor der Abstimmung vorlag und nicht beraten werden konnte, haben die Freien Wähler ihren Antrag zurückgezogen. Damit kann auch nicht mehr über den Änderungsantrag abgestimmt werden. So sind die Regeln.
Wir gehen davon aus, dass dieser Antrag nach der Konstituierung der neuen Stadtverordnetenversammlung als neuer Hauptantrag von irgendjemandem in den Geschäftsgang gebracht wird. Das Thema ist es wert.
Tobias Kruger, Dr. Rüdiger Werner, FDP-Fraktion, 20. Februar 2016
Es ist schon ziemlich dreist von der FDP, in Punkt 18 die Gefährdungslage bezüglich des Radwegs im Norden von Waldacker anzusprechen und mit dem Finger auf die anderen Parteien zu zeigen. Die FDP war es mit Rädlein, Gensert (Bulau) und Brammer-Türk an der Spitze, die im Zuge der Neuplanung der Durchfahrt Waldacker einen durchgängigen Fahrradweg und damit auch den Schulweg für die Kinder aus dem Norden Waldackers verhindert hat, dies aus reinen Parteiinteressen heraus. Die Kungelei mit der damaligen Initiative Waldacker, einem Zusammenschluss älterer Herren, deren Interessen von der Angst am Werteverlust ihrer Grundstücke geleitet waren, hat zu diesem fatalen Ergebnis geführt. Eigennutz trifft Parteiennutz, der Gemeinsinn bleibt auf der Strecke.