Im September 2019 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, das Gebiet zwischen Rodaustraße und Dreieichbahn bebauen zu wollen und der Magistrat mit der Bodenbevorratung beauftragt. Seitdem gab es faktisch keine Veränderung. Die FDP wollte daher den aktuellen Sachstand des dringend benötigten Baugebiets wissen.
Kommentar zur Antwort des Magistrates: Die Antwort ist in den Augen der FDP-Fraktion eine Frechheit und inhaltlich unsinnig. Der Beschluss, die Bodenbevorratung zu beginnen, d.h. die Flächen zur weiteren Entwicklung zu erwerben, wurde extra weit vor der Fertigstellung des neuen regionalen Flächennutzungsplans (regFNP) gefasst, damit die Stadt sofort handlungsfähig ist und das Bauleitverfahren beginnen kann, wenn die Fläche in den neuen Flächennutzungsplan aufgenommen worden ist (wovon allgemein auszugehen ist). Dieser Wille der Stadtverordnetenversammlung war allen klar. Der Prozess der Bodenbevorratung zieht sich meist über mehrere Jahre hin, sodass mit einem Beginn dieses Schrittes erst nach dem Inkrafttreten des regFNP (vermutlich 2024) ein Beginn der Bebauung des Gebietes in diesem Jahrzehnt praktisch ausgeschlossen ist. Der wahre Grund, das nichts geschehen ist, ist, dass die Gesellschaft, die die Bodenbevorratung im Auftrag der Stadt durchführen soll, nicht mehr einfach bestimmt werden kann, sondern ausgeschrieben werden muss. Obwohl die Ausschreibung für alle Betrachter und Entscheidungsträger objektiv durchgeführt wurde, führte das restriktive Vergaberecht dazu, dass nach einem Widerspruch eines unterlegenen Bewerbers neu ausgeschrieben werden muss. Ende unklar. Solange ist jegliche Entwicklung in Rödermark blockiert.