Haushaltssicherungskonzept

Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des § 92a Hessische Gemeindeordnung,
ein tragfähiges Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2026 zu erarbeiten. Hier unseren Antrag weiterlesen:

Aenderungsantrag FDP – TOP 5 – Haushaltssicherungskonzept 09-02-2026 (2)Herunterladen