Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende des Jahres 2022 ihre jeweiligen Verwaltungsleistungen über entsprechende Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Da seit Monaten eine neue Homepage mit erweitertem digitalen Angebot versprochen wird, sich hier offensichtlich aber nichts getan hat, wollte die FDP-Fraktion den Sachstand bzgl. der Umsetzung dieses Gesetzes in Rödermark wissen.