– Zur Bürgermeisterwahl in Rödermark –
Die wahre Bilanz der Amtszeit von Bürgermeister Roland Kern sieht so aus:
• 45 Millionen Euro neue Schulden (v.a. als Überziehungskredite) und keine schlüssige Idee, wie diese getilgt werden
sollen.
• Ein Viertel der Mitarbeiter (Erzieherinnen und Erzieher der Kitas) der Stadt Rödermark befinden sich in einem arbeitsrechtlichen Streit mit der Stadt.
• Die Straßen sind in einem miserablen Zustand, der Investitionsstau beträgt allein hier 15 Millionen Euro.
• Es gibt keine neuen Baugrundstücke, ansiedlungswilliges Gewerbe findet keine freien Flächen.
• Notwendige Investitionen werden immer wieder verschoben.
• Massive Steuererhöhungen (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer etc..) in den letzten Jahren.
• Und nun eine Kandidatur für 25 Monate, was weitere 25 Monate Wahlkampf und damit weiter Stillstand bedeutet.
Das geht besser! Bei dieser Wahl geht es um die Zukunft Rödermarks. Aufbruch statt Stillstand! Frischer Wind für unsere Stadt!
Deshalb am 5. Februar Tobias Kruger wählen.
Tobias Kruger
MUT für VISIONEN
Kategorie: Allgemein
Tobias Kruger im Gespräch.
Podiumsdiskussionen mit Tobias Kruger.
Podiumsdiskussionen:
Donnerstag, 15:00 Uhr Halle Urberach Seniorenhilfe
Freitag, 13.01.2017 19:30 Uhr Kelterscheune Ausländerbeirat
Freitag, 20.01.2017 19:00 Uhr Forum St. Nazarius Kolping
Freitag, 03.02.2017 ? Uhr Dinjerhof Suppeauslöffeln.
Pressemeldung zur Kandidatur von Roland Kern:
Kandidatur von Roland Kern:
Politikverdrossenheit fördern und den Bürger für dumm verkaufen
Die Bürgermeisterwahl in Rödermark trägt mittlerweile fast kabarettistische Züge. Nach dem Rückzug zweier Kandidaten treiben AL/Die Grünen mit der erneuten Kandidatur von Bürgermeister Kern – nicht für die volle Amtszeit, sondern nur für 2 Jahre und einen Monat – dies an die Spitze. Zur Erinnerung: Roland Kern hat in den letzten Monaten und Jahren wiederholt öffentlich erklärt, dass er sich auf seinen Ruhestand mit seiner Frau Angelika freue und eine erneute Kandidatur ausschließe.
In einem Anschreiben an alle Bürger erklärt Roland Kern die Gründe für seinen Wortbruch. Der Amtsinhaber behauptet u.a., Rödermark wäre mit ihm auf einem guten Weg, die Stadtfinanzen wären saniert, Gewerbe und Baugebiete vorhanden oder beschlossen usw. Für die FDP Rödermark steht Roland Kern dagegen für eine Epoche, in der die Stadt 55 Millionen € neue Schulden angehäuft hat (4,5 Millionen € pro Amtsjahr! Die nächste Generation wird’s ihm danken.), in der sich ein enormen Investitionsstau von rund 20 Millionen € aufgetürmt hat, in der die von seinem Vorgänger auf den Weg gebrachten Baugebiete erschlossen und bebaut wurden, aber keinerlei Vorsorge für weiteres Wachstum getroffen wurde.
Begründet wird die Kandidatur für 25 Monate auch mit dem Wählerwillen: Wenn nicht Kern, sondern ein anderer gewählt würde, wäre die Stabilität und Kontinuität der Stadt gefährdet. Erst nach 25 Monaten und noch einer Bürgermeisterwahl (damit die Grünen als der Wahlverlierer der Kommunalwahl weiter an der Macht bleiben können), wäre der Bürgerwillen gewahrt.
„Der Kern dieser Aussage ist doch“, so FDP-Pressesprecher Hans Gensert, „dass AL/Die Grünen alle anderen Parteien für unfähig halten, für Stabilität und Kontinuität in Rödermark zu sorgen. Nach dem Motto: Nur wir Grünen können das. Aus Sicht der FDP Rödermark verwechselt der Bürgermeister hier Stabilität und Kontinuität mit Stillstand! Zur Erinnerung: mehr als drei Viertel der Bürger haben diese ‚unfähigen’ Parteien gewählt.“
Für die FDP sind diese Machenschaften nicht akzeptabel. Ein Bürgermeister wird für 6 Jahre gewählt, es grenzt für uns an Wahlbetrug, nur für eine Amtszeit von 25 Monaten zu kandidieren. Eine erneute Bürgermeisterwahl in nur 2 Jahren fördert genau die Politikverdrossenheit, die Roland Kern bei seiner Haushaltseinbringung so stark kritisierte.
Die FDP will kein ‚Weiter so’, wir wollen einen Neuanfang! Einen Kandidaten für 25 Monate lehnen wir entschieden ab. „Wir brauchen in Rödermark frischen Wind, einen Macher und keinen Bedenkenträger, einen Visionär, der Rödermark voranbringt, und keinen Verwalter des Ist-Zustandes!“, so der stellv. FDP-Vorsitzende Dr. Rüdiger Werner. „Sollte unser Kandidat Tobias Kruger nicht das Vertrauen der Bürger gewinnen können, verkörpern Samuel Dieckmann und vor allem Carsten Helfmann diese Attribute weit besser als Roland Kern oder auch Schattenbürgermeister Jörg Rotter, der in seinen 3 ½ Jahren Amtszeit als Erster Stadtrat auch eher für den Stillstand denn für den Fortschritt steht.“
Fragen der FDP zum Doppelhaushalt 2017/2018 einschl. der Antworten.
Zum geplanten Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Rödermark hat die FDP 50 Fragen an die Verwaltung gestellt.
Hier die Fragen mit den entsprechenden Antworten.
Erklärung: Seite 20 (gelb). Der gedruckte Haushalt hat gelbe und weiße Seiten.
Hier die Fragen/Antworten zum Ausdrucken als .PDF
Die Rückstellung für die Versorgungskasse lässt die Stadt Rödermark von der Versorgungskasse Darmstadt berechnen. Die Berechnung legt die auch nach Handelsgesetzbuch allgemeingültige Heubecksche Sterbetafel zugrunde und geht von einem zum Stichtag der Berechnung vorhandenen Personalbestand aus. Dabei müssen sowohl aktive Beamte als auch Ruhestandsbeamte Berücksichtigung finden. Sofern aktive Beamte oder Ruhestandsbeamte versterben, ergeben sich erhebliche Verschiebungen bei den rückzustellenden Beträgen, da, wenn zum Beispiel ein 70 jähriger Pensionär verstirbt, der rückzustellende Betrag für einen Zeitraum von 35 Jahren zu reduzieren ist.
Für die Planung 2016 wurden die Ansätze 2015 zugrunde gelegt (wegen in 2014 erstelltem Doppelhaushalt) und mit 3 % gesteigert (mit Ausnahme der Beihilfen für Versorgungsempfänger, diese wurden nicht gesteigert).
Für die Planung 2017 wurden die aktuellen Gegebenheiten zugrunde gelegt. Insbesondere der Ansatz für die Beihilfen der Versorgungsempfänger wurde reduziert. Die Werte auf Seite 20 sind dem Jahresabschluss 2015 entnommen (2014 und 2015), die Werte auf Seite 37 bilden die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ab (2016-2021). Bis zur Erstellung einer neuen Rückstellungsberechnung wird der errechnete Betrag aus 2018 fortgeschrieben.
Die Darstellung auf Seite 20 bezieht sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses. Hier werden Erträge und Aufwendungen inklusive der zahlungsunwirksamen Erträge (wie z. B. Abschreibungen, Sonderposten) dargestellt. Der Finanzhaushalt auf Seite 5 bildet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen ab (reiner Mittelzu- bzw Mittelabfluss ohne Abschreibung, Sonderposten etc.).
In 2015 konnten durch eine einmalige Erhöhung der eingeschlagenen Holzmenge Mehrerträge beim Holzverkauf erzielt werden. Zu den weiteren Erträgen (Einnahmen aus Kartenverkauf Kulturhalle) wird auf die Beantwortung zu Frage Nr. 41 verwiesen.
Die Steigerung bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten in Höhe von 0,47 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der erstmaligen Veranschlagung der Gebühreneinnahmen der Schule an den Linden (0,4 Mio. €) im Haushaltsjahr 2017. Weitere Ertragssteigerungen ergeben sich aus Platzveränderungen sowie der jährlichen 3%igen Gebührenanhebung bei den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen (0,06 Mio. €).
Unter dieser Position führen die Kostenerstattungen des Kreises für die Unterbringung von Flüchtlingen (1,6 Mio. veranschlagt im Sonderbudget 9) zu einer Erhöhung der Erträge.
Bei der Schlüsselzuweisung wird von einem Mehrertrag in Höhe von 4,5 Mio € ausgegangen. Dieser Betrag ist deshalb so hoch, weil zur Haushaltsplanung 2015/2016 der neue Finanzausgleich noch nicht abschließend geregelt war und die Mehrerträge gegen die Mehraufwendungen auf Kto. 555950 „Änderung FAG“ saldiert wurden. Weitere Mehrerträge resultieren u. a. aus Zuschüssen des Landes zur Kinderbetreuung sowie Zuweisungen nach dem Hess. Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (0,2 Mio €).
Ja, die angesprochenen Erträge entstehen durch die Auflösung der gem. § 39 Abs. 1 Nr. 7 gebildeten Rückstellung. Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 7 GemHVO sind Rückstellungen für unbestimmte Aufwendungen in künftigen Haushaltsjahren nach dem FAG zu bilden u.a. aufgrund von ungewöhnlich hohen Steuereinnahmen des Haushaltsjahres, die in die Berechnung der Umlagegrundlagen einbezogen werden. Im Jahr 2015 betrugen die Erträge aus Gewerbesteuer 10,2 Mio. Euro. Da im Haushaltsjahr 2016 aufgrund der bisher veranlagten Werte von einer ähnlichen Ertragslage ausgegangen wird und es sich hierbei nicht um „ungewöhnlich hohe“ Steuereinnahmen handelt, wurde die Rückstellung gemäß § 39 Abs. 3 GemHVO mit dem Haushaltsjahr 2017 aufgelöst, da der Rückstellungsgrund nicht mehr gegeben ist.
Die Erhöhung um rd. 300 T€ betrifft die Kontokorrentzinsen, die derzeit äußerst niedrig sind (Ist 2015: rd. 55 T€, IST 04.11.16: 45 T€). Zur Sicherung der Liquidität der Stadtkasse und für die Finanzierung der Defizite aus den Vorjahren wurden, ausgehend von leicht steigenden Zinsen, vorsorglich Kontokorrentzinsen in Höhe von 350 T€ für 2017 und 300 T€ für 2018 veranschlagt, was einem Zinssatz von weniger als 1% entspricht.
Eine genaue Prognose für das Jahr 2017 kann nicht getroffen werden, der Ansatz erscheint jedoch realistisch. Das Rekrutieren von Erzieherinnen und Erziehern verläuft sehr schleppend, da ein zusätzlicher Bedarf in nahezu allen Städten besteht. Aktuell sind 5,33 Stellen unbesetzt.
Die Personalaufwendungen für die Hortbetreuung wurden auf Grundlage des aktuellen Bedarfs hochgerechnet. Aufgrund der Anmeldung der Fachabteilung sind wegen steigender Kinderzahlen (2016 120, 2017 170 Kinder) für die Folgejahre zusätzliche Betreuungsstunden nötig, welche ebenso wie die zusätzliche stellvertretene Leitung zu Mehraufwendungen gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 führen.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung wurde für die Villa Kunterbunt ein zusätzlicher Betreuungsbedarf angemeldet. Dieser war zu diesem Zeitpunkt für die U3-Betreuung geplant. Die insgesamt benötigten Personalstunden für die Villa Kunterbunt belaufen sich auf 707,15 Wochenstunden, davon sind 382,56 Stunden für die U3-Betreuung vorgesehen. Fälschlicherweise sind 51,36 Wochenstunden bei der U3-Betreuung zugeordnet, die dem Produkt Kindergarten zuzuordnen sind. Eine Korrektur erfolgt über die Änderungsliste. Personalbedarfsrechnung für die U3-Betreuung: 24 Kinder * Fachkraftfaktor von 0,2 * Betreuungswert von 50 = 240 Wochenstunden. Hinzu kommen 15% für Ausfallzeiten (36 Wochenstunden) und nach Addition (276 Wochenstunden) weitere 20 Stunden Verfügungszeit (55,2 Wochenstunden). In der Summe ergibt sich ein Bedarf nach KiFöG für die Betreuung der 24 Kinder in Höhe von 331,2 Wochenstunden (entspricht 8,5 Vollzeitäquivalenten). Hinzu kommt der Stundenanteil der Leiterin, die zu 35% ihrer Arbeitszeit für die Leitung der U3-Betreuung freigestellt ist, sowie die teilweise Freistellung der stellvertretenen Leitung (2,45 Stunden).
Die Personalaufwendungen im Bürgertreff Waldacker setzen sich wie folgt zusammen:
• 30 Wochenstunden, EG S 11, Quartiersstelle
• 4,5 Verwaltungstunden (wie im SchillerHaus) (veranschlagter Personalaufwand 55.500 €, bisherige Personalaufwand 61.500 €)
Zuzüglich:
• Forscherkita Wald (20 Kinder)
2,5 Planstellen
10 Leitungsstunden
Hauswirtschaftsstunden
Am 18. und 19.1.2016 hat der FB 4 (FBL, Abteilungsleitungen, Leitung Kita Waldacker) im Rahmen einer Klausurtagung ein Konzept zu den Perspektiven im Quartier Waldacker erarbeitet (Bürgertreff Waldacker, Kita-Plätze und Kinderwaldstadt). Die Ergebnisse wurden vom Magistrat am 23.5.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt das Konzept, wie vorgeschlagen, weiter zu entwickeln.
Eckpunkte des Konzeptes:
• Aktuell fehlende Kita-Plätze im Stadtteil (eine Erweiterung der Kita-Waldacker ist aufgrund der Geländegröße nicht möglich; eine Erweiterung von Essensplätzen ist aufgrund der Küchen- und Lagerkapazitäten nicht möglich. Kostengünstige Lösung wäre eine Waldkita (Forscherkita Wald). Dafür ist notwendig: Schlecht-Wetter-Raum und Essensversorgung.
• Perspektive Kinderwaldstadt (hat für die Kita Waldacker, wegen dem kleinen Außengelände,eine große Bedeutung: Wöchentliche Waldtage finden dort regelhaft statt.) Die Forscherkita Wald kann das Gelände wieder neu beleben und sicherstellen, dass es für Kinder erhalten bleibt.
• Perspektive Bürgertreff Waldacker: Übergang vom FB 5 an den FB 4 zum 1.1.2017 (als offener Stadtteiltreff analog dem SchillerHaus)
Die Ideen wurden bei der Bürgerversammlung im Bürgertreff Waldacker am 28.6.2016 präsentiert und fanden auch dort eine Zustimmung.
Die Rahmenbedingungen für die Forscherkita Wald sind in Prüfung.
Mit allen Nutzergruppen des Bürgertreff wurde Kontakt aufgenommen und der Bedarf und die Wünsche abgefragt. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Ab dem 1.12.2016 soll die Quartiersstelle besetzt werden. Eine geeignete Bewerberin wurde gefunden. Die bisherigen Ergebnisse und die nächsten Schritte werden im Rahmen eines weiteren Klausurtages im Januar besprochen. Danach ist ein Bericht an den Magistrat geplant; eine Präsentation im FSIK soll ebenfalls vorgesehen werden.
Die veranschlagten Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen in Höhe von 595.000 € setzen sich wie folgt zusammen:
290.000 € Verkauf von Grabnutzungsrechten
125.000 € Veräußerung von Grundstücken (Buchwerte + Erträge)
180.000 € Rate aus Grundstücksverkauf VO/0015/16 (Stundung bis 2021)
Auf Seite 33 ist im Rahmen der Übersicht zur Gesamtverschuldung die Tilgung der Darlehen des städtischen Haushalts und der Kommunalen Betriebe dargestellt. Auf Seite 38 geht es nur um die Tilgung von Darlehen der Stadt (ohne Eigenbetrieb).
Sterbefälle und Grabverkäufe sind nur bedingt planbar. Anhand der Vorjahreswerte und der vermutbaren Entwicklungen in den Folgejahren auf der Grundlage von Einwohnerzahl, Altersverteilung und der vom statistischen Bundesamt ermittelten Sterbewahrscheinlichkeit können daher nur Prognosen abgegeben werden. Nicht bei jeder Beisetzung erfolgt auch ein Graberwerb oder eine Verlängerung bereits vorhandener Grabnutzungsrechte. Das derzeitige Verhältnis von Sargbestattungen zu Urnenbeisetzungen liegt bei 1:2. Ein Urnengrab wird bei Neuerwerb für 20 Jahre
angekauft; ein Grab für Sargbestattungen für 30 Jahre. Die Laufzeit und die Größe eines Grabes sind für die Kalkulation der zu erhebenden Gebühren relevant. Somit sind nicht nur die Anzahl der Grabverkäufe, sondern auch die verkauften Grabarten für die Einnahmesituation von Relevanz.
Die für die Jahre 2017/2018 festgelegten Planwerte sind daher als Sockelbeträge zu verstehen, die gegebenenfalls durch höhere Fallzahlen und das Angebot und die Annahme zusätzlicher Leistungen (Grabpflege bei Rasengräbern) im Jahresergebnis mit Mehreinnahmen zu Buche schlagen. Wichtig ist zu erwähnen, dass den zusätzlichen Einnahmen aufgrund des Angebots von alternativen Bestattungsangeboten (Urnengemeinschaftsanlagen, Baumgräber, Rasengräber, vorzeitig geräumte Gräber) Ausgaben gegenüberstehen. Diese sind unter Punkt 26 erläutert. Deren Pflege und
Unterhaltung sind über die Kosten der Grünpflege abzurechnen.
Die Mittelbereitstellung erfolgt seit vielen Jahren in Form eines jährlichen Sockelbetrages in Höhe von 20.000 € für unterjährige Zuschussanträge der Vereine. Der Investitionskostenzuschuss für das Gemeindezentrum der Kath. Kirchengemeinde St. Gallus wurde gemäß Magistratsbeschluss (VO/0325/12) gestreckt und erhöhte diesen Sockelbetrag in den Jahren 2013 bis 2016 um jährlich 20.000 €. Da der Abschlag für das Jahr 2014 erst im Folgejahr abgerufen wurde (Haushaltsrest), führte dies zu einem deutlich höheren Jahresergebnis in 2015. Die Restsumme des Zuschusses für das Gemeindezentrum wird im Jahr 2017 gewährt und erhöht dort den Sockelbetrag um 2.000 €.
Es wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen.
Das Projekt ist so geplant, dass es sich haushaltsneutral auswirkt. Als Gegenleistung für die eingebrachten städtischen Flächen wird das Gelände für die zukünftige KITA (3.200 m²) unentgeltlich an die Stadt übertragen und die komplette Erschließung (sowohl Straße als auch Kanal) sowie der nötige naturschutzfachliche Ausgleich übernommen. Einnahmen und Ausgaben der HLG werden von dieser fortlaufend verbucht und in Zwischenabrechnungen bereitgestellt. Sollte sich nach Ende der Maßnahme ein Überschuss ergeben, kann die Stadt diesen für in Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung stehende Ausgaben sowohl investiver als auch nicht-investiver Art verwenden. Der Rahmen für die Beurteilung des „Zusammenhangs“ ist dabei relativ weit gefasst. Da von der HLG Sicherheiten eingestellt sind, ist eher mit einem Überschuss zu rechnen. Bei einem Minus müsste die Stadt das Defizit ausgleichen. Hiervon wird jedoch nicht ausgegangen, zumal mit einer schnellen Vermarktung und damit verbundenen geringen Zinslast zu rechnen ist. Eine Einstellung eines Ansatzes in den Haushaltsplan braucht nicht zu erfolgen.
Für Fraktionsmittel werden in 2017 und 2018 insgesamt 9.564 € zur Verfügung stehen. Der tatsächliche Bedarf wird bei 9.382,06 € liegen. Der höhere Ansatz begründet sich durch die freiwillige Reduzierung der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten von 45 auf 39. Da die Fraktionsmittel nicht gegenseitig deckungsfähig sind, wurde (bereits in der Vergangenheit) der zur Verfügung stehende Ansatz nicht reduziert. Hierdurch würde im Fall einer Erhöhung der Zahl der Stadtverordneten auf eine höhere oder die gesetzliche Zahl ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Der höhere Ansatz wurde entsprechend der Fraktionsstärke mit gerundeten Beträgen verteilt.
Die tatsächliche Besetzung bezieht sich auf den 30.06. eines Jahres und ist somit nur eine Momentaufnahme. Die Angabe über besetzte Stellen bezieht sich auch auf Personen in einer kostenneutralen Freistellung (z. B. Elternzeit). Ferner ist auch Personal jenseits des Stellenplans (Schule an den Linden) berücksichtigt.
In der Ergebnisspalte der Übersicht wird im Entwurf des Haushaltsplans versehentlich das Jahr 2014 abgebildet. Für die Endausfertigung des Plans wird die Übersicht entprechend korrigiert. Die aktualisierte Version wird der Beantwortung des Fragenkatalogs angehängt.
Der Ertrag aus dem Verkauf des Grundstücks Odenwaldstr. 40 in Höhe von 859.980,59 € ist am 07.09.2016 eingegangen. Er fließt in das Ergebnis 2016 ein. Aus heutiger Sicht kann für das Jahr 2016 mit einem Investitionsüberschuss in Höhe von rund 2,5 Mio. € gerechnet werden, der für Investitionen in den Folgejahren zur Verfügung steht.
Wird angepasst von 324 auf 338 Mitarbeiterinnen.
Beitrag Unfallkasse Hessen: rd. 107.000 €
Haftpflicht-Versicherung: rd. 58.000 €
Eigenschaden-Versicherung: rd. 14.000 €
Vermögensschadenhaftpflicht:rd. 3.500 €
Die Personalkosten der Sachbearbeitung von Versicherungen in der Fachabteilung 1.4 wurde nach Eintritt in die Rente gestrichen. Die Sachbearbeitung wurde durch das vorhandene Personal der Fachabteilung 1.3 übernommen. Somit wurden keine Personalkosten von 1.4 nach 1.3 umgeschichtet.
Sind die Einsparungen bei EDV-Kosten und Telefongebühren in Höhe von 20.000 € Folge eines zu hohen Ansatzes 2016, eines veränderten Vertrags mit einem Telekommunikationsanbieter oder Folge von Investitionen, die sich so amortisieren?
Die Einsparungen im Bereich der EDV-Kosten und Telefongebühren zwischen Ansatz 2016 und 2017 ergeben sich aus einer Vielzahl von Aspekten:
• Abschluss neuer Mobilfunkverträge durch neuen Behörden-Rahmenvertrag
• Änderung der Wartungskosten im Bereich der Festnetztelefonie
• Schlechte Kalkulierbarkeit beim Aufwand im Bereich der Wartungskosten für das Finanzwesen. Nicht alle zu lösenden Probleme sind über die Wartungskosten abgedeckt.
• Anpassung der Ansätze an tatsächliches Ist ‚2015‘
Vorbemerkung: Die in der Fragestellung aufgeführten Beträge beziehen sich nicht ausschließlich auf die Leistungen der KBR, sondern beinhalten auch Pflegeleistungen von externen Firmen. Diese sind in der Rubrik ‚Interne Leistungsverrechnung‘ zusammengefasst.
Erläuterung:
Allgemeine Preissteigerung
Die Pflegearbeiten werden zum Großteil von den Kommunalen Betrieben erbracht. Im o. g. Zeitraum kam es zu allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst.
Pflege von Rasengräbern, vorzeitig abgeräumten Gräbern und Grabgemeinschaftsanlagen
Seit Jahren verstärkt sich der Trend, Grabstätten vorzeitig zu räumen oder seit ca. 2 Jahren in sog. Rasengräber umzuwandeln. Die Pflege der neu erworbenen, der als Rasengräber weitergeführten und vorzeitig geräumten Gräber erfordert einen höheren Personalaufwand. Die seit 2012 angebotenen alternativen Bestattungsformen wie z. B. Urnengemeinschaftsanlagen und Baumgräber, deren Akzeptanz sich in den Einnahmen durch den Verkauf von Nutzungsrechten zeigt, verursachen durch ihre erforderliche Pflege und Unterhaltung einen finanziellen Mehraufwand.
Grundsätzliche Bemerkung
Die Budgetausstattung für die Unterhaltung der Friedhöfe ist seit Jahren nicht ausreichend. Diese inkludiert nicht nur die Grünflächenpflege, sondern auch Verkehrssicherungspflichten und die Instandhaltung bzw. Sanierung der Infrastruktur (z. B. Unterhaltung von Wasserbecken, Bekämpfung von Ratten und Eichenprozessionsspinner sowie Baumpflegemaßnahmen). Eine weitere Verschlechterung der Pflege sowie Vernachlässigung der aufgezählten Maßnahmen ist aus Gründen der Pietät abzulehnen.
Gemäß Schutzschirmvertrag wurde hier eine Konsolidierungsmaßnahme (49.000 €) geplant. Kompensation sollte durch ehrenamtliche Aufgabenwahrnehmung erfolgen. Sollte die Maßnahme nicht greifen, muss unterjährig für einen Ausgleich gesorgt werden.
Für das Haushaltsjahr 2016 wurden zusätzlich, zu der schon eingesparten Stelle, jeweils eine halbe Stelle in der Finanzverwaltung und eine halbe Stelle in der Finanzbuchhaltung in der Planung reduziert. Diese Konsolidierungsmaßnahmen konnten in der vorgesehenen Form nicht umgesetzt werden, wurden aber über den Gesamthaushalt kompensiert. Diese 48.000 € waren bereits im Haushaltsansatz 2016 abgezogen und wurden in 2017 wieder eingestellt.
Die entsprechenden Haushaltsansätze sind bereits im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt. Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur: 30.000 €
Landesförderung: 10.500 €
Nach einer Aktualisierung der Förderrichtlinien hat der Magistrat am 29.03.2016 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung beschlossen (VO/0092/16). Es ergeben sich folgende neue Ansätze:
Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur: 60.000 €
Landesförderung: 37.500 €
Im Ergebnis konnte die Investitionssumme von 30.000 € auf 60.000 € verdoppelt werden, der Eigentanteil der Stadt Rödermark musste dabei nur um 3.000 € erhöht werden.
Zum 08. September 2014 wurde der Stadtbusverkehr auf einen reinen öffentlichen Linienverkehr für den Bedarf der Schüler reduziert. Entsprechend dessen hat sich der Grundanspruch der KVG gemäß Vertrag vom August 2014 reduziert. Ferner sind uns im Jahr 2015 von der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach Zuschüsse beschieden worden, die in dieser Höhe nicht zu erwarten waren. Vorgenannte Umstände führten dazu, dass insgesamt nur 34.491 € für den Stadtbus zu zahlen waren.
Die Linie OF-95 ist eine regionale Busverbindung, die von Rödermark-Urberach über Dietzenbach nach Neu-Isenburg fährt, welche auch von Schülern für den Schulweg benutzt wird. Die Schüler können selbst entscheiden, welche Linienverbindung sie nutzen möchten. Deshalb ist die Höhe der Kosten des Schulbusverkehrs der Linie OF-95 nicht abbildbar.
Aufgrund der durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen im Fachbereich 3 sind die Personalkostenschlüssel neu zugeordnet und aktualisiert worden.
Bei Produkt 03.2.04 Gefahrgutüberwachung wurden die Personalkostenanteile eines Mitarbeiters von 25% auf 50% erhöht. Entsprechend geringer sind die Kosten bei dem Produkt 03.2.03 Vollzugsdienst, so dass insgesamt keine Mehrkosten entstanden sondern nur eine Verlagerung bzw. Verschiebung der Kosten entstanden ist.
Beispiele, Hinweise zu den Steigerungen der Zuweisungen an Dritte:
* Kita St. Nazarius:
Für den Haushalt 2016 waren bereits 352.551 € angemeldet, die wegen dem Doppelhaushalt 2015/2016 nicht berücksichtigt werden konnten. Im Haushaltsplan sind deshalb für 2016 nur 308.050 € veranschlagt. Es ist damit zu rechnen, dass die Kita St. Nazarius für das Jahr 2016 – nach Prüfung des Verwendungsnachweises – eine Nachzahlung bekommen wird.
* Kita St. Gallus:
Nach dem Umbau der Kita kommt erstmals der Magistratsbeschluss vom 19.9.2011 zur Ausweitung der Essensplätze zur Anwendung. Dafür sind 17 Personalstunden notwendig, die zu 100 % durch die Stadt finanziert werden. Weitere Personalstunden sind für die verlängerten Öffnungszeiten notwendig. Dies muss noch mit dem BO und der Kirchengemeinde verhandelt werden. Während der Bauphase in den letzten zwei Jahren wurde die Einrichtung nie voll belegt (z.T. nur zweigruppig), um ohne Containerlösung bei den Umbauarbeiten auskommen zu können.
U-3-Träger:
Bei den U-3-Einrichtungen der freien Träger konnten, im Rahmen der neuen Betriebserlaubnisse gemäß Kifög, die Plätze erweitert werden. So konnten z.B. beim VEF und bei der Sternenburg (Johanniter) jeweils 6 zusätzliche Plätze und bei der Rappelkiste 2 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Dies ist mit höheren Personal- und Sachkosten verbunden.
Bei den Stoppelhobsern wurde, aus rechtlichen Gründen und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs, eine betriebliche Altersvorsorge eingeführt; die Verwaltungsstunden mussten zur Sicherung des operativen Geschäfts erweitert werden.
Schulkinderbetreuung Trinkbornschule:
Das Platzangebot in der Stammschule wurde von 170 auf 190 Kinder ausgeweitet. Damit sind höhere Personal- und Sachkosten verbunden (Planansatz Zuschussbedarf 2017: 327.527 €)
Geschwisterkinderzuschuss:
Der Planansatz für den Geschwisterkinderzuschuss wurde an die Realität angepasst. Obwohl im Jahr 2015 nur ein Planansatz von 53.800 € vorgesehen war, sind bereits Kosten in Höhe von 116.960 € entstanden.
Der Betreuungsschlüssel für U3-Kinder liegt bei 5:1. Pro 12er-Gruppe sind also 2,4 Betreuer Pflicht. Bei 49 h Wochenbetriebszeit kommt man auf 3,1 Vollzeitstellen (unter der Voraussetzung, dass alle 36 Plätze ganztags belegt sind). Der Personalaufwand von 800.000 € entspricht aber 5 Vollzeitstellen pro Gruppe. Warum wird der Betreuungsschlüssel nach KiFöG so massiv überschritten? 2017 beträgt der Zuschussbetrag für einen der 36 städtischen U3-Plätze 18.565 €, für jeden der 190 Plätze bei freien Trägern im Schnitt nur 10.142 €. Zur besseren Vergleichbarkeit der Unterschiede wäre es wichtig, die durchschnittliche Wochenbetreuungszeit in den städtischen Einrichtungen und in den Einrichtungen der freien Träger zu kennen. Sind diese Daten lieferbar?
• In der Kita Waldacker haben wir eine flexible Betrieberlaubnis, so dass auch weiterhin Kinder unter 3 Jahren betreut werden können. Aufgrund der Warteliste von dreijährigen Kindern wurde die Entscheidung getroffen zunächst nur Kita-Kinder aufzunehmen. Dies kann bedarfsgerecht jederzeit verändert werden.
Kalkulation Landeszuweisung U-3-Betreuung:
Plan 2016: 124.216,24 € (bei 39 Plätzen)
Plan 2017: 139.432,50 € (bei 36 Plätzen)
Pro U-3-Platz werden 4.130 € im Jahr, gemäß KiföG, erstattet. Bei Vollbelegung von 36 Plätzen sind dies 148.680 €; kalkuliert wurden 31 Kinder: 128.030 € (Sicherheitspuffer wegen Stichtagabrechnung, bei Integrationen können nicht alle Plätze belegt werden.) Hinzu kommen Pauschalen für die Qualität und Zuschüsse für die Integration (Variieren nach Anzahl der Kinder mit Integration)
• Die jährliche Steigerung der Elternentgelte um 3% wurde, von der Stadtverordnetenversammlung, bis einschließlich Kita-Jahr 2019/2020 festgelegt.
• Die Berechnung der notwendigen Personalstunden erfolgt gemäß KiföG:
Der Personalbedarf wird im KiföG für den U-3-Bereich, bei einer Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr, mit einem Fachkräftefaktor von 0.2 pro Kind und einem Betreuungsmittelwert von 50 Std. berechnet. Hinzukommen ein Zuschlag für Ausfallzeiten von 15 % und für die mittelbare Arbeit (Vorbereitung, Teamsitzung, Dokumentation, Vernetzung, Elternarbeit,…) ein Zuschlag von 20%. D.h. es sind 165,60 Personalstunden pro Woche notwendig, dies entspricht 4,25 Planstellen (und nicht 3,1 Planstellen).
Eine Aufstellung der durchschnittlichen Wochenbetreuungszeit in den städtischen Einrichtungen und in den Einrichtungen der freien Träger wäre sehr aufwendig und ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Vielleicht ist der Hinweis ausreichend, dass bei den freien Trägern auch Halbtags- und Zweidrittelplätze im U-3-Bereich vorgehalten werden, während bei der Stadt lediglich Ganztagsplätze zur Verfügung stehen.
Um die Kostensteigerung für die Kinderbetreuung vollumfänglich darzustellen, haben wir nicht nur den Kitabereich sondern die Kinderbetreuung insgesamt abgebildet. Insgesamt beträgt die Personalkostensteigerung für die Kinderbetreuung 1,6 Mio. € und setzt sich unter anderem zusammen aus einer pauschalen Reduzierung der Personalaufwendungen in 2016 von 515.000 €. Der Ansatz 2017 wurde nur noch um 300.000 € reduziert. Zudem fallen Mehraufwendungen für die stellvertretende Leitung in Höhe von rd. 94.500 € und Mehraufwendungen für zusätzliche Stunden von rd. 495.000 € an. Schulkindbetreuung in der Schule an den Linden war im Doppelhaushalt 2015/2016 noch nicht geplant und trägt daher zu Mehraufwendungen im Vergleich zum Jahr 2017 in
Höhe von rd. 558.000 € bei. Die Umstrukturierung des Bürgertreffs Waldacker und der damit verbundenen Waldkita erhöht den Personalbedarf um rd. 254.000 €.
Für das Essen selbst ist ein Sachaufwand von 296.000 € angesetzt (neu: bis zu 180 Essensplätze in der Schulkinderbetreuung Schule an den Linden, Erhöhung der Essensplätze in den Kitas). Die weiteren Kosten für den Sachaufwand entfallen z.B. auf Dienst- und Schutzkleidung, Reinigungsmaterial, Geräte und Ausstattung, Honoraraufwand (i.d.R. Vertretungen), Kostenerstatt. KBR, z.B. auch Mietkostenanteile (z.B. für die neue Mensa).
Zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung zum Doppelhaushalt 2017/2018 war die Konzeption für den Bürgertreff noch nicht abschließend erstellt und auch nicht im Magistrat beraten. Um handlungsfähig zu sein, wurden vorsorglich die Personalaufwendungen für die Forscherkita angemeldet. Weitere Sachaufwendungen und Erträge (Gebühreneinnahmen) wurden bisher nicht angemeldet. Dies wird über die Änderungsliste nachgeholt.
Die Steigerung resultiert u. a. aus Änderungen der persönlichen Verhältnisse, Höhergruppierungen etc. (rd. 43.000 €). Darüber hinaus ist in 2015 die Stelle eines Berufspraktikanten nicht besetzt gewesen, welche für 2017 erneut geplant wurde (rd. 15.000 €). Hinzu kommen prozentuale Verschiebungen einer Vollzeitkraft in Höhe von 15% aus der Fachabteilung Kinder in die Fachabteilung Jugend (rd. 12.000 €).
Ab 2017 soll der Pavillon der ehemaligen Helene-Lange-Schule für Arbeit mit Flüchtlingen genutzt werden. Darüber hinaus führen Anpassungen der Mieten sowie Nebenkosten der durch die Fachabteilung genutzten Räumlichkeiten zu Mehraufwendungen.
Die Personalkosten setzen sich zusammen aus einer (befristeten) Stelle für die Sozialberatung der anerkannten Asylbewerber*innen und den Personalaufwendungen für den Einsatz des städtischen Personals im FB. Aus inhaltlichen Gründen bleibt die Sozialberatung für anerkannte Asylbewerber*innen in den Sozialen Dienst der FA Senioren, Sozialer Dienst eingebunden.
Es sind nicht nur die Personalaufwendungen von Herrn Brockmann sondern auch die Personalaufwendungen eines befristet eingestellten, aus Syrien stammenden Mitarbeiters veranschlagt, der die Flüchtlinge beim Bezug der Wohnungen unterstützt.
Im Sonderbudget 9 sind nur die Erträge und Aufwendungen für die Unterbringung von Flüchtlingen veranschlagt. Darunter fallen die Beschaffung und Bereitstellung von Wohnraum und die Betreuung bei der Einrichtung und dem Bezug der Wohnungen. Alle anderen Betreuungsleistungen werden von der Fachabteilung 4.3 erbracht.
Ja die Anzahl der Klienten steigt aufgrund der Hinzunahme der Flüchtlinge.
Die Stadt hat vertraglich die Option, mit dem Vermieter über die Verlängerung des Mietvertrages zu verhandeln. Kommt ein Verlängerungsvertrag nicht zustande, so ist die Stadt auf Verlangen des Vermieters (Andienungsrecht) verpflichtet, das Mietobjekt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche vom Vermieter im Rahmen eines dann abzuschließenden notariellen Kaufvertrages zu kaufen. Ein Recht, den Ankauf zu verlangen, hat die Stadt gemäß Leasingvertrag nicht. Die Entscheidung über den Ankauf obliegt der Stadtverordnetenversammlung.
Im Haushaltsplanentwurf ist im Jahr 2017 für den Erwerb der Kulturhalle ein Haushaltsansatz von
1.430.500 € vorsehen (S. 45).
Die Beantwortung dieser Frage bezieht sich auf die Seite 215 (Kulturhalle) sowie auf die Seite 217 (Kulturelle Veranstaltungen).
Einnahmen aus Kartenverkauf:
Die Mehreinnahmen begründen sich darin, dass auf das Jahr 2015 überdurchschnittlich viele Veranstaltungen des Städtischen Kulturprogramms fielen (2014: 17 Veranstaltungen, 2015: 21 Veranstaltungen, 2016:18 Veranstaltungen), d.h. auch die Umsätze sind entsprechend höher gewesen.
Außerdem werden die überplanmäßigen Erlöse durch einen überplanmäßigen Sachaufwand für Veranstaltungen relativiert (11.327 € gegenüber dem Ansatz 2015).
Mehreinnahmen aus Kartenverkauf bzw. Minderausgaben bei Sachaufwand für Veranstaltungen sind die einzig nennenswerten Möglichkeiten, die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung (37.000 €) bei dem Produkt „kulturelle Veranstaltungen“ zu realisieren.
Benutzungsgebühren allgemein:
Im Jahr 2015 wurde die Gebührenordnung aus 2012 erstmals ohne Vereinsrabatte umgesetzt, was zu
Mehreinnahmen führte.
Im Jahr 2015 waren einige neue Mieter im Hause (z.B. Antik-Markt, LAN-Party), die den Großen Saal z.T. für mehrere Tage gemietet hatten und zu der guten Ertragslage beitrugen. Die mehrwöchige Anmietung der Kulturhalle durch das hr-Fernsehen ist nicht dauerhaft garantiert, d.h. hier kann der Ansatz nicht erhöht werden, denn eine Kompensation durch Einzelvermietungen ist nur schwer umsetzbar.
Sonstige ordentliche Erträge:
Mehreinnahmen in diesem Rahmen ergeben sich im Wesentlichen aus den beiden Positionen „Einnahmen aus Vermietung Inventar“ und „Einnahmen aus Werbung“.
Die Vermietung der im Jahr 2011 angeschafften Beschallungsanlage führt seit 2012 zu erhöhten Einnahmen aus Vermietung Inventar. Die Budgetvorgabe wurde nicht angepasst, da der Überhang die Amortisation dieser Investition anzeigen sollte.
Für das Programmheft und die Theaterzeitung konnten neue Werbekunden aquiriert werden. Da der Fortbestand dieser Print-Medien unter dem Rettungsschirm nicht sicher war, wurde der Ansatz nicht erhöht.
Im Vergleich der Jahre 2011 bis 2017 sind folgende Änderungen zu berücksichtigen:
– Klimaschutzmanager (68.600 €) – es stehen auch Erträge in Form von Zuschüssen gegenüber
– Einsatz einer Mitarbeiterin mit Zeitvertrag (45.200 €)
– Unterstützung durch 20 Stunden einer Mitarbeiterin, deren komplette Stelle im FB 5 ausgewiesen ist (32.400 €)
– Einsatz eines Studenten – Duales Studium (16.700 €)
Abzüglich der genannten Änderungen reduzieren sich die 81.000 € auf rd. 64.000 €. Somit steigen im Vergleich der Jahre 2011 bis 2017 die durchschnittlichen Personalkosten von 58.000 € auf 64.000 €.
Im Zuge des Endausbaues des Baugebiets Rennwiesen soll im Jahre 2018 der Neubau des Radweges zwischen der Kreisradroute 9 und Rödermark-Urberach (Lückenschluss) mit Kosten von 173.500 € umgesetzt werden. Der Radweg soll westlich der Villa Kunterbunt verlaufen. Hierfür sind 2018 Zuwendungen in Höhe von 69.400 € veranschlagt (40%). Weitere 100.000 € können über ein Anspardarlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds finanziert werden, das 2015 bewilligt wurde und nach Ablauf der 4-jährigen Ansparzeit 2019 zugeteilt wird.
Wichtig ist primär die Schaffung einer nachhaltig stabilen Personalstruktur in der Fachabteilung. Wie
an anderer Stelle aufgeführt, sind externe Auftragsvergaben für die Erstellung eines theoretischen Planwerks nicht förderlich oder sogar kontraproduktiv. Zusätzliche Mittel für externe Vergaben müssen daher derzeit nicht bereitgestellt werden. Gleichwohl wäre eine Erhöhung des Haushaltsansatzes der Stadtplanung zum Zwecke gezielter Auftragsvergaben bezüglich spezieller Fragestellungen durchaus sachgerecht.
Im Bereich der Stadtplanung wurde unterstellt, dass eine derzeit durch Zeitvertrag befristete Stelle nicht wieder besetzt wird. Ob dies, gerade auch vor dem Hintergrund aktueller politischer Beschlüsse, so durchgeführt werden kann, wird derzeit überprüft. Sollte eine Korrektur erforderlich werden kann diese spätestens mit dem Haushalt 2019 vorgenommen werden.
Erschließungsbeiträge fallen regelmäßig bei der Erschließung neuer Baugebiete an. Dies findet nicht in jedem Jahr in gleichem Maße statt. Das Produkt sollte dennoch vorhanden sein und im Haushaltsplan grundsätzlich als städtische Leistung ausgewiesen werden. In Jahren, in denen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, würden sich ansonsten die hier veranschlagten Personalaufwendungen verringern und bei anderen Produkten erhöhen. In Jahren, in denen Erschließungsbeiträge erhoben werden, würde sich dies wieder umkehren. Die Folge wären jährlich schwankende Personal- und Sachaufwendungen bei den Produkten. Um dies zu vermeiden, werden die Kosten in Form einer „Mischkalkulation“ dauerhaft mitgeführt. Die gleiche Problematik besteht bei Produkt „03.1.03 – Wahlen“. Dieses Produkt wird ebenfalls dauerhaft im Haushaltsplan ausgewiesen, obwohl nicht in jedem Jahr in gleichem Umfang Wahlen durchgeführt werden.
Der Ansatz für Abschreibungen im Bereich Tiefbau reduziert sich durch den Wegfall der Abschreibung des Brückenbauwerks Rodaustraße, das jährlich rund 270.000 € Aufwand verursacht hat. Weitere weggefallende Abschreibungen in jeweils geringerer Höhe und neue Abschreibungsansätze für die im Haushalt geplanten Investitionen heben sich annähernd auf.
Zur Finanzierung der Altlastsanierung Lengertenweg wurde im Jahr 2012 eine Rückstellung in Höhe von 200.000 € gebildet (siehe Punkt 2.6 auf Seite 55 „‚Übersicht Rücklagen und Rückstellungen‘). Diese Mittel sind nach aktuellem Kenntnisstand für die im Jahr 2017 geplante Sanierung ausreichend.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung war noch nicht abschließend geklärt, wer die Funktion der externen Frauenbeauftragten wahrnimmt. Eine Mittelverschiebung zum Produkt ‚Frauenbeauftragte Extern‘ erfolgt ggf. über die Änderungsliste.
Siehe hierzu auch Antwort auf Frage 1.
Die Abweichungen zwischen Plan und Ist 2015 resultieren im Wesentlichen aus geringeren Beihilfen für Versorgungsempfänger sowie geringeren Beiträgen für die Versorgungskasse. Hinzu kommen die bereits unter Frage 1 aufgeführten reduzierten Rückstellungen.