Blogbeitrag

Persönliche Freiheit versus Corona –

Darf das Infektionsschutzgesetz über dem Grundgesetz stehen?

In diesen Tagen gibt es nur ein Thema: Corona! Dies ist auch verständlich, denn noch nie in den letzten 75 Jahren hat ein Thema so stark in den Alltag jedes einzelnen eingegriffen wie diese Virus-Pandemie.
In den letzten Wochen haben auch die Politiker in Europa – der eine früher, der eine später – die Gefahr dieses Virus erkannt und haben sich mit Beschränkungen für ihre Bürger, mit Einschnitten in die persönliche Freiheit, überboten. All das, was eine Gesellschaft ausmacht, ist zurzeit nicht mehr möglich. Beschlossen wurden diese gravierenden Einschnitte über Verordnungen, nicht über Beschlüsse von gewählten Parlamenten mit vorangestellter Diskussion.
Bei der Bewertung der Maßnahmen muss abgewogen werden zwischen dem Recht auf Gesundheit, körperliche Unversehrtheit und den persönlichen Freiheitsrechten. Ich möchte in diesem Blog diese Bewertung aus Sicht eines Liberalen, dem seine persönlichen Freiheitsrechte sehr wichtig sind, vornehmen. Nicht beteiligen möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich an der immer stärker aufkommenden Diskussion der Abwägung zwischen körperlicher Unversehrtheit des Einzelnen und dem Gesamtwohl des Staates, wo wirtschaftliche gegen gesundheitliche Aspekte abgewogen werden müssen.

Ich werde in diesem Beitrag aufzeigen, dass Reaktionen der Bundesregierung im Wesentlichen in der Sache angemessen waren und keine groben Fehler gemacht wurden. In Bezug auf die Landesregierungen kann ich diese Aussage nicht in allen Punkten treffen. Auch den kommunalen Entscheidungsträgern kann man keine großen Vorwürfe machen.
Man kann die Reaktionen in Form von vielen Verbotstatbeständen nachvollziehen, Verständnis dafür haben, die damit verbundenen Ziele zu 100 % teilen, aber man muss trotzdem nicht mit allem einverstanden sein. Mir geht es auf den folgenden Seiten vor allem darum zu zeigen, dass es mir viel zu einfach ging, wesentliche, im Grundgesetz verankerte Grundrechte so einfach mal auf die Schnelle außer Kraft zu setzen, und dass ohne großen Aufschrei und sogar mit Billigung eines großen Teils der Bevölkerung. Es ist für mich ein ganz entscheidender Unterschied, ob ein Grundrecht plötzlich als Straftat behandelt wird oder ob ich freiwillig und in der Überzeugung, dass dies sowohl für mich persönlich als auch für die Gesellschaft das einzig richtige ist, die Ausübung dieser Grundrechte aussetze. Freiwillig und selbstbestimmt! Der Staat hat genügend Möglichkeiten, die mit den Grundrechten konform gehen, das Leben herunterzufahren und die Kontaktmöglichkeiten von Menschen zu minimieren. Staatlich verordnete Kontaktsperren und Ausgangsverbote sollte es nicht geben.
Mein Fazit wird sein, dass ich die große Mehrheit der Bürger für so verantwortungsbewusst halte, dass wir es als Gemeinschaft auch ohne Beschneidung von Grundrechten schaffen würden, uns voneinander fern zu halten und so den gesundheitlichen Aspekt dieser Krise zu meistern.
Starker Staat: ja – aber Finger weg von den Grundrechten!

Fakten zu Corona
Über Corona wird in allen Medien und von allen möglichen Leuten alles Mögliche erzählt, so dass die Welt sicherlich darauf gewartet hat, dass auch ich hierzu auch noch etwas beitrage…
 
Natürlich wartet keiner darauf – ich möchte es aber dennoch tun, damit man sieht, dass ich weder zu den Verleugnern der Gefahr noch zu den totalen Hysterikern zähle. Das nachfolgende stammt ausschließlich aus in meinen Augen seriösen wissenschaftlichen Quellen und fast den aktuellen Stand der Forschung zusammen – so gut das bei der durchaus nicht eindeutigen Datenlage möglich ist.
Es handelt sich bei SARS-CoV-2 um ein neuartiges Coronavirus, dass seinen Ursprung höchstwahrscheinlich in Fledertieren hatte, in Wuhan/China über einen Zwischenwirt auf den Menschen übergesprungen ist und bei diesen die Lungenkrankheit COVID-19 auslösen kann. Coronaviren gibt es schon ewig, fast jeder hatte schon einmal Kontakt, sie sind relativ harmlos. SARS war anders, ein erstes Coronavirus, das eine schwere Lungenkrankheit hervorrufen kann, mit einer höheren Todesrate als die Influenza-Grippe. SARS vermehrte sich tief in der Lunge, hatte dadurch eine relativ geringe Ansteckungsrate. SARS-CoV-2 vermehrt sich schon im oberen Rachenraum, ist dadurch viel infektiöser, etwa 50 % infektiöser als eine gewöhnliche Grippe. Auch die Todesrate ist deutlich höher als die bei einer Grippe, liegt aber vermutlich immer noch bei unter einem Prozent aller tatsächlich Infizierten. Die unterschiedlichen Todesraten in den unterschiedlichen Ländern haben ihre Ursache vor allen in der unterschiedlichen Intensität der Tests. Vergleicht man sie mit dem Durchschnittsalter der positiv Getesteten, relativiert sich das schnell. Dies ist in Italien deutlich höher als z.B. in Deutschland, das Durchschnittsalter der Gestorbenen ist dagegen eher vergleichbar (in Deutschland 82 Jahre, in Italien ein paar Jahre weniger, was auf die Überlastung der Krankenhäuser zurückzuführen ist. Umso überforderter das Gesundheitssystem, umso höher die Todesrate).
SARS-CoV-2 ist also als Bedrohung ernst zu nehmen, vor allem für ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Krebs, Asthma. Jüngere stecken die Infektion nach bisherigen Meldungen in der Regel relativ gut weg, obwohl eine Lungenentzündung mit Zytokinsturm auch bei einem Studenten keine harmlose Geschichte ist und nicht zwangsläufig gut ausgehen muss. Jeder sollte die Krankheit ernst nehmen und nicht verharmlosen.

Das Infektionsschutzgesetz
Bei den verkündeten Maßnahmen berufen sich die Regierenden meist auf das Infektionsschutzgesetz. Damit wurden dann in den letzten 2 Wochen nahezu alle im Grundgesetz verankerten Grundrechte ausgehebelt, vor allem die persönlichen Freiheitsrechte, die Versammlungsfreiheit, die Berufsfreiheit, die Freizügigkeit.
Wenn ich als juristischer Laie das Infektionsschutzgesetz durchlese, finde ich ehrlich gesagt keine Passage, die das rechtfertigt. Entdeckt habe ich lediglich §32 (Erlass von Rechtsverordnungen), der besagt: Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.“
Die zitierten Paragraphen 28-31 beziehen sich aber weitestgehend auf Schutzmaßnahmen und Quarantäne für bereits Erkrankte, nicht aber auf generelle Einschränkungen für Gesunde.
In Artikel 17a Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es „Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, dass die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden.“ Man könnte jetzt zwar argumentieren, dass hier der Schutz der Zivilbevölkerung so hoch bewertet wird, dass dafür auch Grundrechte eingeschränkt werden dürfen, in den Klarstellungen zeigt sich aber, dass hier eher auf Evakuierungen und Betretungsverbote nach Naturkatastrophen abgezielt wird.
Klar ist auch, dass die Grundrechte nicht durch Verordnungen von Regierungen ausgehebelt werden können, sondern nur durch Gesetze, in denen geregelt ist, dass die Regierungen solche Verordnungen erlassen können.

Darf an die Grundrechte dem vorbeugenden Gesundheitsschutz opfern?
Die Antwort auf diese Frage lautet aus meiner Sicht ganz klar: Nein!
Viele Juristen werden sicherlich sagen, die Regierungen bewegen sich im Rahmen des Gesetzes. Auch wenn ich in diesem Bereich definitiv kein Experte bin, bin ich mir persönlich da gar nicht so sicher. Sicherlich wird das Bundesverfassungsgericht sich irgendwann mit den erlassenen Verordnungen beschäftigen müssen und dann wird es auf die Bewertung des Terminus Verhältnismäßigkeit ankommen.
Was haben unsere Regierungen gemacht, angefangen von der Bundesregierung über die Landesregierungen bis hin zu den Kreis- und Kommunalbehörden? Die ersten Wochen hat man gespannt nach China geguckt und hat gehofft, das trifft uns glücklicherweise nicht. Als dann die ersten Fälle in Europa auftraten, hatte man gehofft, es mit normalen Maßnahmen wie Isolierung der Betroffenen, Quarantäne der Kontaktpersonen usw. in den Griff zu bekommen. Als die Stimmen der Virologen lauter wurden, die davor warnten, dass bei der zu erwarteten exponentiellen Steigerung der Infizierten das Gesundheitssystem sehr schnell an seine Grenzen stößt, hat man sich erstmals Gedanken über weiterführende Maßnahmen gemacht und dann wie Getriebene gehandelt. Hierin liegt auch eines der Schwachpunkte unseres föderalen Systems: ruft einer laut: A! (meist jemand aus Bayern), fühlen sich andere genötigt, ebenfalls A! zu rufen oder sich als noch härteren Hund darzustellen, der alles im Griff hat, indem er gleich noch B! dazuruft.
Auf der einen Seite wollen die Verantwortlichen sicherlich tatsächlich die Bevölkerung schützen und einen Kollaps des Gesundheitssystems verhindern, auf der anderen Seite will man auch als der starke Mann dastehen und schießt dabei teilweise gehörig über das Ziel hinaus. Dann kassiert man auch mal schnell die Grundrechte, getreu dem Motto, die Bevölkerung wird das in dieser Ausnahmesituation schon verstehen und akzeptieren.
Das mag auf den Teil der Bevölkerung zutreffen, der sich gerne führen lässt und der nur noch rudimentär in der Lage ist, sich eine eigene Meinung zu bilden und dann eigenständig zu entscheiden. Für den selbst reflektierenden Teil sollte das aber nicht gelten.
Denn wer legt fest, was eine Ausnahmesituation ist? Hier sehe ich eine große Gefahr für die Demokratie, denn wer einmal „ja“ zu solchen Maßnahmen gesagt hat, der wird es bei anderer Gelegenheit vielleicht auch tun und dann endet man bei Putin und Erdogan, die die Demokratie mit dieser Masche weitgehend ausgehebelt haben. Wir müssen hier meiner Meinung nach eine sehr deutlich sichtbare rote Linie ziehen, die unantastbar bleibt, egal welche äußeren Umstände auch auftreten.

Szenarien ohne starken Staat
Hätte der Statt anders handeln können/sollen? Dazu 2 Gedankenspiele.
Szenario 1: der Staat tut nichts. Ein Großteil der Bevölkerung wird zwar durch die Medien sensibilisiert sein und sich entsprechend verhalten, es wird aber auch Besserwisser und Unverbesserliche geben, die sich an keine Vorsichtsmaßnahmen halten. Schon nach kurzer Zeit werden Infektionswege nicht mehr rückverfolgbar sein, das legitime Mittel der häuslichen Quarantäne kann nicht mehr vernünftig angewendet werden, die Zahl der Infektionen steigt exponentiell, schon nach 2-3 Wochen sind die Krankenhäuser überlastet, es müssen Abwägungen getroffen werden, wer noch versorgt wird und wer seinem Schicksal überlassen wird, die Zahl der Todesopfer liegt prozentual signifikant höher als mit funktionierender Versorgung. Durch die enorme Zahl gleichzeitig Erkrankter liegt das Leben in vielen Bereichen lahm. Dieses Szenario will keiner, es gilt dies unbedingt zu verhindern.
Doch was wäre, wenn der Staat die Warnungen der Wissenschaft sehr ernst nimmt, auf allen ihm möglichen Kanälen warnt und der Bevölkerung Verhaltensmaßnahmen an die Hand gibt und vor deren Nichteinhaltung dringend abrät? Wenn praktisch all das gesagt und getan worden wäre wie geschehen, nur ohne Eingriff in die Grundrechte?
Was machen Menschen, wenn sie sich krank fühlen? Sie ziehen sich zurück, sondern sich ab, wollen keine weiteren Personen mehr anstecken. Was machen Menschen, wenn sie jemanden sehen, der krank aussieht, der z.B. stark hustet? Sie halten Distanz, gehen ihm aus dem Weg, fordern ihn auf, sich krankschreiben zu lassen oder nach Hause zu gehen.
Umso mehr Menschen krank werden, umso vorsichtiger wird man, umso mehr meidet man von sich aus Menschenansammlungen, hält Hygieneregeln stärker ein, kümmert sich stärker um die Schwächeren. Wenn der Staat nun die Risiken komplett offenlegt und deutlich macht, dass man nur bei äußerster Disziplin den Kollaps des Gesundheitssystems vermeiden kann, wenn er alle Erkenntnisse über die Risiken der Krankheit ungeschönt weitergibt, dann würden sich so viele Menschen von sich aus daran halten, dass die Beschneidung der Freiheitsrechte, die ihren Gipfel in einer allgemeinen Ausgangssperre finden würden, nicht nötig wären. Nur die allerwenigsten Menschen begeben sich und andere unnötig in Gefahr. Und die ganz Unverbesserlichen lassen sich auch von der Ausgangssperre nicht aufhalten. Ich bin überzeugt, dass die Infektionsfälle beim zweiten Szenario nicht sichtbar höher wären, als wir das heute sehen. Das Entscheidende dabei ist die umfassende Aufklärung der Bevölkerung und nicht die Verbote.
Das selbstbestimmte Handeln ist ein hohes Gut, dass gerade auch für mich als Liberaler und Freier Demokrat von enormer Wichtigkeit ist. Ich wünsche mir in der Welt mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Ich bin der Auffassung, man muss keinem Menschen, der es gewohnt ist, eigenverantwortlich zu leben, die Verantwortung für sein Leben abnehmen. Diese Menschen werden sich auch in der Krise richtig verhalten. Individuell unterschiedlich, nicht immer den aktuellen Verordnungen entsprechend, aber am Ende besser für die Gesellschaft.
Zwei Beispiele: Ein Elternteil ein Pflegefall mit einem guten Heimplatz am Wohnort der Kinder. Das wichtigste für diese Person sind die täglichen Besuche der Angehörigen, die direkten sozialen Kontakte mit den Liebsten, durch die sie das Gefühl erhalten, noch dazuzugehören, die ihrem Leben noch einen Sinn geben. Wenn ich jetzt die Abwägung zu treffen habe, die Besuche trotz des latenten Risikos der Ansteckung aufrechtzuerhalten oder die alten Menschen über Wochen alleine auf ihren Zimmern zu lassen, sollten diese Abwägung die Angehörigen treffen und nicht der Staat, denn für einige führt das Fehlen der Sozialkontakte und damit der Verlust des Lebenswillens genauso sicher in den Tod wie es eine Corona-Infektion täte. Ich kenne Personen, die haben ihre Angehörigen aus diesem Grund letzte Woche aus dem Pflegeheim „entführt“ und pflegen bis auf weiteres wieder zu Hause.
Zweites Beispiel: 5-Personen-Haushalt, 80 qm Mietwohnung, normalerweise 1 Kind in der Kita, 2 Kinder in der Schule, Mutter Teilzeit in einem Modegeschäft, Vater im Messebau tätig. Normale Familie, man sieht sich morgens kurz, abends etwas länger und am Wochenende. Jetzt haben alle 5 Zwangsferien und müssen zu Hause den ganzen Tag auf engstem Raum miteinander auskommen. Das geht 2 Tage gut, dann stellen die Eltern fest, dass die Lehrer nicht das Problem waren. Diesen „Lagerkoller“ wird es in den nächsten Wochen vielerorts in Deutschland geben, ich prognostiziere einen Anstieg an häuslicher Gewalt, an psychischen Erkrankungen und Depressionen. Eigenverantwortliche Menschen würden sich Betätigungsfelder suchen, die beides kombinieren – Rauskommen aus der häuslichen Enge und trotzdem vermeiden von engen Sozialkontakten. Dazu gehören der Besuch von Orten mit Freizeitaktivitäten ohne Enge (Spielplätze, Parkanlagen, Wildparks, Zoos), ehrenamtliche Tätigkeiten im Freien und vor allem auch Sport (bei vielen Sportarten kann man sich problemlos aus dem Weg gehen – Joggen, Radfahren, Wassersport (Rudern, Kanu, Schwimmen), Tennis, Badminton, Tischtennis, Golf u.v.m.). Das weitgehende Verbot dieser dringend notwendigen Ausgleichsbetätigungen hat in meinen Augen am Ende schlimmere Konsequenzen als das leicht erhöhte Infektionsrisiko. Und ein leicht erhöhtes Infektionsrisiko habe ich auch beim weiterhin erlaubten Einkaufen im Supermarkt.
Die Kollateralschäden der nun in vielen Ländern der Erde verhängten Ausgangssperren werden teilweise weit größer sein als die Schäden eines kollabierenden Gesundheitssystems mit den entsprechenden Verlusten an Menschenleben. Bei uns leben vergleichsweise wenig Menschen von der Hand in den Mund, die meisten können wenige Monate ohne oder nur mit geringem Einkommen irgendwie überstehen, in Ländern mit vielen Tagelöhnern sieht das schon anders aus. Ich weiß nicht, wie sich die indische Regierung die Versorgung dieser Menschen mit dem nötigsten in den nächsten Wochen vorgestellt hat.

Das abschreckende Beispiel schlechthin
Am Dienstag war auf RTL ein Fall zu sehen, der mir weit mehr Angst macht, als alle Corona-Viren auf einmal. Der das verlorene Augenmaß mancher Regierungen bei den verkündeten Maßnahmen drastisch deutlich macht. Da war eine völlig zusammengebrochene Frau zu sehen, die das Erlebte nicht fassen konnte. Die Frau stammt aus Mecklenburg-Vorpommern, hat 3 kleine Kinder, hat einen Franzosen geheiratet, hat ihren Erstwohnsitz in Paris, ihren Zweitwohnsitz in Mecklenburg. Es ist ihr Haus, sie stammt aus dem Ort, sie ist regelmäßig dort zu Besuch. Bei Ausbruch der Corona-Krise hat sie beschlossen, dass die Abgeschiedenheit von Mecklenburg sicherer für sie und ihre Kinder ist als die Großstadt, wo man viel mehr Kontakte mit anderen Menschen hat. Von einem Tag auf den anderen beschließt die Landesregierung, alle Touristen aus dem Bundesland auszuweisen. Es dürfen sich nur noch Menschen mit eingetragenem Erstwohnsitz in Mecklenburg aufhalten. Wie dieser Beschluss rechtlich zu bewerten ist, steht auf einem anderen Blatt, auf jeden Fall ist es der drastischste und unverständlichste Beschluss, den ich im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Deutschland wahrgenommen habe, widerspricht er doch allem, was uns heilig ist. In dem Fall erwähnten Fall führte das dazu, dass noch am gleichen Tag die Ordnungspolizei bei besagter Familie auftauchte und ihr mitteilte, sie müsse unverzüglich das Land verlassen – jetzt sofort. Erst nach langem Bitten, dass „unverzüglich“ mit 3 kleinen Kindern nicht gehe, gewährte man ihr einige Stunden, das Nötigste zu packen. Erst als das Privatfernsehen auf den Fall aufmerksam wurde und die zusammengebrochene Frau auf einem Rastplatz in Brandenburg filmte und so Öffentlichkeit schaffte, stellte sich CDU-Innenminister Lorenz Caffier am Abend vor die Fernsehkameras und teilte mit, dass er per Ministererlaubnis in diesem Einzelfall die Ausweisung aufgehoben habe und die Frau nach Mecklenburg zurückkehren dürfe. Den Beschluss an sich verteidigte er vehement. Soweit zu „Die Würde des Menschen ist unantastbar“…
Der Fall macht mich fassungslos. Und jetzt möchte ich von Minister Caffier wissen, was diese Maßnahme mit Infektionsschutz zu tun hat. Gerade in der Abgeschiedenheit des dörflichen Mecklenburg-Vorpommerns, wo außerhalb von Rostock und Schwerin nur 56 Personen auf einen Quadratkilometer wohnen, ist man doch viel weniger Infektionsgefahren ausgesetzt als in jeder größeren Stadt, mit ihren mehr als 1000 Bewohnern pro Quadratkilometer.
Dieser Fall, von dem ich eigentlich gedacht habe, er könne in Deutschland nicht vorkommen, zeigt deutlich, dass die Politik das richtige Augenmaß in dieser Krise zum Teil verloren hat. Es darf deshalb nicht sein, dass die Mehrheit der Bürger die Abschaffung ihrer Grundrechte, ihrer Bürgerrechte, ihrer persönlichen Freiheit klaglos hinnimmt nach dem Tenor „es ist ja eine Ausnahmesituation, da muss man auch persönliche Einschränkungen in Kauf nehmen. Die Regierung weiß schon, was sie tut.“ Nein, das muss man nicht und darf man nicht. Einschränkungen in Kauf nehmen, da bin ich voll dabei, aber unsere Grundrechte dürfen auch in solch einer Krise nicht geopfert werden. Im Zweifel auch um den Preis einer erhöhten Todesrate nicht!

Das Krisenmanagement der Regierungen
Wir haben in Deutschland das zunehmende Problem, dass immer mehr Menschen eine Vollkaskoversicherung des Staates haben wollen, weil es für sie bequemer ist, nicht mehr selbst für ihr Leben verantwortlich sein zu müssen (darüber werde ich irgendwann einmal einen eigenen Beitrag verfassen). Das führt zu immer weiter steigenden Transferleistungen, einer höheren Staatsquote und dazu, dass niemand mehr bereit ist, ein Risiko einzugehen. Dies trifft in besonderem Maße auch auf die politisch Handelnden zu. Einfache Lösungen werden nicht umgesetzt, weil sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu 1.000.000 ein Haftungsrisiko auftun könnte. Nach dem weltfremden Richter und seinem bescheuerten Urteil bzgl. eines nordhessischen Löschteichs wird sich das noch verstärken. Ist man vielleicht noch bereit, persönlich das eine oder andere Risiko einzugehen, ist man es bei Entscheidungen für die Allgemeinheit nicht mehr. Diese Übervorsicht führt dann zu überzogenen Entscheidungen. Das ist keine Kritik an den Politikern, das ist eine Kritik an der Gesellschaft. Ich möchte daher nicht unbedingt mit Politikern tauschen, sie haben es wirklich schwer.
Im Großen und Ganzen bin ich – wie bereits am Anfang gesagt – mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung zufrieden. Man war auf eine solche Situation nicht hundertprozentig vorbereitet und weiß mittlerweile (hoffentlich), was man noch verbessern muss. Aber man hat keinen blinden Aktionismus gezeigt, hat versucht, den Ausbruch mit Quarantänemaßnahmen in den Griff zu bekommen. Erst als andere Länder mit drastischen Maßnahmen vorgeprescht sind und viele Bürger immer noch unvernünftig handelten (gerade bzgl. angetretener Urlaubsreisen im Februar und März), verfiel man auch in Berlin in einem gewissen Aktionismus, wobei man es (bisher) vermieden hat, die flächendeckende Ausgangssperre zu verhängen. Minister Spahn bleibt ruhig und sachlich, scheint viel mit den Repräsentanten der Wissenschaft zu sprechen und sein Handeln (glücklicherweise) mehr an deren Expertise auszurichten als an denen der Parteistrategen. Ähnlich Kanzlerin Merkel, die nach dem sich übertreffenden Aktionismus der Länder die Zügel angezogen hat und versucht, mehr bundeseinheitliche Regelungen herbeizuführen.
Kritik übe ich an den Ländern, die teilweise unabgestimmt und zu schnell Verbote ausgesprochen haben (die ich teilweise als nicht zielführend ansehe) oder die lange sämtliche Richtlinienkompetenz vermissen ließen, sich viel zu spät Gedanken gemacht haben, was bei welchen Szenarien getan werden muss, wo sich die Unfähigkeit ganzer Ministerien klar zeigte. Zu letzteren gehört aus meiner Sicht ganz klar Hessen.

Und Rödermark?
Wir haben als FDP hier bereits im Februar Handlungsbedarf gesehen und den Magistrat mit einer Anfrage Ende des Monats quasi aufgefordert, sich mit der Sache zu beschäftigen. Die Stadt Rödermark ist Ausrichter verschiedener Veranstaltungen, ist Eigentümer von Veranstaltungsmöglichkeiten, hat viele Begegnungsstätten und mit den Kindergärten auch Einrichtungen wo sich täglich viele 100 Menschen treffen.
Hätte ich an Jörg Rotters Stelle etwa anders gemacht als er? Nicht viel. Ich hätte wahrscheinlich einige Tage früher entschieden, das restliche städtische Kulturprogramm zu stoppen und die städtischen Hallen nicht mehr für Sport und Kulturveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Das wäre für die kurzfristig abgesagten Flohmärkte hilfreich gewesen. Ich hätte den Gemarkungsputz durchgeführt, allerdings ohne gemütliches Beisammensein zum Abschluss und ich hätte Spielplätze und Parkanlagen nicht geschlossen, hätte nur Hinweise angebracht, Abstand zu halten, an die Vernunft der Bürger appelliert. Alles andere hätte ich vermutlich genauso entschieden. Unterschiede könnten aufkommen bei der Bewältigung der finanziellen Auswirkungen der Krise. Aber das ist ein anderes Thema für einen anderen Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt.

Fazit
Die Corona-Krise ist Neuland, so noch nie dagewesen und die Reaktionen aus allen Teilen der Welt zeigen, dass die Menschheit auf Pandemien, und seien sie auch noch so „relativ“ harmlos wie die jetzige Corona-Krise, ganz schlecht vorbereitet ist. Man stelle sich vor, es taucht eines Tages ein Virus auf mit der gleichen Verbreitungsrate wie Corona und der Effizienz von Ebola (über 30 % Todesrate). Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen dieser Pandemie werden uns noch Jahre hinaus beschäftigen. Man kann nur hoffen, dass die Menschheit es lernt, wie man es besser machen kann.
Wenn man mich fragt: Entweder du bleibst jetzt ein Jahr in deiner Wohnung oder du lebst wie immer, dann aber mit einer 50% Wahrscheinlichkeit, dass du dich innerhalb dieses Jahres mit einer Krankheit infizierst, die dich mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 % innerhalb von 3 Wochen umbringt, würde ich es ganz klar vorziehen, weiterzuleben wie bisher. Leben ist nicht ohne Risiko und wird es auch nie sein. Jedes Jahr sterben in Deutschland über 900.000 Menschen, irgendwann ist jeder dran. Das ist nicht zynisch gemeint, sondern eine simple Tatsache. Der Sinn des Lebens kann nicht darin bestehen, alleine oder mit wenigen Menschen in einer Wohnung zu sitzen. Das ist auf Dauer nicht lebenswert.
Die Frage ist, wie würde meine Antwort aussehen, wenn sich die Parameter der Frage verschieben? Umso kürzer der Zeitraum der Isolation, umso mehr wäre man bereit, diese zu akzeptieren, umso höher die Sterblichkeit, umso länger wäre der Zeitraum der Isolation, den man bereit wäre zu akzeptieren. Die Akzeptanz der aktuellen Maßnahmen hängt also ganz entscheidend von deren Dauer ab. Dauern diese länger als 6-8 Wochen, so meine Prognose, werden viele Menschen rebellieren.

Deutschland ist daher gut beraten, keine komplette Ausgangssperre zu verhängen. Alle Entscheider sind außerdem gut beraten, die Verbotstatbestände, die Aushebelung diverser Grundrechte, in kurzen Zeitabständen zu überprüfen und schnellstmöglich rückgängig zu machen. Die meisten Menschen werden sich auch weiterhin freiwillig richtig verhalten und Kontakte zu Mitbürgern wo immer es geht vermeiden. Es geht nicht darum, in 4 Wochen wieder Großveranstaltungen zuzulassen, aber ich bin kein Straftäter, wenn ich beim Spaziergang stehenbleibe und mich mit Bekannten kurz unterhalte und ich bin auch kein Straftäter, wenn ich mir Sorgen mache und mit meiner Familie meine 80-jährige Großtante in Mecklenburg-Vorpommern besuche!
Ich sehe auch wenig Sinn darin, den Einzelhandel länger mit einem Arbeitsverbot zu versehen. Die allermeisten Leute achten beim Einkaufen im Supermarkt das Abstandsgebot. Sie würden dieses auch im Elektrofachmarkt oder im Textileinzelhandel achten. Bei nur geringfügig höherem Risiko hätten Sie zusätzliche Abwechslung und würden zudem den Konsum (außerhalb von Amazon und Zalando) ankurbeln.
Arbeitsverbote für ganze Berufsgruppen halte ich genauso für bedenklich. Kranken- und Altenpfleger haben direkten Körperkontakt mit Risikogruppen. Diese dürfen genauso wie Arzthelfer weiterarbeiten, Friseure, Masseure, Nagelstudios aber nicht. Hier sollte es staatliche Ersatzgelder für diejenigen geben, die freiwillig aufgrund des erhöhten Risikos ihren Beruf für eine Zeit nicht ausüben. Das wird bei den meisten weiterhin der Fall sein, weil die Angst überwiegt. Wenn aber eine Friseurin partout der Meinung ist, sie könne sich so gut schützen, dass sie weiterarbeiten kann, zumindest für die Kunden, die von sich aus bereit sind, dass aktuelle Risiko einzugehen, dann möge man sie arbeiten lassen.

An dieser Stelle wiederhole ich mein Fazit: Ich halte die große Mehrheit der Bürger für so verantwortungsbewusst, dass wir es als Gemeinschaft auch ohne Beschneidung von Grundrechten schaffen würden, den gesundheitlichen Aspekt dieser Krise zu meistern. Starker Staat: ja – aber Finger weg von den Grundrechten!

Dr. Rüdiger Werner
25. März 2020


Meinungen / Blog.
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2 Kommentare bei “Persönliche Freiheit versus Corona –

  1. Ja, ein Liberaler muß auf Grundwerte achten. Das Problem ist nur, dass ich die Grundeinschätzung, dass die Bürger in der Lage wären, eigenverantwortlich zu handeln, nur bedingt teilen kann, wenn ich sehe, wie sich so ein Migrant 10cm hinter mich an die Supermarktkasse stellt oder mich beim Rausgehen sogar anrempelt. Die Integration ist eben halt noch nicht so weit, dass unsere Gäste immer auch die notwendige Verantwortung an den Tag legen. Weshalb die Supermärkte auch zusätzliches Sicherheitspersonal brauchen, welches übrigens auch oft von Migranten gestellt wird. Manche Leute gehören sich verhaltensbedingt eben auch ausgewiesen, dessen muß man sich halt auch klar sein. Dass wir mit der Integration noch nicht so weit sind, dass sich eben auch alle Gäste immer soweit verantwortungsbewusst verhalten, wie es angesagt wäre, haben wir Frau Merkel und ihrer durchgängig unfähigen Regierung zu verdanken.

  2. Herr Dr. Köhlbrandt, obwohl es Ihren Ausführungen nicht an Deutlichkeit fehlt, wäre es doch für den einen oder anderen aufschlussreich, wenn Sie bei Ihren Kommentaren Ihre Vorstandstätigkeit für die AfD Rödermark nicht unerwähnt ließen – sowohl hier als auch bei Ihren zahllosen Kommentaren beim Blog für Rödermark

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