Die Gewerbesteuer gehört den Kommunen!
Liberale rufen zur Ablehnung der geplanten „Heimatumlage“ der Landesregierung auf.
Bei der erhöhten Gewerbesteuerumlage, welche die Kommunen deutschlandweit zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung abzuführen hatten, handelt es sich um eine bundesgesetzliche Regelung, die zum 31.12.2019 auslaufen wird. Der Bundesgesetzgeber hat somit eine klare Regelung zu Gunsten und zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen getroffen: Entfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage zu Gunsten der Kommunen ab 2020. Mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Programm „Starke Heimat Hessen“ hat das Land Hessen jedoch eine eigene, solitäre (gibt es so in keinem anderen Bundesland) Anschlussregelung vorgestellt, die nicht im Interesse der Städte und Gemeinden ist und die dem Land einen Zugriff auf die frei werdenden gemeindlichen Gelder ermöglichen soll. Dies stellt aus Sicht der FDP einen ganz gravierenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Dies kann und darf von den Städten und Gemeinden nicht regungslos akzeptiert werden. Originäres Geld der Kommunen wird diesen entzogen und vom Land zweckgebunden und dazu noch sehr bürokratisch wieder an Kommunen zurück verteilt. Finanziell würden die strukturschwächeren Gemeinden in Nord- und Osthessen profitieren, während vor allem den wachsenden Kommunen im Rhein-Main-Gebiet Gelder fehlen würden. In Rödermark sind das mehrere 100.000 € pro Jahr. Das bestehende Umlage- und Finanzausgleichssystem des Landes stellt eine solide Grundlage dar, um die Aufgaben der Städte und Gemeinden solidarisch sowie auch in der Fläche zu finanzieren. Hierzu bedarf es keiner neuen, zusätzlichen und bürokratischen Umlage namens „Heimatumlage“.