Pressemitteilung

Statement der FDP Fraktion Rödermark zum Doppelhaushalt 2020/2021

Statement zum Doppelhaushalt 2020-2021
Statement zum Doppelhaushalt 2020-2021

Vorbemerkung
Dieses schriftliche Statement der FDP Fraktion Rödermark ersetzt (in stark gekürzter Fassung) die normalerweise übliche, gesprochene aber aus aktuellem Anlass („Corona“) nicht gehaltene Haushaltsrede der FDP Fraktion zur diesjährigen Haushaltsberatung im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise fand die diesjährige Haushaltsberatung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020 unter ganz besonderen Umständen statt: Ohne Presse, ohne Publikum und ohne jegliche Redebeiträge der Fraktionen – also faktisch Haushaltsbeschluss, Steuererhöhung und Steuer-Neueinführungen also für die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne ganz bequem in wenigen Minuten, ohne jede kritische Aussprache und ohne jede Öffentlichkeit.

Die „gute Fee“ ist tot! FDP lehnt Geisterhaushalt von CDU und Grünen für 2020/2021 entschieden ab!
Vor einigen Jahren hat FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger im Rahmen seiner Haushaltsrede die „gute Fee“ identifiziert, die dem damaligen Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) wohl beim morgendlichen Spaziergang im Frühnebel im Urberacher Wald erschienen sein muss und ihm ohne jegliches eigenes Zutun finanzielle Mittel von Land und Bund (z.B. Konjunkturprogramme, Förderungsprogramme, Hessenkasse, Kommunaler Finanzausgleich usw.) für den Rödermärker Haushalt verlässlich ausgeschüttet hat. Auf diese Weise gelang über mehrere Jahre ohne jegliche Einsparleistung und -bemühung der kommunale Haushaltsausgleich dank der „guten Fee“. Doch Fakt ist, dass der Rödermärker Haushalt seit geraumer Zeit ein strukturelles Defizit in Höhe von gut 2 Millionen Euro (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) vor sich herschleppt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass Rödermark ohne dauerhafte Finanzhilfen von Außerhalb nicht mehr wie gehabt lebensfähig ist.

Verscherbelung des Tafelsilbers
Auch die notgetriebene Verscherbelung des letzten Tafelsilbers der Stadt Rödermark durch Rückgriff auf Erträge einer kommunalen Beteiligung (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) im letzten Haushaltsjahr 2019 von Bürgermeister Roland Kern getreu dem Motto: „Nach mir die Sintflut“ konnte die unausweichliche Erhöhung der Grundsteuer B (zu Lasten aller Mieter und Eigentümer) nur um ein qualvolles Haushaltsjahr in die Verantwortung seines damit gebeutelten Nachfolgers, Jörg Rotter, hinauszögern.

Missmanagement
Seit vielen Jahren lebt die Stadt Rödermark spürbar über Ihre Verhältnisse: Beispielsweise wurde mit der baulichen „Revitalisierung“ des Badehauses in Urberach das angebliche Ziel verfolgt, den jährlichen Zuschuss der Stadt Rödermark für das neue „Badehaus“ (Schwimmbereich) auf 300.000 € zu deckeln. Der neue Saunabereich sollte sich betriebswirtschaftlich dabei selber finanziell tragen. Dieser fromme Wunsch der Stadt hat über lange Jahre aber nicht funktioniert – die FDP hat dies kontinuierlich so postuliert. Stattdessen wurde das jährliche Defizit des Badehauses je nach Bedarf und Laune jeweils in den Bade- und/oder Saunabereich des Badehauses gerechnet und über die jährliche Verlustabdeckung der Kommunalen Betriebe Rödermark stillschweigend erledigt. Im Ergebnis kostete das Badehaus – genau wie von der FDP Fraktion so schon immer vorausgesagt – die Stadt Rödermark über viele Jahre eine gute Millionen Euro per anno. Auch die aktuell wohl gut funktionierende Kooperation mit dem privaten Saunabetreiber ändert leider nichts an dieser vorherigen, vieljährigen Misswirtschaft durch die Stadt Rödermark. Dies ist leider nur ein kleines Beispiel für das eklatante, unterjährige Missmanagement der Stadt Rödermark.

Not gegen Elend
Es ist klar erkennbar, dass die Aufstellung des Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark zwischen den beiden hauptamtlichen Dezernenten (Bürgermeister und Erste Stadträtin) ein Diskurs zwischen „Not und Elend“ gewesen ist. Dies ändert jedoch aus Sicht der FDP Fraktion nichts an der Tatsache, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark keinerlei sichtbare Bemühungen zum dauerhaften „Schritt-für-Schritt“ Abbau des genannten strukturellen Defizits des Haushaltes der Stadt Rödermark aufzeigt. Hier wurden reichlich Chancen und Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung von Bürgermeister und Kämmerin außer Acht gelassen oder aus purer Bequemlichkeit versäumt.

Saftige Steuererhöhung zu Lasten der Bürger/-innen
Stattdessen dürfen, vielmehr: müssen, nun die Bürger/-innen in Rödermark mittels der saftigen Erhöhung der „Grundsteuer B“ die bittere Suppe des kommunalen Missmanagements auslöffeln. Wenn die Stadt Rödermark also ihre jährlichen Ausgaben nicht auf die Reihe bekommt, passt sie einfach flugs ihre Einnahmen (heißt: Griff ins Portemonnaie der Bürger/-innen über die Grundsteuer) den Ausgaben an. Wirklich sehr bequem, wenn man bedenkt, dass jede/-r Bürger/-in demgegenüber die Ausgaben immer den Einnahmen anpassen muss.

Konnexitätsprinzip: KLAGT es endlich ein!
Mehrfach wurde von der Kämmerin (Andrea Schülner, AL/Grüne) darauf hingewiesen (siehe u.a. Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020), dass Bundes- und Landespolitik es in der Vergangenheit versäumt haben, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind. Dieses einfache Wehklagen trifft im Kreis der versierten Kommunalpolitiker auf offene Ohren, allerdings hilft es außer dem Effekt einer kurzfristigen Nebelkerze praktisch in der Sache nicht weiter. Vor gut 7 Jahren erging das kommunal vielzitierte „Alsfeld-Urteil“ des Hessischen Staatsgerichtshofes betreffend die Finanzverteilung zwischen dem Land Hessen und der kommunalen Familie. Seitdem wurden trotzdem immer mehr Aufgaben auf die Kommunen von Land und Bund gesetzlich „herunterdelegiert“, ohne dass eine entsprechende und zugleich korrespondierende finanzielle Erstattung (Stichwort: „Konnexitätsprinzip“) etabliert wurde. Es ist daher auch in Rödermark aus Sicht der FDP nunmehr endlich an der Zeit, sich nicht nur ständig und zugleich aber praktisch folgenlos über eine fehlende Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land und zu beklagen, sondern diese schnellstmöglich gerichtlich einzuklagen! Was das „Alsfeld Urteil“ in 2013 war, sollte Rödermark schnellstmöglich auch herbeiführen. Klagen jetzt (!) fordert die FDP Fraktion den Magistrat auf!

Kontraproduktive „Vergnügungssteuer“
Es werden von CDU und AL/Grüne hektische und unlogische Notmaßnahmen beschlossen, die bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses wirkungslos und sogar komplett kontraproduktiv sind: Gegen die Stimmen der Opposition wird von CDU und AL/Grüne die Einführung einer „Vergnügungssteuer“ beschlossen, die zwar formalrechtlich korrekt ist, aber im Ergebnis komplett kontraproduktiv sein wird: Statt einer Mehreinnahme von Steuern wird diese neue Steuer genau das Gegenteil bewirken: Es wird sehr voraussichtlich ein Betrieb schließen müssen und die an ihn betrieblich gekoppelten weiteren Betriebe werden spürbare Umsatzverluste erleiden müssen. Statt neuer Steuereinnahmen wird Rödermark durch diese neue Vergnügungssteuer im Ergebnis also finanzielle Verluste (Gewerbesteuer und Einkommenssteueranteil) erleiden, anstatt neue Einnahmen dadurch zu generieren. „Opposition ist Scheiße“ sagte Franz Müntefering (SPD) vor einer Weile – vor diesem Hintergrund mehr als zurecht: Die FDP hat durch intensivste Recherche und ausführlichem Gespräch mit dem Betreiber der „Oase“ aufgezeigt und dargelegt, dass die nunmehr von CDU und AL/Grüne durchgepeitschte „Vergnügungssteuer“ für Rödermark keineswegs einen finanziellen Vorteil bewirken, sondern vielmehr einen spürbaren finanziellen Nachteil mit sich bringen wird. Trotzdem haben CDU und AL/Grüne diese neue Steuer ohne nachzudenken und jegliche Reflexion wortlos durchgewinkt. Es zeigt sich also, dass CDU und AL/Grüne diese neue Vergnügungssteuer keinesfalls zur realistischen Konsolidierung des Doppelhaushalt 2020/2021 durchgepeitscht haben, sondern diese nur zum rein kosmetischen Haushaltsbeschluss zur Rettung über die Kommunalwahl 2021 beschlossen haben.

Fazit/Corona
So schlimm es auch ist, die aktuelle Corona-Krise hat es CDU und AL/Grüne ermöglicht, den Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark inklusive einer deftigen Steuererhöhung (Grundsteuer „B“) sowie der Einführung neuer Steuern (z.B. „Vergnügungssteuer“) ohne jede Öffentlichkeit, ohne Anwesenheit der Presse und ohne jegliche Aussprache im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 wortlos durchzuwinken. Weiterhin ist zum jetzigen Zeitpunkt schon absehbar, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise der von CDU und Al/Grüne durchgewinkte Doppelhaushalt ein reiner Geisterhaushalt ist, der das Papier auf dem er ausgedruckt wurde nicht wert ist: Stichworte: Gewerbesteuer, Einkommenssteueranteil, usw.

Natürlich müssen wir allesamt und solidarisch in Rödermark die aktuelle Coronoa-Pandemie ernst nehmen und dürfen die Augen davor nicht verschließen. Was nunmehr aber passiert ist, dass ein Doppelhaushalt inklusive Steuererhöhung und Einführung einer neuen Steuer komplett abseits der Öffentlichkeit ohne Aussprache durchgewinkt wurde. Ja, wir haben derzeit unstrittig eine sehr angespannte Lage, aber das jetzt ist wirklich zu bequem, wie die Koalition nun aus der Haushaltsberatung inkl. Steuererhöhung rauskommt. Und im nächsten Jahr – vor der Wahl – gibt‘s gar keine Haushaltsberatung mehr; die nächste Haushaltsrede voraussichtlich also im späten Winter 2021 …

⇒ ⇒ Fakt:
Die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne in Rödermark hat mit dem Beschluss dieses Doppelhaushaltes 2020/2021 eine reguläre und öffentliche Haushaltsberatung vor der turnusmäßigen Kommunalwahl im März 2021 taktisch clever unterbunden. Die schon vor der aktuellen Conrona-Krise klar absehbare Substanz- und Haltlosigkeit des nun beschlossenen Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark wird logischerweise dazu führen, dass ganz kurz nach der Kommunalwahl im März 2021 das ganz dicke Ende für die Bürger/-innen in Rödermark in Form einer weiteren kräftigen Erhöhung der Grundsteuer „B“ und voraussichtlich dazu auch noch die Erhöhung der Gewerbesteuer kommen wird …

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Neue „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!

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Um das entstandene, z.T. strukturelle Haushaltsloch, in Rödermark kurzfristig und notdürftig zu stopfen, planen CDU und AL/Grüne neben dem beherzten Griff in das Portemonnaie der Bürger/-innen, heißt: Anhebung der Grundsteuer B um 175 Prozentpunkte (32 % absoluter Anstieg), auch die Einführung einer besonderen „Vergnügungssteuer“ für lokale Betriebe wie Bordelle, Swinger- oder Pärchenclubs. Diese neue Steuer soll 200.000 € neue Einnahmen generieren, die für den Doppelhaushalt 2020/2021 bereits fest eingeplant sind.

„Eine solche Steuer ist völlig legitim und wird in diversen größeren Städten bereits seit vielen Jahren erhoben“, teilt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger dazu mit, „aber wenn dem Magistrat und der schwarz-grünen Koalition eindeutig aufzeigt wurde, dass die eingeplante Höhe dieser Steuereinnahmen ein reines Luftschloss ist, niemals so realisiert werden kann und Bürgermeister Rotter und seine Koalitionäre aber trotzdem unbeeindruckt an dieser neuen Steuer festhalten wollen, ist das in sehr hohem Maße haushaltspolitisch unseriös! Im Haushalt für die nächsten beiden Jahre fehlen aus diesem Grund schon jetzt annähernd 300.000 € – und da sind die zu erwartenden Einnahmeausfälle durch die aktuelle Corona-Krise noch in keinster Weise mit einkalkuliert.“Den Großteil dieser neuen Vergnügungssteuer soll der Pärchenclub ‚Die Oase’ in Urberach erbringen. Eine Einrichtung, die seit 26 Jahren auf dem Gelände des ehemaligen Country-Clubs zwischen Bienengarten und Messel besteht, ein Vorzeigeunternehmen der Branche ist und niemanden stört. „Wir haben persönlich mit dem Betreiber gesprochen, der uns seine sämtlichen Betriebszahlen offengelegt hat“, erläutert Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner die Details. „Wie soll ein Betrieb, der in den letzten Jahren im Schnitt rund 10.000 € Betriebsgewinn ausgewiesen hat, nun eine zusätzliche Jahressteuer in Höhe eines Drittels seines Nettoumsatzes zahlen können? Mit dem Erhalt des ersten Steuerbescheids muss dieser Betrieb daher umgehend Insolvenz anmelden. 7 Teilzeitarbeitsplätze gehen verloren, Rödermärker Hoteliers verlieren jährlich rund 1.000 Übernachtungsgäste, insgesamt verlieren Rödermärker Unternehmen durch die Schließung der „Oase“ – sehr konservativ geschätzt – weit über 100.000 € an Jahresumsatz. Man könnte daher fast meinen, es ginge
den schwarz-grünen Koalitionären bei der Einführung dieser neuen Steuer gar nicht um das Generieren neuer Einnahmen für die Stadt, sondern um die Vertreibung eines in ihren Augen wohl fragwürdigen Unternehmens aus Rödermark.“

„Eine Steuer soll grundsätzlich einen Mehrwert abschöpfen und die Allgemeinheit an den Gewinnen Einzelner partizipieren lassen“, ergänzt Tobias Kruger die Stellungnahme der FDP ab, „aber sie darf und soll niemals Firmen bzw. Unternehmen sehenden Auges in den Ruin treiben und damit ihrem Ziel der Steuerung und Einnahmegenerierung praktisch genau entgegenwirken. Unter diesen Voraussetzungen lehnt die FDP Fraktion Rödermark die Einführung dieser neuen Vergnügungssteuer ab. Genauso wird die FDP den gesamten Haushalt 2020/2021 ablehnen. Ein Doppelhaushalt für 2 Jahre ist für das zweite Planjahr nur noch reine Kaffeesatzleserei und hat mit der Wirklichkeit wenig bis gar nichts mehr zu tun.

„Fakt ist“, so FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger abschließend, „dass die schwarzgrüne Koalition es mit ihrem müde zusammengezimmerten Doppelhaushalt nur ganz billig vermeiden will, dass vor der nächsten Kommunalwahl im März 2021 in der entsprechenden, öffentlichen Haushaltsdebatte ihre eklatanten Schwachstellen erneut aufgedeckt und rhetorisch herausgearbeitet werden. Statt einem soliden Einzelhaushalt für 2020 wird also ein kaffeesatzlesender Doppelhaushalt für 2020/2021 zur Wahrung des Scheins von schwarz-grün zusammengezimmert. Die aktuellen Ereignisse um die Corona-Pandemie zeigen einmal mehr überaus deutlich, wie schnell sich Vorhersagen ändern können. Das Zahlenwerk für 2021 ist aus Sicht der FDP Fraktion schon heute vollkommen obsolet.“

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Den Bürger/-innen wird weiter kräftig in die Tasche gegriffen!

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FDP: Den Bürger/-innen wird weiter kräftig in die Tasche gegriffen!
Liberale stellen fest:
Rödermarks Haushalt für 2020/2021 ist ein Dilemma.

Um mindestens 175 Prozentpunkte soll die Grundsteuer in Rödermark angehoben werden, um das akute Haushaltsloch notdürftig zu stopfen. Der Griff in das Portemonnaie der Bürger/-innen muss es also mal wieder richten. Getreu dem Motto: „Während jeder Bürger seine Ausgaben den Einnahmen anpassen muss, passt die Stadt ihre Einnahmen den Ausgaben durch Steuererhöhungen an. Eine solche Steuererhöhung ist eigentlich immer die Glanzstunde der Opposition, um die Regierenden (hier in Rödermark: CDU und AL/Grüne) massiv zu kritisieren und zugleich mit Verve und guten Argumenten gegen die Mehrbelastung der Bürger/-innen zu protestieren.

„Wir haben uns nach langen Beratungen entschieden, dies diesmal nicht in dieser Form zu tun, „erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger das Vorgehen der FDP. „Es sind in den letzten 30 Jahren schwerwiegende Fehler gemacht worden. Es wurde beispielsweise auf teure Prestigeobjekte wie die Kulturhalle und das Badehaus gesetzt und dabei die Wirtschaftsförderung – und die damit verbundene, nachhaltige Anwerbung ertragsstarker Unternehmen – sträflich vernachlässigt. Doch diese Fehler der Ära Maurer und speziell der Ära Kern lassen sich leider nicht mit einem Fingerschnipsen beseitigen. Die FDP Rödermark hat daher schon vor der letzten Bürgermeisterwahl klar bekundet, dass der neue Bürgermeister (egal welcher Couleur) es sehr schwer damit haben wird, Rödermark zu gestalten, da er zuvorderst die Misere zu verwalten haben wird, die sein Vorgänger ihm hinterlassen hat. Finanzpolitisch war dessen Motto nämlich: mir hilft die gute Fee und nach mir die Sintflut!

„Der Haushalt der Stadt Rödermark für 2020/2021 erscheint auf dem Papier nach der Grundsteuererhöhung zu Lasten der Bürger erst einmal ausgeglichen. Doch machen wir uns hier nichts vor: er enthält deutlich mehr Risiken als Chancen“, führt FDP-Haushaltsexperte Dr. Rüdiger Werner weiter aus. „Die Corona-Krise zeigt, wie schnell wirtschaftliche Verwerfungen auftreten können und wie schnell Steuerschätzungen sich als viel zu optimistisch herausstellen können. Die Kosten für die Kinderbetreuung laufen uns davon, weitere Erhöhungen der Standards und Betreuungsgarantien in Gesetzform werden in den nächsten Jahren die heute schon von den Kommunen kaum noch zu stemmenden Kosten weiter in die Höhe schnellen lassen. Der Kreis muss in den nächsten Jahren die Schulumlage erhöhen, auch die Kreisumlage wir kaum konstant bleiben können. Wie soll das alles ohne steigende Einnahmen finanziert werden? Wie sollen die (erwartungsgemäß steigenden und stetig umfangreicher werdenden) städtischen Pflichtaufgaben in den nächsten Jahren finanziert werden?“

„Die Frage, die sich am Ende stellt, ist doch die: was hätte die FDP in der politischen Verantwortung anders gemacht? Hier gilt es ehrlich anzuerkennen, dass die realistischen Möglichkeiten (unter Ausnahme der sehr „grausamen“ Kürzungsoptionen) objektiv sehr begrenzt sind“, schließt Tobias Kruger die Stellungnahme der Freien Demokraten ab. „Wir würden das Budget des Stadtfestes für den August etwas zusammenstreichen, ja, das ist ein kleiner und nicht schöner Tropfen auf den heißen Stein, aber eingedenk des geplanten kräftigen Griffs (Grundsteuererhöhung) der Stadt in das Portemonnaie der Bürger/-innen darf es aus Sicht der FDP-Fraktion Rödermark keine Denkverbote mehr geben“.

Die FDP-Fraktion hat deshalb in einer völlig unorthodoxen und bisher noch nie in Rödermark dagewesenen Weise in einem Haushaltsantrag „krass“ aufgelistet, was diesmal zum Doppelhaushalt 2020/2021 ausdrücklich NICHT beantragt wurde, um einmal deutlich zu machen, was schon in ganz naher Zukunft zwingend notwendig (Stichwort: „Grausamkeiten“) werden könnte, wenn Land und Bund nicht endlich einen deutlich höheren Anteil an den gesetzlich verankerten (Kinder-)Betreuungskosten schultern (Stichwort: „Wer bestellt, der bezahlt“ – „Konnexitätsprinzip“) werden.

Grundsätzlich gilt leider, dass die finanziellen Spielräume der Stadt Rödermark sehr begrenzt sind. Die Grundsteuer lässt ich nicht beliebig erhöhen, also ginge es bei den denkbaren Ausgabenkürzungen an das Eingemachte, also an die Dinge, die Rödermark für seine Bürger liebens- und lebenswert machen. Kurz gesagt: „Grausamkeiten“: Schließung von Kulturhalle, Badehaus, Kelterscheune, Büchereien und Schillerhaus, Streichung aller freiwilligen Leistungen einschließlich der Vereinsförderung, Verzicht auf jegliche dringend notwendige Straßensanierung, deutliche Erhöhung der Elternbeiträge bei den Betreuungskosten, Beschluss einer Haushaltssperre und ein Einstellungsstopp für eigentlich benötigtes Personal …
Das alles gilt es zu verhindern.

Siehe auch.
» Antrag: Haushaltsantrag 2020/2021

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Erhält das Badehaus Investitionszuschüsse des Landes?

Förderung für das Badehaus
Förderung für das Badehaus

FDP Fraktion fragt: Erhält das Badehaus Investitionszuschüsse des Landes?

Liberale haken nach: „SWIM“-Programm der Hessischen Landesregierung …
Die Hessische Landesregierung hat für bzw. ab 2019 ein neues Programm zur Förderung von Schwimmstätten aufgelegt. Mit diesem 50 Millionen Euro schweren Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm („SWIM“) fördert die Hessische Landesregierung den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder. Die FDP Fraktion hat vor diesem Hintergrund bereits Ende 2018 eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Rödermark gestellt. Seit Beantwortung dieser Anfrage der FDP durch den Magistrat (Fördermaßnahmen in Höhe von 346.000 € netto; Zuwendungen maximal bei 30% – daher Eigenanteil der Stadt Rödermark i.H.v 242.000 €) ruht der See (bzw. das Bad) komplett still.

„Mit Blick auf die möglichen Investitionszuschüsse des Landes Hessen aus dem „SWIM“- Programm zur Sanierung und Modernisierung des Badehauses“, erläutert FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „hat die FDP aktuell eine Anfrage an den Magistrat gerichtet: Die FDP Fraktion bittet dabei um Aufklärung dahingehend, wann die Stadt Rödermark den Investitionskostenzuschuss für das Badehaus beim Kreis Offenbach in welcher konkreten Höhe eingereicht bzw. beantragt hat und ob diese Vorhabenanmeldung der Stadt Rödermark für das Badehaus mittlerweile in eine Bearbeitungs- oder Priorisierungsliste des Kreises Offenbach mit einem entsprechenden zeitlichen Realisierungshorizont aufgenommen wurde“.

„Wir hoffen sehr“, so Tobias Kruger abschließend, „dass die Stadt Rödermark rechtzeitig die maximal möglichen Fördermittel aus dem „SWIM“-Programm der Hessischen Landesregierung für das Badehaus beim Kreis Offenbach angemeldet (Vorhabenanmeldung) hat und diese Finanzmittel zur baulichen Sanierung und Modernisierung des Badehauses schnellstmöglich seitens des Landes Hessen zur Verfügung gestellt werden können.“

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Die Gewerbesteuer gehört den Kommunen!

Heimatumlage. „Starke Heimat Hessen“
Heimatumlage. „Starke Heimat Hessen“

Die Gewerbesteuer gehört den Kommunen!
Liberale rufen zur Ablehnung der geplanten „Heimatumlage“ der Landesregierung auf.

Bei der erhöhten Gewerbesteuerumlage, welche die Kommunen deutschlandweit zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung abzuführen hatten, handelt es sich um eine bundesgesetzliche Regelung, die zum 31.12.2019 auslaufen wird. Der Bundesgesetzgeber hat somit eine klare Regelung zu Gunsten und zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen getroffen: Entfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage zu Gunsten der Kommunen ab 2020. Mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Programm „Starke Heimat Hessen“ hat das Land Hessen jedoch eine eigene, solitäre (gibt es so in keinem anderen Bundesland) Anschlussregelung vorgestellt, die nicht im Interesse der Städte und Gemeinden ist und die dem Land einen Zugriff auf die frei werdenden gemeindlichen Gelder ermöglichen soll. Dies stellt aus Sicht der FDP einen ganz gravierenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Dies kann und darf von den Städten und Gemeinden nicht regungslos akzeptiert werden. Originäres Geld der Kommunen wird diesen entzogen und vom Land zweckgebunden und dazu noch sehr bürokratisch wieder an Kommunen zurück verteilt. Finanziell würden die strukturschwächeren Gemeinden in Nord- und Osthessen profitieren, während vor allem den wachsenden Kommunen im Rhein-Main-Gebiet Gelder fehlen würden. In Rödermark sind das mehrere 100.000 € pro Jahr. Das bestehende Umlage- und Finanzausgleichssystem des Landes stellt eine solide Grundlage dar, um die Aufgaben der Städte und Gemeinden solidarisch sowie auch in der Fläche zu finanzieren. Hierzu bedarf es keiner neuen, zusätzlichen und bürokratischen Umlage namens „Heimatumlage“.

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FDP hakt nach: Muss Rödermark Fördergelder für die Sanierung der Babenhäuser Straße an das Land Hessen zurückzahlen?

Sachstand Babenhäuser Straße
Sachstand Babenhäuser Straße

FDP hakt nach: Muss Rödermark Fördergelder für die Sanierung der
Babenhäuser Straße an das Land Hessen zurückzahlen?

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Unsäglicher Streit um Bezahlung der Erzieher/-innen endlich beigelegt.

Unsäglicher Streit um Bezahlung der Erzieher/-innen endlich beigelegt FDP widerspricht „Fake-News“ der SPD und wirft der Rathausspitze Dilettantismus vor

Das Positive sei vorweggenommen: Die FDP begrüßt, dass die Stadt sich endgültig mit den Erzieher/-innen geeinigt hat und der Streit um die Bezahlung damit nach über drei Jahren hoffentlich beigelegt ist. Auf der anderen Seite kostet diese Einigung die ohnehin klamme Stadt rückwirkend 600.000 € und zukünftig rund 300.000 € jährlich mehr; Geld der Steuerzahler/-innen. „SPD-Fraktionschef Diekmann spricht von Komplettversagen der Hauptamtlichen, die FDP Fraktion nennt das deutlicher: Dilettantismus in Reinform an der hauptamtlichen Rathausspitze“, stellt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger fest. „Die FDP erwartet (ebenso wie alle Bürger/-innen der Stadt es selbstredend tun) von den hauptamtlichen Dezernenten, dass sie nur Verträge und Nebenabreden unterschreiben, die juristisch solide sowie hieb- und stichfest sind und nicht zum Schaden der Stadt oder ihrer Mitarbeiter/-innen führen oder führen können.“ Es drängt sich für die FDP Fraktion zudem die Frage auf, wieso die gesamten Hintergründe des jetzt gemachten Angebots an die Erzieher/-innen von Bürgermeister Roland Kern öffentlich erläutert wurden und nicht vom eigentlich und sachlich zuständigen Ersten Stadtrat Jörg Rotter?

Sehr deutlich widerspricht die FDP der „Fake-News“ – Darstellung der SPD, dass diese die einzige Partei gewesen sei, die auf die seinerzeitigen Risiken hingewiesen habe. „Die FDP Fraktion hat der damals zugesagten – außertariflichen – Höhergruppierung nicht zugestimmt, weil es eine Grundüberzeugung der Liberalen ist, dass sich die Stadt nicht in die Belange der Tarifpartner einmischen soll. Nach der erfolgten Tarifeinigung hat die FDP konsequenterweise und selbstverständlich der Rückkehr zur Bezahlung nach Tarif zugestimmt“, weist Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner die Vorwürfe der SPD deutlich zurück.

„Die FDP setzt sich schon lange für eine den gewachsenen Aufgaben und Ansprüchen im Kindergartenbereich angemessene Bezahlung der Erzieher/-innen ein. Allerdings setzt die FDP dabei, anders als die anderen Parteien, mittelfristig auf eine stärkere Differenzierung der Kräfte: Studierte Pädagogen und Sozialpädagogen mit Gehältern, die denen von Grundschullehrern angelehnt sind, dazu ausgebildete Erzieher/-innen und Betreuer/-innen und auch qualifizierte fachfremde Teilzeitkräfte zur Vermittlung besonderer Talente.

Meinung

Meinung zur Kindergartengebühr

M E I N U N G
Warum ich gegen die komplette Abschaffung von Kindergartengebühren bin:
Lesen Sie hier die Meinung von Dr. Rüdiger Werner.
 
 
Für den Inhalt der einzelnen Blogartikel sind die jeweils benannten Autoren allein verantwortlich. Die Inhalte der Artikel spiegeln nicht, bzw. nicht zwangsläufig die Meinung der FDP-Rödermark (Partei und Fraktion) wieder.

Blogbeitrag

Warum ich gegen die komplette Abschaffung von Kindergartengebühren bin

Die hessische Landesregierung hat entschieden: ab dem 1.8.2018 sind die ersten 6 Betreuungsstunden in hessischen Kindertagesstätten für die Eltern von 3-6-jährigen Kindern kostenfrei. Bisher war das nur im letzten Kindergartenjahr der Fall. Einzelne Kommunen nehmen das zum Anlass, um die komplette Gebührenfreistellung für die Eltern zu fordern oder dies sogar einzuführen.
Ich möchte in diesem Blogbeitrag darlegen, warum ich das für den falschen Ansatz halte und gegen die komplette Freistellung der Eltern von den Betreuungskosten bin.

Ist-Situation: Kinderbetreuung größter Ausgabenpunkt für die Kommunen
Kinderbetreuung verursacht Kosten. Hohe Kosten. Die Kosten für Kinderbetreuung sind in den letzten 10 Jahren weitaus stärker gestiegen als die Lebenshaltungskosten. In manchen Kommunen haben sie sich verdoppelt.
Das hat mehrere Gründe: zum einen hat der Gesetzgeber die Standards mehrfach erhöht, insbesondere in Hinblick auf Gruppengröße und Betreuungsschlüssel, d.h. die Zahl der betreuten Kinder pro Erzieher hat sich verringert, wodurch bei gleicher Kinderzahl mehr Erzieher eingestellt und bezahlt werden müssen. Eine weitere Erhöhung des Betreuungsschlüssels erfordert die Inklusion von Kindern mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen sowie die verstärkte Integration von geflüchteten Kindern ohne Sprach- und Kulturkenntnisse. Hinzu kommt im Rhein-Main-Gebiet der ständige Zuzug von erwerbstätigen Personen, die oft bereits kleine Kinder haben oder diese noch bekommen werden. Im Vergleich mit vor 10 Jahren steigen also auch die absoluten Kinderzahlen.

Der Mehrbedarf an Erziehungspersonal hat den Arbeitsmarkt leergefegt, es gibt zu wenig qualifizierte Erzieher, weshalb Arbeitgeber wie Gewerkschaft durch überdurchschnittliche Lohnerhöhungen Anreize schaffen wollen, diesen Berufsweg einzuschlagen. Die Lohnkosten für die Erzieher sind in der Kinderbetreuung der größte Posten.
Und natürlich ist ein ganz wichtiger Grund für die Verteuerung der stetig steigende Betreuungsbedarf der Eltern, gerade im U3-Bereich. Ob der berechtigte Wunsch nach Selbstverwirklichung oder die schlichte Notwendigkeit eines doppelten Einkommens – die Zahl der Familien, wo beide Eltern erwerbstätig sind, steigt stetig – und damit auch der Betreuungsbedarf. Z.B. werden Halbtagsplätze kaum noch nachgefragt, der Trend geht zur Ganztagsbetreuung.
Bei manchen Kommunen, wie z.B. Rödermark, sorgt das dafür, dass mittlerweile rund die Hälfte aller kommunaler Ausgaben in die Kinderbetreuung gehen.
Wer trägt die Kosten? Der Elternbeitrag, den die Eltern über die Kinderbetreuungsgebühren leisten, deckt weniger als 15 % der Gesamtkosten. Diverse Fördertöpfe, vor allem des Landes, z.B. für Inklusion und Integration, decken aktuell etwa den gleichen Anteil. Der Kostenanteil, der an den Kommunen hängen bleibt, liegt meist bei 70 % und mehr.
Jede Tariferhöhung, jede Erhöhung der Betreuungsstandards belastet Kommunen wie Rödermark sehr stark und verringert den finanziellen Spielraum für andere wichtige kommunale Aufgaben.

Grund 1: Wertschätzung für eine Leistung
Das führt mich zu meinem ersten Grund der Ablehnung der kompletten Freistellung. Die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder sollte für Eltern ein sehr hohes Gut sein und eben nicht als Selbstverständlichkeit betrachtet werden. Im Moment geben deutsche Eltern je nach Bundesland etwa 5-10 % Ihres Einkommens für Betreuungskosten aus. Auch wenn es weniger als 15 % der tatsächlichen Kosten sind, ist das schon eine deutlich spürbare finanzielle Belastung. Aber die gute Unterbringung ihrer Kinder ist es den Eltern Wert. Ich höre immer wieder von Eltern, ob zu der Zeit, als meine Kinder noch im Kindergarten waren oder auch heute, dass diese bereit wären, sogar noch deutlich mehr Geld zu bezahlen, wenn dadurch die Qualität steigen würde, wenn ihre Kinder noch besser auf das Leben vorbereitet werden würden. Den meisten Eltern ist der Inhalt wichtiger als die Kosten. Nicht allen, dass ist klar, denn eine ganze Reihe von Eltern hat sicherlich Probleme, die Betreuungsgebühren aufzubringen. Schon heute zahlt die Sozialkasse des Kreises die Gebühren von über 10 % der Kinder. Die genaue Zahl wurde für Rödermark schon mehrfach durch parlamentarische Anfragen erfragt. Sie hat sich – zumindest vor dem massiven Zuzug von Geflüchteten – in den letzten Jahren nicht erhöht.

Bei monatlichen Mehrkosten von rund 180 € (inkl. Essen) überlegen es sich manche Eltern schon, ob es die Ganztagsbetreuung sein muss oder ob sich ein Halbtagsplatz mit den eigenen Lebensumständen nicht auch kombinieren lässt. Fällt dieser Betrag weg, wird von vielen das Maximalangebot angenommen – ob es nun benötigt wird oder nicht. Es ist also davon auszugehen, dass bei einem kompletten Wegfall der Gebühren die Kosten für die Kommunen nicht nur durch die Übernahme dieses Elternanteils steigen (insgesamt zahlten die Eltern in Rödermark 2017 rund 1,5 Mill. €, davon zahlt das Land ab 1.8.2018 wohl rund 1,15 Mill. €, d.h. wir reden über mind. 350,000 € hypothetische Mindereinnahmen oder Mehrkosten für die Stadt), sondern auch durch eine weitere Erhöhung des Anteils an Ganztagsplätzen (Größenordnung schwer zu schätzen, vielleicht 20.000-50.000 € jährlich).
Was nichts kostet, ist nichts wert. Wenn etwas nichts kostet, umsonst ist, geht der Mensch verschwenderischer damit um. Man muss sich nur einmal anschauen, wie viel Speisen auf den Tellern in einem All-inclusive-Hotel zurückbleiben, und das mit einem Restaurant vergleichen, wo der Gast selbst zahlt, was er bestellt. Ein beschämend großer Unterschied. Die Wertschätzung des Produkts kommt auch mit der Bezahlung. Ein sich daraus ergebender, wesentlicher Aspekt ist: wenn ich für etwas bezahle, dann fühle ich mich auch im Recht, wenn ich Gegenleistungen einfordere, ich mische mich viel mehr ein, kontrolliere, fordere, was schließlich mit dafür sorgt, dass sich die Qualität des Produktes erhöht. Schmeckt in einem Restaurant das Essen nicht, ist das Fleisch nicht durch, dann beschwere ich mich in der Regel, lasse es zurückgehen, fordere eine adäquate Gegenleistung für mein Geld. In einem All-inclusive-Restaurant gibt es solche Beschwerden praktisch nicht, man hätte sich ja auch etwas anderes aussuchen können und hat ja nur indirekt dafür bezahlt. So jedenfalls meine Beobachtung.

All das sind Gründe dafür, dass ich immer dafür sein werde, dass ein gewisser Elternbeitrag geleistet werden sollte.

Grund 2: Erziehung und Bildung – unser wertvollstes Gut
Nun werden Argumente kommen wie: Aber für die Schule zahle ich doch auch nichts. Das ist richtig und soll auch so bleiben. Aber die Schule übernimmt Bildungsaufgaben, die die Eltern/die Familie in dieser Form nicht übernehmen können. Das ist in der Kinderkrippe und im Kindergarten nicht der Fall.
Am besten für die Zukunft gerüstet sind nach meiner Auffassung Kinder, die vormittags in den Kindertageseinrichtungen ihre Sozialkompetenz entwickeln und soziale Kontakte aufbauen und an den Nachmittagen von der Familie individuell betreut, gefördert und erzogen werden. Diese ideale Ausgangsposition haben heute leider nur noch wenige Kinder, da Familien über den Globus verstreut leben, oft beide Eltern ganztags arbeiten müssen und auch die Kompetenz, die eigenen Kinder zu fördern und zu erziehen, bei vielen Eltern leider nicht mehr in ausreichendem Maße vorhanden ist. Dieses Vakuum der Förderung und Erziehung in vielen Elternhäusern muss heutzutage die Betreuungseinrichtung Kindertagestätte übernehmen, die damit zur Erziehungs- und Bildungsstätte wird. Die Frage ist: kann sie das leisten? Reicht das, was unsere Kindertagesstätten heute anbieten, aus?

Die Antwort, die vielen Politikern und Erziehern nicht gefallen wird, lautet eindeutig: nein!
Um das zu erklären, muss ich etwas weiter ausholen.
Deutschland ist ein hochentwickeltes Land mit wenig Rohstoffen und relativ wenig Platz für relativ viele Menschen. Die Welt ist trotz Trump und andere Spinner eine globale geworden, alles hängt mit allem zusammen, steht miteinander im Wettbewerb. Das wird auch in Zukunft so bleiben und sich eher verstärken. Deutschland kann in diesen globalen Wettbewerb keine Rohstoffe einbringen, keine Energieträger, kann sich mit seinen Agrarprodukten kaum selbst ernähren und wird auch im Tourismus nie ganz an der Spitze stehen. Unser Rohstoff, um in diesem Wettbewerb bestehen zu können, ist Bildung. Gebildete Köpfe, die für Innovation und Entwicklung stehen. Darauf wird in Zukunft unser gesamter Wohlstand beruhen. Und deshalb habe ich auch etwas Angst vor der Zukunft, weil unser Bildungssystem diesen Rohstoff viel zu wenig fördert. Denn unser Bildungssystem hat viele Schwächen, hat nicht den Stellenwert, den es haben sollte. Trotz guter Ausgangslage mit Einnahmeüberschüssen haben die Koalitionäre in Berlin lieber die Transfergesellschaft gestärkt, in dem viele weitere Milliarden € permanent in unsere Sozialsysteme gepumpt werden. Für die Bildung wird hingegen weniger ausgegeben. Der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist zwischen 2013 und 2017 zwar um 4 Mrd. € auf 17,6 Mrd. € gestiegen, sinkt aber 2019 leicht um rund 60 Mill. €. 6 Mrd. € davon gehen an die Bundesforschungsinstitute und die Bundeszuschüsse an die Länder für die Hochschulen bewegen sich in ähnlicher Größenordnung.
Da Bildung Ländersache ist, spiegelt der Etat des BMBF nur einen Teil der Medaille wider. Insgesamt gibt Deutschland 2018 rund 140 Mrd. € für Bildung aus. In Relation zur Bedeutung des Landes ist das immer noch deutlich zu wenig. 5,3 % des BIP gibt Deutschland aktuell aus, nötig wären meiner Meinung nach mindestens 7 %.

Wenn ich von mehr Geld für Bildung spreche, meine ich damit nicht, dass die Kommunen noch mehr belastet werden. Das wichtigste ist, ein komplett neues Finanzierungsmodell zu entwickeln, dass wesentlich mehr Geld als heute bereitstellt, den Kommunen aber wieder mehr Spielräume schafft, sich um ihre anderen, ebenfalls wichtigen Aufgaben zu kümmern, sie aber trotzdem mitbestimmen können.
Wie das Modell aussehen kann, kann ich nicht sagen, aber das neue Finanzierungsmodell ist Voraussetzung für das nachfolgend Gesagte.

Was sollte mit dem zusätzlichen Geld gemacht werden?
Kosten entstehen im Personalbereich und bei der Infrastruktur. Beides muss verbessert werden.
Im Personalbereich gibt es zurzeit 2 wesentliche Probleme.
Zum einen kam der Bedarfsanstieg an Betreuungspersonal in den letzten 10 Jahren zu abrupt, als dass der Arbeitsmarkt das mit normalen Mechanismen auffangen könnte. Es fehlen geeignete Erzieher, der Markt ist schon heute leergefegt, auch ohne weitere Anhebung von Betreuungsschlüssel ist es nicht möglich, alle Stellen zu besetzen. Daraus ergibt sich ein weiteres, nicht minder schweres Problem. Normalerweise sucht sich der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer aus, dass heißt, unter allen Bewerbern wird er diejenigen auswählen, die die besten Vorleistungen erbracht haben und die seiner Meinung nach die höchstmögliche Arbeitsqualität garantieren. In einer Notsituation, wie aktuell dem akutem Arbeitskräftemangel, bleibt ihm nichts anderes übrig, als auch die Bewerber einzustellen, die er eigentlich für wenig bis nicht geeignet hält. Es ist daher davon auszugehen, dass heute in den Kindergärten vielleicht jeder Zehnte nicht dort arbeiten würde, wenn es mehr Auswahl auf dem Arbeitsmarkt gegeben hätte. Das geht zu Lasten der Qualität.
Zum anderen kommt der Inhalt der Ausbildung zum Erzieher aus meiner Sicht den gestiegenen Anforderungen an den Beruf nicht nach.

Auch die Infrastruktur vieler Kindertagesstätten ist nicht mehr zeitgemäß. In den 60er/70er Jahren erbaute Einrichtungen verfügen neben den Gruppenräumen in der Regel über viel zu wenig Differenzierungsräume, sind oftmals auch nicht für den Ganztagesbetrieb ausgelegt (z.B. fehlende Küche).

Kindertagesstätten von heute sollten längst nicht mehr nur Betreuungseinrichtungen sein, sie müssen sich zu Bildungseinrichtungen wandeln und den Rückzug vieler Eltern aus Förderung und Erziehung auffangen. Es wird zwar viel über frühkindliche Bildung geredet, aber die Umsetzung in der Praxis ist schwierig.

Was sollte geändert werden?
Grundschullehrer müssen Abitur haben und eine akademische Ausbildung nachweisen, Erzieher nicht. Wo ist der Unterschied im Aufgabenfeld? Sicherlich nicht im Inhalt der Lehre – für die Mathematik bis Klasse 4 muss man nicht unbedingt studiert haben. Wo ist heute der Unterschied im Aufgabenbereich und in der Verantwortung? Ich sehe keinen mehr, der den Gehaltsunterschied zwischen S8 und A12 rechtfertigt. Warum nicht also eine akademische Ausbildung auch für Erzieher, mit klarem Schwerpunkt auf Pädagogik und Psychologie, mit einer an das Referendariat angelegten Praxiszeit und dem Erwerb eines des Staatsexamens vergleichbaren Zertifikats? Das würde der gestiegenen Verantwortung entsprechen und muss natürlich entsprechend bezahlt werden. Und damit in Zukunft auch die Attraktivität des Berufs steigern.
Außerdem muss bei den vielfältigen Aufgaben in der Kita auch beim Personal eine Differenzierung her. Hier sträuben sich leider die Gewerkschaften. Aber ich bin der Meinung, der reine Betreuungsanteil an der Kita-Arbeit kann auch von dafür ausgebildeten Betreuern oder sogar Ungelernten übernommen werden. Diese Betreuer würde ich als Zusatzpersonal sehen, die den Betreuungsschlüssel für Erzieher nicht verändern.
Und man muss weiter differenzieren. Für manche Fälle reicht auch ein Pädagogikstudium nicht. Kinder kommen teilweise aus nicht funktionierenden Familien, haben massive Schwierigkeiten, sich in Gruppen zu integrieren. Daher sollte in jeder Kita auch ein Sozialpädagoge arbeiten.
Weiterer Bedarf entsteht durch die Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigungen und durch Kinder aus anderen Kulturen, die der deutschen Sprache noch nicht mächtig sind. Hierzu muss es geeignete Qualifikationsmöglichkeiten für Erzieher geben, um diesen Anforderungen im Alltag gerecht werden zu müssen. Bei entsprechender zusätzlicher Vergütung.
Insgesamt würden diese Maßnahmen fast zu einer Verdopplung des Personals führen.

Dazu braucht es aber auch Anpassungen bei den Räumlichkeiten. Das mehr an Personal ermöglicht auch ein verstärktes direktes Beschäftigen mit dem einzelnen Kind. Diese Differenzierung braucht auch eine noch stärkere Differenzierung in den Räumen, Rückzugsräume, Einzelgesprächsräume, Lernräume für Kleingruppen, aber auch Rückzugsräume für das Personal. Nur so, mit diesem viel stärkeren Personal- und Raumeinsatz, wird es in Zukunft möglich sein, die Erziehung und Förderung der einzelnen Kinder so wahrzunehmen, dass diese die bestmöglichen Chancen haben, ihre Schulzeit erfolgreich zu bestreiten (auch hier müssten ganz massive Änderungen her; dazu an anderer Stelle mehr) und später ein selbstbestimmtes Leben zu führen – und das unabhängig von den Unterstützungsmöglichkeiten ihres Elternhauses.

Erwiesenermaßen ist die frühkindliche Phase prägend, Versäumnisse bei Förderung und Erziehung in dieser Phase sind später kaum noch auszugleichen. Diese prägende Phase wird immer mehr in die Hände der Kindertageseinrichtungen gelegt. Doch Finanzierungsprobleme, Personalfindungsprobleme und andere Komplikationen führen dazu, dass die Politik ihr Hauptaugenmerk darauf richten muss, überhaupt jedem Kind einen Platz anbieten zu können. Das wichtigste ist, das Kind ist irgendwie unter, mit der Konsequenz, dass unsere heutigen Kindertageseinrichtungen meist nur eine reine Betreuungseinrichtung sind und das Konzept der frühkindlichen Bildung nicht wirklich greift. Wenn hier nicht bald ein Umdenken stattfindet – und damit meine ich nicht Rödermark, sondern eher Berlin oder Wiesbaden – verspielen wir unsere Zukunftschancen im globalen Wettbewerb.

Unser gesamtes Bildungssystem hat massive strukturelle Probleme. Die beschriebenen im Kinderbetreuungsbereich sind nur ein Teil davon. Und diese Probleme löst man ganz sicher nicht dadurch, dass man dem Wahlvolk ein Geschenk macht, auf Elternbeiträge bei den Betreuungskosten verzichtet und glaubt, dadurch die Welt besser gemacht zu haben.

Dr. Rüdiger Werner
Rödermark, 3. Juni 2018

(Anm.: wie Sie beim Lesen meiner Blogs merken, bin ich ein Genderisierungsverweigerer. Ich habe weder die Zeit noch die Lust, alle Begriffe in jeder denkbaren Geschlechtsform auszudrücken. Wenn ich z.B. von Erziehern spreche, schließe ich damit weibliche Erzieherinnen, männliche Erzieher und alle Zwischenformen mit ein. Das ist nicht anti-feministisch, das ist pragmatisch. Man möge es mir nachsehen.)

Meinungen / Blog.
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Pressemitteilung

FDP: Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig.

Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig. Investitionen in Infrastruktur sind dringend nötig – Bürger sind geschröpft genug.
Der Initiative der FDP Fraktion im Hessischen Landtag zu Abschaffung des gesetzlichen Zwangs zur Erhebung von Straßenbeiträgen schließen sich die Liberalen in Rödermark uneingeschränkt an. „Straßenbeiträge sind“, so stellt der stellvertretende FDP Fraktionsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner klar, „in der Praxis immer ungerecht, da sie nicht von allen Bürgern, die die Straßen nutzen, bezahlt werden müssen, und zudem eine neuerliche Belastung für die ohnehin schon reichlich steuer- und abgabenbelasteten Bürger/-innen. Die FDP, die schon immer der Auffassung war, dass die Instandhaltung von Straßen und Wegen aus allgemeinen Steuern finanziert werden muss, begrüßt daher die sich abzeichnende Aufhebung der vor wenigen Monaten durch CDU, AL/Grüne und Freie Wähler beschlossenen Straßenbeitragssatzung.“ Die absehbare politische Einstampfung der Straßenbeitragssatzung in Rödermark ist aus Sicht der FDP jedoch nicht geeignet, um in Eigenlob zu verfallen. Fakt ist, dass in den letzten Jahren, politisch von Bürgermeister Kern und seiner grün-schwarzen Koalition so gewollt, viel zu wenig Geld für den Erhalt oder gar die Verbesserung der Infrastruktur investiert wurde. Seit Jahrzehnten werden die nötigen Investitionen in die Infrastruktur politisch sträflich vernachlässigt – die finanzpolitischen Schwerpunkte wurden – bei fortwährender konstruktiver Kritik der FDP an der jahrelangen Mangelverwaltung bei der städtischen Infrastruktur (für alle Verkehrsteilnehmer/-innen) leider anderweitig gesetzt.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Kruger ergänzt: „Es kann nicht sein, dass jetzt die Straßenbeitragssatzung eingemottet wird und sich weitere 10 Jahre gar nichts auf unseren Straßen tut! Ganz hohe Priorität müssen endlich die Investitionen in die Infrastruktur haben. Die von Magistrat und Koalition vorgeschlagenen „bis zu einer Million Euro pro Jahr“ sind auf Dauer und offenkundig viel zu wenig. Es darf daher auf der anderen Seite auch nicht sein, dass dieses Thema dazu politisch missbraucht wird, um erneut die Steuerschraube mit Schmackes zu drehen und die Bürger/-innen damit zusätzlich zu belasten.

Wenn nun die unlängst erst ohne die Stimmen der FDP eingeführte Straßenbeitragssatzung eingestampft werden wird, fragt die FDP den Bürgermeister und die ihn tragende grün-schwarze Koalition ausdrücklich, wie die anstehenden und dringend nötigen Investitionen in die Rödermärker Infrastruktur (je nach Schätzung zwischen 2 und 4 Millionen Euro pro Jahr) zukünftig OHNE eine neuerliche Mehrbelastung der Bürger/-innen geleistet werden kann und soll. Hier erwarten wir und die Bürger eine schlüssige Konzeption.