Klarheit für die Eltern schaffen!
Keine Gebühr ohne Leistung!
Liberale fordern Verzicht auf Betreuungsgebühren während des Kita-Shutdowns
„Keine Gebühr ohne Leistung“ – ist die klare Grundaussage eines Antrags, den die FDP zur nächsten Sitzung der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung im Juni eingereicht hat.
Hintergrund:
Seit Mitte März sind alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt aufgrund von Corona geschlossen. Nur eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, wurde aufrechterhalten. Ab dem 02. Juni öffnen die Kindertagesstätten wieder – allerdings nur in einem eingeschränkten Regelbetrieb, d.h. mit einem deutlich reduzierten Betreuungsangebot für die Kinder. Für die Monate April und Mai wurde den Eltern die Betreuungsgebühr gestundet, d.h. es musste bisher nichts gezahlt werden. Allerdings wurde offengehalten, ob es sich dabei tatsächlich um einen echten Gebührenerlass handelt, oder ob die Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt von den Eltern nachgezahlt werden müssen. Auf Nachfrage der FDP-Fraktion erklärte die Erste Stadträtin Ende April in öffentlicher Sitzung dazu, dass hierbei eine kreisweit einheitliche Regelung angestrebt wird. Seitdem ist allerdings nichts passiert und die Eltern werden von der Stadt weiter im Unklaren gelassen, ob sie für die Zeit, in der es seitens der Stadt keinerlei Betreuungsleistung geben konnte, nicht vielleicht doch noch im Nachhinein Kita-Gebühren für die diese betreuungslose Zeit bezahlen müssen. Für die FDP ist es an der Zeit, endlich Klarheit für die Eltern zu schaffen, zumal andere Kommunen im Kreis hierzu mittlerweile klare Beschlüsse gefasst haben und von einer kreiseinheitlichen Regelung nichts Greifbares zu hören ist.
Statement zum Antrag der FDP: „Klarheit für die Eltern und keine Gebühr ohne Leistung! Für die FDP ist völlig klar“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „dass die Rödermärker Eltern endlich Klarheit in der Gebührenfrage bekommen müssen und selbstverständlich nicht mit Betreuungsgebühren belastet werden dürfen, für die sie wegen des Corona-Shutdowns seit Mitte März in den städtischen Kitas gar keine Betreuungsleistung in Anspruch nehmen konnten bzw. durften. Aus Sicht der Liberalen können auch für diejenigen Eltern, die seit der Kita-Schließung eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch genommen haben oder nehmen mussten, nicht einfach die normalen Gebühren komplett anfallen. Solange in den städtischen Kitas nur der Notbetrieb und ab dem 02. Juni dazu noch der eingeschränkte Regelbetrieb läuft, können konsequenterweise auch nur anteilig berechnete Gebühren gemäß der konkret geleisteten bzw. in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen von den Eltern verlangt werden.“
Grundsätzlich sieht die FDP Rödermark das Land Hessen in der Pflicht, den Kommunen die Corona-bedingten Ausfälle bei den Betreuungsgebühren – möglichst komplett – direkt zu erstatten oder zumindest entsprechende kommunalen Finanzhilfen zeitnah auf den Weg zu bringen.
FDP kritisiert Informationspolitik der Stadt – Corona legitimiert kein
hoheitliches „durchregieren“!
Das Corona-Virus und die damit zusammenhängenden Einschränkungen für jeden einzelnen Bürger sind das allbeherrschende Thema in diesen Tagen. Viele Bürger sind zurecht verunsichert und verängstigt. Viele Fragen, z.T. ganz existenzielle, stehen im Raum, vor allem: wann und wie geht es weiter? In solchen Situationen erwarten die Bürger von der Politik klare Antworten. Das gilt für alle Ebenen, für den Bund genauso wie für die Kommunen. Auch im lokalen Bereich gibt es in diesem Zusammenhang viele offene Fragen: Wann öffnen die Kitas wieder und für wen? Wann werden die Spielplätze wieder aufgemacht? Wann kann man im Badehaus wieder seine Runden drehen? Könnten die Büchereien nicht unter Wahrung der Abstandsgebote wieder aufgemacht werden? Wird es 2020 Kerbveranstaltungen geben? Wie sieht es mit der neuen Spielzeit der Kulturhalle aus? Ist die gefährdet? Ab wann kann man Karten kaufen? Wird es eine Programmvorstellung geben? Wann öffnet die Stadt die Sporthallen wieder für den Vereinssport? Diese legitimen Fragen der Bürger erreichen nicht nur die Verwaltungsspitze, sie werden auch den Stadtverordneten gestellt: man sei doch in der Politik und müsse das daher doch wissen!
Die Antwort, die die FDP in diesen Tagen den Bürgern geben muss, ist „Nein, das wissen wir leider nicht. Vom Bürgermeister sind seit einem Monat keinerlei Informationen mehr an die gewählten Kommunalpolitiker geflossen. Und die Stadtverordnetenversammlung, in deren Rahmen diese Fragen an die Verwaltungsspitze hätte stellen können, wurde auch ohne Rücksprache ersatzlos gestrichen. Die kommunalen Gremien sind an den politischen Entscheidungen nicht mehr beteiligt und erfahren diese wie die Bürger auch aus den Medien und den sozialen Netzwerken.“
„Das ist in höchstem Maße unbefriedigend und mal wieder ein Rödermärker Sonderweg“, stellt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger ernüchtert mit Blick auf die mangelhafte Informationspolitik gegenüber den politischen Gremien fest. „Facebook ist dieser Tage schneller und besser informiert als die gewählten Stadtverordneten. Das geht aus Sicht der FDP so nicht: Gerade in einer derartigen Ausnahmesituation sollte der Bürgermeister dringend die anderen Fraktionen mitnehmen, einen engen Austausch mitsamt einem ebensolchen, steten Informationsfluss pflegen, sich deren Meinungen anhören und nicht bequem in einen nur allzu leichten Dirigismus („durchregieren“) verfallen.“
Es gibt aktuell viele Fragen, wie es weitergeht, es sind zeitnah viele Entscheidungen zu treffen, ein kommunaler Zeitplan muss erstellt werden. Da darf man als Bürgermeister die gewählten Stadtverordneten nicht einfach links liegen lassen. Die FDP fordert daher die schnellstmögliche Rückkehr zu politischer Transparenz und den parlamentarischen Gepflogenheiten – natürlich unter Beachtung der aktuellen Gesundheitsschutzmaßnahmen.
FDP fordert die Stadt Rödermark auf, die finanziellen Belastungen für Bürger, Gewerbetreibende und Vereine spürbar zu reduzieren!
Die aktuelle „Corona-Krise“ hat leider auch Rödermark fest im Griff; viele Bürger-/innen, Kleinunternehmen und Vereine wissen aufgrund der aktuellen Corona-Krise nicht, wie sie die kommenden Monate überhaupt und ganz besonders in finanzieller Hinsicht überstehen werden/können/sollen. In einem Antrag fordert die FDP-Fraktion daher, dass neben den bereits beschlossenen Hilfen durch Bund und Land auch die Stadt Rödermark weitreichende, temporäre, Maßnahmen beschließen soll, um den Betroffenen Rödermärker/-innen in der aktuellen Corona-Krise finanziell die Hand zu reichen.
„Der gerade erst beschlossene Haushalt der Stadt für 2020/2021 ist schon heute das Papier nicht (mehr) wert, auf dem er gedruckt wurde. Diesen Fakt kann man den Verantwortlichen nur teilweise anlasten, denn zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Haushaltsplanung war Corona nur eine hippe mexikanische Biermarke“, begründet FDP-Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner den Antrag seiner Fraktion. „Wie keine andere Fraktion setzt sich die FDP seit Jahren für solide Finanzen und gegen eine ausufernde öffentliche Verschuldung zu Lasten der kommenden Generationen ein. In dieser absoluten Notsituation ist es aus Sicht der FDP jedoch angezeigt, dass die Stadt höhere Schulden in Kauf nimmt, anstatt dass ortsansässige Firmen und damit Arbeitsplätze langfristig verloren gehen oder Vereine aufgrund von Insolvenz gänzlich von der kommunalen Bildfläche verschwinden.“
Auch wenn zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Haushaltsaufstellung die aktuelle „Corona-Krise“ noch nicht absehbar war, kritisiert die FDP sehr deutlich, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 sodann in einer gespenstischen „Krisen-“Sitzung der Stadtverordnetenversammlung trotz der bekannten Corona-Gesundheitsrisiken durchgeprügelt wurde. Es war klar absehbar, dass die in der Kulturhalle von CDU und AL/Grüne im Alleingang beschlossenen Haushaltszahlen für 2020 und 2021 angesichts derzu diesem Zeitpunkt klaren „Corona-Krise“ sowie deren finanziellen Folgen und Auswirkungen reine und im Ergebnis völlig und damit nur noch unnötige Makulatur waren. „Der Magistrat hat mittlerweile bereits einige richtige Schritte, z.B. im Einvernehmen mit allen anderen Kommunen im Kreis Offenbach die Aussetzung der KiTa-Gebühren für April, unternommen“, ergänzt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „diese Akutmaßnahmen müssen aber aus Sicht der FDP noch und klar erweitert werden. Dies betrifft besonders die Einführung der beschlossenen Grundsteuererhöhung. Auch wenn es ein weiteres großes Loch in den Haushalt reißen wird bzw. würde: Die FDP Fraktion Rödermark fordert die Stadt Rödermark auf, die Einführung der höheren Steuersätze sowie der neuen Steuernmindestens (erstmal) bis zum 01. August zu verschieben und die Bürger/-innen und Unternehmen in diesen schwersten „Corona“-Monaten nicht noch zusätzlich finanziell zubelasten. Für die FDP ist auch wichtig, dass die bei Steuerstundungen für Unternehmen bisher üblichen, sehr hohen Zinszahlungen in dieser Situation nicht mehr erhoben werden und dass auch für die Grundsteuer B großzügige Stundungsregelungen im Sinne der Rödermärker Bürger/-innen getroffen werden, die über das bisherige Maß spürbar hinausgehen.“
FDP-Fraktionsmitglied Valeska Donners schließt den Forderungskatalog der FDP ab: „Es ist ein Unterschied, ob der Magistrat sich der Empfehlung des Kreises anschließt und den Eltern die Betreuungsgebühren für April erlässt, oder ob glasklar beschlossen wird: solange Einrichtungen oder Gebäude der Stadt „Corona“-bedingt nicht genutzt werden können, müssen die Betroffenen keine Gebühren oder Mieten dafür an die Stadt zahlen. Dies sollte für Betreuungseinrichtungen genauso gelten, wie für Sporthallen und Übungsräume sowie für die Musikschule.“
„Es wäre in diesem Fall, wo auch die Zeit eine entscheidende (finanzielle) Rolle spielt, sehr zu begrüßen“, schließt Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger das Statement der FDP ab, „wenn der entsprechende Antrag der Liberalen gar nicht erst in die parlamentarische Beratungsphase kommen müsste, sondern der Magistrat nach und nach die Richtigkeit der Forderungen der FDP anerkennt und diese daher von sich aus beschließt und umsetzt – zum Wohle (in den aktuell schweren Zeiten) der Bürger/-innen Rödermarks“.
Vorbemerkung
Dieses schriftliche Statement der FDP Fraktion Rödermark ersetzt (in stark gekürzter Fassung) die normalerweise übliche, gesprochene aber aus aktuellem Anlass („Corona“) nicht gehaltene Haushaltsrede der FDP Fraktion zur diesjährigen Haushaltsberatung im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise fand die diesjährige Haushaltsberatung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020 unter ganz besonderen Umständen statt: Ohne Presse, ohne Publikum und ohne jegliche Redebeiträge der Fraktionen – also faktisch Haushaltsbeschluss, Steuererhöhung und Steuer-Neueinführungen also für die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne ganz bequem in wenigen Minuten, ohne jede kritische Aussprache und ohne jede Öffentlichkeit.
Die „gute Fee“ ist tot! FDP lehnt Geisterhaushalt von CDU und Grünen für 2020/2021 entschieden ab!
Vor einigen Jahren hat FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger im Rahmen seiner Haushaltsrede die „gute Fee“ identifiziert, die dem damaligen Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) wohl beim morgendlichen Spaziergang im Frühnebel im Urberacher Wald erschienen sein muss und ihm ohne jegliches eigenes Zutun finanzielle Mittel von Land und Bund (z.B. Konjunkturprogramme, Förderungsprogramme, Hessenkasse, Kommunaler Finanzausgleich usw.) für den Rödermärker Haushalt verlässlich ausgeschüttet hat. Auf diese Weise gelang über mehrere Jahre ohne jegliche Einsparleistung und -bemühung der kommunale Haushaltsausgleich dank der „guten Fee“. Doch Fakt ist, dass der Rödermärker Haushalt seit geraumer Zeit ein strukturelles Defizit in Höhe von gut 2 Millionen Euro (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) vor sich herschleppt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass Rödermark ohne dauerhafte Finanzhilfen von Außerhalb nicht mehr wie gehabt lebensfähig ist.
Verscherbelung des Tafelsilbers
Auch die notgetriebene Verscherbelung des letzten Tafelsilbers der Stadt Rödermark durch Rückgriff auf Erträge einer kommunalen Beteiligung (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) im letzten Haushaltsjahr 2019 von Bürgermeister Roland Kern getreu dem Motto: „Nach mir die Sintflut“ konnte die unausweichliche Erhöhung der Grundsteuer B (zu Lasten aller Mieter und Eigentümer) nur um ein qualvolles Haushaltsjahr in die Verantwortung seines damit gebeutelten Nachfolgers, Jörg Rotter, hinauszögern.
Missmanagement
Seit vielen Jahren lebt die Stadt Rödermark spürbar über Ihre Verhältnisse: Beispielsweise wurde mit der baulichen „Revitalisierung“ des Badehauses in Urberach das angebliche Ziel verfolgt, den jährlichen Zuschuss der Stadt Rödermark für das neue „Badehaus“ (Schwimmbereich) auf 300.000 € zu deckeln. Der neue Saunabereich sollte sich betriebswirtschaftlich dabei selber finanziell tragen. Dieser fromme Wunsch der Stadt hat über lange Jahre aber nicht funktioniert – die FDP hat dies kontinuierlich so postuliert. Stattdessen wurde das jährliche Defizit des Badehauses je nach Bedarf und Laune jeweils in den Bade- und/oder Saunabereich des Badehauses gerechnet und über die jährliche Verlustabdeckung der Kommunalen Betriebe Rödermark stillschweigend erledigt. Im Ergebnis kostete das Badehaus – genau wie von der FDP Fraktion so schon immer vorausgesagt – die Stadt Rödermark über viele Jahre eine gute Millionen Euro per anno. Auch die aktuell wohl gut funktionierende Kooperation mit dem privaten Saunabetreiber ändert leider nichts an dieser vorherigen, vieljährigen Misswirtschaft durch die Stadt Rödermark. Dies ist leider nur ein kleines Beispiel für das eklatante, unterjährige Missmanagement der Stadt Rödermark.
Not gegen Elend
Es ist klar erkennbar, dass die Aufstellung des Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark zwischen den beiden hauptamtlichen Dezernenten (Bürgermeister und Erste Stadträtin) ein Diskurs zwischen „Not und Elend“ gewesen ist. Dies ändert jedoch aus Sicht der FDP Fraktion nichts an der Tatsache, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark keinerlei sichtbare Bemühungen zum dauerhaften „Schritt-für-Schritt“ Abbau des genannten strukturellen Defizits des Haushaltes der Stadt Rödermark aufzeigt. Hier wurden reichlich Chancen und Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung von Bürgermeister und Kämmerin außer Acht gelassen oder aus purer Bequemlichkeit versäumt.
Saftige Steuererhöhung zu Lasten der Bürger/-innen
Stattdessen dürfen, vielmehr: müssen, nun die Bürger/-innen in Rödermark mittels der saftigen Erhöhung der „Grundsteuer B“ die bittere Suppe des kommunalen Missmanagements auslöffeln. Wenn die Stadt Rödermark also ihre jährlichen Ausgaben nicht auf die Reihe bekommt, passt sie einfach flugs ihre Einnahmen (heißt: Griff ins Portemonnaie der Bürger/-innen über die Grundsteuer) den Ausgaben an. Wirklich sehr bequem, wenn man bedenkt, dass jede/-r Bürger/-in demgegenüber die Ausgaben immer den Einnahmen anpassen muss.
Konnexitätsprinzip: KLAGT es endlich ein!
Mehrfach wurde von der Kämmerin (Andrea Schülner, AL/Grüne) darauf hingewiesen (siehe u.a. Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020), dass Bundes- und Landespolitik es in der Vergangenheit versäumt haben, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind. Dieses einfache Wehklagen trifft im Kreis der versierten Kommunalpolitiker auf offene Ohren, allerdings hilft es außer dem Effekt einer kurzfristigen Nebelkerze praktisch in der Sache nicht weiter. Vor gut 7 Jahren erging das kommunal vielzitierte „Alsfeld-Urteil“ des Hessischen Staatsgerichtshofes betreffend die Finanzverteilung zwischen dem Land Hessen und der kommunalen Familie. Seitdem wurden trotzdem immer mehr Aufgaben auf die Kommunen von Land und Bund gesetzlich „herunterdelegiert“, ohne dass eine entsprechende und zugleich korrespondierende finanzielle Erstattung (Stichwort: „Konnexitätsprinzip“) etabliert wurde. Es ist daher auch in Rödermark aus Sicht der FDP nunmehr endlich an der Zeit, sich nicht nur ständig und zugleich aber praktisch folgenlos über eine fehlende Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land und zu beklagen, sondern diese schnellstmöglich gerichtlich einzuklagen! Was das „Alsfeld Urteil“ in 2013 war, sollte Rödermark schnellstmöglich auch herbeiführen. Klagen jetzt (!) fordert die FDP Fraktion den Magistrat auf!
Kontraproduktive „Vergnügungssteuer“
Es werden von CDU und AL/Grüne hektische und unlogische Notmaßnahmen beschlossen, die bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses wirkungslos und sogar komplett kontraproduktiv sind: Gegen die Stimmen der Opposition wird von CDU und AL/Grüne die Einführung einer „Vergnügungssteuer“ beschlossen, die zwar formalrechtlich korrekt ist, aber im Ergebnis komplett kontraproduktiv sein wird: Statt einer Mehreinnahme von Steuern wird diese neue Steuer genau das Gegenteil bewirken: Es wird sehr voraussichtlich ein Betrieb schließen müssen und die an ihn betrieblich gekoppelten weiteren Betriebe werden spürbare Umsatzverluste erleiden müssen. Statt neuer Steuereinnahmen wird Rödermark durch diese neue Vergnügungssteuer im Ergebnis also finanzielle Verluste (Gewerbesteuer und Einkommenssteueranteil) erleiden, anstatt neue Einnahmen dadurch zu generieren. „Opposition ist Scheiße“ sagte Franz Müntefering (SPD) vor einer Weile – vor diesem Hintergrund mehr als zurecht: Die FDP hat durch intensivste Recherche und ausführlichem Gespräch mit dem Betreiber der „Oase“ aufgezeigt und dargelegt, dass die nunmehr von CDU und AL/Grüne durchgepeitschte „Vergnügungssteuer“ für Rödermark keineswegs einen finanziellen Vorteil bewirken, sondern vielmehr einen spürbaren finanziellen Nachteil mit sich bringen wird. Trotzdem haben CDU und AL/Grüne diese neue Steuer ohne nachzudenken und jegliche Reflexion wortlos durchgewinkt. Es zeigt sich also, dass CDU und AL/Grüne diese neue Vergnügungssteuer keinesfalls zur realistischen Konsolidierung des Doppelhaushalt 2020/2021 durchgepeitscht haben, sondern diese nur zum rein kosmetischen Haushaltsbeschluss zur Rettung über die Kommunalwahl 2021 beschlossen haben.
Fazit/Corona
So schlimm es auch ist, die aktuelle Corona-Krise hat es CDU und AL/Grüne ermöglicht, den Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark inklusive einer deftigen Steuererhöhung (Grundsteuer „B“) sowie der Einführung neuer Steuern (z.B. „Vergnügungssteuer“) ohne jede Öffentlichkeit, ohne Anwesenheit der Presse und ohne jegliche Aussprache im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 wortlos durchzuwinken. Weiterhin ist zum jetzigen Zeitpunkt schon absehbar, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise der von CDU und Al/Grüne durchgewinkte Doppelhaushalt ein reiner Geisterhaushalt ist, der das Papier auf dem er ausgedruckt wurde nicht wert ist: Stichworte: Gewerbesteuer, Einkommenssteueranteil, usw.
Natürlich müssen wir allesamt und solidarisch in Rödermark die aktuelle Coronoa-Pandemie ernst nehmen und dürfen die Augen davor nicht verschließen. Was nunmehr aber passiert ist, dass ein Doppelhaushalt inklusive Steuererhöhung und Einführung einer neuen Steuer komplett abseits der Öffentlichkeit ohne Aussprache durchgewinkt wurde. Ja, wir haben derzeit unstrittig eine sehr angespannte Lage, aber das jetzt ist wirklich zu bequem, wie die Koalition nun aus der Haushaltsberatung inkl. Steuererhöhung rauskommt. Und im nächsten Jahr – vor der Wahl – gibt‘s gar keine Haushaltsberatung mehr; die nächste Haushaltsrede voraussichtlich also im späten Winter 2021 …
⇒ ⇒ Fakt:
Die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne in Rödermark hat mit dem Beschluss dieses Doppelhaushaltes 2020/2021 eine reguläre und öffentliche Haushaltsberatung vor der turnusmäßigen Kommunalwahl im März 2021 taktisch clever unterbunden. Die schon vor der aktuellen Conrona-Krise klar absehbare Substanz- und Haltlosigkeit des nun beschlossenen Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark wird logischerweise dazu führen, dass ganz kurz nach der Kommunalwahl im März 2021 das ganz dicke Ende für die Bürger/-innen in Rödermark in Form einer weiteren kräftigen Erhöhung der Grundsteuer „B“ und voraussichtlich dazu auch noch die Erhöhung der Gewerbesteuer kommen wird …
Um das entstandene, z.T. strukturelle Haushaltsloch, in Rödermark kurzfristig und notdürftig zu stopfen, planen CDU und AL/Grüne neben dem beherzten Griff in das Portemonnaie der Bürger/-innen, heißt: Anhebung der Grundsteuer B um 175 Prozentpunkte (32 % absoluter Anstieg), auch die Einführung einer besonderen „Vergnügungssteuer“ für lokale Betriebe wie Bordelle, Swinger- oder Pärchenclubs. Diese neue Steuer soll 200.000 € neue Einnahmen generieren, die für den Doppelhaushalt 2020/2021 bereits fest eingeplant sind.
„Eine solche Steuer ist völlig legitim und wird in diversen größeren Städten bereits seit vielen Jahren erhoben“, teilt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger dazu mit, „aber wenn dem Magistrat und der schwarz-grünen Koalition eindeutig aufzeigt wurde, dass die eingeplante Höhe dieser Steuereinnahmen ein reines Luftschloss ist, niemals so realisiert werden kann und Bürgermeister Rotter und seine Koalitionäre aber trotzdem unbeeindruckt an dieser neuen Steuer festhalten wollen, ist das in sehr hohem Maße haushaltspolitisch unseriös! Im Haushalt für die nächsten beiden Jahre fehlen aus diesem Grund schon jetzt annähernd 300.000 € – und da sind die zu erwartenden Einnahmeausfälle durch die aktuelle Corona-Krise noch in keinster Weise mit einkalkuliert.“Den Großteil dieser neuen Vergnügungssteuer soll der Pärchenclub ‚Die Oase’ in Urberach erbringen. Eine Einrichtung, die seit 26 Jahren auf dem Gelände des ehemaligen Country-Clubs zwischen Bienengarten und Messel besteht, ein Vorzeigeunternehmen der Branche ist und niemanden stört. „Wir haben persönlich mit dem Betreiber gesprochen, der uns seine sämtlichen Betriebszahlen offengelegt hat“, erläutert Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner die Details. „Wie soll ein Betrieb, der in den letzten Jahren im Schnitt rund 10.000 € Betriebsgewinn ausgewiesen hat, nun eine zusätzliche Jahressteuer in Höhe eines Drittels seines Nettoumsatzes zahlen können? Mit dem Erhalt des ersten Steuerbescheids muss dieser Betrieb daher umgehend Insolvenz anmelden. 7 Teilzeitarbeitsplätze gehen verloren, Rödermärker Hoteliers verlieren jährlich rund 1.000 Übernachtungsgäste, insgesamt verlieren Rödermärker Unternehmen durch die Schließung der „Oase“ – sehr konservativ geschätzt – weit über 100.000 € an Jahresumsatz. Man könnte daher fast meinen, es ginge
den schwarz-grünen Koalitionären bei der Einführung dieser neuen Steuer gar nicht um das Generieren neuer Einnahmen für die Stadt, sondern um die Vertreibung eines in ihren Augen wohl fragwürdigen Unternehmens aus Rödermark.“
„Eine Steuer soll grundsätzlich einen Mehrwert abschöpfen und die Allgemeinheit an den Gewinnen Einzelner partizipieren lassen“, ergänzt Tobias Kruger die Stellungnahme der FDP ab, „aber sie darf und soll niemals Firmen bzw. Unternehmen sehenden Auges in den Ruin treiben und damit ihrem Ziel der Steuerung und Einnahmegenerierung praktisch genau entgegenwirken. Unter diesen Voraussetzungen lehnt die FDP Fraktion Rödermark die Einführung dieser neuen Vergnügungssteuer ab. Genauso wird die FDP den gesamten Haushalt 2020/2021 ablehnen. Ein Doppelhaushalt für 2 Jahre ist für das zweite Planjahr nur noch reine Kaffeesatzleserei und hat mit der Wirklichkeit wenig bis gar nichts mehr zu tun.
„Fakt ist“, so FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger abschließend, „dass die schwarzgrüne Koalition es mit ihrem müde zusammengezimmerten Doppelhaushalt nur ganz billig vermeiden will, dass vor der nächsten Kommunalwahl im März 2021 in der entsprechenden, öffentlichen Haushaltsdebatte ihre eklatanten Schwachstellen erneut aufgedeckt und rhetorisch herausgearbeitet werden. Statt einem soliden Einzelhaushalt für 2020 wird also ein kaffeesatzlesender Doppelhaushalt für 2020/2021 zur Wahrung des Scheins von schwarz-grün zusammengezimmert. Die aktuellen Ereignisse um die Corona-Pandemie zeigen einmal mehr überaus deutlich, wie schnell sich Vorhersagen ändern können. Das Zahlenwerk für 2021 ist aus Sicht der FDP Fraktion schon heute vollkommen obsolet.“
FDP: Den Bürger/-innen wird weiter kräftig in die Tasche gegriffen!
Liberale stellen fest:
Rödermarks Haushalt für 2020/2021 ist ein Dilemma.
Um mindestens 175 Prozentpunkte soll die Grundsteuer in Rödermark angehoben werden, um das akute Haushaltsloch notdürftig zu stopfen. Der Griff in das Portemonnaie der Bürger/-innen muss es also mal wieder richten. Getreu dem Motto: „Während jeder Bürger seine Ausgaben den Einnahmen anpassen muss, passt die Stadt ihre Einnahmen den Ausgaben durch Steuererhöhungen an. Eine solche Steuererhöhung ist eigentlich immer die Glanzstunde der Opposition, um die Regierenden (hier in Rödermark: CDU und AL/Grüne) massiv zu kritisieren und zugleich mit Verve und guten Argumenten gegen die Mehrbelastung der Bürger/-innen zu protestieren.
„Wir haben uns nach langen Beratungen entschieden, dies diesmal nicht in dieser Form zu tun, „erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger das Vorgehen der FDP. „Es sind in den letzten 30 Jahren schwerwiegende Fehler gemacht worden. Es wurde beispielsweise auf teure Prestigeobjekte wie die Kulturhalle und das Badehaus gesetzt und dabei die Wirtschaftsförderung – und die damit verbundene, nachhaltige Anwerbung ertragsstarker Unternehmen – sträflich vernachlässigt. Doch diese Fehler der Ära Maurer und speziell der Ära Kern lassen sich leider nicht mit einem Fingerschnipsen beseitigen. Die FDP Rödermark hat daher schon vor der letzten Bürgermeisterwahl klar bekundet, dass der neue Bürgermeister (egal welcher Couleur) es sehr schwer damit haben wird, Rödermark zu gestalten, da er zuvorderst die Misere zu verwalten haben wird, die sein Vorgänger ihm hinterlassen hat. Finanzpolitisch war dessen Motto nämlich: mir hilft die gute Fee und nach mir die Sintflut!
„Der Haushalt der Stadt Rödermark für 2020/2021 erscheint auf dem Papier nach der Grundsteuererhöhung zu Lasten der Bürger erst einmal ausgeglichen. Doch machen wir uns hier nichts vor: er enthält deutlich mehr Risiken als Chancen“, führt FDP-Haushaltsexperte Dr. Rüdiger Werner weiter aus. „Die Corona-Krise zeigt, wie schnell wirtschaftliche Verwerfungen auftreten können und wie schnell Steuerschätzungen sich als viel zu optimistisch herausstellen können. Die Kosten für die Kinderbetreuung laufen uns davon, weitere Erhöhungen der Standards und Betreuungsgarantien in Gesetzform werden in den nächsten Jahren die heute schon von den Kommunen kaum noch zu stemmenden Kosten weiter in die Höhe schnellen lassen. Der Kreis muss in den nächsten Jahren die Schulumlage erhöhen, auch die Kreisumlage wir kaum konstant bleiben können. Wie soll das alles ohne steigende Einnahmen finanziert werden? Wie sollen die (erwartungsgemäß steigenden und stetig umfangreicher werdenden) städtischen Pflichtaufgaben in den nächsten Jahren finanziert werden?“
„Die Frage, die sich am Ende stellt, ist doch die: was hätte die FDP in der politischen Verantwortung anders gemacht? Hier gilt es ehrlich anzuerkennen, dass die realistischen Möglichkeiten (unter Ausnahme der sehr „grausamen“ Kürzungsoptionen) objektiv sehr begrenzt sind“, schließt Tobias Kruger die Stellungnahme der Freien Demokraten ab. „Wir würden das Budget des Stadtfestes für den August etwas zusammenstreichen, ja, das ist ein kleiner und nicht schöner Tropfen auf den heißen Stein, aber eingedenk des geplanten kräftigen Griffs (Grundsteuererhöhung) der Stadt in das Portemonnaie der Bürger/-innen darf es aus Sicht der FDP-Fraktion Rödermark keine Denkverbote mehr geben“.
Die FDP-Fraktion hat deshalb in einer völlig unorthodoxen und bisher noch nie in Rödermark dagewesenen Weise in einem Haushaltsantrag „krass“ aufgelistet, was diesmal zum Doppelhaushalt 2020/2021 ausdrücklich NICHT beantragt wurde, um einmal deutlich zu machen, was schon in ganz naher Zukunft zwingend notwendig (Stichwort: „Grausamkeiten“) werden könnte, wenn Land und Bund nicht endlich einen deutlich höheren Anteil an den gesetzlich verankerten (Kinder-)Betreuungskosten schultern (Stichwort: „Wer bestellt, der bezahlt“ – „Konnexitätsprinzip“) werden.
Grundsätzlich gilt leider, dass die finanziellen Spielräume der Stadt Rödermark sehr begrenzt sind. Die Grundsteuer lässt ich nicht beliebig erhöhen, also ginge es bei den denkbaren Ausgabenkürzungen an das Eingemachte, also an die Dinge, die Rödermark für seine Bürger liebens- und lebenswert machen. Kurz gesagt: „Grausamkeiten“: Schließung von Kulturhalle, Badehaus, Kelterscheune, Büchereien und Schillerhaus, Streichung aller freiwilligen Leistungen einschließlich der Vereinsförderung, Verzicht auf jegliche dringend notwendige Straßensanierung, deutliche Erhöhung der Elternbeiträge bei den Betreuungskosten, Beschluss einer Haushaltssperre und ein Einstellungsstopp für eigentlich benötigtes Personal …
Das alles gilt es zu verhindern.
FDP: Ist Rödermark auf eine Corona-Epidemie ausreichend vorbereitet?
Liberale haken nach: Auswirkungen einer möglichen Corona-Pandemie
Ist Rödermark auf eine Corona-Epidemie ausreichend vorbereitet?Die neuartige Viruserkrankung COVID-19, ausgelöst durch das Coronavirus, breitet sich immer mehr aus. Jeden Tag schnellen die Zahlen der Infizierten in Deutschland nach oben, eine wirkungsvolle Eindämmung scheint kaum noch möglich. Obwohl die gesundheitlichen Risiken mit denen einer Grippe vergleichbar sind, herrscht eine zunehmende Hysterie in der Bevölkerung. Leergekaufte Supermärkte, abgesagte Messen und Großereignisse – die Auswirkungen auf das normale Leben werden immer spürbarer. Viele Bürger haben Angst um die eigene Gesundheit, meiden Menschenansammlungen und Großveranstaltungen, fahren nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
„Vor diesem Hintergrund“, teil FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger mit, „hat die FDP Fraktion Rödermark eine brandaktuelle Anfrage gestellt und möchte vom Magistrat der Stadt schnellstmöglich wissen, wie gut Rödermark hinsichtlich des Coronavirus vorbereitet ist, wer wann welche Entscheidungen dazu trifft, welche einschneidenden Maßnahmen die
Stadt treffen könnten und was die praktischen (alltäglichen) sowie finanziellen Auswirkungen dieser möglichen Entscheidungen sind bzw. sein können“.
Die Freien Demokraten interessiert dabei unter anderem die Frage, wann wer unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen geplante Veranstaltungen in der Stadt Rödermark absagen kann, darf und würde? Dazu zählen z.B. Veranstaltungen im Kulturprogramm der Kulturhalle, die Vorstellung des Kulturprogramms für die Saison 2020/21, der Frühlingsmarkt, der -Lauf, die Woigass.
Eine weitere Frage, die viele Menschen betreffen könnte, ist die Frage der FDP, bis zu welchem Zeitpunkt und in welchem Maße die Kinderbetreuung in Krabbelgruppen, Kitas und Schulen aufrechterhalten werden kann? Würde bei einer Schließung aus Gründen der Gesundheitsvorsorge ein Entschädigungsanspruch seitens der Eltern bestehen? Wäre hier mit finanziellen Einbußen bei den Gebühren und Erstattungen zu rechnen? Ziel der FDP bei dieser Anfrage ist es ausdrücklich nicht, weitere Hysterie zu schüren. Die FPD hofft vielmehr, vom Magistrat zu erfahren, dass dieser einen Plan hat und dass es ein koordiniertes Krisenmanagement gibt. Denn es ist für die Bürger wichtig, im Vorfeld zu wissen, wann eine Maßnahme zum Tragen kommen kann, die starke Auswirkungen auf deren persönlichen Alltag hat, wie z.B. die Schließung von Kitas und Schulen.“
Pressemeldung
Städtische Grünflächenpflege soll noch ökologischer werden
In den letzten 3 Jahrzehnten hat deutschlandweit die biologische Vielfalt stark abgenommen. Das Land wird intensiver denn je genutzt, ökonomische Aspekte stehen bei der Landnutzung klar im Vordergrund. Laut Medienberichten hat sich in dieser Zeit die Anzahl der Vögel halbiert und die der Insekten um nahezu 75 % reduziert. Diese Befunde werden durch eigene Erfahrungen bestätigt. „Aus Sicht der FDP“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich dem Verlust an Artenvielfalt und Individuenzahl entgegenzustellen und gemeinsam zu handeln. Das gilt für jeden einzelnen von uns. Dem Gartenbesitzer genauso wie dem Landwirt. Aber insbesondere die sogenannten öffentlichen Hand – Bund, Länder und Gemeinden – sollte dabei eine besondere Vorbildfunktion zukommen. Das gilt auch für Rödermark. Deswegen hat die FDP-Fraktion beantragt, dass die Stadt Rödermark ihre Grünpflegepläne inhaltlich weiterentwickelt und dabei ökologische Kriterien noch mehr in den Vordergrund stellt als bisher schon der Fall.“
FDP Fraktion fragt nach: Was hat sich in Rödermark betreffend die
Sicherheitsinitiative „KOMPASS“ bisher konkret getan?
Seit März 2019 nimmt die Stadt Rödermark an der Sicherheitsinitiative „KOMPASS“ des Landes Hessen Teil1¹. Die FDP-Fraktion Rödermark hatte dazu bereits im August 2018 einen entsprechenden Antrag gestellt. „KOMPASS“ (KOMMunal ProgrAmmSicherheitsSiegel) ist ein Angebot des Hessischen Innenministeriums an die hessischen Städte und Gemeinden.
Ziel dieses Programms ist es, die Sicherheitsarchitektur in den Kommunen individuell weiterzuentwickeln². Dazu heißt es in den öffentlichen Meldungen weiter: „In Rödermark werden künftig passgenaue Lösungen für die Sicherheit vor Ort gemeinsam angepackt. Dabei werden auch die Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen und die Möglichkeit haben, ihre Sicherheitsbedürfnisse in lokale Maßnahmen einfließen zu lassen […]
Mit zielgerichteten Präventionsmaßnahmen wollen wir auch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger weiter stärken und spezifische Lösungen für etwaige Probleme vor Ort schaffen. In Rödermark werden alle relevanten Sicherheitspartner an einen Tisch geholt, um gemeinsam für mehr Sicherheit zu sorgen. Dies wird für ein weiteres Sicherheitsplus vor Ort sorgen“, sagte Innenminister Beuth. Minister Beuth stellte der Stadt neben einem Schutzmann vor Ort auch Landeszuschüsse für weitere Videokameras in Aussicht, falls diese als erforderlich angesehen würden. Die weiteren Kompass-Schritte – Analyse der Situation, Einbindung der Bürger, Sicherheitskonferenzen, Erarbeitung eines Sicherheitsprogramms – müssten zeigen, „welche Maßnahmen in Rödermark erforderlich sind“.
„Vor diesem Hintergrund“, erläutert FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „hat die FDP Fraktion den Magistrat gefragt, was seit dem sehr pressewirksamen Beitritt der Stadt (in Anwesenheit des Hessischen Innenministers) im März 2019 nun konkret in Sachen der Sicherheitsinitiative „KOMPASS“ in Rödermark passiert ist?“. Stichworte: „Sicherheitsprogramm“, „Sicherheitsrundgänge“, „Sicherheitskonferenz“ (wann? mit wem?), „Schutzmann vor Ort“ – was wurde dazu praktisch unternommen bzw. getan?“
„Die FDP Fraktion hegt“, so Tobias Kruger abschließend, „den Verdacht, dass seit dem großspurigen, medialen Beitritt der Stadt Rödermark zum „KOMPASS“-Programm der Hessischen Landesregierung vor über einem halben Jahr bezüglich dieser Sicherheitsinitiative des Landes in Rödermark nur sehr wenig praktisches passiert ist oder diesbezüglich unternommen wurde“.
FDP Fraktion fragt: Erhält das Badehaus Investitionszuschüsse des Landes?
Liberale haken nach: „SWIM“-Programm der Hessischen Landesregierung …
Die Hessische Landesregierung hat für bzw. ab 2019 ein neues Programm zur Förderung von Schwimmstätten aufgelegt. Mit diesem 50 Millionen Euro schweren Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm („SWIM“) fördert die Hessische Landesregierung den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder. Die FDP Fraktion hat vor diesem Hintergrund bereits Ende 2018 eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Rödermark gestellt. Seit Beantwortung dieser Anfrage der FDP durch den Magistrat (Fördermaßnahmen in Höhe von 346.000 € netto; Zuwendungen maximal bei 30% – daher Eigenanteil der Stadt Rödermark i.H.v 242.000 €) ruht der See (bzw. das Bad) komplett still.
„Mit Blick auf die möglichen Investitionszuschüsse des Landes Hessen aus dem „SWIM“- Programm zur Sanierung und Modernisierung des Badehauses“, erläutert FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „hat die FDP aktuell eine Anfrage an den Magistrat gerichtet: Die FDP Fraktion bittet dabei um Aufklärung dahingehend, wann die Stadt Rödermark den Investitionskostenzuschuss für das Badehaus beim Kreis Offenbach in welcher konkreten Höhe eingereicht bzw. beantragt hat und ob diese Vorhabenanmeldung der Stadt Rödermark für das Badehaus mittlerweile in eine Bearbeitungs- oder Priorisierungsliste des Kreises Offenbach mit einem entsprechenden zeitlichen Realisierungshorizont aufgenommen wurde“.
„Wir hoffen sehr“, so Tobias Kruger abschließend, „dass die Stadt Rödermark rechtzeitig die maximal möglichen Fördermittel aus dem „SWIM“-Programm der Hessischen Landesregierung für das Badehaus beim Kreis Offenbach angemeldet (Vorhabenanmeldung) hat und diese Finanzmittel zur baulichen Sanierung und Modernisierung des Badehauses schnellstmöglich seitens des Landes Hessen zur Verfügung gestellt werden können.“