Die ersten beiden Stadtverordnetenversammlungen nach der Kommunalwahl im März standen ganz klar im Zeichen von Personalien und Wahlen. Zahlreiche Positionen sind zu besetzen. Einige davon finden im Verhältniswahlrecht statt, d.h. ab einer gewissen Anzahl zu vergebender Positionen kann auch eine 10%-Partei wie die FDP ihre Wahlvorschläge durchbringen.
1. Stadtverordnetenversammlung
Bei der konstituierenden Sitzung vom 19. April möchten wir uns bei dieser Zusammenfassung auf die 5 der insgesamt 18 Tagesordnungspunkte (TOP) beschränken, die politisch von besonderem Interesse sind.
TOP 4 – Wahl des Stadtverordnetenvorstehers
Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Stadtverordnetenversammlungen sowie die Sitzungen des Ältestenrats. Er ist der oberste Repräsentant der gewählten Stadtverordneten. Das Vorschlagrecht für dieses wichtige Amt obliegt traditionell der stärksten Fraktion, in diesem Falle also der CDU-Fraktion. Es gab keine Gegenkandidaten. Die Wahl wurde per Handzeichen durchgeführt (was unüblich ist und bei den letzten Wahlen nicht der Fall war). Einstimmig gewählt wurde Sven Sulzmann. Dies zeigt, dass die CDU hier eine gute Wahl getroffen hat, mit der alle Fraktionen gut leben können. Auch nach 5 Wochen im Amt kann die FDP-Fraktion nur Positives über den neuen Stadtverordnetenvorsteher wiedergeben.
TOP 10 und 11 – Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark und Wahl der ehrenamtlichen Stadträte
Dieser Punkt war auch in der öffentlichen Diskussion das größte Politikum der ersten Sitzung. Um was geht es? Der Magistrat der Stadt ist das erste Beratungsgremium und hat in vielen Punkten auch Entscheidungsgewalt. Um den gleichen Informationsstand zu besitzen wie andere Fraktionen und auch, um möglichen Fehlentscheidungen schon im Vorfeld argumentativ begegnen zu können, ist es gerade für Oppositionsparteien enorm wichtig, im Magistrat vertreten zu sein. Im alten Magistrat waren nur CDU, AL/Grüne und SPD vertreten. Mit jeweils 10 % der Wählerstimmen und 4 Stadtverordneten sind Freie Wähler und FDP die Gewinner der Kommunalwahl. Unser Ziel war es daher ganz klar, einen Sitz im Magistrat zu bekommen. Bisher gab es 6 ehrenamtliche Stadträte. Tritt jede Fraktion mit einer eigenen Liste an, würde sich folgende Verteilung ergeben: CDU 2, alle anderen 1. Erfreulich für die FDP aber gerecht erscheint es nicht, wenn eine Partei mit knapp viermal soviel Wählerstimmen nur doppelt soviel Personen stellt oder wenn die rund 24 % der Grünen genauso hoch gewichtet werden wie unsere 10 %. Aus diesem Grund und weil die Sitzverteilung bei einer sog. Listenverbindung, einer gemeinsamen Liste von z.B. CDU und AL/Grüne schon ganz anders ausgesehen hätte (1 Magistratssitz für Freie Wähler und FDP zusammen), haben wir im Vorfeld deutlich gemacht, dass wir das Angebot der CDU, den Magistrat auf 8 ehrenamtliche Stadträte zu erweitern, begrüßen und mittragen. In einer ersten Besprechungsrunde beim Bürgermeister wurde über diesen Punkt auch Einigkeit über alle Fraktionen erzielt. Diese Einigkeit hielt bei der SPD allerdings nur 2 Tage, bevor sie ausscherte und eine populistische Pressekampagne gegen diese Erweiterung startete.
Letztendlich stand die SPD mit ihren Ansichten deutlich im Abseits, die Hauptsatzung der Stadt wurde mit den Stimmen von CDU, AL/Grüne, FWR und FDP dahingehend geändert, dass es zukünftig 8 ehrenamtliche Stadträte geben soll. Im nächsten TOP wurde Hans Gensert von der FDP zum ehrenamtlichen Stadtrat gewählt.
TOP 12 – Beschlussfassung über die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse gemäß § 62 Abs. 1 und 2 HGO
Zu Beginn der letzten Wahlperiode wurde die Zahl der Ausschussmitglieder von 7 auf 13 erhöht, um den kleineren Parteien FDP und FWR einen Sitz im Ausschuss zu ermöglichen. Durch die Stimmenverdopplung der kleinen Parteien wäre es nun möglich gewesen, die Ausschüsse wieder zu verkleinern und somit auch Sitzungsgelder einzusparen – auch um die Mehrkosten für 2 zusätzliche Stadträte teilweise zu kompensieren. Wir hätten eine Reduzierung auf 9 Mitglieder für die gerechteste Lösung gehalten. Dies wäre zu Lasten der großen Fraktionen gegangen, die daher nur eine Reduktion auf 11 vorgeschlagen haben. Wir haben der Vorlage dennoch zugestimmt, weil eine Reduzierung um 2 besser ist als gar keine Reduzierung. Die Zahl der Ausschüsse wird wie in der Vorperiode 3 betragen.
TOP 13 – 3. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“
In dieser Betriebsatzung wird die Zusammensetzung der Betriebskommission festgelegt. Die Betriebskommission ist das Kontrollorgan der Kommunalen Betriebe. Sie tagt nicht-öffentlich. Hier geht es um die Gebäudewirtschaft, Investitionen in die Kläranlage und das Kanalnetz, Ausschreibungen zur Abfallentsorgung und das Badehaus. Laut der alten Satzung können von den Fraktionen insgesamt 10 Personen in die Betriebskommission entsandt werden, 7 davon als Vertreter der Stadtverordnetenversammlung und 3 als sogenannte sachkundige Bürger. In den Vorbesprechungen hat sich gezeigt, dass jede Fraktion gerne einen sachkundigen Bürger in die Kommission schicken möchte. Für die FDP sollte dies der ehemalige Ortsverbandsvorsitzende Andreas Köhler sein, der schon in den letzten 5 Jahren Mitglied der Kommission war. Wir hätten zwar über die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung einen Sitz sicher gehabt, aber die zeitliche Mehrbelastung wäre für unsere Parlamentarier groß, so dass von Seiten der Fraktion der Wunsch aufkam, auf den sicheren Platz zu verzichten zugunsten eines Platzes für einen sachkundigen Bürger. Da es eine gesetzliche Vorgabe gibt, dass die Zahl der Vertreter der Stadtverordnetenversammlung größer sein muss als die der sachkundigen Bürger und es keinen Grund gab, die Gesamtzahl der Kommissionsmitglieder zu erhöhen, wurde die Betriebssatzung so geändert, dass das Verhältnis statt 7:3 zukünftig 6:4 beträgt. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
TOP 14 – Wahl der Vertreterin bzw. des Vertreters und Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für den Regionalverband Frankfurt
Dies war für uns der einzige kritischeunschöne Punkt an diesem Abend. Der Regionalverband Frankfurt ist der Herr über den Flächennutzungsplan. Hier geht es um zukünftige Flächennutzungen, um Abweichungsverfahren zum bestehenden regionalen Flächennutzungsplan, also um wichtige Weichenstellungen für die Zukunft. Jede Gemeinde im Regionalverband entsendet einen Vertreter, in der Regel ist dies ein Hauptamtlicher (Bürgermeister oder Erster Stadtrat). Der Vertreter wird für 5 Jahre gewählt. Nun sind AL/Grüne nicht gerade für ihre zukunftsweisende Flächenpolitik bekannt, vielmehr sind sie bekennende Verhinderer von Flächenausweisungen von neuen Wohn- und Gewerbegebieten. Bürgermeister Roland Kern hat bei vielen Anlässen erklärt, dass er nicht mehr als Bürgermeister antritt, seine Amtszeit endet unseres Wissens nach am 31. Mai 2017. Im neuen Stadtparlament gibt es eine potenzielle bürgerliche Mehrheit (CDU, FWR, FDP), die alle offener in der Flächenpolitik sind. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass eine andere Partei den nächsten Bürgermeister stellt. Es ist für uns daher völlig unverständlich, dass die Mehrheit erneut Roland Kern von den Grünen als Vertreter gewählt wurde. Damit ist die restriktive Flächenpolitik in Rödermark faktisch für die nächsten 5 Jahre festgeschrieben, weil dieser Vertreter kein vom Stadtparlament eventuell gefordertes Abweichungsverfahren überzeugend mittragen wird. Die FDP-Fraktion hat daher die Wahl von Roland Kern in dieses Amt abgelehnt. Auch der Wahl von Stefan Gerl, Fraktionsvorsitzender von AL/Grüne, konnte die Hälfte der Fraktion nicht zustimmen.
2. Stadtverordnetenversammlung
Die 2. Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai hatte 8 Tagesordnungspunkte. Da es keine Anfragen von Fraktionen gab und TOP 8 verschoben wurde, blieben faktisch
4 Punkte übrig.
Unter TOP wurden 2 weitere ehrenamtliche Stadträte vereidigt. Dies war nötig, da erst nach Veröffentlichung der Änderung der Hauptsatzung diese in Kraft trat. Daher konnten auf der ersten Stadtverordnetenversammlung nur 6 der gewählten Stadträte vereidigt werden.
TOP 5 – Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“
Dieser Tagesordnungspunkt hätte unspektakulär verlaufen können, da sich alle Fraktionen im Vorfeld auf eine gemeinsame Liste der 6 Vertreter der Stadtverordnetenversammlung geeinigt hatten. Auch das Prozedere der Wahl der sachkundigen Bürger war im Vorfeld genau festgelegt worden. Daher war es für uns unverständlich, dass es jetzt kurz hintereinander 3 Sitzungsunterbrechungen durch 3 verschiedene Fraktionen gab. Am Ende wurde wie von uns gewünscht gewählt. Die FDP wird wie in der letzten Periode durch Andreas Köhler in der Betriebskommission vertreten.
TOP 6 – Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Bürgerbeteiligung, Bebauungsplanentwurf A 40 „An der Rodau“ (Offenlagebeschluss)
Hier ging es um die geplante Bebauung des Festplatzes Ober-Roden und der angrenzenden Wiesen. Nachdem im letzten Herbst die Träger öffentlicher Belange dazu befragt worden sind, ging es nun darum, deren Einwände und Empfehlungen in den endgültigen Bebauungsplanentwurf zur Offenlage einzuarbeiten. Dieser Entwurf soll nun veröffentlicht werden. Kommen keine nennenswerten Bedenken dagegen auf, kann der Bebauungsplan dann in einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause beschlossen und damit rechtskräftig werden.
Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs sehen 4 Baufenster für Ein- oder Zweifamilienhäuser mit maximal 2 Vollgeschossen vor. Die Zahl der zukünftigen Baugrundstücke wird von uns auf 15-20 geschätzt. Daneben wird es Platz geben für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum, in die die Kita Motzenbruch umziehen wird. Durch diesen Schritt erspart man sich die anstehenden aufwändigen Renovierungsarbeiten der Kita und kann das bisherige Kita-Grundstück zur Gegenfinanzierung z.B. an eine Wohnungsbaugesellschaft verkaufen. Diesen Plan hat die FDP-Fraktion von Anfang an befürwortet.
Entlang der Rodau soll ein kleiner Park mit direktem Zugang zum Fluss entstehen, daneben ein kleines Feuchtbiotop als Teil des naturschutzrechtlichen Ausgleichs.
Ein weiteres wesentliches Element des Bebauungsplans ist die Legalisierung der Kleingärten entlang der Rodau. Diese sind zwar nach dem Krieg mit Unterstützung und Billigung der Gemeinde entstanden, waren aber bislang planungsrechtlich Grauzone.
Die FDP-Fraktion begrüßt die Schaffung von Baugrundstücken sowie die weiteren Ziele dieses Bebauungsplans. Dennoch gibt es auch einige Kritikpunkte. So wurden für diesen Bebauungsplan eine Vielzahl zusätzlicher Gutachten eingeholt, die in ihrer Gesamtheit aktenordnerfüllend sind. Neben den obligatorischen Umwelt- und Artenschutzgutachten gab es ein Lärmgutachten, ein Verkehrsgutachten sowie eine geo-, umwelt- und abfalltechnische Untersuchung. Diese haben die Erstellung des Bebauungsplans sicherlich deutlich verteuert. Nach der Vermarktung der Grundstücke behält sich die FDP-Fraktion daher vor, eine Kosten-Nutzen-Rechnung vom Magistrat einzufordern.
Des Weiteren bestanden Untere Naturschutzbehörde und Wasserbehörde auf die Einhaltung der Gewässerrahmenrichtlinie, nach der ein Fließgewässer einen 10m-Korridor entlang seiner Ufer für sich beanspruchen darf. Dieser muss frei gehalten werden von Bebauung und Absperrungen. Für die Gartenbesitzer entlang der Rodau heißt dies, dass sie ihre Zäune zum Fluss hin abbauen müssen und z.B. durch eine Dornenhecke ersetzen müssen. Dieser Punkt entspricht nicht unseren Vorstellungen, wir hätten den Gartenbesitzern diese Gängelung gerne erspart.
Die Kritikpunkte waren am Ende aber im Vergleich zum Nutzen des Plans vernachlässigbar, sodass wir der Offenlage zugestimmt haben.
Für die FDP hat übrigens zu diesem Punkt Christian-David Bombelka gesprochen, für den es seine Erstlingsrede war. Der Rest der Fraktion beglückwünscht ihn hierzu.
TOP 7 – Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 286, Carl-Benz-Straße 6 mit 3.002 qm
Das Grundstück liegt im Neubaugebiet an den Rennwiesen von Urberach und ist als Mischgebiet ausgewiesen, d.h. es muss ein Teil gewerblicher Nutzung nachgewiesen werden. Der Preis für städtische Flächen in einem Mischgebiet wurde mit 330 €/qm festgelegt, das sind 30 €/qm weniger als für Grundstücke im Wohngebiet und 230 €/qm mehr als in einem Gewerbegebiet. Nachdem das Grundstück 7 Jahre lang nicht vermarktet werden konnte, gibt es jetzt einen Interessenten, der darauf eine barrierefreie Wohnanlage bauen möchte, die schwerpunktmäßig von Personen mit körperlicher Behinderung oder von Senioren bewohnt werden soll, und der auch bereit ist, diese Nutzung vertraglich festzulegen. Der Knackpunkt in der Diskussion war der Verkaufspreis des Grundstücks, der 100.000 € unter dem Normalpreis für ein Mischgebiet liegen soll. Im Gegenzug ist der Käufer bereit sich zu verpflichten, auf ein benachbartes städtisches Grundstück (eines der 6 Grundstücke, die ursprünglich als Kinderspielplatz vorgesehen waren) einen Bewegungsparcours für Senioren zu errichten und diesen 30 Jahre lang zu pflegen.
SPD und Freie Wähler waren mit dem Verkaufspreis von 890.000 € nicht einverstanden und haben ihre Zustimmung verweigert. Die FDP hat ebenso wie CDU und AL/Grüne der Vorlage zugestimmt und zwar aus folgenden Gründen: Mischgebiete sind für Käufer interessant, die Wohnen und Arbeiten kombinieren wollen. Klassische Beispiele sind Arztpraxen, Rechtsanwälte, Architekten, Nagelstübchen und alle möglichen Dienstleister, die nur ein Büro brauchen. Wohnen steht im Vordergrund und die 30 €/qm sind ein Argument. Die dazu benötigten Flächen liegen bei maximal 1000 qm. Ein 3000 qm Grundstück in einem Mischgebiet macht objektiv keinen Sinn. Speziell dieses Grundstück ist als Eckgrundstück auch nicht sinnvoll teilbar, ohne das Baufenster unverhältnismäßig zu verkleinern. Eine sinnvolle Teilung würde nur möglich, wenn weitere Allgemeinflächen (Zufahrtswege) ausgewiesen würden, für die keine Erlöse erzielt werden könnten. Fazit: die festgelegte Kaufsumme liegt im Bereich dessen, was marktgerecht für dieses Grundstück erzielbar ist. Verbunden mit dem Aufbau und der Unterhaltung des Bewegungsparks, der der Stadt in den 30 Jahren eine fast sechsstellige Summe einspart, ist der Verkauf für diese Summe ein absolut vertretbares Geschäft, zumal auch das im Ausschuss vorgestellte Konzept sinnvoll erscheint und einen Mehrwert für Rödermark hat. Einzig die in Aussicht gestellte Reduzierung der Stellplätze und damit die Anzahl und die Lage der Parkplätze sehen wir kritisch und haben das in der Diskussion auch angemerkt.
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