Zum Thema mögliche Rückzahlung der Fördergelder nebst Zinsen, die die Stadt für die Neugestaltung der Babenhäuser Straße erhalten hatte, hatte die FDP bereits fünfmal angefragt. Gefördert wurde die Erneuerung einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße, für die Tempo 50 und eine Vorfahrtsstraßenregelung gelten muss. Dem ist die Stadt nicht nachgekommen, woraufhin Klage gegen die Stadt Rödermark eingereicht wurde. Das Finanzrisiko beträgt mittlerweile fast 400.000 €. Da die letzte Anfrage zum Beginn 2020 gestellt wurde und seitdem nichts mehr zu dem Thema gesagt wurde, hat die FDP-Fraktion eine weitere Anfrage nach dem Sachstand gestellt.