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Haushaltsanträge der FDP

Die Haushaltsanträge der FDP. Von Dr. Rüdiger Werner

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner

Dr. Rüdiger Werner
06.04.2012
Ausgangslage
Ich habe am 15. Oktober 2011 einen Blog zum Rödermärker Haushalt geschrieben – vor den Fragerunden zum Haushalt, bei denen die FDP als einzige Partei über 70 Fragen vorher schriftlich eingereicht hat, vor der Vorstellung des Ergebnisses der Bürgerbefragung zum Haushalt, bevor auch nur ein Haushaltsantrag eingereicht wurde und bevor über den Haushalt beraten wurde. Dieser Blog ist auch heute noch zu 100 % aktuell und beschreibt die Ausgangslage recht gut. Daher werde ich an dieser Stelle dazu nicht mehr viel ausführen. Das einzige, was sich in diesem halben Jahr verändert hat, sind weitere 4–5 Millionen € Defizit, die neu dazu gekommen sind, und ein Haushalt 2012, der weitere 8–9 Millionen € Defizit anhäuft.
Konzept hinter den FDP-Anträgen
Wie bereits in dem genannten Blog angeführt, lässt sich das jährliche Defizit (die jährlich neu hinzukommenden Schulden, zusätzlich zu den schon bestehenden) nur mit Ausgabenkürzungen nicht auf Null absenken. Daher bestand unser Konzept aus 4 Säulen:
A) einigen Anträgen zur Erhöhung der Transparenz, die ein tieferes Verständnis der Materie mit sich bringen würden und es ermöglichen sollten, bei der nächsten Haushaltsrunde zielgenaue Einsparvorschläge auch in den Bereichen zu formulieren, bei denen es uns diesmal noch nicht möglich war,
B) einigen Vorschlägen und Anträgen zur Verbesserung der Einnahmesituation (Steuern, Beiträge, Gebühren),
C) einer ganzen Reihe von sehr konkreten Vorschlägen und einige weniger konkrete Vorschläge zu Ausgabekürzungen und schließlich
D) einigen Anträgen, die Mehrinvestitionen zur Folge haben, denn oftmals muss man erst investieren, um in der Folge einsparen zu können.
Der städtische Haushalt ist ein Werk von 500 Seiten Zahlenmaterial. Nur wenige sind in der Lage, daraus zu erkennen, an welcher Stelle wirklich zu viel Geld ausgegeben werden soll, wo ein echtes Sparpotenzial vorhanden ist – auch nicht alle Stadtverordneten. Es war sehr zeitintensiv und bedurfte vieler Rückfragen, um ein einigermaßen genaues Bild von dem zu bekommen, wo die Stadt das Geld der Bürger ausgibt. Größere Themenfelder blieben aber vorerst im Dunkeln. Ein einzelner Stadtverordneter weiß nicht, wie viele und welche städtischen Mitarbeiter mit welchem Gebiet betraut sind, ob effektiv gearbeitet wird oder wo ständig Überstunden anfallen. Was wir aber machen können, ist vergleichen. Einmal mit den Haushaltsplänen der vergangenen Jahre der eigenen Kommune und einmal mit denen anderer Kommunen. Das hat die FDP gemacht, so intensiv gemacht wie keine andere Partei. Überall da, wo größere Abweichungen auftraten, haben wir nachgefragt, wollten die Ursachen wissen.
Dabei mussten wir 2 Dinge feststellen:
Die Verwaltung macht es einem nicht gerade einfach, den Haushalt zu verstehen, denn Personalzuordnungen ändern sich ständig, ohne das wir davon Kenntnis erlangen, Produkte werden ohne Mitteilung darüber inhaltlich verändert, Sondersituationen werden nicht kenntlich gemacht. Die Vergleichbarkeit bleibt auf der Strecke und somit auch ein wichtiges Argumentationsfeld für die Kommunalpolitiker. Noch schlimmer ist es im interkommunalen Vergleich. Von der Verwaltung wird einem ständig vorgehalten, man würde Äpfel mit Birnen vergleichen, Rödermark ist als ganzes unvergleichlich, so einzigartig, dass jeder Vergleich sich erübrigt. Ich sage: Humbug! Hier wird mit einem Totschlagargument dafür gesorgt, nichts ändern zu müssen. Man will sich gar keinem Vergleich stellen, es sein denn, man hat Kontrolle über die Ergebnisse. Es könnte ja sein, dass durch Vergleiche Schwachstellen aufgedeckt werden, die die Hauptamtlichen zu verantworten haben. Dabei kommt es uns bei unseren Vergleichen gar nicht auf die Nachkommastellen an, es geht um die grobe Tendenz – und die ist sehr wohl aus Vergleichen ablesbar und liefert zudem viele wichtige Erkenntnisse – doch dazu später mehr, ich schweife ab.
Kommen wir zu den Anträgen der FDP.
Anträge Kategorie A:
A1: Mehr Transparenz in den Haushaltsplänen: Nach unserer Auffassung würde es von großem Nutzen sein, wenn zu den einzelnen Produkten auch die Mitarbeiterzahl, die diesem Produkt zugeordnet ist, genannt wird. Außerdem würden wir gebäudebezogene Aufstellungen der Ausgaben befürworten: Was kosten uns die einzelnen Kitas, Hallen, Rathäuser, Bürgerhäuser, Feuerwehren etc.? Wie hoch sind die Mieten, die Nebenkosten, die Abschreibungen, die Unterhaltungskosten, die gebäudebezogenen Personalkosten? Kommentar Koalition: brauchen wir nicht – abgelehnt.
A2: 5-Jahres-Investitionspläne: Insbesondere durch die Schuldenbremse, die Investitionen in Rödermark stark begrenzt, wäre es aus unserer Sicht sinnvoll zu erfahren, welche von den Fachbereichen angemeldeten Investitionen in den jeweils kommenden 5 Jahren voraussichtlich getätigt werden können. Wo können wir warten, wo müssen wir den Bürgern mitteilen, dass sich mittelfristig nichts ändert, worauf werden wir ohne Wunder wohl auch langfristig verzichten müssen? Diese 5-Jahres-Investitionspläne sind in der Wirtschaft alltäglich und auch in den meisten Kommunen Standard.
Kommentar Koalition: brauchen wir nicht – abgelehnt.
Anträge Kategorie B – Erhöhung der Einnahmen
B1: Pferdesteuer: Es sollte geprüft werden, ob sich eine Pferdesteuer in Rödermark rechnet und wie hoch die Einnahmen aus so einer Steuer wohl sein könnten. Sie dazu auch den eigenen Blog „Ich glaub, mich tritt ein Pferd“. Nachdem die Koalition und die SPD selbst den Prüfauftrag entschieden ablehnen wollten, haben wir den Antrag in der Stadtverordnetenversammlung mit dem Hinweis zurückgezogen, jetzt keine Diskussion über Pferdeäpfel auf den Gehwegen und arme Pferdebesitzer führen zu wollen.
B2: Wiederkehrende Straßenbeiträge: Die Kommunalaufsicht fordert schon seit längerem die Einführung einer Straßenbeitragssatzung, die die FDP aber für unausgewogen und ungerecht halten. Wiederkehrende Straßenbeiträge verteilen die Lasten auf alle Schultern und sind daher aus unserer Sicht klar vorzuziehen. Leider waren zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen die notwendigen Vorgaben aus Wiesbaden noch nicht verabschiedet, so dass eine Beratung und Abstimmung im Februar keinen Sinn gemacht hätte. Der Antrag bleibt im Geschäftsgang und soll Teil der Gebührendiskussion mit den Bürgern im kommenden Halbjahr werden.
B3–B5: Erhöhung der Betreuungsgebühren in Krabbelgruppen, Kindergärten und Horten: Bedingt durch die ständige bedarfsgerechte Ausweitung des Angebotes durch die Stadt und die Erhöhung der Betreuungsstandards durch das Land ist der Kostendeckungsgrad durch die Eltern in den letzten Jahren permanent gesunken und liegt je nach Angebot nur noch zwischen 10 und 20 %. Der Rest der Betreuungskosten muss durch die Stadt subventioniert werden – der größte Brocken unter den städtischen Ausgaben. Dazu muss man wissen, dass die Betreuungsgebühren in den letzten 10 Jahren nicht angepasst wurden. Ziel der FDP-Anträge war, eine Diskussion über die Elternbeiträge zu den Betreuungskosten zu führen. Kindergärten werden als so selbstverständlich wahrgenommen, dass kaum jemand die tatsächlich anfallenden Kosten hinterfragt. Doch diese Diskussion muss sowohl in der Politik wie auch in der Bevölkerung geführt werden. Wir haben in einem ersten Schritt eine Erhöhung des individuellen Kostendeckungsbeitrages durch Elterngebühren auf 35 bzw. 40 % der tatsächlich anfallenden Kosten gefordert. Dies lässt sich in etwa mit einer Verdopplung der bisherigen Gebühren gleichsetzen. Die grundsätzliche Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung wurde dann auch in der Diskussion nicht infrage gestellt, angegriffen wurden wir wegen der vorgeschlagenen Höhe. Allerdings darf die Frage gestellt werden, wie klein der Tropfen Gebührenerhöhung denn sein soll, wenn der Abbau der Subventionen im Betreuungsbereich von derzeit über 6 Mill. € jährlich um rund eine Million € schon als sozialer Kahlschlag bezeichnet wird. Resultat: wir haben uns bereit erklärt, die Anträge im Leitantrag zur Haushaltskonsolidierung aufgehen zu lassen, bei dem ein Punkt lautet, sämtliche Steuern und Gebühren mit den Bürgern zu diskutieren und im Anschluss anzupassen. Das Hauptziel haben wir damit erreicht, auch wenn wir nicht erwarten, dass im Ergebnis auch nur annähernd die gleichen Mehreinnahmen herauskommen werden, wie bei unseren Ursprungsanträgen.
B6: Kostendeckende Mittagsverpflegung: Die Mittagsverpflegung in den Betreuungseinrichtungen wird laut Ansatz 2012 mit rund 260.000 € bezuschusst, dass sind knapp 3 € pro Essen. Durch Einsparungen bei der Bereitstellung der Mittagsverpflegung (Logistik, Organisation, Personal – nicht bei der Qualität) und durch höhere Elternbeiträge soll der Zuschussbedarf unserer Meinung nach auf Null abgesenkt werden. Auch dieser Punkt stieß nicht auf breite Zustimmung, soll aber ähnlich wie die Betreuungsgebühren im Zuge der Bürgerdiskussion mit den Betroffenen diskutiert werden.
Die Mietgebühren für Kulturhalle, Kelterscheune, Bücherturm und Bürgerhaus wurde gerade erst harmonisiert und angehoben, viele Gebühren im Pass- und Meldewesen sind von oben festgelegt, die Friedhofsgebühren sind im Rahmen des gesetzlich erlaubten kostendeckend und bei anderen Gebühren, z.B. im Baubereich, handelt es sich in der Summe eher um kleinere Posten und uns fehlt hier ehrlich gesagt auch ein tieferer Einblick in die Materie, um konkrete Vorschläge zu machen.
Bei den Steuern haben wir uns bei den Bagatellsteuern auf die Pferdesteuer fokussiert, natürlich hätte man – wie es die Koalition vorgeschlagen hat – auch die Hundesteuer und die Spielapparatesteuer erhöhen können oder andere neue Steuern, wie eine Jagdsteuer oder eine Solariensteuer einführen können. Beides halten wir aber für unsinnig. Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes halten wir für kontraproduktiv und kommt für die FDP nicht in Frage. Eine Erhöhung der Grundsteuer zum jetzigen Zeitpunkt kam für uns auch nicht in Frage, solange keine Klarheit bei der Wiederkehrenden Straßengebühr herrscht. Diese hätte die Wirkung wie eine 2. Grundsteuer, daher würde eine parallele Erhöhung dieser Steuer die Bürger zweifelsohne finanziell überfordern. Andere Kommunen, wie z.B. Maintal, haben den Grundsteuerhebesatz auf 695 Punkte nahezu verdoppelt, um ein Haushaltsloch von rund 5 Mill. € nachhaltig zu stopfen. Auch das ein Zeichen für den Zustand in Rödermark: andere handeln, bei uns herrschen Denkverbote.
Anträge Kategorie C – Senkung der Ausgaben
C1–C7: Streichung von freiwilligen Leistungen: Der Haushaltsplan enthält eine Seite, die mit „freiwillige Leistungen“ überschrieben ist. Hier werden 28 Leistungen aufgeführt mit einem Gesamtvolumen von rund 1,7 Mill. €. Wie wir im Laufe der Diskussionen feststellen mussten, sind die wenigstens dieser Leistungen wirklich freiwillig, während andere freiwillige Leistungen (Jobticket, Festivitäten, Weihnachtsfeiern, RömKids-Tag, Seniorenausflug uvm.) nicht aufgeführt werden. Wir haben dennoch in unseren Anträgen auf diese Aufzählung zurückgegriffen und die Streichung oder Kürzung aller Leistungen gefordert, die wirklich freiwillig sind. Im einzelnen sind das:
– die Programme Bahnhof-Direkt und Mobil Bon mit einem Ansatz von 11.500 €. Hierbei handelt es sich um die Nachfolgeprogramme des Anrufsammeltaxis (900 Fahrten jährlich, ca. 11 € Zuschuss pro Fahrt, Leidtragende vor allem die Bewohner Messenhausens und Waldackers sowie ältere Mitbürger).
Sozial unzumutbar – abgelehnt.
– die Geschwisterkinderregelung in den Betreuungseinrichtungen mit einem Ansatz von 43.800 €, die die Belastungen von Eltern mit mehreren Kindern in städtischen Betreuungseinrichtungen reduziert. Sicherlich sinnvoll, aber eben auch freiwillig und nicht mehr zu bezahlen. Wenn mir einer sagt, woher das Geld für diese Subvention kommen kann, wenn die Finanzierung ohne neue Schulden gesichert wäre, wäre ich sofort dafür. Der Antrag hat auch nichts mit sozialer Kälte zu tun, denn Mehrkindfamilien werden bereits vom Bund her unterstützt, mit Kindergeld und Steuervergünstigungen können die Betreuungskosten weitestgehend finanziert werden. Das schließt eine weitere Förderung auf kommunaler Ebene nicht aus, aber nur dann, wenn man es sich leisten kann. Sozial unzumutbar – abgelehnt.
– einen Zuschuss zum Essensangebot an der Nell-Breuning-Schule mit einem Ansatz von 26.000 €. Dieser Zuschuss war für eine Übergangszeit nötig, im Zuge unseres Antrages wurde aber festgestellt, dass die Schule die Gelder gar nicht mehr benötigt, die Mittagsverpflegung mittlerweile anderweitig finanziert wird und die Gelder von der Schule nicht abgerufen wurden. Daher wurde dieser Antrag angenommen.
– Zuschüsse zu Integrationsmaßnahmen in Höhe von 11.875 €. Bei diesem Punkt haben wir es schlichtweg versäumt, in der Fragerunde nachzufragen, welchen Zweck diese Zuschüsse haben und was die Konsequenzen einer Streichung bedeuten würden. Wir haben daher die Antragsform gewählt. Es hat sich aber gezeigt, dass eine Streichung dieser Zuschüsse für integrative Maßnahmen in den Kindertagestätten Mehrkosten an anderer Stelle hervorrufen würden und daher nicht sinnvoll wäre. Daraufhin haben wir diesen Antrag zurückgezogen.
– Zuschüsse für die Musikschule. Nach unserer Auffassung kann sich die Stadt Zuschüsse in Höhe von 91.500 € im Jahr 2012 nicht mehr leisten. Ganz streichen geht nicht, denn über die Hälfte der Zuschüsse betrifft die Gebäudekosten (Miete + Nebenkosten), für die es langfristige Verträge gibt. Es geht also faktisch um die Zuschüsse für das laufende Geschäft in Höhe von rund 40.000 €, die wir in 3 Stufen bis 2014 auf rund 10.000 € reduziert haben wollten (auf 60.000 € Gesamtzuschuss). Leidtragenden wären die Schüler, die höhere Kosten für ihre Übungsstunden zu verkraften hätten. Aus meiner Sicht zumutbar, wichtiger ist der Erhalt der Musikschule als solches. Bei Nichtstun sehe ich diesen mittelfristig als gefährdet. Natürlich wurde auch dieser Antrag abgelehnt.
– die Hilfeleistungen Not in der Welt, d.h. die Unterstützung des Kinderheims in Peru in Höhe von bis zu 5.000 € jährlich. Hier hat die Stadt festgelegt, die in Rödermark gesammelten privaten Spenden von der Stadt verdoppelt werden, 2011 waren das glaube ich rund 3.800 €. Natürlich wird mit dem Geld Gutes getan, natürlich ist das Kinderheim unterstützenswert (wie vieles andere auch), aber wenn man jedes Jahr 8–10 Millionen € mehr ausgibt als einnimmt, ist man selbst notleidend und kann nicht mehr für andere spenden. Das sollten dann Privatpersonen, Organisationen und Firmen machen, die es sich leisten können. Selbst für diesen Vorschlag wurden wir heftig kritisiert, der Antrag wurde abgelehnt. Das zeigt besonders deutlich die Mentalität der meisten Stadtverordneten: Ist ja nicht mein Geld, solange die Bank zahlt…
– den Betriebskostenzuschuss zum Schwimmbadbetrieb im Badehaus. Das horrende Defizit des Badehauses teilt sich auf in 2 Teile: ein Teil als Zuschuss aus dem städtischen Haushalt und ein Teil als Fehlbetrag im Badehausbereich der Kommunalen Betriebe Rödermark. Beide zusammen addieren sich auf über eine Million € jährlich. Der städtische Zuschuss wiederum besteht aus einem Betriebskostenzuschuss in Höhe von 400.000 € sowie einen Zuschuss für die Hallenbadnutzung durch Vereine und Schulen in Höhe von 45.200 €. Um den Druck auf die KBR zu erhöhen, das jährliche Defizit endlich nachhaltig zu reduzieren, wollten wir den städtischen Zuschuss auf 400.000 € insgesamt begrenzen, d.h. den Betriebskostenzuschuss auf 354.800 € reduzieren. Der Antrag wurde abgelehnt.
C8: Badehaus: Wie bereits erwähnt ist das Badehaus hochdefizitär, seit Inbetriebnahme hat es ein Defizit von über 6 Millionen € eingefahren. Konstruktionsfehler, Vertragsfehler, Managementfehler, Misswirtschaft – kein Fettnäpfchen wurde ausgelassen. Dabei gibt es durchaus Beispiele, wie man ein Schwimmbad dieser Art mit nur geringem Defizit betreiben kann. Ob Genossenschaftliches Modell, Betreiberverein oder Privatinvestor, die FDP ist überzeugt, dass sich auch unser Badehaus mit einem anderen Betreiber ohne größere Qualitätseinbußen so wirtschaftlich betreiben lässt, dass eine Schließung mittelfristig vermieden werden kann. Das ist unser Ziel, der langfristige Erhalt des Hallenbades für Schulen, Sport und Gesundheit. Bei einem prognostizierten zusätzlichen Defizit von bis zu 7 Millionen € bis 2020 ist das eher unwahrscheinlich. Daher sollte sich die Stadt nach alternativen Betreibermodellen informieren und auf Investorensuche gehen. Dem Investor soll dabei ein städtischer Zuschuss von jährlich 400.000 € garantiert werden. Der Erhalt des Sauna- und Wellnessbereichs hat dabei keine hohe Priorität. Der Antrag wurde natürlich abgelehnt.
C9 und C10: Reduzierung der Fraktionsgelder: Die Fraktionen erhalten für ihre Arbeit Aufwandsentschädigungen sowie einen Sockelbetrag. Dieser beträgt 1300 € jährlich pro Fraktion. Laut Satzung sind bis zu 39 Fraktionssitzungen im Jahr entschädigungsfähig, d.h. jeder Teilnehmer erhält von der Stadt pro Sitzung 30 € Aufwandsentschädigung + einen Fahrtkostenzuschuss. Wir haben nun beantragt – hauptsächlich um ein politisches Zeichen zu setzen und nicht, weil wir der Meinung sind, die ehrenamtlichen Stadtverordneten erhalten zu viel; Rödermark gehört in dieser Hinsicht ausnahmsweise mal zu den sparsameren Kommunen – den Sockelbetrag pro Fraktion auf 800 € jährlich zu reduzieren sowie die Anzahl der erstattungsfähigen Fraktionssitzungen auf 26 pro Jahr zu begrenzen. Das Einsparvolumen beider Vorschläge addiert sich auf bis zu 20.000 € im Jahr. Die Anträge wurden natürlich abgelehnt.
C11: Betriebsbedingte Kündigungen: Ohne Not wurde im März 2011 beschlossen, dass betriebsbedingte Kündigungen in Rödermark ausgeschlossen sind. In der Rödermarker Stadtverwaltung gab es bisher noch nie betriebsbedingte Kündigung und es war ein internes Agreement zwischen den Parteien, dass diese auch als Tabu anzusehen sind. Aus Sicht der FDP hat sich die finanzielle Lage der Stadt aber soweit verschlechtert, dass nun Szenarien denkbar sind, die nicht ohne betriebsbedingte Kündigungen auskommen. Die FDP (zusammen mit den FWR) fordert nicht, jetzt betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, um die Personalkosten zu reduzieren, sondern wir fordern lediglich die Rücknahme des Beschlusses von 2011 (den die FDP als einzige Partei nicht mitgetragen hat), um im Falle eines Falles wenigstens die Option dieser Form des Personalabbaus zu haben.
C12: Reduzierung der Personalkosten im Produkt Personalmanagement: Hier haben wir uns einen Bereich herausgesucht, wo wir nach Gesprächen mit städtischen Mitarbeitern, nach Quervergleichen mit anderen Kommunen und der freien Wirtschaft denken, dass wir in Rödermark einen Personalüberbestand haben. 6 ½ volle Stellen für das Management von rund 440 städtischen Mitarbeitern, sehr viele davon in Teilzeit, sind in unseren Augen zu viele. Da alle Anträge, die auf eine Reduzierung des Personals hinzielten, vom Magistrat schärfsten angegriffen wurden, daher eine Mehrheit illusorisch war, haben wir auf eine Abstimmung verzichtet. Dafür haben wir den Antrag der SPD-Fraktion bezüglich eines Personalmanagementkonzepts, das auch nach gründlicher Untersuchung auch aufzeigt, wo der Personalbestand in Rödermarks Verwaltung zu hoch ist und reduziert werden könnte, unterstützt. Leider wurde auch das abgelehnt.
C13: Stellenplan/Wiederbesetzungssperre: Eine weitere Möglichkeit, Personal zu reduzieren ist eine Wiederbesetzungssperre, d.h. durch Fluktuation und Pensionierung frei werdende Stellen werden für eine bestimmte Zeit oder auch gar nicht mehr besetzt. Die Aufgaben müssen dann durch Umorganisation erledigt werden. Es gibt bereits einen gültigen Beschluss zur Wiederbesetzungssperre, allein hält sich der Magistrat nicht daran. Hier wird wissentlich ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung missachtet. Um hierauf aufmerksam zu machen und den bestehenden Beschluss zu bekräftigen, haben wir erneut eine Wiederbesetzungssperre beantragt. Außerdem sollte in einer Zeit galoppierender Personalkosten der Stellenplan nicht noch einmal um 14,5 Stellen ausgeweitet werden, wie es beantragt (und letztendlich leider auch beschlossen wurde). Nun haben wir also noch mehr Personal mit Anspruch auf Weiterbeschäftigung und noch höhere Personalkosten. Einsparvolumen alleine dieses Antrags: mind. 800.000 € jährlich!
C14: Kürzung der Aufwendungen im Produkt Familienservice RömKids: In diesem Produkt wird all das aus dem Bereich Kinder gesammelt, was in keinem anderen Produkt aufgeführt ist. Daher ist das Produkt sehr undurchsichtig. Betrachtet man nur die Produktbeschreibung, erscheinen die eingestellten Mittel als viel zu hoch. Daher haben wir konsequenterweise eine Reduzierung des Budgets gefordert. Da wir mangels Detailkenntnisse nicht adäquat auf die Ausführungen der Verwaltung reagieren konnten, haben wir auch diesen Antrag aus gleichen Gründen wie C12 letztendlich nicht zur Abstimmung gebracht.
C15: Kürzung der Personalaufwendungen im Produkt Schulkindbetreuung: Die eingestellten Personalmittel erschienen uns viel zu hoch, wir haben daher aufgrund einer internen Berechnung eine Reduzierung um 200.000 € gefordert. Wie sich herausgestellt hat, ist hier bei der Erstellung des Haushaltsplans ein Fehler passiert, der annähernd in der von uns geschätzten Größenordnung liegt. Leider ergab sich hierdurch keine Einsparung, weil die formale Budgetkürzung hier zu einer entsprechenden Erhöhung im Produkt Kindertagesstätten führte.
C16: Kürzen der Aufwendungen im Produkt Wahlen: 90.000 € Kosten in einem Nichtwahljahr, 470.000 € Kosten in einer Legislaturperiode – das ist in unseren Augen viel zu viel. Damit liegt Rödermark eindeutig an der Spitze aller Kommunen, die ich untersucht habe. Ob hier wirklich Geld verschwendet wird oder das Produkt nur nicht klar genug berechnet wurde und Kürzungen hier an anderer Stelle (z.B. Bürgerbüro) zu Erhöhungen führen würden, spielt letztlich keine Rolle. Wir haben eine deutliche Kürzung des Budgetansatzes gefordert, was natürlich abgelehnt wurde.
C17: Pauschale Kürzungen der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im gesamten Haushalt: Unser wichtigster Antrag. Denn aus Gründen, die in den ganzen Debatten von Seiten der Verwaltung nie erläutert wurden, sind die Ansätze für Sach- und Dienstleistungen im ganzen Haushalt um mehr als 12 % höher als die Ergebnisse 2010. Bei einer allgemeinen Teuerungsrate von rund 4 % im gleichen Zeitraum erscheint das unverhältnismäßig. Selbst wenn man die gestiegenen Energiepreise deutlich stärker wichtet, kommt man nicht annähernd auf eine Berechtigung für diese 12 %. Wir haben daher das Einfrieren dieser Budgetansätze auf den Wert von 2010 zzgl. Inflationsausgleich gefordert, was einer pauschalen Kürzung aller Budgets um rund 8 % entspricht. Volumen: rund 850.000 €. Beschlossen wurde letztendlich ein Vorschlag der Koalition, der eine pauschale Kürzung um 5 % vorsah, außer im Fachbereich Kinder und, und, und … Einsparsumme letztendlich: magere 170.000 €
C18: Kürzungen in den Produkten Frauenbeauftragte intern und extern: Es gibt Dinge, die sind aus unserer Sicht einfach mittlerweile unnötig. Dazu gehört sicherlich auch die Frauenbeauftragte. Hier wird für eine nicht mehr diskriminierte Personengruppe eine Sonderstellung bewahrt, was für die Stadt einen jährlichen Aufwand von 45.000 € bedeutet. Der Gesetzgeber schreibt die Berufung einer Frauenbeauftragten zwar zwingend vor, er sagt aber nicht, dass dafür eine extra Stelle eingerichtet werden muss. Die gesetzlichen Pflichten lassen sich nach unserer Meinung auch mit einem Drittel des Budgets erfüllen, weshalb wir – ebenso wie die Bürger laut der Bürgerbefragung zum Haushalt – hier eine Kürzung der Mittel gefordert haben. Leider vergeblich.
C19: Kürzungen im Produkt Förderung der Integration: Integration ist sicherlich ein wichtiges Thema und das Integrationskonzept wurde auch von der FDP begrüßt und für sehr gut befunden. Aber in Rödermark gibt es keine schwerwiegenden Integrationsprobleme. Die Kindertagesstätten und auch die Vereine leisten hier hervorragende Arbeit, durch das Integrationskonzept sind die Handlungsoptionen der Kommune bekannt, es braucht aus unserer Sicht nicht noch eine halbe Stelle extra mit dem Namen Integrationsbeauftragte. Auch die Bürgerumfrage zum Haushalt sieht hier Kürzungsbedarf. Leider ist die Stelle nun auf 2 Jahre fix eingerichtet, so dass für den Haushalt 2012 kein sichtbares Einsparpotenzial besteht. Wir haben den Antrag daher nicht zur Abstimmung gebracht, sprechen uns aber jetzt schon eindeutig gegen eine Verlängerung der Stelle aus.
C20: Kürzen der Aufwendungen im Bereich Jugendarbeit/Jugendhilfe: Auf der einen Seite fordern Kämmerer und Verwaltung, dass man ganz konkret sagt, wo gespart werden soll, was gestrichen werden soll. Macht man das dann – wie die FDP im Bereich Jugendarbeit – wollen sie auf der anderen Seite dafür nicht die Verantwortung übernehmen. Es muss erst mit den Bürgern diskutiert werden, die Fachverwaltung soll Vorschläge machen usw. (siehe hierzu auch den Blog „Bürgerbeteiligung – wozu braucht man noch Volksvertreter”). Wir wollen mittelfristig den Erhalt der beiden Jugendzentren, wir wollen eine Stärkung der Schulsozialarbeit, wir wollen mehr Plätze für Jugendliche, wir wollen die Kinder- und Jugendfarm verwaltungsmäßig und ideell unterstützen, wir wollen das städtische Ferienprogramm aufrecht erhalten, wir wollen mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Jugendliche. Alles andere soll dagegen notgedrungen gestrichen werden (u.a. Jugendhilfeplanung, Jugendsprechstunde, Teile der Präventionsarbeit). Daher sollte das entsprechende Budget um 30.000 € gekürzt werden. Wie alles andere: abgelehnt!
C21: Kürzen der Aufwendungen im Bereich Unterkünfte für Wohnungslose: Wohnungslose heißt nicht Obdachlose, sondern Menschen, die z.B. aufgrund von Zwangsräumungen keine Wohnung mehr haben und irgendwo untergebracht werden müssen. Hierfür sind die Kommunen zuständig, doch 120.000 € im Jahr 2012 erscheint uns hierfür als zuviel, das müsste aus eigener Erfahrung am Wohnungsmarkt auch billiger zu organisieren sein. Wir haben eine Kürzung um 20.000 € beantragt, der auch zugestimmt wurde. Allerdings nicht, weil unser Antrag so gut war, sondern weil durch vermehrte Zuschüsse von dritter Seite 2012 weniger eigene Mittel benötigt werden.
C22: Kürzen der Grünflächenpflege in den Friedhöfen: Die beiden Friedhöfe sind die größten Parkanlagen Rödermarks. Deren Pflege kostet Geld, ein Friedhof sollte nicht völlig verwahrlosen, da herrscht Einigkeit. Angesichts der Finanznot muss aber die Frage gestellt werden, wie viel Geld darf die Pflege der Friedhöfe kosten, was ist es uns wert? 600.000 € jährlich kostet uns der Friedhofsbetrieb, 260.000 € davon sind durch Gebühren gedeckt. Die Friedhofspflege alleine schlägt mit 255.000 € zu Buche. Diesen Betrag wollten wir auf 200.000 € absenken. Nicht einmal das war mit der Koalition möglich.
C23: Einsparungen durch Interkommunale Zusammenarbeit, insbesondere bei der Gefahrgutüberwachung und beim Vollzugsdienst: Über interkommunale Zusammenarbeit wird viel geredet, aber wenig wird umgesetzt. Dabei sind die Einsparpotenziale durch Synergieeffekte, durch bessere Auslastung der Mitarbeiter, durch Effizienzsteigerungen im Verwaltungsprozess aus unserer Sicht enorm. Zwar konnten wir unsere zwei aufgrund der zu erwartenden Einsparpotenziale exemplarisch beantragten Budgetkürzungen nicht durchsetzen, aber zumindest als Prüfauftrag wurde diesem Antrag zugestimmt.
Anträge Kategorie D – Investitionen
D1 und D2: Erneuerung des städtischen Internetauftritts und Einführung von E-Government: Aus unserer Sicht das A und O des Stadtmarketings. Nahezu jeder potenzielle Neubürger, jeder Investor informiert sich zuerst auf der städtischen Homepage. Hier gibt Rödermark ein ziemlich peinliches Bild ab. In meinen Augen ist dies die am dringend notwendigste Investition in unserer Stadt. Nur in eine moderne Homepage kann man diverse Dinge integrieren, die wiederum die Verwaltung entlasten. Viel Organisatorisches, viel Verwaltungsbürokratie und ein Großteil des städtischen Services ließe sich mit internetbasierten Lösungen vereinfachen, verschlanken, verbessern. Homepage und E-Government sind die Grundvoraussetzungen für viele zukünftige Sparvorschläge. Mittelfristig lässt sich dadurch der Service am Bürger enorm verbessern und gleichzeitig die Effizienz steigern und somit die Verwaltungskosten reduzieren. Keine andere Investition würde sich langfristig so sehr rechnen wie diese. Für die Anschubfinanzierung wollte die FDP an entsprechender Stelle insgesamt 55.000 € mehr in den Haushalt einstellen (Im Vergleich dazu: für den Fachanwalt, der die Stadt in Bezug auf die Fluglärmproblematik vertritt, werden 50.000 € in den Haushalt eingestellt). Hier wurde plötzlich argumentiert, das sei ja alles richtig, aber dafür wäre jetzt kein Geld da. Da in Zukunft noch weniger Geld da sein wird: in ferne Zukunft verschoben!
D3: Papierlose Stavo: Für sämtliche Ehrenämtler werden Einladungen, Tagesordnungen, Berichte, Pläne, Vorträge etc immer kopiert, teilweise in Farbe, oft mehrfach pro Person und oft mit einem Kurier persönlich nach Hause gebracht. Unabhängig von den unglaublichen Papierbergen, die dabei anfallen, entstehen weitere Kosten: Toner, Drucker- und Kopiererwartung, Arbeitszeit zum Drucken, Kopieren, Tackern, Binden; Arbeitszeit für die Verteillogistik, Kurierfahrer, Spritkosten u.v.m. Die Gesamtkosten können nur geschätzt werden, vergleichbare Kommunen, die das getan haben, kommen auf über 100.000 € jährlich. Eine Übermittlung auf elektronischem Wege, verbunden mit einer Druckkostenpauschale an die Fraktionen, wäre die deutlich günstigere Variante. Selbst die Ausstattung aller Mandatsträger mit einem Tablett-PC würde sich deutlich rechnen. Wir sehen ein jährliches Einsparpotenzial von über 50.000 €, für eine Anschubfinanzierung wollten wir aber 20.000 € mehr in den Haushalt einstellen. Die Kollegen aus der Koalition sahen das mal wieder anders, nun soll erst einmal geprüft werden, ob unsere Rechnung sich als tragfähig erweist. Ein Anfang zwar, aber eine Umsetzung ist anzuzweifeln.
D4: Parkleitsystem: Wir sind der Meinung, dass der Magistrat Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung auch umsetzen muss. So ist die Rechtslage. Diese wird in Rödermark leider immer öfter mit Füßen getreten. So gab es vor 4 Jahren den einstimmigen Beschluss, ein Parkleitsystem einzuführen. Das Konzept wurde im Ausschuss vorgestellt und für gut befunden. Kosten: rund 40.000 €. Mit der Ausführung sollte laut Magistratsmitteilung allerdings gewartet werden, bis die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Ober-Roden abgeschlossen ist. Ohne weitere Mitteilung, ohne Vorlage hat der Magistrat das Projekt dann irgendwann intern beerdigt. So geht das nicht! Auch wenn die Finanzierung heute sicherlich mehr ein Problem darstellt als vor 4 Jahren: ein Parkleitsystem, dass Einheimischen wie Besuchern das Auffinden von Parkplätzen erleichtert, macht weiterhin Sinn, ist gut für das Gewerbe und würde sich damit wohl langfristig auch amortisieren. Für andere Dinge, die ebenso wenig zwingend notwendig sind, ist immer noch genügend Geld da (Klimaschutzkonzept, Fachanwalt Fluglärm, Verkehrsuntersuchung K-L-Trasse, Schillerhaus – zusammen fast 400.000 €), für Infrastrukturmaßnahmen wie einem Parkleitsystem, von denen alle profitieren würden, leider nicht.
D5: Plätze für Jugendliche: Jugendliche haben es in Rödermark extrem schwer. Außer den beiden fixen Jugendzentren mit ihrem speziellen Klientel und ein paar Bolzplätzen gibt es nichts in Rödermark. Keine Ruhestellen, wo Jugendliche sich treffen können und keine anderen Mitbürger belästigen, keine öffentlichen Sportflächen (Skater, BMX, Basketball), keine anderen Highlights (Kletterpark, Bowlingbahn, Kartbahn etc.). Konzepte liegen vor, geeignete Örtlichkeiten wurden ausgesucht, die Jugendlichen bei der Planung eingebunden, nur umgesetzt wurde bisher nichts, u.a. mangels Geld im Haushalt. Um endlich starten zu können, haben wir die Einstellung von 15.000 € zusätzlich gefordert. Das Problem wurde zwar seitens der anderen Fraktionen anerkannt, aber es soll erst einmal wieder ein Konzept erstellt und kein Geld in die Hand genommen werden.
D6: Konzeption Spiel- und Freizeitplätze: Der Antrag ist geboren aus der Tatsache, dass die Stadt es wieder einmal geschafft hat, aus einer guten Idee, nämlich mit viel Bürgerbeteiligung und ehrenamtlicher Arbeit in der Plattenhecke einen Naturnahen Spielraum zu erschaffen, der besonders die „Lückekinder“ (8–12-Jährige) in ihrer Kreativität stärken und wieder mehr Bezug zur Natur schaffen soll, ein kostspieliges Projekt zu machen. 170.000 € kosten sieht die Planung für den Spielplatz Maiglöckchenpfad vor. Hätte es eine vorausschauende Konzeption zur Weiterentwicklung der Spiel- und Freizeitplätze in Rödermark gegeben, wäre diese Planung so wohl nie zustande gekommen. Andere Kommunen haben vorgemacht, wie man attraktive Spielräume für niedrige fünfstellige Beträge erschaffen kann. Konzepte verursachen immer Personal- und Planungskosten, daher wollten wir an dieser Stelle den Budgetansatz in Voraussicht auf den Erstellungsauftrag für solch ein Konzept erhöhen. Die Idee wurde für gut befunden, die Erhöhung des Budgetansatzes allerdings verweigert. Ich werde bei dem Thema aber weiter am Ball bleiben.
D7: Ruheplätze und attraktive Wegepunkte: Ein weicher Standortfaktor, der auch in der größten Finanzkrise bestehen bleiben wird, ist der hohe Naherholungswert Rödermarks. Kein Rödermärker muss mehr als 700 m gehen, um Erholung in Feld und Wald zu finden. Dieses Pfund sollte aus Sicht der FDP von Seiten der Kommune gestärkt werden, z.B durch zusätzliche Rastplätze und Bänke, durch Wegepunkte (wie z.B. Findlinge, Baumstämme) etc, die ein Spaziergang auch für Kinder attraktiver machen. Dafür muss man nicht viel Geld in die Hand nehmen, vieles lässt sich in diesem Bereich mit Sponsoring machen, die infrastrukturellen Verbesserungen kommen allen Bürgern zu Gute. Vorsorglich haben wir daher beantragt, 10.000 € zusätzlich in den Haushalt einzustellen, um außerhalb wie innerhalb der Bebauung zusätzliche Ruheplätze und Wegepunkte zu schaffen. Wie D6: Idee gut, mehr Geld: Nein!
D8: Erhöhung der Zuschüsse für Tageselterneinrichtungen: Tagesmütter und -väter kümmern sich um bis zu 5 Kinder, bekommen dafür Zuschüsse von Stadt und Kreis sowie einen Elternbeitrag. Insgesamt sind sie die für die Kommune kostengünstigste Möglichkeit, eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung anzubieten. Jedes Kleinkind, was statt in eine Krabbelgruppe zu einer Tagesmutter geht, spart der Stadt sehr viel Geld. So viel Geld, dass man die Anreize sowohl für potenzielle Tageseltern als auch für die abgebenden Eltern stark erhöhen kann und trotzdem noch Einsparungen erzielt. Daher sollte nach unserer Meinung überprüft werden, ob der Anteil der Kinder in der Tageselternbetreuung z.B. dadurch erhöht werden kann, dass man beide Seiten (z.B. mit 100 € monatlich pro Kind) direkt bezuschusst. Dazu sollte vorsorglich mehr Geld in den Haushalt eingestellt werden. Die Fachverwaltung konnte glaubhaft darlegen, dass es genügend Fördermittel gibt und auch schon in ähnlicher Richtung gearbeitet wird. Wenn die Verwaltung schon nicht mehr Geld haben möchte, werden wir es ihr auch nicht aufzwingen und haben den Antrag zurückgezogen.
Wie Sie sehen, gingen unsere Anträge meist sehr ins Detail. Ein Haushaltsantrag ist ein Antrag zur Änderung einer Position, einer Zahl im vorliegenden Haushaltsentwurf. Das haben wir gemacht. Wir haben das Produkt genannt, wir haben die Zeile im Produkt genannt, wir haben zu jedem Antrag eine ausführliche Begründung abgegeben. Andere haben das nicht gemacht und uns dies sogar noch vorgeworfen (mehr dazu im Blog „Haushaltsdebatte – das Spiel mit der Macht“). Wir hätten noch weitere 10–15 konkrete Vorschläge machen können, aber wir hätten keine Zeit mehr für eine gute Vorbereitung gehabt. Das war schon bei unseren 39 gestellten Anträgen schwierig. Auch wollten wir die Kollegen nicht noch mehr überfordern. Uns war es wichtig, einen Weg aufzuzeigen, der gangbar ist, der ohne einen totalen Kahlschlag auskommt, den wir verantworten können, der ein erster, großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen wäre, damit das Ziel, irgendwann mal wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, nicht völlige Utopie bleibt.
Dr. Rüdiger Werner
Marienstr. 19
April 2012
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Blogbeitrag

Haushaltsdebatte – das Spiel mit der Macht

Haushaltsdebatte – das Spiel mit der Macht – Von Dr. Rüdiger Werner

 

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner

Dr. Rüdiger Werner
29.04.2012
Es gab einmal eine Partei, die war nach eigenen Angaben lange Jahre in Rödermark die führende Oppositionspartei. Diese Partei hatte einen politischen Gegner, der traditionell die stärkste politische Kraft vor Ort war und ist, den sie lautstark und mit aller Energie bekämpfte. Einer der Hauptkritikpunkte war immer die „Arroganz der Macht“, die die anderen an den Tag legten. Es gehe nicht um Inhalte, es gehe um Köpfe, um Vorteilnahme, um Machterhalt. Man selbst sei dagegen basisdemokratisch und sehe ausschließlich die Sache und das Wohl der Allgemeinheit im Vordergrund. Diese Bewertung mag zeitweilig sogar der Wahrheit entsprochen haben, aber Zeiten ändern sich bekanntlich … Heute koalieren die ehemaligen politischen Gegner miteinander – bislang sogar ohne Zwist in der Öffentlichkeit, man hat sich mit der Arroganz der Macht arrangiert und sehr schnell ein Verhalten an den Tag gelegt, dass sich in diesem Punkt nicht von dem des Koalitionspartners unterscheidet.
Kommunalpolitik in Rödermark ist für kleinere Oppositionsparteien ein sehr schwieriges Terrain geworden. Was man bei den Haushaltsdebatten in den Monaten September 2011 bis März 2012 in dieser Hinsicht erleben konnte, darüber berichtet dieser Blog.
Haushaltseinbringung und Blätterrunde
Jedes Mal im Herbst läuft Kämmerer Alexander Sturm (CDU) zur Hochform auf. Bei der Einbringung des Haushaltes werden klar und schonungslos die Entwicklungen aufgezeigt, dass Dilemma vor Augen geführt, in dem Rödermark steckt, die beängstigenden Szenarien vorgestellt, was bei einem „weiter so“ passieren würde. Jedem rational denkenden Menschen müsste bei diesen Horrorzahlen sofort klar sein, dass es ein „weiter so“ nicht geben darf, nicht geben kann. Dass es Einschnitte geben muss, Leistungen wegfallen müssen, die Bürger mehr zur Kasse gebeten werden müssen. Bei der Frage, wo soll gespart werden, sollte der Bürger mitreden dürfen, daher wurde ein Fragebogen zum Haushaltsentwurf erstellt und an alle Haushalte Rödermarks verteilt. Die Rücklaufquote war mit rund 1300 ausgefüllten Fragebögen geradezu sensationell hoch.
An die Haushaltseinbringung sowie das Verteilen der Haushaltsentwürfe an die Stadtverordneten schließt sich traditionell die sogenannte Blätterrunde an, ein Termin bei dem die Fachbereichsleitungen anwesend sind und die Stadtverordneten Verständnisfragen zum Haushalt stellen können. Kämmerer und Finanzverwaltung baten diesmal darum, nach Möglichkeit die Fragen vorher schriftlich einzureichen, damit die Verwaltung sich besser vorbereiten kann.
Schaut man sich die Aufgabenfelder eines Stadtverordneten laut Hessischer Gemeindeordnung an, steht an oberster Stelle, als wichtigste Aufgabe, die Verabschiedung des kommunalen Haushaltes. Wir bestimmen also letztendlich darüber, wo wie viel Geld zur Verfügung gestellt wird, um die kommunalen Aufgaben wahrnehmen zu können. Nun weist Rödermark 2012 zum 4. Mal in Folge im Haushaltsentwurf ein Defizit von über 8 Millionen € auf. Wenn ich als Stadtverordneter also ein Mitverantwortung habe dafür, dass der städtische Haushalt ausgeglichen wird (steht auch ganz oben im Gesetzestext: Die Kommune hat einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen), wenn das sozusagen meine wichtigste Aufgabe ist, dann ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass ich mir den städtischen Haushalt auch genau anschaue und Überlegungen dahingehend anstelle, wie man das Ziel erreichen kann, wie man das Defizit verringern kann. Da ich neu bin in der Stadtverordnetenversammlung (die wir alle nur kurz ‚Stavo’ nennen), mir also die jahrelange Erfahrung manches Kollegen fehlt, kamen beim Durchblättern entsprechend viele Fragen auf: Warum hat sich die und die Haushaltsposition im Vergleich zu den Vorjahren so stark geändert? Welche Aufgaben, welche Leistungen sind hinter diesem und jenem Budget versteckt? Und, und, und… Wenn man Sparvorschläge machen will, benötigt man einen tiefgehenden Einblick in die Materie und um den bekommen zu können, muss man die entsprechenden Fragen stellen. Das habe ich mit meinem Kollegen Tobias Kruger dann gemacht. Wir haben uns hingesetzt, unsere Fragen abgestimmt, ausformuliert, formatiert und nummeriert und fristgerecht der Verwaltung übergeben. Am Ende waren es 71 Fragenkomplexe auf 7 Seiten Papier! Wir waren natürlich die einzige Fraktion, die überhaupt – wie gewünscht und zwischen den Fraktionen eigentlich ausgemacht – schriftliche Fragen vorab eingereicht hat.
Von einigen Fraktionen wurde gleich der Unmut geäußert, wir würden damit die Verwaltung überfordern. Papperlapapp, dass ist unsere ureigenste Aufgabe! So tief, wie dieses Mal, wurde noch nie über den Haushalt diskutiert, für die anwesenden Stadtverordneten waren die 3 Sitzungen (so lange hat es am Ende gedauert) äußerst informativ und auch aus der Verwaltung hat uns ein überwiegend positives Feedback erreicht. Auf der einen Seite wurde klar, es gibt Stadtverordnete, die ihre Aufgabe ernst nehmen, die wissen wollen, wie die Verwaltung funktioniert, auf der anderen Seite wurde aber auch klar, dass zu große Budgets von Verwaltungsseite aus nicht mehr so leicht zu kaschieren sein werden, wie das in der Vergangenheit vielleicht möglich war.
Was haben nun die anderen Parteien gemacht?
Freie Wähler: waren immer anwesend, haben sich viel notiert und gelegentlich eigene Fragen gestellt.
SPD: glänzte weitestgehend durch Abwesenheit, haben insgesamt nur eine einzige Frage gestellt.
CDU: von der zahlenmäßig größten Fraktion waren nur zwischen 2 und 5 Stadtverordnete anwesend, außer höhnischen Kommentaren in Richtung FDP hat die CDU es geschafft, während aller 3 Sitzungstage keine einzige eigene Frage zum Haushalt zu stellen. Der Haushalt weist eine Unterdeckung von 9 Millionen € auf und die größte Fraktion hat keine einzige Frage? Mich würde interessieren, wie viele Kolleginnen und Kollegen der CDU überhaupt einen Blick in das Zahlenwerk geworfen haben…
Bleiben AL/Grüne: diese haben trotz eines Bürgermeisters in ihren Reihen, der für über 95 % des Budgets verantwortlich ist, nach uns die meisten Fragen gestellt und haben auch zahlenmäßig ihre Kollegen aus CDU und SPD immer übertroffen.
Haushaltsanträge
Die Zeit zwischen diesen Blätterrunden und der Ausschussrunde, in der die Haushaltsanträge der Fraktionen beraten werden sollten, war sehr kurz. In diese Zeit fiel auch noch die Vorstellung des Ergebnisses der Bürgerbefragung zum Haushalt. Daher hat der Ältestenrat (ein Gremium, das Formalien rund um die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt) beschlossen, die Deadline zur Abgabe der Haushaltsanträge auf den Freitag vor der Ausschusswoche (dort werden alle Verwaltungsvorlagen und Anträge der Fraktionen inhaltlich beraten) zu legen. Spätestens an diesem Tag sollten alle Haushaltsanträge vorliegen.
Für uns als FDP war klar: wir können weitere 9 Millionen € neue Schulden nicht hinnehmen, wir müssen Vorschläge machen und Möglichkeiten aufzeigen, das Defizit zu verringern. Also haben wir eine Haushaltsklausur durchgeführt, haben uns fast jeden Tag getroffen und beraten, haben die Vorschläge ausformuliert und begründet und haben es tatsächlich geschafft, gemäß der interfraktionellen Absprache am Freitagabend 37 ausformulierte Anträge in der gewünschten Form abzugeben (2 weitere folgten am Sonntag). Wer sich für die Inhalte unserer Anträge interessiert, sollte meinen Blog „die Haushaltsanträge der FDP“ lesen. Damit waren wir die ersten! Bis zum Montag lagen auch jeweils 3 Anträge von FWR und CDU/AL vor, die SPD schaffte es gar erst am letzten Tag der ursprünglichen Ausschussrunde, ihre Anträge abzugeben. Soviel zum Thema „Halten an Absprachen (Frist) aus dem Ältestenrat“.
Ein Haushaltsantrag ist rein formal ein Antrag, im Haushaltsentwurf einer Kommune eine oder mehrere Positionen zu verändern. Dazu sollte man idealerweise das Produkt nennen, den genauen Posten, der verändert werden soll, sowie den Betrag, um den verändert werden soll. Eine Begründung ist nicht zwingend vorgegeben, erleichtert aber die Debatte und ist daher Usus. Alle unsere Anträge waren nach diesem klaren Schema formuliert, wobei die Begründungen notgedrungen (kein Geld da) teilweise identisch waren. Jeder, der der deutschen Sprache mächtig ist, konnte nach dem Durchlesen unserer Anträge aus jedem einen exakten Handlungsauftrag an die Verwaltung übernehmen.
Warum ich diese Selbstverständlichkeiten überhaupt erwähne? Schauen Sie sich einmal 2 der 3 Haushaltsanträge der Koalition an! Da haben wir zum einen den sogenannten „Konkretisierungsantrag“. Was hat es damit auf sich? Bei der Bürgerbefragung zum Haushalt haben erstaunlich viele Bürger bei erstaunlich vielen Produkten eine Reduzierung oder Einstellung der Zuschüsse zu diesen gefordert. Die Koalition wollte nun dieses Bürgervotum irgendwie mit der Brechstange aufnehmen und zeigen, dass man den Bürger ernst nimmt. Also hat man zu den 14 Produkten, die in der Wertigkeit bei den Bürgern am schlechtesten abgeschnitten haben, einen Satz formuliert, der einen Handlungsauftrag für den Magistrat darstellen soll. Beispiel? „Hier sind die Kosten einer kritischen Prüfung zu unterziehen.“ Erstens sollte das eine Selbstverständlichkeit einer Verwaltung sein, dass sie die Kosten stets und von sich aus einer kritischen Prüfung unterzieht. Und zweitens ist das kein konkreter Handlungsauftrag, schon gar kein haushaltsrelevanter. Und so geht es weiter: keine Begründung, oft soll den Bürgern nur mit erhobenem Zeigefinger erklärt werden, warum das Produkt trotz Ablehnung durch den Bürger trotzdem wichtig ist (Frauenbeauftragte, Integration). Hätten wir als FDP so einen „Antrag“ formuliert, hätte man in uns schon aus rein formalen Gründen um die Ohren gehauen. Aber man hat ja die Macht, da kann man sich alles erlauben!
Es kommt aber noch besser. Ein weiterer Koalitionsantrag lautet: Produkthaushalt 2012 – Veränderungen. Dieser „Antrag“ entspricht keinem der in Rödermark seit Jahren einstimmig selbstgegebenen Formalien für Anträge, er enthält weder eine Begründung noch einen Beschlusstext, vielmehr besteht er nur aus einer einfachen Tabelle mit einer Reihe von Positionen: Produkt, Beschreibung (1 bis 5 Worte), Einsparbetrag. Dieser Antrag hätte so nie für den Geschäftsgang zugelassen werden dürfen! Dieser Antrag ist eine Unverschämtheit, eine blanke Verhöhnung des Parlaments! Auf die Frage, wie denn die Verwaltung aus diesem Wisch einen exakten Handlungsauftrag ablesen will, kam vom Kämmerer nur die Antwort: ich weiß schon, was damit gemeint ist. Bei einer 75 %-Mehrheit kann man halt machen, was man will. Für die Opposition keine Chance, hier die vereinbarten Rechte und Pflichten durchzusetzen. Arroganz der Macht, wie die AL noch vor kurzer Zeit so ein Verhalten zu nennen pflegte. Uns dann auch noch – wie vom AL/Grüne-Stadtverordneten Michael Uhe-Wilhelm mehrfach geäußert – handwerklich schlecht gemachte Anträge vorzuwerfen, ist in diesem Zusammenhang an Dreistigkeit schon kaum mehr zu überbieten. Liebe Kollegen, wir sind bestimmt nicht perfekt und schon gar nicht allwissend, aber das war wirklich schlechter Stil und ich fordere Euch auf, in Zukunft den Standard, den ihr von den kleineren Oppositionsparteien immer fordert, wenigstens in Ansätzen selbst einzuhalten.
Haushaltsberatungen
Nun waren – sehr zum Unmut von CDU, AL/Grüne und SPD – nun mal (mit den Unterpunkten der Koalitionsanträge) über 70 Anträge im Geschäftsgang, wie damit umgehen? Zum einen mussten wir uns immer wieder Vorwürfe anhören bezüglich unserer Antragsflut. Wir würden durch die benötigte Beratungszeit unnötig Sitzungsgelder verursachen, wir würden die Verwaltung vom Arbeiten abhalten, unsere Anträge wären die reinste Zeitverschwendung und man möge uns damit in Zukunft bitte verschonen (Zitat Stadtverordnete und stellv. CDU-Vorsitzende Mona Reusch). Liebe Kollegen, seit ihr noch ganz sauber? Wir sind hier die Partei, die ihrer Verantwortung am meisten gerecht wird, die ihre Aufgaben ernst nimmt, die ohne großen Populismus versucht, die Schieflage der Gemeindekasse wieder in Ordnung zu bekommen, die sich die meisten Gedanken gemacht hat, wie das möglich sein könnte, die ohne Rücksicht auf die eigene Wählerschaft Vorschläge gemacht hat, die sich nicht scheut, unpopuläre Wahrheiten auszusprechen.
Ich wiederhole mich ungerne, aber die Beratung und Verabschiedung des Haushaltes ist unsere allerwichtigste, ureigenste Aufgabe. Und weil wir diese – im Gegensatz zu vielen Kolleginnen und Kollegen – wirklich ernst nehmen, werden wir an den Pranger gestellt? Ich habe keine Probleme damit, Kritik einzustecken, wenn ich über das Ziel hinaus geschossen bin oder schlicht Unsinn erzählt habe, aber diesen Schuh ziehe ich mir nicht an! Wir haben die Fragen und Anträge nicht gestellt, um die Kollegen zu ärgern oder deren Freizeit zu schmälern, wir wollen sachlich dazu beitragen, die Schuldenpolitik Rödermarks zu beenden und wenn das 10 Sitzungen dauert, dann dauert es 10 Sitzungen! Zeitdruck ist immer ein schlechter Ratgeber, daher sollte man sich bei diesen wichtigen Fragen die nötige Zeit nehmen. Und bei nächsten Mal 150 sinnvolle Anträge gestellt werden, dann muss man halt 150 Anträge beraten. Unser ausdrücklicher Dank gilt in diesem Zusammenhang Stadtverordnetenvorsteher Jörg Rotter, der hier das Notwendige unternommen hat, dass die Beratungen letztendlich doch in einer fairen Weise stattfinden konnten.
Ich kann nicht versprechen, dass wir uns dem Willen der anderen Fraktionen beugen und zur nächsten Runde weniger Fragen und Anträge stellen. Ich möchte am Ende meiner 5-jährigen Wahlperiode ein reines Gewissen haben und wenigstens sagen können: ich habe alles versucht. Wenn die Unvernunft der anderen stärker ist, dann ist das eben so, ich habe mir dann jedenfalls nichts vorzuwerfen. Nur weil andere das ständige Schuldenmachen als gegeben hinnehmen und weiter Wohlfühlanträge stellen (Stichwort Tontäfelchen), werde ich niemals genauso denken, nicht 2013 und auch nicht 2015.
AL/Grüne stellt den Bürgermeister und die CDU stellt den Kämmerer – es ist also klar, dass beide Parteien schon bei der Erstellung des Haushaltsentwurfes ihre wesentlichen Punkte untergebracht haben sollten. So sind die kolportierten 500.000 € Einsparungen durch Koalitionsanträge eher als vorkalkulierte Alibiveranstaltung zu sehen denn als ernstgemeinte Sparanstrengung. Insofern war unsere Erwartungshaltung bezüglich der Erfolgsaussichten unserer Anträge auch nicht sehr hoch. Man kann es sich politisch nun mal schlecht leisten, wenn die kleine FDP Einsparmöglichkeiten von 1,5 Millionen € findet, die man selbst übersehen hat. Uns blieb also nur die Kraft des Wortes, gute Argumente, die man nicht widerlegen kann und die ein Ablehnen nur schwer möglich machen. In den meisten Fällen hatten wir diese Argumente, was wir nicht erwartet haben war, dass Argumente oft überhaupt keine Rolle spielen. Man hat uns mehr oder weniger zugehört, hat uns belächelt und dann alles abgelehnt. Irgendein Pseudoargument, eine falsche Behauptung fiel der Koalition immer ein. Und wenn das einmal auch nicht der Fall war, dann hat man halt einen Änderungsantrag verfasst, der das Thema abdeckt. Man kann einem Antrag der Opposition ja unmöglich zustimmen.
Liebe Kollegen, ihr solltet euch ernsthaft fragen, ob solche politischen Spielchen mit der Macht in der ernsten Lage, in der wir uns befinden, noch zeitgemäß sind. Wir finden, sie sind es nicht! Daher haben wir konsequenterweise allen Koalitionsanträgen und Anträgen der Opposition, die auf sinnvolle Art und Weise zu Ausgabensenkungen führen oder führen können, zugestimmt – auch wenn wir unsere eigenen als zielführender ansehen. Und wenn wir 850.000 € Einsparungen beantragt haben und die Koalition will nur 170.000 € sparen, ja dann stimmen wir dem halt zu, denn 170.000 € weniger Schulden sind immer noch besser als 0 € sparen und trotzig in der Ecke sitzen. Wir würden uns auch nie hinstellen und generell alles, was von anderen Parteien kommt, nur deswegen ablehnen, weil es eben von den anderen kommt. Nach genau dieser Devise handelt die Koalition in ihrem ersten Jahr. In meinen Augen ist es einfach nur dumm, sich hinzustellen und zu sagen: wir vertreten 75 % der Bevölkerung, wir wissen, was richtig und falsch ist, wir brauchen die Ideen der restlichen 25 % nicht. Dumm und anmaßend!
Umsetzen von Beschlüssen
Zu diesem Thema passt auch ein weiterer Punkt, der zwar nicht speziell die Haushaltsberatungen betrifft, uns immer wieder verärgert und zum Thema „Spiel mit der Macht“ gehört: die mangelhafte Umsetzung von Beschlüssen. Der Magistrat (d.h. der Bürgermeister mit seiner ihm untergeordneten Verwaltung) ist per Gesetz verpflichtet, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich umzusetzen. Eigentlich besteht auch eine Berichtspflicht seitens des Bürgermeisters über den Stand der Umsetzung (entweder in den Fachausschüssen oder in der Stavo). In Rödermark ist das leider anders. Schnell umgesetzt werden nur die Beschlüsse, die der Bürgermeister persönlich unterstützt, andere werden schon einmal auf die lange Bank geschoben oder einfach ausgesessen, teilweise so lange, bis sich die äußeren Umstände soweit geändert haben, dass die Stadtverordneten ihren damaligen Beschluss heute so nicht mehr beschließen würden. Dazu kommt, dass das Berichtswesen objektiv mangelhaft ist. Viel zu selten berichtet der Bürgermeister über den aktuellen Umsetzungsstand von Beschlüssen. In den meisten Fällen erfahren wir Stadtverordnete nur dann Details, wenn wir eine offizielle Anfrage stellen, warum bisher eine Umsetzung nicht sichtbar ist.
Beispiele dafür gibt es genügend:
Errichtung einer Großküche in Rödermark. Einstimmiger Beschluss 2008, Umsetzung 2012: null. Berichterstattung des Magistrates in den 4 Jahren: einmal unaufgefordert, einmal auf Nachfrage. Aktuell wurde der Auftrag an den Magistrat durch einen neuen Beschluss leicht verändert bekräftigt.
Parkleitsystem für Rödermark: Einstimmiger Beschluss 2008, Umsetzung 2012: null. Hier wurde die Verwaltung allerdings tätig, Pläne wurden erstellt und vorgestellt, Angebote eingeholt. Es wurden aber nie die nötigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um die Pläne auch umsetzen zu können. Ein Antrag der FDP, nun endlich die Mittel einzustellen, um diesen offenen einstimmigen Beschluss umsetzen zu können, wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Das ist natürlich legitim, dann hätten diese Fraktionen aber auch im direkten Gegenzug den Beschluss von 2008 aufheben müssen. Nur so kommt Ordnung in das System, nur so können die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Aber man hat ja die Macht, da muss man sich ja nicht mehr an die Hessische Gemeindeordnung halten. Der Beschluss ist also immer noch rechtskräftig und eigentlich ist der Bürgermeister immer noch angehalten ihn umzusetzen.
Videoüberwachung an den Bahnhöfen. Ebenfalls ein nahezu einstimmiger Beschluss, der seit 3 Jahren in der Verwaltung hängt. Hier hat es über ein Jahr gedauert, bis alle Beteiligten sich über eine Vorgehensweise geeinigt hatten. Es wurde eine Ausschreibung durchgeführt, die Arbeiten für den Bahnhof Ober-Roden wurden vergeben, umgesetzt ist bis heute nicht. Berichtet wird immer nur auf Anfrage, schuld sei angeblich die Zuständigkeitsfrage bei der deutschen Bahn. Unser Vorwurf hier: wo ein wirklicher Wille vorhanden ist, ist auch ein Weg. Uns fehlt hier der Nachdruck seitens der Stadt.
Verkauf des Bahnhofs Ober-Roden: Beschluss vor 2 ½ Jahren, unterzeichnet ist bis heute nichts, da immer wieder neue Probleme auftauchten (zuletzt Denkmalschutz). Berichtet wird immer nur auf Anfrage.
Kauf des Grundstücks Ober-Rodener Str. 18: Mehrheitsbeschluss zum sofortigen Erwerb des Grundstückes im Februar 2011, im Herbst 2011 erfahren, dass das Grundstück immer noch nicht erworben wurde. Es mag zwar gute Gründe für den Nichterwerb gegeben haben, am Ende mag es klug gewesen sein, denn nun kann das Grundstück direkt an den zukünftigen Nutzer Caritas verkauft werden, aber es bleibt die Tatsache, dass der Beschluss der Stadtverordneten-versammlung nicht umgesetzt wurde. Wenn der Magistrat der Meinung gewesen ist, dass sich gute Gründe ergeben haben, den Stavo-Beschluss nicht umzusetzen, so hätte er eine Vorlage in die Stavo einbringen müssen, diesen Beschluss wieder aufzuheben.
Wiederbesetzungssperre: Meines Wissens nach auch ein einstimmiger Haushaltsbeschluss. Jede freiwerdende Stelle soll erst einmal eine bestimmte Zeitspanne lang (i.d.R. 6 oder 9 Monate) nicht wieder besetzt werden. Dadurch können nicht unerhebliche Personalmittel eingespart werden. Nun gab Bürgermeister Kern in öffentlicher Sitzung wiederholt zu, sich nicht daran gehalten zu haben, weil es nicht ging. Das mag zwar inhaltlich richtig sein, aber formal geht es so nicht.
Interaktive Stadtkarte: Entstanden aus einer Potenzialstudie regenerative Energien in Rödermark wurde der Magistrat im Februar 2010 einstimmig aufgefordert, bis zur Sommerpause 2010 ein Konzept auszuarbeiten, wie u.a. ein Solarpotenzialkatasters erstellt werden und im Internet mit GPS-Daten jedermann zur Verfügung gestellt werden kann. Seitdem nie mehr etwas davon gehört und erst auf meine Anfrage 2011 gehört, dass es irgendwelche Schwierigkeiten gab. Es trifft also nicht nur CDU/FDP-Initiativen.
Die Liste ließe sich bestimmt um weitere 20 Punkte verlängern.
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich sehe das Verhalten des Magistrates in den letzten Jahren fast schon als Rechtsbeugung an, eindeutig nicht mit dem Gesetz konform, der Spielraum, den der Magistrat als ausführendes Organ hat, wird ständig überschritten. Es ist keine Ermessenssache des Bürgermeisters, ob er Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung umsetzt oder nicht. Er kann gegen Beschlüsse, die er nicht vertreten kann, Widerspruch einlegen (wovon er bekanntlich schon Gebrauch gemacht hat), er kann eine Vorlage zum Aufheben des Beschlusses erstellen, dem die Stadtverordnetenversammlung dann zustimmen kann, aber die Rödermarker Variante ist vom Gesetzgeber weder vorgesehen noch gedeckt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Ich bin wie gesagt kein Jurist und definitiv kein Korinthenkacker, der penibel auf die Einhaltung jedes Gesetzesbuchstaben achtet. Ich lasse 5 auch mal gerne gerade sein, wenn er der Sache dienlich ist, aber wenn Beschlüsse nur noch nach Gutdünken umgesetzt werden oder eben gar nicht, dann frage ich mich schon, was wir Stadtverordneten eigentlich noch tun. Wozu braucht man uns noch? Was soll das Ganze, wenn der Magistrat am Ende eh in Eigenregie das tut, was er will? Besonders für eine Oppositionspartei, die keinen Sitz im Magistrat hat, von dieser Informationsquelle also abgeschnitten ist, ist dieser Zustand unerträglich. Die FDP würde es daher sehr begrüßen, wenn auch Rödermark in seinem Ratsinformationssystem ein Tool integrieren würde, dass den Stand der Umsetzung von Beschlüssen protokolliert und zeitnah für alle Stadtverordneten, im Idealfall auch für alle Bürger, einsichtbar macht. Wir als FDP überlegen uns, dieses nach der Einholung von Erfahrungen aus anderen Kommunen für Rödermark zu beantragen.
Fazit
Was haben die Haushaltsberatungen über rund 20 Sitzungstage nun effektiv gebracht? Für die Stadt Rödermark wenig. Das Gesamtdefizit steigt weiter rasant, wir versinken in der Schuldenspirale, die wohl letzte Chance, hier entscheidend gegenzuwirken, wurde von CDU und AL/Grüne vertan. Dennoch denke ich, dass die Beratungen einen hohen Erkenntnisgewinn für Stadtverordnete und Verwaltung gebracht haben, die Sensibilisierung für das Thema Finanzen und Gegenfinanzierung von Ausgaben ist zweifelsohne gestiegen. Sie haben aber auch die Erkenntnis gebracht, dass mit dieser Verwaltungsspitze wirkliche Einsparungen nicht zu realisieren sind. Auch, dass es in der Verwaltung insgesamt an Führung fehlt. Denn nur das, was die Führung vorlebt, kann auch nach unten durchgesetzt werden. In der Verwaltung steckt viel Potenzial, viele Mitarbeiter prangern in privaten Gesprächen durchaus Ineffektivitäten und Bürokratie an, haben sinnvolle Sparvorschläge, sehen die Effizienz des Systems bei weiten nicht ausgeschöpft. Wenn aber von oben kein Reformdruck kommt, kein ernsthafter Wille gezeigt wird, erreichen diese Ideen nur selten die nötigen Hierarchieebenen, um auch umgesetzt zu werden. So wird das nichts.
Von der CDU bin ich wirklich enttäuscht. Weil sie zwar oft richtig redet, aber dann nicht entsprechend handelt. Es ist alles gesagt, ändern können wir eh nichts (ohne wenigsten einen Teil unserer vielschichtigen Wählerschaft zu verärgern), also stecken wir den Kopf in den Sand und harren der Dinge, die da kommen. Das Statement des Kämmerers zum kommunalen Rettungsfond ist ein Offenbarungseid, ein einziger Ausruf der eigenen Hilf- und Ideenlosigkeit. Jetzt soll mal wieder der Bürger entscheiden, wozu die Volksvertreter nicht in der Lage sind. Doch zu diesem Phänomen mehr im Blog „Bürgerbeteiligung – wozu braucht man noch Volksvertreter“.
Eine weitere Erkenntnis ist sicherlich, dass man für Politik keine Argumente und kein Hintergrundwissen braucht – für gute Politik allerdings schon. Daran wird sich auch diese Koalition am Ende der Wahlperiode messen lassen müssen.
Rüdiger Werner
Marienstr. 19
Im April 2012
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Pressemitteilung

Effizienzsteigerung und Verwaltungssparen

Effizienzsteigerung und Verwaltungssparen. Von Dr. Rüdiger Werner und Tobias Kruger

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner 
Tobias Kruger.
Tobias Kruger.

Artikel von Dr. Rüdiger Werner und Tobias Kruger
20.08.2012
FDP: Zustimmung zum Haushalt 2013 nur unter größtem Vorbehalt
Nur rund 60 % der städtischen Ausgaben sind durch Einnahmen gedeckt. Der Rest muss durch immer neue Kredite finanziert werden. So kann das nicht weitergehen. Schon seit Jahren fordert die FDP eine stärkere Konsolidierung. Man kann nicht auf Dauer mehr ausgeben, als man einnimmt. Auch wenn das bedeutet, dass man liebgewonnene Einrichtungen und Angebote, wie z.B. das Badehaus (1. Mio. € Minus im Jahr), nicht weiterführen kann. So hat die FDP im vergangenen Jahr über 30 konkrete Vorschläge unterbreitet, wie man die Ausgaben senken und die Einnahmen erhöhen könnte. Leider wurden praktisch alle von der regierenden CDU/AL-Grüne-Koalition abgelehnt. Als Ergebnis davon ist der Schuldenstand Rödermarks 2012 erneut um über 8 Mio. € angestiegen.
2013 soll und muss nun endlich alles anders werden. Rödermark soll unter den Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen schlüpfen, ein Teil seiner Schulden wird vom Land übernommen, dafür muss der Haushalt aber bis 2018 ausgeglichen werden – aus heutiger Sicht um rund 10,5 Mio. € muss sich dazu das Ergebnis verbessern. Alle Parteien – mit Ausnahme der SPD – haben sich über die Grundzüge eines Abbaupfades verständigt. Etwa 40 % der Summe soll durch Mehreinnahmen (davon die Hälfte durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer) erwirtschaftet werden, 60 % durch Ausgabenkürzungen. „Die Teilnahme am kommunalen Rettungs¬schirm und damit verbunden ein ernsthafter Abbau des jährlichen Defizites ist uns so wichtig“ so FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „dass wir dem Haushalt 2013 zustimmen werden, auch wenn es für 2013 ein großes Missverhältnis zwischen Mehreinnahmen und Ausgabenreduktion gibt.“ Von den 2,2 Mio. € Ergebnisverbesserung, die 2013 erzielt werden sollen, stammen nur rund 300.000 € aus Einsparungen, 1,6 Mio. € dagegen durch direkte Mehrbelastungen für den Bürger (Steuererhöhungen, höhere Kinderbetreuungsgebühren). „2013 tritt der Bürger quasi in Vorleistung“, so Kruger weiter, „wir erwarten aber, dass die Grundstruktur des zu beschließenden Abbau¬pfades eingehalten wird und in den Folgejahren fast ausschließlich bei den Ausgaben und in der Verwaltung gekürzt und nicht mehr primär den Bürgern in die Tasche gegriffen wird.“ Wenn 2014 entgegen der Absprache erneut der Bürger übermäßig herangezogen werden sollte, wird die FDP den gemeinsamen Weg nicht weiter mitgehen.
„Es darf nicht sein“, so Kruger weiter, „dass die nötige Konsolidierung nur mit Mehreinnahmen erzielt wird – Steuererhöhungen sind aus Sicht der Liberalen keine Einsparmaßnahmen! Auch uns ist klar, dass es ohne Mehrbelastungen für die Bürger nicht gehen wird, aber im Vordergrund sollte immer die Redu¬zierung der Ausgabenseite stehen. Hier sind auf Verwaltungsseite aus Sicht der FDP Sicht noch lange nicht alle Potenziale ausgeschöpft.“
So hat die FDP ihre Forderung erneuert, verstärkt auf E-Government, auf internetbasierte Verwal-tungsabläufe und Kommunikation mit dem Bürger, zu setzen. Basis dafür wiederum ist eine moderne Homepage, die Bausteine wie ein ‚elektronisches Rathaus’ erst zulässt. Hier hinkt Rödermark um Jahre hinter anderen Kommunen her. „Wir sind überzeugt“, so Fraktions-Vize Dr. Rüdiger Werner, „dass durch konsequente Einführung von E-Government und Effizienzsteigerungen in den Verwaltungsabläufen ein großer Teil der Einsparungen zumindest in den ersten Jahren ohne Leistungseinbußen für den Bürger erzielbar ist.“
Eine Reduzierung aller Aufwendungen um 20 % geht nicht ohne Personal¬abbau. Rund 60 % der städtischen Ausgaben sind Personalaufwendungen. Hier ist die FDP überzeugt, dass ein Großteil des Abbaus durch einen konsequenten Wegfall freiwerdender Stellen und die Nichtverlängerung von Zeitverträgen möglich ist. Am Ende wird man an der einen oder anderen Stelle allerdings nicht ohne betriebsbedingte Kündigungen auskommen. „Es ist eine Frage des Anstandes“, so Tobias Kruger, „dieses ‚Unwort’ auch jetzt schon offen auszusprechen. Alles andere wäre unehrlich und scheinheilig gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern.“
„Wir hätten uns gewünscht“, so Tobias Kruger abschließend, „dass schon 2013 erste Einsparungen vorgenommen werden. Dies wäre bei den Sachkosten und freiwilligen Leistungen aus unserer Sicht in hohem sechsstelligem Umfang möglich gewesen. Hier sind wir besonders vom Ersten Stadtrat enttäuscht, der Vorschläge hierzu abgeblockt hat. Bezüglich Einsparungen in der Verwaltung wird 2013 so nach 2012 das zweite komplett verlorene Jahr in Folge.“
Enttäuscht ist die FDP von der SPD: „Das, was die SPD gemacht hat, ist Populismus pur!“, so Dr. Werner. „Natürlich ist es viel einfacher, sich des Sparens zu verweigern und so weiterzumachen wie bisher. Leistungen zu kürzen und die Belastungen für die Bürger zu erhöhen, macht keinem Politiker Spaß, gewiss auch der FDP nicht. Aber der eingeschlagene Weg ist alternativlos. Durch das Verlassen des schmerzlichen, aber richtigen gemeinsamen Weges hat sich die SPD politisch isoliert, sie hat sich unglaubwürdig gemacht.“ (rw/tk)

Pressemitteilung

Bürgerbeteiligung zum Haushalt

FDP: Dilletantismus 2.0 bei der Bürgerbeteiligung zum Haushalt! Von Tobias Kruger

 

Tobias Kruger.
Tobias Kruger.

Tobias Kruger
20.08.2012
Vollmundig hatte die schwarz-grüne Koalition bei der diesjährigen Verabschiedung des Haushaltes versprochen, für den Haushalt 2013 die Bürger aktiv einbinden zu wollen und den Befragungsprozess auszubauen und fortzuschreiben. Aktuell steht der Kämmerer bei diesem Projekt vor einem Scherbenhaufen. Dass bis dato der ausdrücklich beschlossene und extrem wichtige Dialog mit den Eltern in Sachen „Anpassung der KiTa-Gebühren“ noch überhaupt nicht gesucht wurde, ist dabei nicht einmal der Gipfel des Dilletantismus. Größte Peinlichkeit in bester Schildbürgerqualität ist die eigentliche Befragung der Bürgerinnen und Bürger zum Haushalt. An drei Informationsabenden sollten die Bürger sich über den Haushalt informieren können und zugleich die Chance haben, Fragen zum Haushalt an den Kämmerer zu stellen … dumm nur, dass die bunten, 80-seitigen Broschüren, die das städtische Zahlenwerk bürgerverständlich erklären soll(-t-)en, noch nicht einmal in der ohnehin viel zu kurz geplanten Zeit vor den Infoabenden an die Bürgerinnen und Bürger verteilt wurden.
Selbst wenn diese „pünklich“ vor dem Wochenende flächendeckend verteilt worden wären – welcher berufstätige Bürger mit Familie opfert sein Wochenende, um sich in die Haushaltsthematik einzuarbeiten, um dann zu Wochenbeginn früher Feierabend zu machen, nur um Fragen bei den um 18 Uhr terminierten Infoveranstaltungen stellen zu können? Die gesamte zeitliche Planung ist aus Sicht der FDP dilletantisch und völlig lebensfremd. Angesichts dessen stellt sich die Frage: „welcher Bürger wusste denn überhaupt von den Informationsveranstaltungen?“ und: „wollen die politisch Verantwortlichen eigentlich eine wirkliche und ernsthafte Bürgerbeteiligung?“ Statt die Bürger rechtzeitig mit einem kurzen persönlichen Anschreiben zu informieren, gab es erst wenige Tage vor den Veranstaltungen kurze Hinweise auf den hinteren Seiten in der lokalen Presse. Folgerichtig und für die Verantwortlichen höchst peinlich erschien zum Auftakt der Fragerunde kein einziger parteifremder Bürger (mit Parteibackground waren auch nur ganze 4 anwesend) in der Halle Urberach, was bestimmt nicht dem warmen Wetter geschuldet war. Immerhin konnte man es mangels potenzieller Zuhörer dann zumindest verschmerzen, dass der Beamer für die Präsentation des Ersten Stadtrates ohnehin nicht funktionniert hätte … willkommen in Schilda an der Rodau!
Alle (berechtigte) Kritik am aktuellen Verfahren ausgeblendet: Die FDP steht prinzipiell hinter der Bürgerbefragung/-einbindung zum Haushalt – wenn sie denn ernst gemeint ist und zugleich mit dem nötigen Respekt gegenüber den Bürgern durchgeführt wird. Die unstrittig gut gemachte Informationsbroschüre der Finanzverwaltung hätte hierfür ein gelungener Beginn sein können. Die FDP ist sehr gespannt, ob die Ergebnisse der Online-Befragung den schildbürgerhaften Start der Bürgerbeteiligung wett machen können. (tk)
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Straßenbeiträge – muss das sein?

Für Blogartikel sind die jeweils benannten Autoren allein verantwortlich.
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Wiederkehrende Straßenbeiträge /Straßenbeitragssatzung – muss das sein? – Von Dr. Rüdiger Werner

 

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner

Dr. Rüdiger Werner
15.03.2013
Um es vorwegzunehmen: Ja, das muss wohl sein. In diesem Blog möchte ich kurz die Unterschiede der beiden Fälle beschreiben, den verbliebenen Handlungsspielraum der Politik aufzeigen, die Größenordnung der neuen Abgabe abschätzen sowie den Standpunkt der FDP beleuchten.
Vorgeschichte
Ein Haushalt wird von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet, in Kraft tritt er aber erst nach seiner Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Das war bis jetzt der Landrat, mit dem Rettungsschirm wird es der Regierungspräsident sein. Die Aufsichtsbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, defizitäre Haushalte nur zu genehmigen, wenn alle möglichen Einnahmequellen durch eine Gemeinde bereits ausgeschöpft sind. Zu diesen Einnahmequellen gehört auch die Beteiligung der Anlieger an Straßenbaumaßnahmen/Straßensanierungen durch Erschließungsbeiträge bzw. eine Straßenbeitragssatzung. Nach meinem Kenntnisstand forderte die Aufsichtsbehörde erstmals Mitte des vergangenen Jahrzehnts die Einführung einer solchen Satzung. Damals hat sich die CDU/FDP-Koalition dahingehend geeinigt, statt eine Straßenbeitragssatzung zu beschließen die Grundsteuer B um 40 Basispunkte zu erhöhen, somit Mehreinnahmen von etwa 400.000 € zu generieren und um die ungeliebte Straßenbeitragssatzung herumzukommen. Diese Erhöhung sollte zeitlich limitiert sein und bei einem ausgeglichenem Haushalt zurückgenommen werden. Die Realität war eine andere, es kam die Bankenkrise, trotz Grundsteuererhöhung stieg das jährliche Defizit von unter 3 auf über 9 Mill. € an und bei jeder Genehmigung des Haushalts forderte die Aufsichtsbehörde vehement die Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Schon 2010 kündigte die Landesregierung an, hier eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen und das rheinland-pfälzische Modell eines wiederkehrenden Straßenbeitrages auch in Hessen zu ermöglichen. Diese angekündigte Gesetzesänderung gab Kommunen wie Rödermark einen Aufschub, bis zur Verabschiedung des Gesetzes musste hier kein Vollzug gemeldet werden. Nun ist das Gesetz seit einigen Monaten verabschiedet, Rödermark ist weiterhin hochdefizitär und mittlerweile Rettungsschirmkommune. Die Einführung einer Beteiligung der Anwohner an grundhaften Straßensanierungen in Form einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Straßenbeiträge ist daher nun zwangsläufig eine grundsätzliche Bedingung der Aufsichtbehörde zur Genehmigung des Haushaltes, der man sich nicht länger entziehen kann.
Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Straßenbeiträge?
Straßenbeitragssatzung heißt, dass Anwohner an der grundhaften Sanierung einer Straße finanziell beteiligt werden. Je nach Nutzungsart muss eine Straße alle 40 bis 80 Jahre grundhaft saniert werden, d.h. auch der Unterbau wird erneuert. Dies ist eine Investitionsmaßnahme, an der der Bürger beteiligt werden kann. Anders sieht es mit Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen bis hin zur Erneuerung der Fahrbahndecke aus. Instandhaltungsmaßnahmen werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten, für die der Bürger nicht zur Kasse gebeten werden kann. Wird die Straße, an der ein Bürger wohnt, grundhaft saniert, werden dafür die Kosten errechnet. Die Stadt trägt immer auch einen Eigenanteil. Bei den meisten Straßen in Wohnvierteln sind dies 25 %, bei innerörtlich bedeutsamen Zubringerstraßen sind dies 50 % und bei Straßen von überörtlicher Bedeutung 75 % der Gesamtkosten. Wird z.B. eine Straße in einem Wohnviertel saniert, tragen die Anwohner 75 % der Kosten, die dann nach einem bestimmten Schlüssel auf die Anwohner aufgeteilt werden. Der Anteil einer einzelnen Liegenschaft kann hier schnell einmal 5.000 bis 15.000 € betragen. Hat man als Anwohner diesen Beitrag geleistet, hat man in der Regel für über 50 Jahre Ruhe.
Anders bei den wiederkehrenden Beiträgen. Hier wird der Sanierungsbedarf in einem Abrechnungsbezirk in den nächsten 5 Jahren ermittelt, die summierten Kosten werden dann durch 5 geteilt und auf alle Anwohner in diesem Abrechnungsbezirk verteilt. Jeder Bürger hat daher jedes Jahr einen „wiederkehrenden“ Beitrag zur Sanierung der Straßen zu leisten. Aus der Einmalzahlung wird sozusagen eine Ratenzahlung. Die jährliche Rate kann dabei deutlich variieren, liegt aber im Schnitt nur im niedrigen dreistelligen Bereich. Die Einstufung der Straßen bzgl. Fremdnutzung, d.h. die Einteilung in 25, 50 und 75 % Straßen ist übrigens identisch, die Kommune hat also bei keinem der beiden Modelle einen Vorteil.
Welchen Handlungsspielraum hat die Politik?
Nur einen kleinen. Man kann – wie wir von der FDP – noch so sehr gegen eine Mehrbelastung der Bürger sein, hier hat man keine Wahl, diese Mehrbelastung wird kommen. Es wäre daher unseriös, sich gegen beide Varianten zu positionieren. Der Gesetzgeber lässt ausdrücklich beide Varianten zu, die wichtigste politische Frage ist es also, sich für eine der beiden Möglichkeiten zu entscheiden. Bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen müssen außerdem die Abrechnungsbezirke durch die Politik festgelegt werden. Dies können Wohnbezirke, Ortsteile oder aber auch das ganze Gemeindegebiet sein. Außerdem entscheidet die Politik natürlich auch darüber, welche und wie viele Straßen in einem Jahr saniert werden. Sie entscheidet also in einem Fall darüber, wie viele Bürger mit hohen Einmalbeträgen belastet werden und im anderen Fall, wie hoch der Jahresbetrag für alle Bürger in einem Abrechungsbezirk ausfällt. Gewisse Spielräume gibt es wohl noch bei den Berechnungsgrundlagen der Verteilung der Kosten auf die einzelnen Anwohner. Viel mehr Handlungsspielräume sehe ich im Moment nicht.
Welche Kosten kommen auf die Bürger zu?
Die grundhafte Sanierung einer Straße kostet über den Daumen gepeilt 100 €/qm, d.h. 1.000 € pro Meter Straße (inkl. Bürgersteige). Für den Fall einer 300 m langen Wohnstraße mit 30 anliegenden Grundstücken in einer Gemeinde mit Straßenbeitragssatzung bedeutet dies: Die grundhafte Sanierung kostet etwa 300.000 €, 75.000 € davon zahlt die Stadtkasse, 225.000 € müssen die Bürger zahlen. Angenommen alle Grundstücke sind gleich groß, alle Straßenfronten sind gleich lang und überall stehen gleich große Zweifamilienhäuser, würde jedem Grundstückseigentümer nach der Sanierung eine Rechnung in Höhe von 7.500 € ins Haus flattern.
Der häufigste Fall der Verteilung scheint folgender zu sein: die Grundstücksfläche wird mit einem Nutzungsfaktor multipliziert, der sich u.a. an der Geschosszahl von Wohngebäuden und an der generellen Nutzungsart der Fläche orientiert. Die Berechnung des Nutzungsfaktors wird in der Satzung festgelegt. So wird für jedes Grundstück eine Kennzahl ermittelt, die Kennzahlen aller Anlieger werden aufaddiert, der zu verteilende Betrag wird durch diese Summe der Kennzahlen geteilt und dann mit den Kennzahlen der einzelnen Grundstücke multipliziert, um für jeden Anwohner den exakten Anteil zu berechnen.
Die Berechnung im Falle der wiederkehrenden Straßenbeiträge sähe folgendermaßen aus. Rödermark hat etwa 100 km Gemeindestraßen. Würden alle gleichzeitig grundhaft saniert, würde dies etwas 100 Millionen € kosten. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer einer Straße von 50 Jahren beliefen sich die jährlichen Sanierungskosten auf etwa 2 Mill. €. Wenn man davon ausgeht, dass 75 % der Straßenlänge auf Wohnstraßen fällt, läge der durchschnittliche Anteil der Bürger an den Gesamtkosten bei 65 %, d.h. rund 1,3 Mill. €. Angenommen, die Sanierungen verteilen sich gleichmäßig auf alle Abrechnungsbezirke, ergäbe das bei etwa 7.200 Grundstücken in Rödermark eine Größenordnung von durchschnittlich etwa 180 € pro Grundstück oder 50 € pro Person jährlich. Wobei dies alles immer Durchschnittswerte sind, die je nach Grundstücksgröße, Geschosszahl, Bewohnerzahl und Zahl der im Abrechnungszeitraum tatsächlich sanierten Straßen schwanken können. Die Zahl wird aber immer überschaubar bleiben.
2 Faktoren müssen in diesem Zusammenhang noch erwähnt werden: Grundhafte Sanierungen sind Investitionen, auch der Eigenanteil der Stadt fällt daher meines Erachtens unter die Investitionen und die sind in Rödermark zurzeit durch die selbstauferlegte Schuldenbremse gedeckelt. 2011-2013 waren das jeweils unter 600.000 € im Jahr. Da jedes Möbelstück, jeder Computer, jede neue Software, jedes Spielgerät, jede Parkbank aus diesem Topf bezahlt werden müssen, bleibt für Straßensanierungen so gut wie nichts mehr übrig. Wenn 35 % städtischer Anteil nicht mehr als z.B. 350.000 € sein dürfen (wie z.B. im Haushalt 2012), würden sich auf die Bürger auch nur 650.000 € verteilen, die eben genannten Zahlen würden sich halbieren.
Die Schuldenbremse hat aber auch zur Folge, dass es notgedrungen zu einem Investitionsstau kommt. Daneben ist zu beachten, dass eine Vielzahl von Ortsstraßen während des Baubooms in den 50er und 60er Jahren gebaut wurden und bisher noch nicht saniert wurden. Ganze Wohngebiete wie Breidert oder Jochert wurden in den 70er Jahren hochgezogen, d.h. hier steht in den nächsten 20 Jahren eine Sanierung an. Die Folge ist, dass der Sanierungsbedarf sich nicht gleichmäßig auf die angenommenen 50 Jahre verteilt, sondern in den nächsten 20 Jahren seinen Höhepunkt haben wird. Würde auf der städtischen Seite das Geld bereit stehen, wären also im nächsten Jahrzehnt auch deutlich höhere jährliche Beiträge möglich und notwendig. Da das Geld auf städtischer Seite voraussichtlich aber bei weitem nicht in der benötigten Größenordnung bereit steht und im Zuge der Sparmaßnahmen unter dem Rettungsschirm auch noch die eh schon deutlich zu niedrigen Instandhaltungsbudgets auf ein Minimum zusammengestrichen werden, ist die Konsequenz ein sinkender Bilanzwert unserer Gemeindestraßen und eine dramatische Verschlechterung der Straßenzustände auf 20-Jahre-Sicht.
Erwähnt werden sollte auch noch, dass Straßenbeitragssatzung und wiederkehrende Beiträge sich nicht nur auf Straßen beziehen, sondern auch Plätze, Gehwege, Fußgängerzonen, Radwege, Begleitgrün und einiges mehr mit eingeschlossen sind. Hierfür stehen in der Satzung in der Regel einige, meist für die Anwohner etwas günstigere Beteiligungsprozentsätze.
Warum ich mich für wiederkehrender Straßenbeiträge ausspreche
Keine Frage: die Einführung einer weiteren Abgabe tut uns als bürgerlicher Partei besonders weh. Wir setzen uns ja bekanntlich dafür ein, die Abgabenlast so gering wie möglich zu halten und fordern stattdessen mehr Eigenverantwortung der Bürger ein. In diesem Fall stellt sich aber wie bereits gesagt die Frage gar nicht.
Es bleibt, die Vor- und Nachteile der beiden Varianten gegeneinander abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Meine Entscheidung ist dabei pro wiederkehrende Beiträge gefallen. Eine Straßenbeitragssatzung hat den Vorteil, dass man sich auf rechtlich sicherem Terrain bewegt. Der Verwaltungsaufwand ist etwas geringer. Nutzungsfaktoren und Kennzahlen sind nur von den anliegenden Grundstücken zu ermitteln, die Zahl der jährlichen Bescheide beträgt je nach Sanierungsplan nur einige wenige bis einige Hundert. Nachteilig sind die hohen Einmalbeträge, die von vielen Anwohnern vermutlich gar nicht zu stemmen sind, die damit verbundenen zu erwartenden Einnahmeausfälle sowie vor allem die Gerechtigkeitsfrage.
Wiederkehrende Straßenbeiträge haben den Vorteil, dass sie zwar wiederkehrend sind, d.h. wie eine zweite Grundsteuer wirken, aber dafür in ihrer Höhe für die allermeisten Personen leistbar sind (wiederkehrende Beiträge sind umlagefähig, sie würden einen ähnlichen Effekt wie eine weitere Grundsteuererhöhung um 50-100 Basispunkte haben). Die Zahl der Zahlungsausfälle wird geringer sein. Dafür ist eine gewisse Rechtsunsicherheit nicht auszuschließen, d.h. es werden mehr Widersprüche und Klagen gegen die Bescheide zu erwarten sein. Der Verwaltungsaufwand ist dagegen unstrittig höher. Es müssen einmalig für alle Grundstücke Nutzungsfaktor und Kennzahl ermittelt werden, es muss eine Vorabschätzung der Sanierungsmaßnahmen der nächsten 5 Jahre erfolgen und eine Nachberechnung nach Ausführung der Arbeiten, die Zahl der jährlichen Bescheide beträgt rund 7.200, bei jeder Änderung im Abrechnungsbezirk (Aufstockung, Neubau, Anbau, Abriss etc.) muss die Aufteilung leicht korrigiert werden. Die Einmalkosten sowie die Overheadkosten sind daher deutlich höher, der Verwaltungsaufwand in Relation zu den erzielten Einnahmen ist zweifelsohne ungünstiger. Aus rein organisatorischer und finanzieller Sichtweise müsste man also für eine Straßenbeitragssatzung stimmen.
Der für mich entscheidende Faktor ist aber die Gerechtigkeit. Jemand wie ich, der in einer 2006 grundsanierten Straße wohnt, wäre fein raus. Voraussichtlich erst 2060 würde ich zur Kasse gebeten werden (wenn ich dann noch leben sollte). Der Kollege in der Straße 200 m weiter soll dagegen 8.000 € auf einen Schlag jetzt zahlen, nur weil er das Pech hatte, dass seine Straße 2014 auf dem Plan stand und meine 2006. Anlieger von Landes- und Bundesstraßen haben diesmal auch ein gutes Los gezogen. Ihre Straßen werden kostenfrei saniert, lediglich für die Gehwege müssen sie einen verschmerzbaren Einmalbeitrag zahlen. Der Kleinunternehmer, der neben seinem Betrieb im Gewerbegebiet wohnt, wird auch betröppelt auf seinen Bescheid schauen. Zwar werden Gewerbestraßen in der Regel mit maximal 50 % Anwohneranteil abgerechnet, aber dafür sind die meisten von ihnen in Rödermark ziemlich marode, müssen in den nächsten 15 Jahren definitiv saniert werden und sind aufgrund ihres größeren Straßenquerschnitts ungleich teurer. Da auch die Grundstücke größer sind und die Zahl der Anwohner geringer ist, können hier schnell hohe fünfstellige Beträge zustande kommen. Paradebeispiel für die Ungerechtigkeit ist jedoch die Witwe, die alleine in ihrem Eigenheim aus den 50 Jahren mit einem großen Grundstück wohnt und jetzt mit einer Rente von 800 € monatlich gerade so über die Runden kommt. Wie soll diese Person einmalig 10.000 € Straßenbeitrag zahlen? Ich bin sicher, dieses Klischee könnte sich auch in Rödermark mehrere Hundert Mal erfüllen. Daher fordere an dieser Stelle auch ich, auch die FDP mehr Solidarität. Lieber wiederkehrende, kleinere Beiträge für alle Bürger als wenige große Einmalbeiträge, gegen sie man sich nicht wehren kann, die man nicht beeinflussen kann und die Existenzen vernichten können. Wenn wir schon eine weitere neue Abgabe einführen müssen, dann bitte so. Das sollte uns auch das Mehr an Verwaltungsaufwand Wert sein.
Ich würde übrigens dafür plädieren, nur 2 Abrechnungsbezirke einzuführen: Urberach, Bulau, Bienengarten und Messenhausen als einen Bezirk und Ober-Roden und Waldacker als einen zweiten Bezirk.
Abschließend möchte ich noch betonen, dass es eigentlich Aufgabe der regierenden Koalition, Aufgabe des Bürgermeisters wäre, der Bevölkerung die Einführung einer weiteren allgemeinen Abgabe zu erklären. Es ist sicher nicht meine Aufgabe als Opposition. Doch dort hat man dieses wichtige Thema immer schön flach gehalten. Erst müsse die Gesetzesvorlage aus Wiesbaden stehen, dann waren Leitbild, Haushalt 2013 und Abbaupfad für den Rettungsschirm wichtiger. Man hat die Grundsteuer kräftig erhöht – anders hätte man bei den selbstverschuldeten zeitlichen Verzögerungen bzgl. Sparpolitik die Vorgaben nicht mehr einhalten können – ohne den Bürger darauf vorzubereiten, dass mit einem Eigenanteil für die Straßensanierung (in welcher Form auch immer) 2013 ganz sicher eine weitere, neue Abgabe im Raum steht. Ob die Bevölkerung bei der Grundsteuererhöhung genauso ruhig geblieben wäre, wenn sie gewusst hätte, dass im gleichen Jahr die Einführung einer weiteren Abgabe beschlossen werden muss? Transparenz und gute Informationspolitik sieht anders aus.
Dr. Rüdiger Werner
Marienstr. 19
11. März 2013
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Erster Stadtrat ehrenamtlich

Erster Stadtrat ehrenamtlich – warum ich dafür bin. Von Dr. Rüdiger Werner

 

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner

Dr. Rüdiger Werner
06.02.2013
Rödermark wird unter den kommunalen Schutzschirm schlüpfen und sich damit verpflichten, bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das bedeutet, dass bis dorthin das Ergebnis um rund 10,6 Mill. € gegenüber 2012 nachhaltig verbessert werden muss. Das ist erst einmal eine Zahl, die erst dann begreifbar wird, wenn man sie mit anderen Zahlen in Beziehung setzt. So liegt der Gesamtaufwand (ohne Finanzergebnis) 2013 bei rund 29,8 Mill. € (14,2 Mill. € Personalkosten und 15,6 Mill. € Sachkosten inkl. Abschreibungen). Würde man nur den Aufwand reduzieren, müssten 1/3 der Leistungen der Stadt wegfallen! Kennt man das Leistungsspektrum und vor allem die Pflichtaufgaben der Kommune, erkennt man schnell: das ist unrealistisch, das geht nicht! Die zur Verfügung stehenden Einnahmen betragen 2013 vor der Konsolidierung (inkl. Zuweisungen, Zuschüsse und Transferleistungen) rund 21,1 Mill. €. Diese Einnahmen sollen bis 2018 nun auf 25,9 Mill. € erhöht werden (auf Basis der Zuweisungen, Zuschüsse und Transferleistungen von 2012).
Um das Ganze noch plastischer zu machen: Würde Rödermark nicht konsolidieren, würden man von 2013 bis 2018 Ausgaben von 185,6 Mill. € haben bei Einnahmen von 126,6 Mill. €. Dazu käme ein Finanzergebnis von ca. 11 Mill. €, d.h. die Schulden Rödermarks würden um 70 Mill. € steigen, sich quasi verdoppeln.
Mit der jetzt eingeschlagenen Konsolidierung sind bis 2018 Ausgaben von 164,5 Mill. € und Einnahmen von 146,6 Mill. € geplant. Das sind 21 Mill. € weniger Ausgaben, 20 Mill. € mehr Einnahmen und nur noch rund 27 Mill. € neue Schulden (wer wissen will, woher ich die Zahlen habe und wie ich gerechnet habe, möge sich bitte bei mir melden). Diese Zahlen sollte man im Hinterkopf haben, wenn man die Frage des Ersten Stadtrates diskutiert.
Auswirkungen der Konsolidierung
20 Mill. Mehreinnahmen tun weh, vor allem den Bürgern, die sie aufbringen müssen. Höhere Grundsteuer, höhere Hundesteuer, höhere Kinderbetreuungsgebühren, höhere Friedhofsgebühren, höhere Feuerwehrgebühren, höhere Essenspauschalen im Betreuungsbereich, höhere Verwaltungsgebühren, wiederkehrende Straßenbeiträge. Mit den Gebührenerhöhungen kann sich die FDP anfreunden, denn Gebühren dürfen maximal kostendeckend sein, d.h. wenn sie erhöht werden können, war die Dienstleistung bisher vom Steuerzahler subventioniert. Gebührenerhöhungen kann man auch als Subventionsabbau verstehen, dem wir uns nicht verschließen. Mit den Steuererhöhungen haben wir so unsere Schwierigkeiten. Denn für Verwaltungen ist es sicher einfacher, Mehreinnahmen durch Steuererhöhungen zu erzielen als Kostenreduktion durch effektiveres Handeln. Erst wenn ich überzeugt bin, dass wir eine moderne, effektive, schlanke Verwaltung haben, die kein Kostenreduzierungspotenzial mehr aufweist, und die Einnahmen dennoch nicht reichen, die Ausgaben abzudecken, erst dann würde auch ich für weitere Steuererhöhungen stimmen. Im Moment sehe ich Rödermarks Verwaltung an vielen Stellen nicht als modern, effektiv und schlank an (genauso wenig, wie ich das Gefühl habe, dass daran ernsthaft gearbeitet wird). Ebenso schmerzhaft werden die 21 Mill. weniger Ausgaben werden. Ich habe zwar die Hoffnung, dass die Nichtwiederbesetzung freier Stellen zu Effektivitäts¬steige-rungen in der restlichen Verwaltung führen wird, bin aber diesbezüglich eher skeptisch. Wird das Effizienzpotenzial nicht oder nur teilweise genutzt, muss der tatsächliche Leistungswegfall größer ausfallen. Wegfallen sollen u.a. Hausmeister-tätigkeiten, Reinigungsintervalle, Ordnungsdienste, Kulturelle Veranstaltungen, ein Großteil der direkten Vereinsförderung. Stark reduziert werden soll die Straßenbe-leuchtung, der Winterdienst, die Straßenerhaltung, die Pflege des Straßenbegleit-grüns, die Pflege von Friedhöfen, Spielplätzen und Parkanlagen, die Grabenpflege uvm. Einige der angedachten Sparmaßnahmen sind wirtschaftlich zweifelhaft, da die Kosten, um die zu geringe Wartung in den nächsten 10 Jahren auszugleichen, viel höher sein werden als die Einsparsumme. Im Detail werden viele kleinere Dinge, die jetzt nicht aufgeführt sind, nicht mehr finanziert werden.
Was würde der Wegfall der Hauptamtlichkeit Erster Stadtrat bringen?
Genaue Zahlen sind mir nicht bekannt, ich kann nur schätzen. B2-Besoldung sind rund 6250 € + Zuschläge + Beihilfe + Pensionsrückstellungen + Spesen + Zulagen + Vergünstigungen + Büro + Sachkosten Büro. Da kommt man bestimmt auf über 10.000 € Personalkosten und 2.000 € Sachkosten im Monat. Ein ehrenamtlicher Erster Stadtrat kommt mit Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, Büro + Sachkosten/Spesen geschätzt auf mindestens 1.500 € Kosten im Monat. Die konkrete Einsparung liegt also in der Größenordnung 130.000 € im Jahr. Wirksam ab Juli 2013, macht bis 2018 etwa 720.000 €. Das sind also rund 2 % der jährlichen Einsparsumme, aber, da die Einsparung ja schon 2013 wirksam wird, 3,4 % der gesamten Konsolidierungssumme. Hört sich auf der einen Seite nicht viel an, auf der anderen Seite könnte man dafür die Einsparungen bei Straßensanierung, Grünpflege oder Vereinsförderung weniger drastisch ausfallen lassen. Zwei weitere Argumente für diese Einsparmaßnahme: Die meisten geplanten Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung sind mehr Wünsche als konkrete Schritte, es sind Schätzungen, die auf vielen unbekannten Variablen aufbauen. Die Abschaffung der Hauptamtlichkeit ist dagegen eine ganz konkrete und sofort wirksame Maßnahme. Zum anderen hängt an der Position des Ersten Stadtrates zurzeit auch ein Vorzimmer mit 2 Mitarbeiterinnen. Diese Personen könnten dann einen Großteil ihrer Arbeit in andere Bereiche verlagern und damit andere Kollegen entlasten, die von den Sparmaßnahmen besonders hart getroffen werden. Ich und meine Partei sehen die Auswirkungen des Wegfalls der Hauptamtlichkeit als deutlich weniger dramatisch an als viele der einzelnen Sparmaßnahmen.
Nichts bleibt so, wie es vorher war, warum sollen dann gerade die politisch besetzten Stellen an der Verwaltungsspitze davon ausgenommen sein? Oben sparen ist angesagt!
Aufgaben des Ersten Stadtrates
Der Erste Stadtrat ist in erster Linie der Stellvertreter des Bürgermeisters. Dies betrifft Vertragsunterzeichnungen, Sitzungsleitungen, Wahrnehmung von Terminen, Ehrungen etc. Diese Dinge kann auch ein Ehrenamtlicher mit dem entsprechenden Zeitbudget wahrnehmen. Daneben kann der Bürgermeister Stadträten die Leitung von Dezernaten antragen. In aller Regel macht er das bei Hauptamtlichen, es gibt allerdings auch genügend Beispiele, wo Ehrenamtliche Dezernate leiten. Welche Dezernate das sind, entscheidet der Bürgermeister. Ehrenamtliche Stadträte brauchen so oder so ein gewisses Zeitbudget für ihre Ehrenamt. Wöchentliche Magistratssitzungen, Stadtverordnetenversammlungen, dazu jede Menge Kommissionen und Ausschüsse, der eine oder andere offizielle Termin als Vertreter der Stadt, dazu viele weitere öffentliche Termine, wo es sich als Stadtrat schickt, dabei zu sein. Da kommen schnell mal 10–15 h pro Woche zusammen. Ganz umsonst macht man das nicht, Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder führen zu rund 500 € monatliche Einnahmen. Übernimmt man ein Dezernat, erhöht sich der Aufwand um geschätzte 5–10 h. Als Vollberufstätiger kann man das kaum leisten. Daher findet man in den Magistraten auch selten Personen mit einer beruflichen´40-Stunden-Woche.
Die Frage, ob ein Ehrenamtlicher den Posten des Ersten Stadtrates ausfüllen kann, inklusive einer Dezernatsverantwortung, lässt sich daher klar beantworten: Ein normaler Arbeitnehmer kann das nicht. Ist man aber bereits im Ruhestand, arbeitet Teilzeit oder hat seine Schäfchen sonst irgendwie bereits im Trocknen, bringt den nötigen Enthusiasmus mit und besitzt im besten Fall schon Verwaltungserfahrung, dann ist das durchaus denkbar. So gibt es einige Gemeinden ähnlicher Größe wie Rödermark, die diesen Weg gehen: höhere Zahl ehrenamtlicher Stadträte, die dann kleine Teilbereiche der Verwaltung führen, so dass keiner überfordert ist.
Man muss außerdem bedenken: Erster Stadtrat ist in aller Regel ein politisch besetzter Posten, d.h. die nominierte Person bringt anfangs selten die benötigten Qualifikationen mit, sei es in Personalführung, in Verwaltungsarbeit, in Personalrecht, in Haushaltsführung. Auch der jetzige Erste Stadtrat Alexander Sturm war in seinen ersten Jahren wenig souverän, hat sich in viele Fettnäpfchen gesetzt und war innerhalb der Verwaltung nicht gerade als führungsstark bekannt. Heute sieht das nach meiner Kenntnis anders aus, erst in den letzten Jahren ist er sein Geld auch in vollem Umfang wert. Bei einem neuen, politisch installierter Ersten Stadtrat würde die Eingewöhnungsphase genau in die Phase des Gesundschrumpfens, des Umbruchs liegen, als 2. Verwaltungschef mit mehreren Verantwortungsbereichen kann er daher mangels Erfahrung sein Geld kaum wert sein. Gerade in diesen kommenden Jahren kann man daher auf die Hauptamtlichkeit verzichten. Zumal von dem Kandidaten der CDU/AL-Koalition ja seit langem gemunkelt wird, dass sein Endziel nicht im Ersten Stadtrat, sondern in der Beerbung von Roland Kern als Bürgermeister liegt. Er wäre also, wenn es gut für ihn läuft, genau am Ende der Eingewöhnungszeit wieder weg vom jetzt angestrebten Posten.
Alles Gründe, die dafür sprechen, jetzt die Chance zu nutzen, die Satzung zu ändern und bis auf Weiteres die Position des Ersten Stadtrates nur noch ehrenamtlich zu führen.
Der Kandidat Jörg Rotter
Zwei Dinge müssen an dieser Stelle deutlich gesagt werden:
1. ist die Motivation der FDP – wie auch der anderen Oppositionsparteien – definitiv nicht personenbezogen. Es gibt einen Wechsel und aus den eben genannten Gründen und unter den bekannten Umständen muss eine Abwägung erfolgen, ob ein hauptamtlicher Erster Stadtrat noch zeitgemäß ist. Das haben wir gemacht mit dem bekannten Ergebnis. Niemand aus der FDP hat sich oder wird sich in irgendeiner Weise zu den Qualifikationen des Kandidaten der Koalition äußern.
2. finde ich es ein Unding, was einige Kommentatoren in den Internetforen mit dem Kandidaten veranstalten. Personenbezogener Spott oder gar Beleidigungen haben an dieser Stelle nichts zu suchen!
Es war und ist nicht unsere Absicht, die Person Jörg Rotter zu beschädigen. Ich gebe gerne zu, ich war anfangs skeptisch, ob er für höhere Aufgaben, sprich Stadtverord¬netenvorsteher, geeignet ist, gebe nun aber genauso gerne zu, dass er diesen Job aus meiner Sicht ausgezeichnet macht: Ruhig, höflich, unparteiisch. Insofern kann ich mir Jörg Rotter auch sehr gut als respektablen Bürgermeisterkandidat mit sehr guten Chancen auf Nachfolge von Roland Kern vorstellen (Natürlich wäre mir ein FDP-Bürgermeister noch etwas lieber, aber ich bezweifle, dass meine Überzeugungskraft ausreicht, die Bevölkerung dazu zu bewegen). Ich sehe auch nicht, dass unser Begehren diesen Weg in irgendeiner Art untergräbt. Es spricht aus meiner Sicht überhaupt nichts gegen einen Ersten Stadtrat und damit Stellvertreter des Bürgermeisters Jörg Rotter. Nur halt auf ehrenamtlicher Basis und nicht als Berufspolitiker.
Laut gedacht
Mehr als die Hälfte der Arbeitszeit des Ersten Stadtrates geht für Sitzungen und repräsentative Aufgaben drauf. Diesen Part kann auch ein ehrenamtlicher Stadtrat übernehmen, hier hat Jörg Rotter sicherlich besondere Qualitäten. Es muss ja auch nicht gleich ein halber Arbeitstag für das Ehrenamt sein. Wenn überall in der Verwaltung gespart wird und es Einschränkungen gibt, gibt es sicherlich auch hohes Verständnis in der Bürgerschaft, wenn der Bürgermeister und seine Stellvertreter nicht mehr bei jedem Jubiläum anwesend sind, nicht mehr jede gesellschaftliche Einladung annehmen. So schafft man sich Zeit für die Führung der Verwaltung, die man in den kommenden Jahren des Umbruchs sicher benötigt. Und wenn man sich die Zusammensetzung des ehrenamtlichen Magistrates anschaut, würde ich als Bürgermeister meine Magistratskollegen doch fragen, ob sie sich folgende Aufgabenteilung vorstellen können: Erster Stadtrat Jörg Rotter als Dezernent für Kinder, Familie und Soziales, Sylvia Baumer als Kulturdezernentin und Sven Sulzmann als Dezernent für Öffentliche Ordnung, alle anderen Dezernate einschließlich der Kämmerei liegen beim Bürgermeister. Ich weiß nicht, ob die genannten Personen das so wollen, aber es wäre zumindest eine sinnvolle Alternative zu zwei Hauptamtlichen an der Verwaltungsspitze der Rettungsschirmkommune Rödermark.
Dr. Rüdiger Werner
Marienstr. 19
6. Februar 2013
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