Meinung

Realistische Betrachtung = Fetischismus der FDP? Bürgermeister Kern verweigert sich schlichtweg den Realitäten!

Gegendarstellung

In einem aktuellen Pressebericht wirft Bürgermeister Kern der FDP einen „irrealen Straßenbaufetischismus“ vor. Dieser absurden Wortschöpfung treten die Rödermärker Liberalen entschieden entgegen. „Die Koalition möchte in den nächsten 10 Jahren maximal 1 Mio. € pro Jahr für Straßensanierungen zur Verfügung stellen. Allein für die Sanierung der 38 Straßen auf der Dringlichkeitsliste der Bauverwaltung würde man danach rund 20 Jahre brauchen“, schimpft FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger. „In Rödermark gibt es aber nicht nur 38 Straßen, sondern rund 330. Dafür würde die Stadt nach dieser Vorgabe über 150 Jahre brauchen. Dann haben wir Straßen wie im Mittelalter und dazu kommt, dass auch Elektroautos, für die unlängst in der Stadt erste Elektrotankstellen eingerichtet wurden, ordentliche Straßen zum Fahren benötigen.“

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Allgemein

Zur späteren Verwendung. Straßen in Rödermark

Tabellen:
https://www.fdp-roedermark.de/Trans/2018/Strassen_in_Roedermark.xls
bzw.
https://www.fdp-roedermark.de/Trans/2018/Strassen_in_Roedermark.ods
In Spalte A sind die Straßennamen aufgelistet, sortiert nach Stadtteilen und Stadtvierteln.
In Spalte B findet ihr den Stadtteil.
In Spalte C stehen als Zusatzinfo die Anzahl der Wohngebäude, die der Straße zugerechnet werden, Stand 2016.
In Spalte D ist die Straßenlänge notiert, ausgemessen mit dem BürgerGIS. Die Abweichungen sollten nicht mehr als 20 m betragen.
In Spalte E ist die Straßenfläche in Quadratmetern aufgelistet. Dieser Wert beinhaltet auch die Bürgersteige sowie Pflanzkästen und in den Straßenraum integrierte Grünflächen. Ich habe jeweils die Fläche des die Straße umfassenden Flurstücks genommen. Kreuzungsbereiche sind meist nur einer Straße zugeordnet.
In Spalte F ist eingetragen, in welchem Zeitraum die Straße erstmalig fertig gestellt wurde. Da die genauen Erschließungsdaten in der Regel nicht bekannt sind, wurde hier einen Zeitraum angegeben, der meist nur geschätzt ist und sicherlich nicht in jedem Fall zutreffend ist. Auch gibt es viele Straßen, die nicht in einem Stück fertiggestellt wurden, sondern in einem manchmal Jahrzehnte umfassenden Zeitraum bebaut wurden.
Spalte G schließlich enthält eine Schätzung der Kosten für eine grundhafte Sanierung, berechnet aus der Quadratmeterfläche und dem Betrag von 185 €/qm, der von der Bauverwaltung schriftlich genannt wurde.
– Straßen mit dem höchsten Sanierungsbedarf gelb hervorgehoben.
– Grün sind die Straßen hervorgehoben, die noch keine 20 Jahre bestehen oder in diesem Jahrtausend bereits saniert wurden, für die also kein absehbarer Sanierungsbedarf besteht. Diese Markierung ist sicherlich nicht vollständig.
– Kursiv sind die Straßen markiert, bei denen es sich um Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen handelt. Die hier genannten qm-Werte beziehen sich nur auf die zur Straße gehörenden Fußwege oder Grünstreifen, für die die Stadt verantwortlich ist.

Pressemitteilung

FDP: Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig.

Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig. Investitionen in Infrastruktur sind dringend nötig – Bürger sind geschröpft genug.
Der Initiative der FDP Fraktion im Hessischen Landtag zu Abschaffung des gesetzlichen Zwangs zur Erhebung von Straßenbeiträgen schließen sich die Liberalen in Rödermark uneingeschränkt an. „Straßenbeiträge sind“, so stellt der stellvertretende FDP Fraktionsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner klar, „in der Praxis immer ungerecht, da sie nicht von allen Bürgern, die die Straßen nutzen, bezahlt werden müssen, und zudem eine neuerliche Belastung für die ohnehin schon reichlich steuer- und abgabenbelasteten Bürger/-innen. Die FDP, die schon immer der Auffassung war, dass die Instandhaltung von Straßen und Wegen aus allgemeinen Steuern finanziert werden muss, begrüßt daher die sich abzeichnende Aufhebung der vor wenigen Monaten durch CDU, AL/Grüne und Freie Wähler beschlossenen Straßenbeitragssatzung.“ Die absehbare politische Einstampfung der Straßenbeitragssatzung in Rödermark ist aus Sicht der FDP jedoch nicht geeignet, um in Eigenlob zu verfallen. Fakt ist, dass in den letzten Jahren, politisch von Bürgermeister Kern und seiner grün-schwarzen Koalition so gewollt, viel zu wenig Geld für den Erhalt oder gar die Verbesserung der Infrastruktur investiert wurde. Seit Jahrzehnten werden die nötigen Investitionen in die Infrastruktur politisch sträflich vernachlässigt – die finanzpolitischen Schwerpunkte wurden – bei fortwährender konstruktiver Kritik der FDP an der jahrelangen Mangelverwaltung bei der städtischen Infrastruktur (für alle Verkehrsteilnehmer/-innen) leider anderweitig gesetzt.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Kruger ergänzt: „Es kann nicht sein, dass jetzt die Straßenbeitragssatzung eingemottet wird und sich weitere 10 Jahre gar nichts auf unseren Straßen tut! Ganz hohe Priorität müssen endlich die Investitionen in die Infrastruktur haben. Die von Magistrat und Koalition vorgeschlagenen „bis zu einer Million Euro pro Jahr“ sind auf Dauer und offenkundig viel zu wenig. Es darf daher auf der anderen Seite auch nicht sein, dass dieses Thema dazu politisch missbraucht wird, um erneut die Steuerschraube mit Schmackes zu drehen und die Bürger/-innen damit zusätzlich zu belasten.

Wenn nun die unlängst erst ohne die Stimmen der FDP eingeführte Straßenbeitragssatzung eingestampft werden wird, fragt die FDP den Bürgermeister und die ihn tragende grün-schwarze Koalition ausdrücklich, wie die anstehenden und dringend nötigen Investitionen in die Rödermärker Infrastruktur (je nach Schätzung zwischen 2 und 4 Millionen Euro pro Jahr) zukünftig OHNE eine neuerliche Mehrbelastung der Bürger/-innen geleistet werden kann und soll. Hier erwarten wir und die Bürger eine schlüssige Konzeption.

Pressemitteilung

Straßenbeiträge: FDP begrüßt Zurückrudern des Magistrates

Straßenbeiträge: FDP begrüßt Zurückrudern des Magistrates
Bürger/-innen und FDP treiben Bürgermeister und Stadtrat vor sich her. Der Unmut der Bürger/-innen über die Einführung der „wiederkehrenden Straßenbeiträge“, also einer weiteren regelmäßigen finanziellen Belastung, ist aus Sicht der FDP völlig verständlich. „Nach dem sehr – aber leidvoll gewohnt – schwachen Auftritt von Bürgermeister und Erstem Stadtrat bei der Bürgerversammlung“, erklärt FDP-Partei- und Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „ist es jetzt nur folgerichtig, die Reißleine zu ziehen und alle Einwendungen der Bürger/-innen zuerst genauestens zu prüfen, bevor die Straßenbeitragssatzung im Parlament zur Abstimmung gebracht wird. Sehr stark befördert wurde das getriebene Zurückrudern des Magistrates ganz sicher auch durch den Änderungsantrag, den die FDP zur Straßenbeitragssatzung mit dem Ziel von mehr Fairness, Transparenz und Gerechtigkeit eingereicht hat“.

Den Bürger/-innen in Rödermark wurde aus Sicht der Liberalen über Jahre hinweg, speziell auch noch durch Roland Kern im jüngsten Bürgermeisterwahlkampf, Sand betreffend die Einführung der Straßenbeiträge in die Augen gestreut. Zwar behauptet der Bürgermeister wiederholt, er sei Gegner der Straßenbeiträge, muss diese aber aufgrund der Auflage des Regierungspräsidiums (kritische Frage dazu nebenbei: Wie „überraschend“ kam diese Auflage aus dem Hause der grünen Regierungspräsidentin in Darmstadt eigentlich?) trotzdem schulterzuckend einführen – die miserable Haushaltsführung seiner Amtsjahre rächt sich und mal wieder müssen die Rödermärker/-innen die bittere (bzw. angebrannte) Suppe auslöffeln.“

Die FDP lehnt prinzipiell jede weitere finanzielle Belastung der Bürger konsequent ab. Wenn sich diese jedoch wie im Fall der Straßenbeiträge wohl objektiv nicht vermeiden lässt, ist es für die Liberalen unabdingbar, dass diese Mehrbelastungen so fair, transparent und gerecht wie nur möglich ausgestaltet werden. Die Forderungen der FDP hierzu decken sich dabei mit den Ergebnissen der Bürgerversammlung zum Thema Straßenbeiträge.

Fakt ist: In den letzten 10 (!) Jahren wurde unter Bürgermeister Kern nicht eine einzige Straße in Rödermark mit eigenen Geldern grundhaft erneuert. Anstatt aber nun endlich unsere maroden Straßen peu à peu zu sanieren, will Kern weitere Jahre aussitzen und diese riesige Herausforderung nonchalant seinem Nachfolger in die Schuhe schieben – ein doch sehr bemerkenswertes bzw. spezielles Verständnis von politischer Verantwortung.

Dazu kommt: War es nötig einen derart halbgaren Satzungsentwurf zur Diskussion zu stellen? Hätte eine rechtliche Prüfung der nun von den Bürger/-innen und der FDP gleichermaßen formulierten Kritikpunkte nicht deutlich vor der Einbringung des Satzungsentwurfes passieren können – oder nicht viel eher sogar müssen? Es drängt sich für die Liberalen daher sehr stark der Verdacht auf, das eine Mustersatzung ohne Berücksichtigung der Rödermärker Besonderheiten (z.B. Ortsteile) schlicht kopiert wurde dann und ruckzuck – eine Bürgerversammlung war von Seiten des Bürgermeisters und des Ersten Stadtrates gar nicht vorgesehen – und möglichst geräuschlos mit der schwarz-grünen Mehrheit durch die städtischen Gremien gewinkt werden sollte. Glücklicherweise ist diese plumpe Strategie nicht aufgegangen – sehr viel cleverer macht es da die Bundesregierung, die für solche möglichst sang- und klanglosen „Durchwink-Aktionen“ im Bundestag zumindest zeitgleiche Fußballeuropa- oder -weltmeisterschaften abwartet.

Tobias Kruger abschließend: „Wenn die schwarz-grüne Koalition sowie der hauptamtliche Magistrat den Rödermärker Bürger/-innen wirklich zugehört hat, sie ernst nehmen und eine so weit wie nur möglich faire und gerechte Lastenverteilung bei den Straßenbeiträgen für die Bewohner/-innen aller Ortsteile erreichen will, geht kein Weg an den Forderungen der Bürger/-innen sowie der FDP vorbei und der vorgelegte Entwurf für die Satzung der wiederkehrenden Straßenbeiträge muss geändert werden.“

 
Hier der Änderungsantrag der FDP Rödermark zum Straßenbeitrag.
 
 

Pressemitteilung

Schließzeiten am Bahnübergang Ober-Roden

FDP zeigt Unverständnis über die Diskussion zu Schließzeiten am Bahnübergang Ober-Roden

Die Schrankenschließzeiten in der Dieburger Straße sind seit Jahren ein hochbrisantes kommunalpolitisches Thema und ein fortwährendes Ärgernis für alle Bürger, die durch Ober-Roden fahren. Dem CDU-Bürgermeisterkandidaten Carsten Helfmann scheint es nun mit Unterstützung seiner Partei gelungen zu sein, einen machbaren Weg zu finden, der das Problem in Zukunft deutlich verbessern könnte.

Dazu FDP-Bürgermeisterkandidat Tobias Kruger: „Ich möchte daran erinnern, dass es die FDP war, die immer eine Unterführung gefordert und diese auch mehrmals beantragt hat. Nachdem diese Vorstöße immer an den jeweiligen Mehrheiten gescheitert sind, haben wir im vergangenen Jahrzehnt mehrfach den Magistrat aufgefordert, Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zu führen, um die Schließzeiten zu verkürzen bzw. zu optimieren. Warum soll nur in Rödermark nicht gehen, was anderswo auch geht? Fakt ist: Bürgermeister Roland Kern konnte in seiner gesamten Amtszeit keine Lösung für das Schließzeitenproblem präsentieren und hat dem augenscheinlich auch keine große Bedeutung beigemessen. Er sollte als Noch-Bürgermeister von Rödermark froh und dankbar sein, wenn ihm nun eine Lösungsmöglichkeit für ein drängendes Problem angetragen wird. Es spricht absolut nicht für Kern, wenn er nach 12 Jahren Stillstand in dieser Sache nun die CDU dafür kritisiert, sich um eine praktikable Lösung bemüht zu haben.“ Kern hatte der CDU Wahltaktiererei vorgeworfen.

Der Spitzenkandidat der Rödermärker Liberalen weiter: „Höchst befremdlich ist es in meinen Augen auch, dass Kern in seinem Statement von einer guten Haushaltslage Rödermarks spricht, so dass eine Finanzierung der geschätzten 500.000 € Kosten für die Stadt kein Problem darstelle. Hier hat der amtierende Bürgermeister wohl jeden Bezug zur Realität verloren. Mit mehrfachen Steuer- und Gebührenerhöhungen, der allgemein guten Wirtschaftslage im Rücken, einigen glücklichen Zufällen und finanziellen Segnungen von außerhalb sowie dem jahrelangen Verzicht auf Infrastrukturmaßnahmen (Investitionsstau hierbei ca. 15 Millionen €) in der Stadt wird es Rödermark im kommenden Jahr gerade so gelingen, erstmals seit rund 20 Jahren nicht mehr Geld auszugeben, als man einnimmt. Von einer ‚guten’ Haushaltslage sind wir meilenweit entfernt.“

Abschließend macht Kruger klar, dass die Stadt bereit sein muss, für eine deutliche Verbesserung der Situation an der Bahnschranke dieses Geld aufzubringen: „Unabhängig vom politischen Streit muss jede Chance ergriffen werden, endlich den Stillstand – im wörtlichen Sinne – am Bahnübergang zu beenden bzw. zu reduzieren. Die FDP ist jedenfalls bereit, hier das nötige Geld auszugeben und zieht hier, nachdem eine Unterführung mittlerweile nicht mehr realistisch und bezahlbar ist, am gleichen Strang wie die CDU.“

Pressemitteilung

Ende des gescheiterten Stadtbusexperiments

Notbremse ziehen – FDP fordert sofortiges Ende des gescheiterten Stadtbusexperiments – von Dr. Rüdiger Werner und Tobias Kruger

 

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner 

Tobias Kruger.
Tobias Kruger.

Artikel von Dr. Rüdiger Werner und Tobias Kruger
05.03.2013
Probebetrieb bis Dezember 2014, Evaluation über die Fortführung darüber hinaus im Sommer 2013 – so lautet der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Mai 2012 zur Einführung eines Stadtbusses in Rödermark. Verkauft wurde dieses Paket den Stadtverordneten mit dem Argument, dies sei die kostengünstigste Lösung für die Fortführung des Schulbusverkehrs, der aufgrund von gesetzlichen Änderungen nicht mehr nach dem bisherigen für Rödermark quasi kostenfreien Modell durchgeführt werden konnte. 90.000 € würde der Stadtbus die Stadt jährlich „nur“ kosten, wurde vorgetragen.
Die FDP hat der Einführung als einzige Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung seinerzeit und wohlwissend nicht zugestimmt. „Wir haben zum einen damals schon den Bedarf nicht gesehen“, so Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „außerdem erschienen uns die Argumente der Kreisverkehrsgesellschaft nicht überzeugend, dass Rödermark plötzlich für eine eindeutige Kreisaufgabe (Schülerverkehr) derart hohe Summen zahlen sollte: 90.000 € zusätzliche jährliche Ausgaben sind für eine hochverschuldete Gemeinde wie Rödermark nicht zu verantworten.“
Seit 7 Monaten läuft der Stadtbus nun im täglichen Betrieb und hat sich – zurecht – zum Gespött der Bürger entwickelt. Außerhalb der Schulzeiten wird das Angebot von der Bevölkerung so gut wie gar nicht angenommen, wahrgenommen werden menschenleere Busse, die (oftmals auch zu schnell) durch zu enge Straßen fahren. Das Angebot wird durch noch weniger Bürger genutzt, als selbst die größten Pessimisten es befürchtet haben.
Die FDP fordert daher nun: Schluss mit den sinnlosen Leerkilometern, schluss mit der bewegten Luft! „Jedem Bürger ist doch klar“, so Fraktionskollege Dr. Rüdiger Werner, „dass hier seine Steuergelder verschwendet werden. Dem Bürger ist es doch völlig egal, ob nun Stadt, Kreis oder Land für die Kosten aufkommen müssen: es ist sein Steuergeld, was hier völlig zweckfrei rausgeschmissen wird! Gerade in Bezug auf das jetzt verabschiedete Sparpaket mit erheblichen Auswirkungen auf alle Bürger muss die Geldvernichtung durch den Stadtbus möglichst schnell aufhören.“
Das Experiment Stadtbus kann schon heute objektiv betrachtet als gescheitert angesehen werden, für diese Feststellung sollte man nicht bis zum Sommer warten. Eine Fortführung in dieser Form ist weder ökonomisch noch ökologisch zu verantwortet. Daher gilt es nach Auffassung der FDP jetzt, schnellstmöglich die Notbremse zu ziehen und das Experiment zu beenden.
Es ist aus Sicht der Liberalen bei klammen Kassen in allen Verwaltungsebenen unzumutbar, bis Ende 2014 weiter einen leeren Bus durch Rödermark fahren und nichts als klimaschädliches CO2 produzieren zu lassen. Die FDP hat daher beantragt, dass der Magistrat mit allen Beteiligten Gespräche führen soll mit dem Ziel, den Probebetrieb des Stadtbusses vorzeitig und deutlich vor dem geplanten Ende des Probebetriebes im Dezember 2014 abzubrechen bzw. einzustellen und alternative Möglichkeiten für den Schülerverkehr zu finden. (rw/tk)
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Blogbeitrag

Ortsdurchfahrt Urberach

Ortsdurchfahrt Urberach: FDP lehnt externe Fachplanungen und komplette Neugestaltung ab. Von Dr. Rüdiger Werner

 

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner

Dr. Rüdiger Werner
10.09.2012
Anders als alle anderen Fraktionen im Stadtparlament sieht die FDP Rödermark bezüglich größerer baulicher Veränderungen an der Ortsdurchfahrt keinen akuten Handlungsbedarf.
Zum einen bezweifelt die FDP die Gültigkeit der von allen anderen politischen Gruppierungen als Begründung herangezogenen Behauptung, dass es nach Fertigstellung der Ortsumfahrung Offenthal zu einer starken Zunahme des Durchgangsverkehrs durch Urberach kommen wird. „Zunehmendes Umweltbewusstsein, stetig steigende Treibstoffkosten, zunehmender Verzicht auf das eigene Auto, der Trend zum Homeworking und damit sinkender Pendlerfahrten und vor allem der demographische Wandel verbunden mit einer starken Abnahme der erwerbstätigen Bevölkerung – alle Makrotrends sprechen mittelfristig für eine Abnahme des motorisierten Individualverkehrs“, so FDP-Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner. Mehrverkehr kann daher nur durch Verlagerung entstehen, z.B. von der K-L-Trasse von Eppertshausen über Messel nach Offenthal auf die B 486. Die K-L-Trasse gewinnt aber auch ohne die von Rödermark geforderten Umbaumaßnahmen allein durch die neue Asphaltdecke und die verkürzte Strecke durch die Ortsumfahrung Offenthals an Attraktivität, so dass eine Verlagerung auf die B 486 durch Urberach wenig wahrscheinlich ist. Dies wird nur passieren, wenn die Veränderungen in der Ortsdurchfahrt so massiv wären, dass sich die Durchfahrtszeit um mehrere Minuten verlängert wird. „Solche Maßnahmen, die besonders die Bürger Rödermarks stark belasten würden,“ so Dr. Werner abschließend, „lehnt die FDP strikt ab! Generell sollten wir hier erst einmal die tatsächliche Entwicklung abwarten und nicht in blinden Aktionismus verfallen – Stauproduktion kann kein ernstgemeintes politisches Ziel sein.“
Weiterhin ist die Ortsdurchfahrt eine Bundesstraße, die Planungshoheit liegt daher nicht bei der Stadt, vielmehr entscheidet die Landesbehörde Hessen Mobil über jede bauliche Veränderung. „Es macht auch unserer Sicht überhaupt keinen Sinn“, so FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „für wieder mindestens rund 25.000 € eine Neugestaltung der Ortsdurchfahrt von einem Planungsbüro durchplanen zu lassen, um dann von Hessen Mobil zu erfahren, dass 90 % der geplanten Maßnahmen auf ein Veto des Straßenbaulastträgers stoßen.“ Bevor irgendwo etwas konkret geplant und wieder Geld für bunte Pläne verschwendet wird, sollte daher das Gespräch mit Hessen Mobil gesucht werden, um zu erfahren, an welchen Stellen es überhaupt denkbar ist, etwas zu verändern und welche Ziele mit den Änderungen verfolgt werden soll. Zudem müssen zwingend bei allen Gestaltungsszenarien die anliegenden Anwohner UND Gewerbetreibenden eingebunden werden – bevor die erste Planskizze zu Papier kommt!
Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass auch bei den prinzipiell erlaubten Veränderungen ein Großteil der Kosten dann von der Stadt getragen werden muss. Die unstrittig angespannte Finanzlage der Stadt lässt größere Investitionen, wie die von der Koalition ins Spiel gebrachte Aufpflasterung am Dalles, aber aus Sicht der FDP Fraktion – zumindest aktuell – nicht zu. „Sicherlich gäbe es einige sinnvolle Veränderungsmaßnahmen wie Kreisverkehre und Querungshilfen, die bei gesicherter Finanzierung auch unsere Zustimmung finden würden“, so Kruger’s Fazit, „aber angesichts der leeren Kassen gibt es kurzfristig sicher dringlichere Aufgaben für die Stadt. Man kann jeden Euro leider nur einmal ausgeben. Die Gelder, die das von der SPD geforderte Planungsbüro kosten würde, sollte man definitiv sinnvoller verwenden bzw. anlegen.“ (rw)
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Blogbeitrag

Straßenbeiträge – muss das sein?

Für Blogartikel sind die jeweils benannten Autoren allein verantwortlich.
Für Blogartikel sind die jeweils benannten Autoren allein verantwortlich.

Wiederkehrende Straßenbeiträge /Straßenbeitragssatzung – muss das sein? – Von Dr. Rüdiger Werner

 

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner

Dr. Rüdiger Werner
15.03.2013
Um es vorwegzunehmen: Ja, das muss wohl sein. In diesem Blog möchte ich kurz die Unterschiede der beiden Fälle beschreiben, den verbliebenen Handlungsspielraum der Politik aufzeigen, die Größenordnung der neuen Abgabe abschätzen sowie den Standpunkt der FDP beleuchten.
Vorgeschichte
Ein Haushalt wird von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet, in Kraft tritt er aber erst nach seiner Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Das war bis jetzt der Landrat, mit dem Rettungsschirm wird es der Regierungspräsident sein. Die Aufsichtsbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, defizitäre Haushalte nur zu genehmigen, wenn alle möglichen Einnahmequellen durch eine Gemeinde bereits ausgeschöpft sind. Zu diesen Einnahmequellen gehört auch die Beteiligung der Anlieger an Straßenbaumaßnahmen/Straßensanierungen durch Erschließungsbeiträge bzw. eine Straßenbeitragssatzung. Nach meinem Kenntnisstand forderte die Aufsichtsbehörde erstmals Mitte des vergangenen Jahrzehnts die Einführung einer solchen Satzung. Damals hat sich die CDU/FDP-Koalition dahingehend geeinigt, statt eine Straßenbeitragssatzung zu beschließen die Grundsteuer B um 40 Basispunkte zu erhöhen, somit Mehreinnahmen von etwa 400.000 € zu generieren und um die ungeliebte Straßenbeitragssatzung herumzukommen. Diese Erhöhung sollte zeitlich limitiert sein und bei einem ausgeglichenem Haushalt zurückgenommen werden. Die Realität war eine andere, es kam die Bankenkrise, trotz Grundsteuererhöhung stieg das jährliche Defizit von unter 3 auf über 9 Mill. € an und bei jeder Genehmigung des Haushalts forderte die Aufsichtsbehörde vehement die Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Schon 2010 kündigte die Landesregierung an, hier eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen und das rheinland-pfälzische Modell eines wiederkehrenden Straßenbeitrages auch in Hessen zu ermöglichen. Diese angekündigte Gesetzesänderung gab Kommunen wie Rödermark einen Aufschub, bis zur Verabschiedung des Gesetzes musste hier kein Vollzug gemeldet werden. Nun ist das Gesetz seit einigen Monaten verabschiedet, Rödermark ist weiterhin hochdefizitär und mittlerweile Rettungsschirmkommune. Die Einführung einer Beteiligung der Anwohner an grundhaften Straßensanierungen in Form einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Straßenbeiträge ist daher nun zwangsläufig eine grundsätzliche Bedingung der Aufsichtbehörde zur Genehmigung des Haushaltes, der man sich nicht länger entziehen kann.
Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Straßenbeiträge?
Straßenbeitragssatzung heißt, dass Anwohner an der grundhaften Sanierung einer Straße finanziell beteiligt werden. Je nach Nutzungsart muss eine Straße alle 40 bis 80 Jahre grundhaft saniert werden, d.h. auch der Unterbau wird erneuert. Dies ist eine Investitionsmaßnahme, an der der Bürger beteiligt werden kann. Anders sieht es mit Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen bis hin zur Erneuerung der Fahrbahndecke aus. Instandhaltungsmaßnahmen werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten, für die der Bürger nicht zur Kasse gebeten werden kann. Wird die Straße, an der ein Bürger wohnt, grundhaft saniert, werden dafür die Kosten errechnet. Die Stadt trägt immer auch einen Eigenanteil. Bei den meisten Straßen in Wohnvierteln sind dies 25 %, bei innerörtlich bedeutsamen Zubringerstraßen sind dies 50 % und bei Straßen von überörtlicher Bedeutung 75 % der Gesamtkosten. Wird z.B. eine Straße in einem Wohnviertel saniert, tragen die Anwohner 75 % der Kosten, die dann nach einem bestimmten Schlüssel auf die Anwohner aufgeteilt werden. Der Anteil einer einzelnen Liegenschaft kann hier schnell einmal 5.000 bis 15.000 € betragen. Hat man als Anwohner diesen Beitrag geleistet, hat man in der Regel für über 50 Jahre Ruhe.
Anders bei den wiederkehrenden Beiträgen. Hier wird der Sanierungsbedarf in einem Abrechnungsbezirk in den nächsten 5 Jahren ermittelt, die summierten Kosten werden dann durch 5 geteilt und auf alle Anwohner in diesem Abrechnungsbezirk verteilt. Jeder Bürger hat daher jedes Jahr einen „wiederkehrenden“ Beitrag zur Sanierung der Straßen zu leisten. Aus der Einmalzahlung wird sozusagen eine Ratenzahlung. Die jährliche Rate kann dabei deutlich variieren, liegt aber im Schnitt nur im niedrigen dreistelligen Bereich. Die Einstufung der Straßen bzgl. Fremdnutzung, d.h. die Einteilung in 25, 50 und 75 % Straßen ist übrigens identisch, die Kommune hat also bei keinem der beiden Modelle einen Vorteil.
Welchen Handlungsspielraum hat die Politik?
Nur einen kleinen. Man kann – wie wir von der FDP – noch so sehr gegen eine Mehrbelastung der Bürger sein, hier hat man keine Wahl, diese Mehrbelastung wird kommen. Es wäre daher unseriös, sich gegen beide Varianten zu positionieren. Der Gesetzgeber lässt ausdrücklich beide Varianten zu, die wichtigste politische Frage ist es also, sich für eine der beiden Möglichkeiten zu entscheiden. Bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen müssen außerdem die Abrechnungsbezirke durch die Politik festgelegt werden. Dies können Wohnbezirke, Ortsteile oder aber auch das ganze Gemeindegebiet sein. Außerdem entscheidet die Politik natürlich auch darüber, welche und wie viele Straßen in einem Jahr saniert werden. Sie entscheidet also in einem Fall darüber, wie viele Bürger mit hohen Einmalbeträgen belastet werden und im anderen Fall, wie hoch der Jahresbetrag für alle Bürger in einem Abrechungsbezirk ausfällt. Gewisse Spielräume gibt es wohl noch bei den Berechnungsgrundlagen der Verteilung der Kosten auf die einzelnen Anwohner. Viel mehr Handlungsspielräume sehe ich im Moment nicht.
Welche Kosten kommen auf die Bürger zu?
Die grundhafte Sanierung einer Straße kostet über den Daumen gepeilt 100 €/qm, d.h. 1.000 € pro Meter Straße (inkl. Bürgersteige). Für den Fall einer 300 m langen Wohnstraße mit 30 anliegenden Grundstücken in einer Gemeinde mit Straßenbeitragssatzung bedeutet dies: Die grundhafte Sanierung kostet etwa 300.000 €, 75.000 € davon zahlt die Stadtkasse, 225.000 € müssen die Bürger zahlen. Angenommen alle Grundstücke sind gleich groß, alle Straßenfronten sind gleich lang und überall stehen gleich große Zweifamilienhäuser, würde jedem Grundstückseigentümer nach der Sanierung eine Rechnung in Höhe von 7.500 € ins Haus flattern.
Der häufigste Fall der Verteilung scheint folgender zu sein: die Grundstücksfläche wird mit einem Nutzungsfaktor multipliziert, der sich u.a. an der Geschosszahl von Wohngebäuden und an der generellen Nutzungsart der Fläche orientiert. Die Berechnung des Nutzungsfaktors wird in der Satzung festgelegt. So wird für jedes Grundstück eine Kennzahl ermittelt, die Kennzahlen aller Anlieger werden aufaddiert, der zu verteilende Betrag wird durch diese Summe der Kennzahlen geteilt und dann mit den Kennzahlen der einzelnen Grundstücke multipliziert, um für jeden Anwohner den exakten Anteil zu berechnen.
Die Berechnung im Falle der wiederkehrenden Straßenbeiträge sähe folgendermaßen aus. Rödermark hat etwa 100 km Gemeindestraßen. Würden alle gleichzeitig grundhaft saniert, würde dies etwas 100 Millionen € kosten. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer einer Straße von 50 Jahren beliefen sich die jährlichen Sanierungskosten auf etwa 2 Mill. €. Wenn man davon ausgeht, dass 75 % der Straßenlänge auf Wohnstraßen fällt, läge der durchschnittliche Anteil der Bürger an den Gesamtkosten bei 65 %, d.h. rund 1,3 Mill. €. Angenommen, die Sanierungen verteilen sich gleichmäßig auf alle Abrechnungsbezirke, ergäbe das bei etwa 7.200 Grundstücken in Rödermark eine Größenordnung von durchschnittlich etwa 180 € pro Grundstück oder 50 € pro Person jährlich. Wobei dies alles immer Durchschnittswerte sind, die je nach Grundstücksgröße, Geschosszahl, Bewohnerzahl und Zahl der im Abrechnungszeitraum tatsächlich sanierten Straßen schwanken können. Die Zahl wird aber immer überschaubar bleiben.
2 Faktoren müssen in diesem Zusammenhang noch erwähnt werden: Grundhafte Sanierungen sind Investitionen, auch der Eigenanteil der Stadt fällt daher meines Erachtens unter die Investitionen und die sind in Rödermark zurzeit durch die selbstauferlegte Schuldenbremse gedeckelt. 2011-2013 waren das jeweils unter 600.000 € im Jahr. Da jedes Möbelstück, jeder Computer, jede neue Software, jedes Spielgerät, jede Parkbank aus diesem Topf bezahlt werden müssen, bleibt für Straßensanierungen so gut wie nichts mehr übrig. Wenn 35 % städtischer Anteil nicht mehr als z.B. 350.000 € sein dürfen (wie z.B. im Haushalt 2012), würden sich auf die Bürger auch nur 650.000 € verteilen, die eben genannten Zahlen würden sich halbieren.
Die Schuldenbremse hat aber auch zur Folge, dass es notgedrungen zu einem Investitionsstau kommt. Daneben ist zu beachten, dass eine Vielzahl von Ortsstraßen während des Baubooms in den 50er und 60er Jahren gebaut wurden und bisher noch nicht saniert wurden. Ganze Wohngebiete wie Breidert oder Jochert wurden in den 70er Jahren hochgezogen, d.h. hier steht in den nächsten 20 Jahren eine Sanierung an. Die Folge ist, dass der Sanierungsbedarf sich nicht gleichmäßig auf die angenommenen 50 Jahre verteilt, sondern in den nächsten 20 Jahren seinen Höhepunkt haben wird. Würde auf der städtischen Seite das Geld bereit stehen, wären also im nächsten Jahrzehnt auch deutlich höhere jährliche Beiträge möglich und notwendig. Da das Geld auf städtischer Seite voraussichtlich aber bei weitem nicht in der benötigten Größenordnung bereit steht und im Zuge der Sparmaßnahmen unter dem Rettungsschirm auch noch die eh schon deutlich zu niedrigen Instandhaltungsbudgets auf ein Minimum zusammengestrichen werden, ist die Konsequenz ein sinkender Bilanzwert unserer Gemeindestraßen und eine dramatische Verschlechterung der Straßenzustände auf 20-Jahre-Sicht.
Erwähnt werden sollte auch noch, dass Straßenbeitragssatzung und wiederkehrende Beiträge sich nicht nur auf Straßen beziehen, sondern auch Plätze, Gehwege, Fußgängerzonen, Radwege, Begleitgrün und einiges mehr mit eingeschlossen sind. Hierfür stehen in der Satzung in der Regel einige, meist für die Anwohner etwas günstigere Beteiligungsprozentsätze.
Warum ich mich für wiederkehrender Straßenbeiträge ausspreche
Keine Frage: die Einführung einer weiteren Abgabe tut uns als bürgerlicher Partei besonders weh. Wir setzen uns ja bekanntlich dafür ein, die Abgabenlast so gering wie möglich zu halten und fordern stattdessen mehr Eigenverantwortung der Bürger ein. In diesem Fall stellt sich aber wie bereits gesagt die Frage gar nicht.
Es bleibt, die Vor- und Nachteile der beiden Varianten gegeneinander abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Meine Entscheidung ist dabei pro wiederkehrende Beiträge gefallen. Eine Straßenbeitragssatzung hat den Vorteil, dass man sich auf rechtlich sicherem Terrain bewegt. Der Verwaltungsaufwand ist etwas geringer. Nutzungsfaktoren und Kennzahlen sind nur von den anliegenden Grundstücken zu ermitteln, die Zahl der jährlichen Bescheide beträgt je nach Sanierungsplan nur einige wenige bis einige Hundert. Nachteilig sind die hohen Einmalbeträge, die von vielen Anwohnern vermutlich gar nicht zu stemmen sind, die damit verbundenen zu erwartenden Einnahmeausfälle sowie vor allem die Gerechtigkeitsfrage.
Wiederkehrende Straßenbeiträge haben den Vorteil, dass sie zwar wiederkehrend sind, d.h. wie eine zweite Grundsteuer wirken, aber dafür in ihrer Höhe für die allermeisten Personen leistbar sind (wiederkehrende Beiträge sind umlagefähig, sie würden einen ähnlichen Effekt wie eine weitere Grundsteuererhöhung um 50-100 Basispunkte haben). Die Zahl der Zahlungsausfälle wird geringer sein. Dafür ist eine gewisse Rechtsunsicherheit nicht auszuschließen, d.h. es werden mehr Widersprüche und Klagen gegen die Bescheide zu erwarten sein. Der Verwaltungsaufwand ist dagegen unstrittig höher. Es müssen einmalig für alle Grundstücke Nutzungsfaktor und Kennzahl ermittelt werden, es muss eine Vorabschätzung der Sanierungsmaßnahmen der nächsten 5 Jahre erfolgen und eine Nachberechnung nach Ausführung der Arbeiten, die Zahl der jährlichen Bescheide beträgt rund 7.200, bei jeder Änderung im Abrechnungsbezirk (Aufstockung, Neubau, Anbau, Abriss etc.) muss die Aufteilung leicht korrigiert werden. Die Einmalkosten sowie die Overheadkosten sind daher deutlich höher, der Verwaltungsaufwand in Relation zu den erzielten Einnahmen ist zweifelsohne ungünstiger. Aus rein organisatorischer und finanzieller Sichtweise müsste man also für eine Straßenbeitragssatzung stimmen.
Der für mich entscheidende Faktor ist aber die Gerechtigkeit. Jemand wie ich, der in einer 2006 grundsanierten Straße wohnt, wäre fein raus. Voraussichtlich erst 2060 würde ich zur Kasse gebeten werden (wenn ich dann noch leben sollte). Der Kollege in der Straße 200 m weiter soll dagegen 8.000 € auf einen Schlag jetzt zahlen, nur weil er das Pech hatte, dass seine Straße 2014 auf dem Plan stand und meine 2006. Anlieger von Landes- und Bundesstraßen haben diesmal auch ein gutes Los gezogen. Ihre Straßen werden kostenfrei saniert, lediglich für die Gehwege müssen sie einen verschmerzbaren Einmalbeitrag zahlen. Der Kleinunternehmer, der neben seinem Betrieb im Gewerbegebiet wohnt, wird auch betröppelt auf seinen Bescheid schauen. Zwar werden Gewerbestraßen in der Regel mit maximal 50 % Anwohneranteil abgerechnet, aber dafür sind die meisten von ihnen in Rödermark ziemlich marode, müssen in den nächsten 15 Jahren definitiv saniert werden und sind aufgrund ihres größeren Straßenquerschnitts ungleich teurer. Da auch die Grundstücke größer sind und die Zahl der Anwohner geringer ist, können hier schnell hohe fünfstellige Beträge zustande kommen. Paradebeispiel für die Ungerechtigkeit ist jedoch die Witwe, die alleine in ihrem Eigenheim aus den 50 Jahren mit einem großen Grundstück wohnt und jetzt mit einer Rente von 800 € monatlich gerade so über die Runden kommt. Wie soll diese Person einmalig 10.000 € Straßenbeitrag zahlen? Ich bin sicher, dieses Klischee könnte sich auch in Rödermark mehrere Hundert Mal erfüllen. Daher fordere an dieser Stelle auch ich, auch die FDP mehr Solidarität. Lieber wiederkehrende, kleinere Beiträge für alle Bürger als wenige große Einmalbeiträge, gegen sie man sich nicht wehren kann, die man nicht beeinflussen kann und die Existenzen vernichten können. Wenn wir schon eine weitere neue Abgabe einführen müssen, dann bitte so. Das sollte uns auch das Mehr an Verwaltungsaufwand Wert sein.
Ich würde übrigens dafür plädieren, nur 2 Abrechnungsbezirke einzuführen: Urberach, Bulau, Bienengarten und Messenhausen als einen Bezirk und Ober-Roden und Waldacker als einen zweiten Bezirk.
Abschließend möchte ich noch betonen, dass es eigentlich Aufgabe der regierenden Koalition, Aufgabe des Bürgermeisters wäre, der Bevölkerung die Einführung einer weiteren allgemeinen Abgabe zu erklären. Es ist sicher nicht meine Aufgabe als Opposition. Doch dort hat man dieses wichtige Thema immer schön flach gehalten. Erst müsse die Gesetzesvorlage aus Wiesbaden stehen, dann waren Leitbild, Haushalt 2013 und Abbaupfad für den Rettungsschirm wichtiger. Man hat die Grundsteuer kräftig erhöht – anders hätte man bei den selbstverschuldeten zeitlichen Verzögerungen bzgl. Sparpolitik die Vorgaben nicht mehr einhalten können – ohne den Bürger darauf vorzubereiten, dass mit einem Eigenanteil für die Straßensanierung (in welcher Form auch immer) 2013 ganz sicher eine weitere, neue Abgabe im Raum steht. Ob die Bevölkerung bei der Grundsteuererhöhung genauso ruhig geblieben wäre, wenn sie gewusst hätte, dass im gleichen Jahr die Einführung einer weiteren Abgabe beschlossen werden muss? Transparenz und gute Informationspolitik sieht anders aus.
Dr. Rüdiger Werner
Marienstr. 19
11. März 2013
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