Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,
Ein Programmpunkt wie eine Neufassung einer Friedhofsatzung wird normalerweise einfach durchgewunken. Doch die FDP-Fraktion macht diesmal etwas, was Parlamentarier eigentlich viel häufiger machen sollten: wir stehen zu unseren Überzeugungen und wenn etwas gegen unsere Überzeugungen ist, können wir dem nicht zustimmen. Vor allem da wir in der Opposition sind und keine Kompromisse eingehen müssen.
Um was geht es uns? Zunächst einmal keinen Vorwurf an die Verwaltung, die die Vorlage erstellt hat. Die neue Satzung orientiert sich ganz stark an der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und wir haben auch ein gewisses Verständnis dafür, dass sie sich möglichst weit absichern möchte. Auch enthält die neue Fassung jetzt Passagen, die selbstverständlich unsere Zustimmung finden, wie z.B., dass Grabsteine jetzt nur noch aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind.
Aber die Friedhofsatzung ist auch ein Beispiel für eine Überreglementierung und Überbürokratisierung, die unser Land mehr und mehr hemmt und bremst. 30 Seiten voller Einschränkungen, Vorschriften und Verboten. Manche davon sind notwendig, manche sind sinnvoll, manche müssten nicht unbedingt sein und einzelne schießen schlichtweg über das Ziel hinaus.
Nach der neuen Satzung dürfen z.B. Gießkannen, Spaten, Harken und andere Geräte nicht mehr auf den Gräbern oder hinter den Grabmalen und in den Anpflanzungen aufbewahrt werden. Warum wird hier ein neuer Verbotstatbestand geschaffen? War das vorher ein Problem? Gießkannen stehen auf unseren Friedhöfen reichlich in geringen Abständen zu jedem Grab zur Verfügung, warum sollte man sie also am Grab deponieren, und zumindest ich habe auf den Friedhöfen noch keine herumliegenden Spaten oder andere größere Gartengeräte störend herumliegen sehen. Problematisch sind vor allem die anderen Geräte, d.h. z.B. kleinere Schaufeln, Rechen und Besen, die tatsächlich an einigen Gräbern zu finden sind, um den Angehörigen die regelmäßige Grabpflege zu erleichtern. Meist sind diese Kleingeräte optisch verborgen und ich kann mir nicht vorstellen, dass es über deren Vorhandensein sehr viele Beschwerden gab.
Wir müssen den Menschen nicht jede Kleinigkeit vorschreiben, wir müssen nicht alles verbieten, nur weil ein Jurist mit dem Totschlagargument Haftung kommt. Wie viele Menschen haben sich in den letzten 40 Jahren auf unseren Friedhöfen verletzt, weil sie über herumliegende Gegenstände dieser Art gestolpert sind?
Und sorry, wer über einen versteckt hinter einem Grabstein liegenden Handfeger stolpert, der ist nun wirklich selbst schuld! Nein, wir brauchen diese Regelung nicht, wir wollen als FDP ein Zeichen setzen gegen Überreglementierung und Überbürokratisierung, wir haben Vertrauen in unsere Bürger. Daher lehne ich diese Neufassung der Satzung ab und der Rest meiner Fraktion wird sich enthalten.
Ein Kommentar bei “Rede zur Neufassung der Friedhofsatzung (R. Werner, Dezember 2022)”
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