Rede

Rede zur Streichung von Planungskosten für einen Bolzplatz

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,

warum haben wir als FDP diesen Antrag gestellt?

Nicht, weil wir kein Geld für Jugendplätze ausgeben wollen oder den vorhandenen Bolzplatz in der Seligenstädter Straße nicht aufwerten wollen. Das Gegenteil ist richtig. Auch die aktuelle Jugendumfrage hat deutlich gezeigt, dass gerade ältere Jugendliche sich mehr Plätze wünschen, an denen sie einfach ungestört abhängen können, an denen sie chillen können oder vielleicht auch frei von allen Zwängen sich sportlich betätigen können. Gerade die FDP fordert schon seit Jahren, dass die Stadt mehr solcher Plätze bereitstellen muss, dass in solche Plätze investiert werden muss. Dass unsere Jugendliche eine höhere Priorität genießen müssen, dass man nicht wieder gleich sagt: Geht nicht, wenn sich erste Schwierigkeiten zeigen.

So waren auch wir mit der SPD zusammen die treibende Kraft, dass sich der Magistrat mit dem Bolzplatz Seligenstädter Straße beschäftigt und sich überlegt, wie man diesen aufwerten könnte. Wir wollen, dass hier etwas geschieht und sind auch bereit, dafür Geld auszugeben. Nur liegen unsere Vorstellungen von Aufwerten und die des Magistrates scheinbar meilenweit auseinander.

Was bezwecken wir also mit dem Antrag? Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass die Planung hier in eine völlig falsche Richtung geht. Wir wollen, dass alle noch einmal in-sich-gehen und überlegen, ob der bisherige Planungsansatz wirklich der richtige ist. Wir wollen einen echten Mehrwert für die Jugend und wir wollen vor allem Schaden von der Stadt abwenden.

Wenn man draußen mit Bürgern spricht und erzählt, die Stadt will einen 700 qm großen Bolzplatz für 360.000 € aufwerten, kalkuliert dafür mit 50.000 € externen Planungskosten und will einen Ballfangzaun für über 100.000 € installieren, der erntet dafür nur Kopfschütteln und die Aussage: „Die ham’se doch net mehr alle!“ 50.000 € Planungskosten habe ich, wenn ich auf der Fläche ein Mehrfamilienhaus mit allem Drum und Dran plane. Wir fragen uns: warum brauche ich für die Aufwertung eines Bolzplatzes überhaupt einen Planer? Warum muss ich 2000 € Planungskosten ausgeben, damit mir ein Planer sagt, dort könnt ihr die Bank aufstellen, die dann 600 € kostet? Warum nicht einfach MACHEN?

Fehler Nr. 1 in der Planung: Die Stadt hat hier ein Grundstück, vom dem rund 1500 qm nutzbar sind. Warum beschränkt man sich auf die 700 qm des heutigen Bolzplatzes und nutzt nicht die ganze Fläche? Das gesamte Areal befindet sich auf einer Sonderfläche Sport, es gäbe also baurechtlich keine Einschränkungen.

Fehler Nr. 2: Warum soll es wieder ein Multifunktionsplatz sein? Warum Fußball und Basketball auf der gleichen Fläche, wenn doch genügend Platz vorhanden ist, zusätzlich zum Bolzplatz ein Basketball-Court zu errichten? Mischnutzungen sind immer problematisch, Nutzergruppen kommen sich in die Quere, auch die Anforderungen an den Untergrund sind nicht identisch.

Fehler Nr. 3: Warum will man unnötig Fläche versiegeln und Kunststoffgranulat ausbringen?

Ein Bolzplatz ist eine mit Gras bewachsene oder erdige Fläche mit 2 Toren, auf dem Fußball gespielt werden kann. Hier ist nichts versiegelt und wenn es geregnet hat, wird es in der Regel schmutzig. Na und? Wir sind gegen unnötige Versiegelung und Kunststoffgranulat sollte als einer der größten Quellen von Mikroplastik nur dort eingesetzt werden, wo es gar nicht ohne geht.

Fehler Nr. 4: Man will einen High-Tech-Platz anbieten – wenn schon, dann richtig. Aber warum? Wer hat das gefordert? Wir sind nach wie vor der Meinung, wenn Kinder auf einem guten Rasen, einem Kunstrasenplatz oder einem Soccercourt spielen wollen, dann sollen sie in einen Verein eintreten, der das bietet. Ich kann doch nicht auf der einen Seite Vereine fördern wollen und dann mit Steuergeldern das Alleinstellungsmerkmal der Vereine kopieren. Ich bau doch neben Schloss Versailles auch kein öffentliches Schloss, nur damit die Leute, die sich den Eintritt nicht leisten wollen, auch mal ein Schloss kostenfrei besichtigen können!

Für uns bedeutet aufwerten, dass der Bolzplatz vielleicht einmal gewalzt wird, störende Pflanzenbüschel entfernt werden, dass es endlich Ablageflächen für Taschen und Bekleidung sowie Sitzmöglichkeiten gibt, dass außerhalb des Bolzplatzes Sitzbänke und eine kleine überdachte Hütte aufgestellt werden, dass 30 m daneben ein Basketball-Court angelegt wird, damit man auch in Ober-Roden endlich irgendwo öffentlich Basketball spielen kann. Auch ein Calistenics-Park könnte auf dem Grundstück noch untergebracht werden. Lasst uns aus dem heute suboptimalen Bolzplatz einen richtigen Jugendplatz machen, aber ohne teure fachfremde Planer, mit einfachen Mitteln und weitaus günstiger als in der ersten Entwurfsplanung vorgestellt. Unsere Vorstellungen dazu kann man auf unserer Homepage nachlesen.

Deshalb stimmen Sie unserem Vorschlag zu, die Kosten für externe Planungen einzusparen. Nicht reden und planen – einfach machen.

Und da die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie diesem Vorschlag der Opposition Folge leisten werden, eine Bitte an den Magistrat: Nur weil Planungsmittel eingestellt sind, müssen sie noch lange nicht für diesen Zweck verausgabt werden. Überdenken Sie Ihren bisherigen Ansatz bitte noch einmal – Zum Wohle unserer Jugend und unserer Finanzen.

Danke für ihre Aufmerksamkeit!

Rede

Rede gegen die Wiedereinführung der Vergnügungssteuer (R. Werner im Dezember 2022)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

Die Vergnügungssteuer wurde am 20. März 2020 von der Stadtverordnetenversammlung gegen die Stimmen der FDP beschlossen und später wieder ausgesetzt, weil klar wurde, dass während der Corona-Pandemie gerade Unternehmen, die intensiven Körperkontakt als Geschäftsmodell haben, keine abschöpfbaren Gewinne erzielen können.

Nun soll sie zum 1. Januar 2023 wieder eingeführt werden. Auch hier wird die FDP-Fraktion nicht mit der Masse stimmen. Wir haben die Einführung der Vergnügungssteuer bereits vor 3 Jahren abgelehnt und werden sie auch diesmal ablehnen, weil sich an den damaligen Ablehnungsgründen nichts geändert hat.

Keine Frage, um seinen Haushalt ausgeglichen gestalten zu können, muss eine Kommune sowohl ihre Ausgaben unter Kontrolle halten, aber sie muss auch versuchen, ihre Einnahmen zu erhöhen. Doch aus Sicht der FDP sollten Einnahmeerhöhungen vor allem durch kostendeckende Gebühren und noch mehr durch ein prosperierendes Wirtschaftsleben, sprich steigende Einkommens-, Mehrwert- und Gewerbesteueranteile aufgrund höherer Einkommen und Wirtschaftsleistung zustande kommen und nicht durch zusätzliche oder höhere Belastungen für Bürger und Unternehmen.

Die Einführung der Vergnügungssteuer stellt weiterhin eine existenzielle Bedrohung für ein etabliertes mittelständisches Unternehmen dar. Bei einer Schließung des Unternehmens aufgrund von Unwirtschaftlichkeit gehen nicht nur unmittelbar Arbeitsplätze verloren, auch andere einheimische Gewerbe, die von dem Unternehmen profitieren, wie z.B. Taxiunternehmen und das Hotelgewerbe, müssten spürbare Umsatzeinbußen hinnehmen. Das wollen wir nicht.

Die Unternehmen der hier gemeinten Vergnügungsbranche zahlen wie jedes andere Unternehmen auch bereits eine Vielzahl von Steuern: Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Nun soll on Top noch eine gewinn- und umsatzunabhängige Steuer hinzukommen. Warum? Die betriebenen Gewerbe sind weder Suchtfördern nochgesundheitsschädlich noch verursachen sie Folgekosten, die von der Gesellschaft getragen werden müssen. Die FDP ist eine liberale, tolerante und weltoffene Partei. Moralvorstellungen aus den vergangenen Jahrhunderten sollten bei unseren Entscheidungen eigentlich keine Rolle mehr spielen.

Wir lehnen daher die Einführung einer Vergnügungssteuer in Rödermark ab.

Rede

Rede zur Neufassung der Friedhofsatzung (R. Werner, Dezember 2022)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

Ein Programmpunkt wie eine Neufassung einer Friedhofsatzung wird normalerweise einfach durchgewunken. Doch die FDP-Fraktion macht diesmal etwas, was Parlamentarier eigentlich viel häufiger machen sollten: wir stehen zu unseren Überzeugungen und wenn etwas gegen unsere Überzeugungen ist, können wir dem nicht zustimmen. Vor allem da wir in der Opposition sind und keine Kompromisse eingehen müssen.

Um was geht es uns? Zunächst einmal keinen Vorwurf an die Verwaltung, die die Vorlage erstellt hat. Die neue Satzung orientiert sich ganz stark an der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und wir haben auch ein gewisses Verständnis dafür, dass sie sich möglichst weit absichern möchte. Auch enthält die neue Fassung jetzt Passagen, die selbstverständlich unsere Zustimmung finden, wie z.B., dass Grabsteine jetzt nur noch aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind.

Aber die Friedhofsatzung ist auch ein Beispiel für eine Überreglementierung und Überbürokratisierung, die unser Land mehr und mehr hemmt und bremst. 30 Seiten voller Einschränkungen, Vorschriften und Verboten. Manche davon sind notwendig, manche sind sinnvoll, manche müssten nicht unbedingt sein und einzelne schießen schlichtweg über das Ziel hinaus.

Nach der neuen Satzung dürfen z.B. Gießkannen, Spaten, Harken und andere Geräte nicht mehr auf den Gräbern oder hinter den Grabmalen und in den Anpflanzungen aufbewahrt werden. Warum wird hier ein neuer Verbotstatbestand geschaffen? War das vorher ein Problem? Gießkannen stehen auf unseren Friedhöfen reichlich in geringen Abständen zu jedem Grab zur Verfügung, warum sollte man sie also am Grab deponieren, und zumindest ich habe auf den Friedhöfen noch keine herumliegenden Spaten oder andere größere Gartengeräte störend herumliegen sehen. Problematisch sind vor allem die anderen Geräte, d.h. z.B. kleinere Schaufeln, Rechen und Besen, die tatsächlich an einigen Gräbern zu finden sind, um den Angehörigen die regelmäßige Grabpflege zu erleichtern. Meist sind diese Kleingeräte optisch verborgen und ich kann mir nicht vorstellen, dass es über deren Vorhandensein sehr viele Beschwerden gab.

Wir müssen den Menschen nicht jede Kleinigkeit vorschreiben, wir müssen nicht alles verbieten, nur weil ein Jurist mit dem Totschlagargument Haftung kommt. Wie viele Menschen haben sich in den letzten 40 Jahren auf unseren Friedhöfen verletzt, weil sie über herumliegende Gegenstände dieser Art gestolpert sind?

Und sorry, wer über einen versteckt hinter einem Grabstein liegenden Handfeger stolpert, der ist nun wirklich selbst schuld! Nein, wir brauchen diese Regelung nicht, wir wollen als FDP ein Zeichen setzen gegen Überreglementierung und Überbürokratisierung, wir haben Vertrauen in unsere Bürger. Daher lehne ich diese Neufassung der Satzung ab und der Rest meiner Fraktion wird sich enthalten.