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Bürgermeisterkandidat der FDP mit Fakten zu Rödermark

– Zur Bürgermeisterwahl in Rödermark –
Die wahre Bilanz der Amtszeit von Bürgermeister Roland Kern sieht so aus:
• 45 Millionen Euro neue Schulden (v.a. als Überziehungskredite) und keine schlüssige Idee, wie diese getilgt werden
sollen.
• Ein Viertel der Mitarbeiter (Erzieherinnen und Erzieher der Kitas) der Stadt Rödermark befinden sich in einem arbeitsrechtlichen Streit mit der Stadt.
• Die Straßen sind in einem miserablen Zustand, der Investitionsstau beträgt allein hier 15 Millionen Euro.
• Es gibt keine neuen Baugrundstücke, ansiedlungswilliges Gewerbe findet keine freien Flächen.
• Notwendige Investitionen werden immer wieder verschoben.
• Massive Steuererhöhungen (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer etc..) in den letzten Jahren.
• Und nun eine Kandidatur für 25 Monate, was weitere 25 Monate Wahlkampf und damit weiter Stillstand bedeutet.
Das geht besser! Bei dieser Wahl geht es um die Zukunft Rödermarks. Aufbruch statt Stillstand! Frischer Wind für unsere Stadt!
Deshalb am 5. Februar Tobias Kruger wählen.
Tobias Kruger
MUT für VISIONEN

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Pressemeldung zur Kandidatur von Roland Kern:

Kandidatur von Roland Kern:
Politikverdrossenheit fördern und den Bürger für dumm verkaufen

Die Bürgermeisterwahl in Rödermark trägt mittlerweile fast kabarettistische Züge. Nach dem Rückzug zweier Kandidaten treiben AL/Die Grünen mit der erneuten Kandidatur von Bürgermeister Kern – nicht für die volle Amtszeit, sondern nur für 2 Jahre und einen Monat – dies an die Spitze. Zur Erinnerung: Roland Kern hat in den letzten Monaten und Jahren wiederholt öffentlich erklärt, dass er sich auf seinen Ruhestand mit seiner Frau Angelika freue und eine erneute Kandidatur ausschließe.

In einem Anschreiben an alle Bürger erklärt Roland Kern die Gründe für seinen Wortbruch. Der Amtsinhaber behauptet u.a., Rödermark wäre mit ihm auf einem guten Weg, die Stadtfinanzen wären saniert, Gewerbe und Baugebiete vorhanden oder beschlossen usw. Für die FDP Rödermark steht Roland Kern dagegen für eine Epoche, in der die Stadt 55 Millionen € neue Schulden angehäuft hat (4,5 Millionen € pro Amtsjahr! Die nächste Generation wird’s ihm danken.), in der sich ein enormen Investitionsstau von rund 20 Millionen € aufgetürmt hat, in der die von seinem Vorgänger auf den Weg gebrachten Baugebiete erschlossen und bebaut wurden, aber keinerlei Vorsorge für weiteres Wachstum getroffen wurde.

Begründet wird die Kandidatur für 25 Monate auch mit dem Wählerwillen: Wenn nicht Kern, sondern ein anderer gewählt würde, wäre die Stabilität und Kontinuität der Stadt gefährdet. Erst nach 25 Monaten und noch einer Bürgermeisterwahl (damit die Grünen als der Wahlverlierer der Kommunalwahl weiter an der Macht bleiben können), wäre der Bürgerwillen gewahrt.
„Der Kern dieser Aussage ist doch“, so FDP-Pressesprecher Hans Gensert, „dass AL/Die Grünen alle anderen Parteien für unfähig halten, für Stabilität und Kontinuität in Rödermark zu sorgen. Nach dem Motto: Nur wir Grünen können das. Aus Sicht der FDP Rödermark verwechselt der Bürgermeister hier Stabilität und Kontinuität mit Stillstand! Zur Erinnerung: mehr als drei Viertel der Bürger haben diese ‚unfähigen’ Parteien gewählt.“

Für die FDP sind diese Machenschaften nicht akzeptabel. Ein Bürgermeister wird für 6 Jahre gewählt, es grenzt für uns an Wahlbetrug, nur für eine Amtszeit von 25 Monaten zu kandidieren. Eine erneute Bürgermeisterwahl in nur 2 Jahren fördert genau die Politikverdrossenheit, die Roland Kern bei seiner Haushaltseinbringung so stark kritisierte.
Die FDP will kein ‚Weiter so’, wir wollen einen Neuanfang! Einen Kandidaten für 25 Monate lehnen wir entschieden ab. „Wir brauchen in Rödermark frischen Wind, einen Macher und keinen Bedenkenträger, einen Visionär, der Rödermark voranbringt, und keinen Verwalter des Ist-Zustandes!“, so der stellv. FDP-Vorsitzende Dr. Rüdiger Werner. „Sollte unser Kandidat Tobias Kruger nicht das Vertrauen der Bürger gewinnen können, verkörpern Samuel Dieckmann und vor allem Carsten Helfmann diese Attribute weit besser als Roland Kern oder auch Schattenbürgermeister Jörg Rotter, der in seinen 3 ½ Jahren Amtszeit als Erster Stadtrat auch eher für den Stillstand denn für den Fortschritt steht.“

 
Die Pressemeldung als .PDF

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Fragen der FDP zum Doppelhaushalt 2017/2018 einschl. der Antworten.

Zum geplanten Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Rödermark hat die FDP 50 Fragen an die Verwaltung gestellt.
Hier die Fragen mit den entsprechenden Antworten.
Erklärung: Seite 20 (gelb). Der gedruckte Haushalt hat gelbe und weiße Seiten.
 
Hier die Fragen/Antworten zum Ausdrucken als .PDF
 

Warum ist der Ansatz 2015 mehr als doppelt so hoch wie Ist 2014 und Ergebnis 2015 dann über 300.000 € niedriger als der Ansatz? Warum ist im Plan 2016 wiederum ein Anstieg um 20 % eingeplant gewesen und warum ist der Ansatz der Jahre 2017 ff niedriger als 2016? Warum werden auf der Seite 37 wieder andere Beträge genannt?

Die Rückstellung für die Versorgungskasse lässt die Stadt Rödermark von der Versorgungskasse Darmstadt berechnen. Die Berechnung legt die auch nach Handelsgesetzbuch allgemeingültige Heubecksche Sterbetafel zugrunde und geht von einem zum Stichtag der Berechnung vorhandenen Personalbestand aus. Dabei müssen sowohl aktive Beamte als auch Ruhestandsbeamte Berücksichtigung finden. Sofern aktive Beamte oder Ruhestandsbeamte versterben, ergeben sich erhebliche Verschiebungen bei den rückzustellenden Beträgen, da, wenn zum Beispiel ein 70 jähriger Pensionär verstirbt, der rückzustellende Betrag für einen Zeitraum von 35 Jahren zu reduzieren ist.
Für die Planung 2016 wurden die Ansätze 2015 zugrunde gelegt (wegen in 2014 erstelltem Doppelhaushalt) und mit 3 % gesteigert (mit Ausnahme der Beihilfen für Versorgungsempfänger, diese wurden nicht gesteigert).
Für die Planung 2017 wurden die aktuellen Gegebenheiten zugrunde gelegt. Insbesondere der Ansatz für die Beihilfen der Versorgungsempfänger wurde reduziert. Die Werte auf Seite 20 sind dem Jahresabschluss 2015 entnommen (2014 und 2015), die Werte auf Seite 37 bilden die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ab (2016-2021). Bis zur Erstellung einer neuen Rückstellungsberechnung wird der errechnete Betrag aus 2018 fortgeschrieben.


 
20 (gelb) Thema: Generell. Warum differieren die Zahlen der Spalte „Ergebnis 2015“ und den Zahlen der gleichen Spalte auf Seite (Finanzhaushalt)

Die Darstellung auf Seite 20 bezieht sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses. Hier werden Erträge und Aufwendungen inklusive der zahlungsunwirksamen Erträge (wie z. B. Abschreibungen, Sonderposten) dargestellt. Der Finanzhaushalt auf Seite 5 bildet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen ab (reiner Mittelzu- bzw Mittelabfluss ohne Abschreibung, Sonderposten etc.).


 
Seite 23 (gelb) Thema: Erträge. Warum sanken die privatrechtlichen Leistungsentgelte von 528.000 € (2015) auf rund 420.000 € in den Folgejahren

In 2015 konnten durch eine einmalige Erhöhung der eingeschlagenen Holzmenge Mehrerträge beim Holzverkauf erzielt werden. Zu den weiteren Erträgen (Einnahmen aus Kartenverkauf Kulturhalle) wird auf die Beantwortung zu Frage Nr. 41 verwiesen.


 
Seite 23 (gelb) Thema: Erträge. Die Einhaltung des Schuldenabbaupfades 2017 gelingt nur durch eine enorme Erhöhung der Einnahmen (=ordentliche Erträge) um 15% oder 7.4 Millionen €. Diese Ertragszunahme wird nicht hinreichend erklärt. Daher die nachfolgenden Nachfragen: Welche Position sorgt für den Einnahmesprung von 500.000 € bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten?

Die Steigerung bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten in Höhe von 0,47 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der erstmaligen Veranschlagung der Gebühreneinnahmen der Schule an den Linden (0,4 Mio. €) im Haushaltsjahr 2017. Weitere Ertragssteigerungen ergeben sich aus Platzveränderungen sowie der jährlichen 3%igen Gebührenanhebung bei den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen (0,06 Mio. €).


 
Seite 23 (gelb) Thema: Erträge. Kostenersatzleistungen und Erstattungen steigen um170% auf 2,64 Millionen € an. Was verbirgt sich dahinter? Handelt es sich die Mittel, die 2016 noch unter „Andere Steuern“ als Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz eingeplant waren und nun hierher verschoben wurden? Sind diese Erträge langfristig gesichert?

Unter dieser Position führen die Kostenerstattungen des Kreises für die Unterbringung von Flüchtlingen (1,6 Mio. veranschlagt im Sonderbudget 9) zu einer Erhöhung der Erträge.


 
Seite 23 (gelb) Thema: Erträge. Den in absoluten Zahlen größten Sprung machen die Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen, die sich von 5,86 Millionen € nahezu verdoppeln. Knapp 2 Millionen mehr gibt es an Schlüsselzuweisungen vom Land, doch wo kommen die anderen 3 Millionen Mehreinnahmen her?

Bei der Schlüsselzuweisung wird von einem Mehrertrag in Höhe von 4,5 Mio € ausgegangen. Dieser Betrag ist deshalb so hoch, weil zur Haushaltsplanung 2015/2016 der neue Finanzausgleich noch nicht abschließend geregelt war und die Mehrerträge gegen die Mehraufwendungen auf Kto. 555950 „Änderung FAG“ saldiert wurden. Weitere Mehrerträge resultieren u. a. aus Zuschüssen des Landes zur Kinderbetreuung sowie Zuweisungen nach dem Hess. Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (0,2 Mio €).


 
Seite 23 (gelb) Thema: Erträge. Die sonstigen ordentlichen Erträge erhöhen sich 2017 einmalig um rund 1,3 Millionen. Handelt es sich hierbei um die Auflösung von Rückstellungen für unbestimmte Aufgaben nach dem FAG (Seite 55 (gelb), Zeile 2.7)? Was war der Grund für diese Rückstellungen und warum können diese nun aufgelöst werden?

Ja, die angesprochenen Erträge entstehen durch die Auflösung der gem. § 39 Abs. 1 Nr. 7 gebildeten Rückstellung. Gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 7 GemHVO sind Rückstellungen für unbestimmte Aufwendungen in künftigen Haushaltsjahren nach dem FAG zu bilden u.a. aufgrund von ungewöhnlich hohen Steuereinnahmen des Haushaltsjahres, die in die Berechnung der Umlagegrundlagen einbezogen werden. Im Jahr 2015 betrugen die Erträge aus Gewerbesteuer 10,2 Mio. Euro. Da im Haushaltsjahr 2016 aufgrund der bisher veranlagten Werte von einer ähnlichen Ertragslage ausgegangen wird und es sich hierbei nicht um „ungewöhnlich hohe“ Steuereinnahmen handelt, wurde die Rückstellung gemäß § 39 Abs. 3 GemHVO mit dem Haushaltsjahr 2017 aufgelöst, da der Rückstellungsgrund nicht mehr gegeben ist.


 
Seite 26 (gelb) Aufwendungen. Warum steigt der Ansatz für Zinsen und Finanzaufwendungen 2016-2018 im Vergleich zum Ist im Jahr 2015 um 300.000 €

Die Erhöhung um rd. 300 T€ betrifft die Kontokorrentzinsen, die derzeit äußerst niedrig sind (Ist 2015: rd. 55 T€, IST 04.11.16: 45 T€). Zur Sicherung der Liquidität der Stadtkasse und für die Finanzierung der Defizite aus den Vorjahren wurden, ausgehend von leicht steigenden Zinsen, vorsorglich Kontokorrentzinsen in Höhe von 350 T€ für 2017 und 300 T€ für 2018 veranschlagt, was einem Zinssatz von weniger als 1% entspricht.


 
Seite 28 (gelb) Thema: Personalaufwendungen. 5. Spiegelstrich: Die pauschale Reduzierung der Personalaufwendungen im Kita-Bereich von 300.000 € entspricht etwa 6 vollen Stellen. Für 2016 ging man von über 10 unbesetzten vollen Stellenequivalenten aus. Wie realistisch ist der Ansatz für 2017? Hat sich der Stellenmarkt für ErzieherInnen etwas normalisiert? Wie viele volle Stellenequivalente sind aktuell unbesetzt?

Eine genaue Prognose für das Jahr 2017 kann nicht getroffen werden, der Ansatz erscheint jedoch realistisch. Das Rekrutieren von Erzieherinnen und Erziehern verläuft sehr schleppend, da ein zusätzlicher Bedarf in nahezu allen Städten besteht. Aktuell sind 5,33 Stellen unbesetzt.


 
Seite 28 (gelb) Thema: Personalaufwendungen. 6. Spiegelstrich: Die städtische Hortbetreuung an der Schule an den Linden war 2016 nicht im Haushalt vorgesehen. Jetzt wird 2017 von Mehraufwendungen allein im Personalbereich von 560.000 € gesprochen. Auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im September 2016 zu diesem Thema antwortete der FB4 auf die Frage nach den Personalkosten für das Jahr 2016 mit 351.140 €. Woher kommt die Diskrepanz von über 200.000 €. Die in der Antwort detailliert aufgeführte Stundenzahl spricht auch für einen Betrag zwischen 350.000 und 400.000 €.

Die Personalaufwendungen für die Hortbetreuung wurden auf Grundlage des aktuellen Bedarfs hochgerechnet. Aufgrund der Anmeldung der Fachabteilung sind wegen steigender Kinderzahlen (2016 120, 2017 170 Kinder) für die Folgejahre zusätzliche Betreuungsstunden nötig, welche ebenso wie die zusätzliche stellvertretene Leitung zu Mehraufwendungen gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 führen.


 
Seite 28 (gelb) Thema: Personalaufwendungen. 8. Spiegelstrich: Die Villa Kunterbunt wurde im Februar 2016 eröffnet. Vorgesehen waren 2 U3-Gruppen. Das war bei der Erstellung des Doppelhaushaltes 2015/2016 im Frühjahr 2015 bereits absehbar. Wir gehen also davon aus, dass das Personal für diese beiden Gruppen im Haushaltsplan 2016 eingestellt war. Aufgrund zuwenig Personals konnte vorerst nur eine Gruppe eröffnet werden. Dies war bei Erstellung des Doppelhaushalts sicher noch nicht absehbar. D.h. Bei Eröffnung der 2. Gruppe wäre das ein Grund, die Reduzierung der Personalaufwendungen zu verringern, aber kein Grund, 130.000 € Mehrausgaben zu veranschlagen.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung wurde für die Villa Kunterbunt ein zusätzlicher Betreuungsbedarf angemeldet. Dieser war zu diesem Zeitpunkt für die U3-Betreuung geplant. Die insgesamt benötigten Personalstunden für die Villa Kunterbunt belaufen sich auf 707,15 Wochenstunden, davon sind 382,56 Stunden für die U3-Betreuung vorgesehen. Fälschlicherweise sind 51,36 Wochenstunden bei der U3-Betreuung zugeordnet, die dem Produkt Kindergarten zuzuordnen sind. Eine Korrektur erfolgt über die Änderungsliste. Personalbedarfsrechnung für die U3-Betreuung: 24 Kinder * Fachkraftfaktor von 0,2 * Betreuungswert von 50 = 240 Wochenstunden. Hinzu kommen 15% für Ausfallzeiten (36 Wochenstunden) und nach Addition (276 Wochenstunden) weitere 20 Stunden Verfügungszeit (55,2 Wochenstunden). In der Summe ergibt sich ein Bedarf nach KiFöG für die Betreuung der 24 Kinder in Höhe von 331,2 Wochenstunden (entspricht 8,5 Vollzeitäquivalenten). Hinzu kommt der Stundenanteil der Leiterin, die zu 35% ihrer Arbeitszeit für die Leitung der U3-Betreuung freigestellt ist, sowie die teilweise Freistellung der stellvertretenen Leitung (2,45 Stunden).


 
Seite 28 (gelb) Thema: Personalaufwendungen. 9. Spiegelstrich: Die Umstrukturierungen des Bürgertreffs Waldacker sind zu erläutern. Wie können dabei 5 zusätzliche Personalstellen anfallen? Wie hoch waren die dem Bürgertreff Waldacker zugeordneten Personalmittel bisher (Ansatz 2016)? Welche Aufgaben hatte das bisherige Personal? Welche Aufgaben sollen hinzukommen?

Die Personalaufwendungen im Bürgertreff Waldacker setzen sich wie folgt zusammen:
• 30 Wochenstunden, EG S 11, Quartiersstelle
• 4,5 Verwaltungstunden (wie im SchillerHaus) (veranschlagter Personalaufwand 55.500 €, bisherige Personalaufwand 61.500 €)
Zuzüglich:
• Forscherkita Wald (20 Kinder)
2,5 Planstellen
10 Leitungsstunden
Hauswirtschaftsstunden
Am 18. und 19.1.2016 hat der FB 4 (FBL, Abteilungsleitungen, Leitung Kita Waldacker) im Rahmen einer Klausurtagung ein Konzept zu den Perspektiven im Quartier Waldacker erarbeitet (Bürgertreff Waldacker, Kita-Plätze und Kinderwaldstadt). Die Ergebnisse wurden vom Magistrat am 23.5.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt das Konzept, wie vorgeschlagen, weiter zu entwickeln.
Eckpunkte des Konzeptes:
• Aktuell fehlende Kita-Plätze im Stadtteil (eine Erweiterung der Kita-Waldacker ist aufgrund der Geländegröße nicht möglich; eine Erweiterung von Essensplätzen ist aufgrund der Küchen- und Lagerkapazitäten nicht möglich. Kostengünstige Lösung wäre eine Waldkita (Forscherkita Wald). Dafür ist notwendig: Schlecht-Wetter-Raum und Essensversorgung.
• Perspektive Kinderwaldstadt (hat für die Kita Waldacker, wegen dem kleinen Außengelände,eine große Bedeutung: Wöchentliche Waldtage finden dort regelhaft statt.) Die Forscherkita Wald kann das Gelände wieder neu beleben und sicherstellen, dass es für Kinder erhalten bleibt.
• Perspektive Bürgertreff Waldacker: Übergang vom FB 5 an den FB 4 zum 1.1.2017 (als offener Stadtteiltreff analog dem SchillerHaus)
Die Ideen wurden bei der Bürgerversammlung im Bürgertreff Waldacker am 28.6.2016 präsentiert und fanden auch dort eine Zustimmung.
Die Rahmenbedingungen für die Forscherkita Wald sind in Prüfung.
Mit allen Nutzergruppen des Bürgertreff wurde Kontakt aufgenommen und der Bedarf und die Wünsche abgefragt. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Ab dem 1.12.2016 soll die Quartiersstelle besetzt werden. Eine geeignete Bewerberin wurde gefunden. Die bisherigen Ergebnisse und die nächsten Schritte werden im Rahmen eines weiteren Klausurtages im Januar besprochen. Danach ist ein Bericht an den Magistrat geplant; eine Präsentation im FSIK soll ebenfalls vorgesehen werden.


 
Seite 29 (gelb) Thema: Einzahlungen Finanzhaushalt. 2017 und 2018 sind jeweils Veräußerungen von Sachvermögen in Höhe von 595.000 € vorgesehen. Was soll veräußert werden?

Die veranschlagten Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen in Höhe von 595.000 € setzen sich wie folgt zusammen:
290.000 € Verkauf von Grabnutzungsrechten
125.000 € Veräußerung von Grundstücken (Buchwerte + Erträge)
180.000 € Rate aus Grundstücksverkauf VO/0015/16 (Stundung bis 2021)


 
Seite 33 (gelb) Thema: Kredite. In der unteren Tabelle wird von einer planmäßigen Tilgung von Krediten in Höhe von jeweils über 1 Millionen € gesprochen. Auf Seite 38 gibt es ebenfalls eine Position Tilgung von Krediten in etwa im halben Umfang. Wir bitten um Erklärung der Diskrepanz bzw. der Unterschiede der beiden Tabellen.

Auf Seite 33 ist im Rahmen der Übersicht zur Gesamtverschuldung die Tilgung der Darlehen des städtischen Haushalts und der Kommunalen Betriebe dargestellt. Auf Seite 38 geht es nur um die Tilgung von Darlehen der Stadt (ohne Eigenbetrieb).

 

Seite 39 (gelb) Thema: Investitionen. Warum sind die Investitionserlöse aus dem Verkauf von Grabnutzungsrechten aus dem Jahr 2015 in den Folgejahren nicht zu halten?

Sterbefälle und Grabverkäufe sind nur bedingt planbar. Anhand der Vorjahreswerte und der vermutbaren Entwicklungen in den Folgejahren auf der Grundlage von Einwohnerzahl, Altersverteilung und der vom statistischen Bundesamt ermittelten Sterbewahrscheinlichkeit können daher nur Prognosen abgegeben werden. Nicht bei jeder Beisetzung erfolgt auch ein Graberwerb oder eine Verlängerung bereits vorhandener Grabnutzungsrechte. Das derzeitige Verhältnis von Sargbestattungen zu Urnenbeisetzungen liegt bei 1:2. Ein Urnengrab wird bei Neuerwerb für 20 Jahre
angekauft; ein Grab für Sargbestattungen für 30 Jahre. Die Laufzeit und die Größe eines Grabes sind für die Kalkulation der zu erhebenden Gebühren relevant. Somit sind nicht nur die Anzahl der Grabverkäufe, sondern auch die verkauften Grabarten für die Einnahmesituation von Relevanz.
Die für die Jahre 2017/2018 festgelegten Planwerte sind daher als Sockelbeträge zu verstehen, die gegebenenfalls durch höhere Fallzahlen und das Angebot und die Annahme zusätzlicher Leistungen (Grabpflege bei Rasengräbern) im Jahresergebnis mit Mehreinnahmen zu Buche schlagen. Wichtig ist zu erwähnen, dass den zusätzlichen Einnahmen aufgrund des Angebots von alternativen Bestattungsangeboten (Urnengemeinschaftsanlagen, Baumgräber, Rasengräber, vorzeitig geräumte Gräber) Ausgaben gegenüberstehen. Diese sind unter Punkt 26 erläutert. Deren Pflege und
Unterhaltung sind über die Kosten der Grünpflege abzurechnen.


 
Seite 45 (gelb) Thema: Investitionen. Der Ansatz der Investitionskostenzuschüsse an Vereine wurde im Vergleich zum Ist 2015 radikal gekürzt. Mit welcher Begründung?

Die Mittelbereitstellung erfolgt seit vielen Jahren in Form eines jährlichen Sockelbetrages in Höhe von 20.000 € für unterjährige Zuschussanträge der Vereine. Der Investitionskostenzuschuss für das Gemeindezentrum der Kath. Kirchengemeinde St. Gallus wurde gemäß Magistratsbeschluss (VO/0325/12) gestreckt und erhöhte diesen Sockelbetrag in den Jahren 2013 bis 2016 um jährlich 20.000 €. Da der Abschlag für das Jahr 2014 erst im Folgejahr abgerufen wurde (Haushaltsrest), führte dies zu einem deutlich höheren Jahresergebnis in 2015. Die Restsumme des Zuschusses für das Gemeindezentrum wird im Jahr 2017 gewährt und erhöht dort den Sockelbetrag um 2.000 €.


 
Seite 46 (gelb) Thema: Investitionen. Der Bau welches Radweges für 173.500€ ist 2018 geplant?

Es wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen.


 
Seite 52 (gelb) Thema: Investitionen. Wir bitten um Aufklärung des haushalterischen Niederschlags von Flächenentwicklungen mithilfe der Hessischen Landgesellschaft (HLG). An welcher Stelle ist die Stadt beteiligt? Käufer von Fremdgrundstücken ist die HLG? Erhält die HLG auch die Verkaufserlöse für die Grundstücke nach Zuteilung? Ca. die Hälfte der Flächen des neuen Baugebiets an der Rodau war vorher im städtischen Eigentum. Die Vermarktung der Grundstücke beginnt im Frühjahr 2017. Bei der Vielzahl der Voranfragen ist es zu erwarten, dass alle Grundstücke im Zeitraum der Haushaltsplanung veräußert werden können. Wo findet sich dieses Projekt in welcher Form im Haushalt?

Das Projekt ist so geplant, dass es sich haushaltsneutral auswirkt. Als Gegenleistung für die eingebrachten städtischen Flächen wird das Gelände für die zukünftige KITA (3.200 m²) unentgeltlich an die Stadt übertragen und die komplette Erschließung (sowohl Straße als auch Kanal) sowie der nötige naturschutzfachliche Ausgleich übernommen. Einnahmen und Ausgaben der HLG werden von dieser fortlaufend verbucht und in Zwischenabrechnungen bereitgestellt. Sollte sich nach Ende der Maßnahme ein Überschuss ergeben, kann die Stadt diesen für in Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung stehende Ausgaben sowohl investiver als auch nicht-investiver Art verwenden. Der Rahmen für die Beurteilung des „Zusammenhangs“ ist dabei relativ weit gefasst. Da von der HLG Sicherheiten eingestellt sind, ist eher mit einem Überschuss zu rechnen. Bei einem Minus müsste die Stadt das Defizit ausgleichen. Hiervon wird jedoch nicht ausgegangen, zumal mit einer schnellen Vermarktung und damit verbundenen geringen Zinslast zu rechnen ist. Eine Einstellung eines Ansatzes in den Haushaltsplan braucht nicht zu erfolgen.


 
Seite 56 (gelb) Thema: Fraktionsmittel. Überall im Haushalt finden sich krumme Beträge centgenau wiedergegeben, was in der Praxis dem Blick in die Kristallkugel gleichkommt. Hier an dieser Stelle, wo man genaue Beträge angeben könnte, weil es sich um unveränderliche Pauschalen handelt, wird unsinnig gerundet. Unverständlich. 1300 € Sockelbetrag + 4 x 80 € pro Fraktionsmitglied macht für FWR und FDP jeweils 1620 €, für die SPD 1780 €, für die AL 2200 € und für die CDU 2500 €. Warum werden nicht diese Werte verwendet?

Für Fraktionsmittel werden in 2017 und 2018 insgesamt 9.564 € zur Verfügung stehen. Der tatsächliche Bedarf wird bei 9.382,06 € liegen. Der höhere Ansatz begründet sich durch die freiwillige Reduzierung der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten von 45 auf 39. Da die Fraktionsmittel nicht gegenseitig deckungsfähig sind, wurde (bereits in der Vergangenheit) der zur Verfügung stehende Ansatz nicht reduziert. Hierdurch würde im Fall einer Erhöhung der Zahl der Stadtverordneten auf eine höhere oder die gesetzliche Zahl ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Der höhere Ansatz wurde entsprechend der Fraktionsstärke mit gerundeten Beträgen verteilt.


 
Seite 60 (gelb) Thema:Stellenplan. Bezugnehmend auf Frage 9: Der Erste Stadtrat teilte Anfang im Mai mit, dass über 10 Stellen im KiTa-Bereich unbesetzt sind. Auch für 2017 wird mit 6 volle Stellenequivalenten gerechnet. Unter diesen Umständen verwundert es, dass laut Stellenplan die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen der Zahl der Stellen im Stellenplan entspricht. Wurden hierzu die vorhandenen Erzieherinnenstellen der Betreuung an der Schule an den Linden auf unbesetzte Stellen im Kita-Bereich gesetzt?

Die tatsächliche Besetzung bezieht sich auf den 30.06. eines Jahres und ist somit nur eine Momentaufnahme. Die Angabe über besetzte Stellen bezieht sich auch auf Personen in einer kostenneutralen Freistellung (z. B. Elternzeit). Ferner ist auch Personal jenseits des Stellenplans (Schule an den Linden) berücksichtigt.


 
Seite 80-82 (gelb) Thema: Produktübersicht. Warum wurde in der Produktübersicht das Ergebnis 2014 aufgeführt und nicht das bereits vorliegende, testierte Ergebnis 2015, dass im Hauptteil immer als Referenz genannt wird?

In der Ergebnisspalte der Übersicht wird im Entwurf des Haushaltsplans versehentlich das Jahr 2014 abgebildet. Für die Endausfertigung des Plans wird die Übersicht entprechend korrigiert. Die aktualisierte Version wird der Beantwortung des Fragenkatalogs angehängt.


 
Seite 4 /weiß) Thema: Investitionsüberschüsse. Aus dem Verkauf des Grundstücks Odenwaldstraße 40 entstand ein Buchgewinn von 700.000-800.000 €. Sind diese Erträge in den 6,144 Mill. € enthalten oder sind sie erst 2016 angefallen? Kann es sein, dass dadurch 2016 ein neuer Finanzmittelüberschuss aus Investitionstätigkeiten anfallen wird, der in den Folgejahren entsprechend 'aufgebraucht' werden kann?

Der Ertrag aus dem Verkauf des Grundstücks Odenwaldstr. 40 in Höhe von 859.980,59 € ist am 07.09.2016 eingegangen. Er fließt in das Ergebnis 2016 ein. Aus heutiger Sicht kann für das Jahr 2016 mit einem Investitionsüberschuss in Höhe von rund 2,5 Mio. € gerechnet werden, der für Investitionen in den Folgejahren zur Verfügung steht.


 
Seite 26 (weiß) Thema: Kennzahlen. Die Zahl der Mitarbeiterinnen soll konstant auf dem Wert von 2016 und damit geringer als 2015 sein, obwohl der Stellenplan durch den Kita-Bereich deutlich ausgeweitet wird? Geht man davon aus, nur Erzieher einzustellen?

Wird angepasst von 324 auf 338 Mitarbeiterinnen.


 
Seite 32/35 (weiß) Thema: Produkt 1.3. Welche Versicherungen verursachen Kosten in Höhe von rund 180.000 € im Jahr? Sehe ich das richtig, dass nicht nur die Sachkosten, sondern auch die dazugehörige ganze Personalstelle von 1.4 nach 1.3 gewechselt ist?

Beitrag Unfallkasse Hessen: rd. 107.000 €
Haftpflicht-Versicherung: rd. 58.000 €
Eigenschaden-Versicherung: rd. 14.000 €
Vermögensschadenhaftpflicht:rd. 3.500 €
Die Personalkosten der Sachbearbeitung von Versicherungen in der Fachabteilung 1.4 wurde nach Eintritt in die Rente gestrichen. Die Sachbearbeitung wurde durch das vorhandene Personal der Fachabteilung 1.3 übernommen. Somit wurden keine Personalkosten von 1.4 nach 1.3 umgeschichtet.


 
Seite 47 (weiß) Thema: TuI.
Sind die Einsparungen bei EDV-Kosten und Telefongebühren in Höhe von 20.000 € Folge eines zu hohen Ansatzes 2016, eines veränderten Vertrags mit einem Telekommunikationsanbieter oder Folge von Investitionen, die sich so amortisieren?

Die Einsparungen im Bereich der EDV-Kosten und Telefongebühren zwischen Ansatz 2016 und 2017 ergeben sich aus einer Vielzahl von Aspekten:
• Abschluss neuer Mobilfunkverträge durch neuen Behörden-Rahmenvertrag
• Änderung der Wartungskosten im Bereich der Festnetztelefonie
• Schlechte Kalkulierbarkeit beim Aufwand im Bereich der Wartungskosten für das Finanzwesen. Nicht alle zu lösenden Probleme sind über die Wartungskosten abgedeckt.
• Anpassung der Ansätze an tatsächliches Ist ‚2015‘


 
Seite 59 (weiß) Thema: Produkt 1.5.1. Bereits 2010 betrugen die Kosten der Grünpflege der Friedhöfe durch die KBR 243.000 €, was von uns stark kritisiert wurde. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung unter dem Rettungsschirm sollten diese Kosten leicht gesenkt werden. Mittlerweile werden jedoch Kosten von rund 290.000 € angesetzt und sollen weiter um 2,8% jährlich steigen. Warum wurden die Kosten nicht gesenkt (etwas größere Pflegeintervalle) oder zumindest konstant gehalten?

Vorbemerkung: Die in der Fragestellung aufgeführten Beträge beziehen sich nicht ausschließlich auf die Leistungen der KBR, sondern beinhalten auch Pflegeleistungen von externen Firmen. Diese sind in der Rubrik ‚Interne Leistungsverrechnung‘ zusammengefasst.
Erläuterung:
Allgemeine Preissteigerung
Die Pflegearbeiten werden zum Großteil von den Kommunalen Betrieben erbracht. Im o. g. Zeitraum kam es zu allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst.
Pflege von Rasengräbern, vorzeitig abgeräumten Gräbern und Grabgemeinschaftsanlagen
Seit Jahren verstärkt sich der Trend, Grabstätten vorzeitig zu räumen oder seit ca. 2 Jahren in sog. Rasengräber umzuwandeln. Die Pflege der neu erworbenen, der als Rasengräber weitergeführten und vorzeitig geräumten Gräber erfordert einen höheren Personalaufwand. Die seit 2012 angebotenen alternativen Bestattungsformen wie z. B. Urnengemeinschaftsanlagen und Baumgräber, deren Akzeptanz sich in den Einnahmen durch den Verkauf von Nutzungsrechten zeigt, verursachen durch ihre erforderliche Pflege und Unterhaltung einen finanziellen Mehraufwand.
Grundsätzliche Bemerkung
Die Budgetausstattung für die Unterhaltung der Friedhöfe ist seit Jahren nicht ausreichend. Diese inkludiert nicht nur die Grünflächenpflege, sondern auch Verkehrssicherungspflichten und die Instandhaltung bzw. Sanierung der Infrastruktur (z. B. Unterhaltung von Wasserbecken, Bekämpfung von Ratten und Eichenprozessionsspinner sowie Baumpflegemaßnahmen). Eine weitere Verschlechterung der Pflege sowie Vernachlässigung der aufgezählten Maßnahmen ist aus Gründen der Pietät abzulehnen.


 
Seite 69 (weiß) Feuerwehr. Wie kommt die Einsparung bei den Personalkosten der Feuerwehr von 2017 zu 2018 zu Stande?

Gemäß Schutzschirmvertrag wurde hier eine Konsolidierungsmaßnahme (49.000 €) geplant. Kompensation sollte durch ehrenamtliche Aufgabenwahrnehmung erfolgen. Sollte die Maßnahme nicht greifen, muss unterjährig für einen Ausgleich gesorgt werden.


 
Seite 74/75 (weiß) Thema: Finanzen. Obwohl auf Seite 74 berichtet wird, dass eine seit 2014 unbesetzte Stelle nicht wiederbesetzt werden soll, was sich auch im Stellenplan niederschlägt, steigt der Ansatz der Personalkosten um 70.000 € an. Allein durch Tarifsteigerung und Höhergruppierung lässt sich das nicht erklären.

Für das Haushaltsjahr 2016 wurden zusätzlich, zu der schon eingesparten Stelle, jeweils eine halbe Stelle in der Finanzverwaltung und eine halbe Stelle in der Finanzbuchhaltung in der Planung reduziert. Diese Konsolidierungsmaßnahmen konnten in der vorgesehenen Form nicht umgesetzt werden, wurden aber über den Gesamthaushalt kompensiert. Diese 48.000 € waren bereits im Haushaltsansatz 2016 abgezogen und wurden in 2017 wieder eingestellt.


Seite 137 /weiß) Thema: Verkehr. Vor kurzem erhielt die Stadt einen Förderbescheid zum Errichten moderner Fahrradabstellanlagen in mittlerer fünfstelliger Höhe. Im Haushaltsentwurf haben wir davon nichts gefunden. Müsste das nicht hier aufgeführt werden?

Die entsprechenden Haushaltsansätze sind bereits im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt. Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur: 30.000 €
Landesförderung: 10.500 €
Nach einer Aktualisierung der Förderrichtlinien hat der Magistrat am 29.03.2016 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung beschlossen (VO/0092/16). Es ergeben sich folgende neue Ansätze:
Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur: 60.000 €
Landesförderung: 37.500 €
Im Ergebnis konnte die Investitionssumme von 30.000 € auf 60.000 € verdoppelt werden, der Eigentanteil der Stadt Rödermark musste dabei nur um 3.000 € erhöht werden.


 
Seite 141 (weiß) Thema: ÖPNV. Wir bitten darum, noch einmal kurz zu erläutern, warum im Jahr 2015 nur 44.000 € für Sach- und Dienstleistungen verausgabt wurden. 2015 hatten wir doch auch einen Stadtbus mit Schülerverkehr zu finanzieren. Wie hoch ist der Anteil des Schulbusverkehrs der Linie OF95 (Reste des ehem. Stadtbusses) am Sach- und Dienstleistungskostenansatz für 2017?

Zum 08. September 2014 wurde der Stadtbusverkehr auf einen reinen öffentlichen Linienverkehr für den Bedarf der Schüler reduziert. Entsprechend dessen hat sich der Grundanspruch der KVG gemäß Vertrag vom August 2014 reduziert. Ferner sind uns im Jahr 2015 von der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach Zuschüsse beschieden worden, die in dieser Höhe nicht zu erwarten waren. Vorgenannte Umstände führten dazu, dass insgesamt nur 34.491 € für den Stadtbus zu zahlen waren.
Die Linie OF-95 ist eine regionale Busverbindung, die von Rödermark-Urberach über Dietzenbach nach Neu-Isenburg fährt, welche auch von Schülern für den Schulweg benutzt wird. Die Schüler können selbst entscheiden, welche Linienverbindung sie nutzen möchten. Deshalb ist die Höhe der Kosten des Schulbusverkehrs der Linie OF-95 nicht abbildbar.


 
Seite 145 (weiß) Thema: Gefahrgutüberwachung. Bei der Gefahrgutüberwachung gab es einen deutlichen Sprung bei den Kosten, obwohl die Kennzahlen gleich geblieben sind. Wie begründet sich dies?

Aufgrund der durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen im Fachbereich 3 sind die Personalkostenschlüssel neu zugeordnet und aktualisiert worden.
Bei Produkt 03.2.04 Gefahrgutüberwachung wurden die Personalkostenanteile eines Mitarbeiters von 25% auf 50% erhöht. Entsprechend geringer sind die Kosten bei dem Produkt 03.2.03 Vollzugsdienst, so dass insgesamt keine Mehrkosten entstanden sondern nur eine Verlagerung bzw. Verschiebung der Kosten entstanden ist.


 
Seite 161 (weiß) Kinderbetreuung. Die Zuschüsse/Zuweisungen der Stadt an 3. steigen zwischen 2016 ud 2017 um 700.000 € an. Gründe für diesen enormen Zuwachs von über 27 % lassen sich nicht im vollen Umfang erkennen. Klar ist, dass durch die Höhergruppierung der ErzieherInnen die Personalkosten der Einrichtungen freier Träger steigen. Bei gleichbleibender Platzzahl macht diese Steigerung aber keine 360.000 € oder 20 % aus. Auch die Zuschüsse an die konfessionellen Kindergärten steigen um 167.000 € oder 31 %. Warum? Warum muss für die Sicherung fester Betreuungszeiten an den Grundschulen (Betreuung Trinkbornschule) 100.000 € mehr verausgabt werden? Hat sich die Zahl der Geschwister spontan fast verdreifacht oder warum steigen die Zuschüsse für die Geschwisterkinderregelung um 80.000 € oder 245 % an?

Beispiele, Hinweise zu den Steigerungen der Zuweisungen an Dritte:
* Kita St. Nazarius:
Für den Haushalt 2016 waren bereits 352.551 € angemeldet, die wegen dem Doppelhaushalt 2015/2016 nicht berücksichtigt werden konnten. Im Haushaltsplan sind deshalb für 2016 nur 308.050 € veranschlagt. Es ist damit zu rechnen, dass die Kita St. Nazarius für das Jahr 2016 – nach Prüfung des Verwendungsnachweises – eine Nachzahlung bekommen wird.
* Kita St. Gallus:
Nach dem Umbau der Kita kommt erstmals der Magistratsbeschluss vom 19.9.2011 zur Ausweitung der Essensplätze zur Anwendung. Dafür sind 17 Personalstunden notwendig, die zu 100 % durch die Stadt finanziert werden. Weitere Personalstunden sind für die verlängerten Öffnungszeiten notwendig. Dies muss noch mit dem BO und der Kirchengemeinde verhandelt werden. Während der Bauphase in den letzten zwei Jahren wurde die Einrichtung nie voll belegt (z.T. nur zweigruppig), um ohne Containerlösung bei den Umbauarbeiten auskommen zu können.
U-3-Träger:
Bei den U-3-Einrichtungen der freien Träger konnten, im Rahmen der neuen Betriebserlaubnisse gemäß Kifög, die Plätze erweitert werden. So konnten z.B. beim VEF und bei der Sternenburg (Johanniter) jeweils 6 zusätzliche Plätze und bei der Rappelkiste 2 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Dies ist mit höheren Personal- und Sachkosten verbunden.
Bei den Stoppelhobsern wurde, aus rechtlichen Gründen und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs, eine betriebliche Altersvorsorge eingeführt; die Verwaltungsstunden mussten zur Sicherung des operativen Geschäfts erweitert werden.
Schulkinderbetreuung Trinkbornschule:
Das Platzangebot in der Stammschule wurde von 170 auf 190 Kinder ausgeweitet. Damit sind höhere Personal- und Sachkosten verbunden (Planansatz Zuschussbedarf 2017: 327.527 €)
Geschwisterkinderzuschuss:
Der Planansatz für den Geschwisterkinderzuschuss wurde an die Realität angepasst. Obwohl im Jahr 2015 nur ein Planansatz von 53.800 € vorgesehen war, sind bereits Kosten in Höhe von 116.960 € entstanden.


 
Seite 163 (weiß) Thema: Krabbelgruppen. Aus den Kennzahlen kann geschlossen werden, dass in Waldacker keine U3-Kinder mehr betreut werden. Die Kosten für die städtischen Krabbelgruppen sind absurd hoch. 2018 kostet jeder der 36 städtischen U3-Plätze 26.150 € im Jahr. Der Elternbeitrag liegt bei maximal 3.580 € (13.7%). Welche Kostenersatzleistungen und -erstattungen werden von 2016 auf 2017 wegfallen?

Der Betreuungsschlüssel für U3-Kinder liegt bei 5:1. Pro 12er-Gruppe sind also 2,4 Betreuer Pflicht. Bei 49 h Wochenbetriebszeit kommt man auf 3,1 Vollzeitstellen (unter der Voraussetzung, dass alle 36 Plätze ganztags belegt sind). Der Personalaufwand von 800.000 € entspricht aber 5 Vollzeitstellen pro Gruppe. Warum wird der Betreuungsschlüssel nach KiFöG so massiv überschritten? 2017 beträgt der Zuschussbetrag für einen der 36 städtischen U3-Plätze 18.565 €, für jeden der 190 Plätze bei freien Trägern im Schnitt nur 10.142 €. Zur besseren Vergleichbarkeit der Unterschiede wäre es wichtig, die durchschnittliche Wochenbetreuungszeit in den städtischen Einrichtungen und in den Einrichtungen der freien Träger zu kennen. Sind diese Daten lieferbar?
• In der Kita Waldacker haben wir eine flexible Betrieberlaubnis, so dass auch weiterhin Kinder unter 3 Jahren betreut werden können. Aufgrund der Warteliste von dreijährigen Kindern wurde die Entscheidung getroffen zunächst nur Kita-Kinder aufzunehmen. Dies kann bedarfsgerecht jederzeit verändert werden.
Kalkulation Landeszuweisung U-3-Betreuung:
Plan 2016: 124.216,24 € (bei 39 Plätzen)
Plan 2017: 139.432,50 € (bei 36 Plätzen)
Pro U-3-Platz werden 4.130 € im Jahr, gemäß KiföG, erstattet. Bei Vollbelegung von 36 Plätzen sind dies 148.680 €; kalkuliert wurden 31 Kinder: 128.030 € (Sicherheitspuffer wegen Stichtagabrechnung, bei Integrationen können nicht alle Plätze belegt werden.) Hinzu kommen Pauschalen für die Qualität und Zuschüsse für die Integration (Variieren nach Anzahl der Kinder mit Integration)
• Die jährliche Steigerung der Elternentgelte um 3% wurde, von der Stadtverordnetenversammlung, bis einschließlich Kita-Jahr 2019/2020 festgelegt.
• Die Berechnung der notwendigen Personalstunden erfolgt gemäß KiföG:
Der Personalbedarf wird im KiföG für den U-3-Bereich, bei einer Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr, mit einem Fachkräftefaktor von 0.2 pro Kind und einem Betreuungsmittelwert von 50 Std. berechnet. Hinzukommen ein Zuschlag für Ausfallzeiten von 15 % und für die mittelbare Arbeit (Vorbereitung, Teamsitzung, Dokumentation, Vernetzung, Elternarbeit,…) ein Zuschlag von 20%. D.h. es sind 165,60 Personalstunden pro Woche notwendig, dies entspricht 4,25 Planstellen (und nicht 3,1 Planstellen).
Eine Aufstellung der durchschnittlichen Wochenbetreuungszeit in den städtischen Einrichtungen und in den Einrichtungen der freien Träger wäre sehr aufwendig und ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Vielleicht ist der Hinweis ausreichend, dass bei den freien Trägern auch Halbtags- und Zweidrittelplätze im U-3-Bereich vorgehalten werden, während bei der Stadt lediglich Ganztagsplätze zur Verfügung stehen.


 
Seite 165 (weiß) Thema: Kindergarten. Die Ansätze für die Personalkosten im Kita-Bereich steigen von 2016 auf 2017 um 865.000 €. Wir bitten um eine grobe Aufschlüsselung dieser Kostensteigerung (Tarifsteigerung, Höhergruppierung in S8a, Neubewertungen von Stellen, Einführung stellv. Leitungen, Ausbau bestehender Plätze in Ganztagsplätze, Neueinstellungen aufgrund neuer Plätze, z.B. Forscherkita Waldacker).

Um die Kostensteigerung für die Kinderbetreuung vollumfänglich darzustellen, haben wir nicht nur den Kitabereich sondern die Kinderbetreuung insgesamt abgebildet. Insgesamt beträgt die Personalkostensteigerung für die Kinderbetreuung 1,6 Mio. € und setzt sich unter anderem zusammen aus einer pauschalen Reduzierung der Personalaufwendungen in 2016 von 515.000 €. Der Ansatz 2017 wurde nur noch um 300.000 € reduziert. Zudem fallen Mehraufwendungen für die stellvertretende Leitung in Höhe von rd. 94.500 € und Mehraufwendungen für zusätzliche Stunden von rd. 495.000 € an. Schulkindbetreuung in der Schule an den Linden war im Doppelhaushalt 2015/2016 noch nicht geplant und trägt daher zu Mehraufwendungen im Vergleich zum Jahr 2017 in
Höhe von rd. 558.000 € bei. Die Umstrukturierung des Bürgertreffs Waldacker und der damit verbundenen Waldkita erhöht den Personalbedarf um rd. 254.000 €.


 
Seite 169 Thema: Mittagsverpflegung. Die geplante Zahl der Mittagessen steigt von 2016 auf 2017 um 27 %, der Sachaufwand im gleichen Zeitraum um 84 %. Was sind die Gründe?

Für das Essen selbst ist ein Sachaufwand von 296.000 € angesetzt (neu: bis zu 180 Essensplätze in der Schulkinderbetreuung Schule an den Linden, Erhöhung der Essensplätze in den Kitas). Die weiteren Kosten für den Sachaufwand entfallen z.B. auf Dienst- und Schutzkleidung, Reinigungsmaterial, Geräte und Ausstattung, Honoraraufwand (i.d.R. Vertretungen), Kostenerstatt. KBR, z.B. auch Mietkostenanteile (z.B. für die neue Mensa).


 
Seite 173 (weiß) Thema: Familienservice Römkids. Der Aufwand für dieses Produkt hat sich mehr als verdoppelt. Sichtbar verändert hat sich im Leistungsumfang nur das Hinzukommen des Bürgertreffs Waldacker. Wie kann ein Stadtteiltreff 300.000 € kosten im Jahr verursachen? Wir bitten um Erläuterung. Dies insbesondere inZusammenhang mit Seite 225. Die Minderausgaben in diesem Produkt, das bisher den Bürgertreff Waldacker beinhaltete, betragen gerade einmal 50.000 €.

Zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung zum Doppelhaushalt 2017/2018 war die Konzeption für den Bürgertreff noch nicht abschließend erstellt und auch nicht im Magistrat beraten. Um handlungsfähig zu sein, wurden vorsorglich die Personalaufwendungen für die Forscherkita angemeldet. Weitere Sachaufwendungen und Erträge (Gebühreneinnahmen) wurden bisher nicht angemeldet. Dies wird über die Änderungsliste nachgeholt.


 
Seite 178 (weiß) Thema: Jugend. Auch im Bereich Jugend steigt der Ansatz der Personalkosten von 2015 zu 2017 um 70.000 € (+17,4 %), ohne dass es im Stellenplan Änderungen gibt. Wie kommt das zustande?

Die Steigerung resultiert u. a. aus Änderungen der persönlichen Verhältnisse, Höhergruppierungen etc. (rd. 43.000 €). Darüber hinaus ist in 2015 die Stelle eines Berufspraktikanten nicht besetzt gewesen, welche für 2017 erneut geplant wurde (rd. 15.000 €). Hinzu kommen prozentuale Verschiebungen einer Vollzeitkraft in Höhe von 15% aus der Fachabteilung Kinder in die Fachabteilung Jugend (rd. 12.000 €).


 
Seite 193 (weiß) Thema: Senioren/Sozialer Dienst. Welche Gebäude sorgten für eine Verdopplung der Mietkosten in dieser Fachabteilung?

Ab 2017 soll der Pavillon der ehemaligen Helene-Lange-Schule für Arbeit mit Flüchtlingen genutzt werden. Darüber hinaus führen Anpassungen der Mieten sowie Nebenkosten der durch die Fachabteilung genutzten Räumlichkeiten zu Mehraufwendungen.


 
Seite 194 (weiß) Thema: Flüchtlinge. Im Bereich Senioren/Sozialer Dienst ist die Betreuung von Flüchtlingen angesiedelt. U.a. die dafür geschaffene Stelle wäre eine Erklärung für die Personalkostensteigerung um 85.000 €. Allerdings komme ich dann nicht ganz klar mit dem neuen Sonderbudget 9. Auf Seite 286 steht, dass hier die Personalaufwendungen sowie der Sachaufwand des eingesetzten städtischen Personals veranschlagt wurde. Bei 126.000 € Personalkosten ist hier nicht nur Herr Brockmann als Wohnungsvermittler etatisiert. Wie ist die Abtrennung der Kosten rund um die Flüchtlingsbetreuung zwischen der Fachabteilung 4.3 und dem Sonderbudget 9? Gehe ich recht in der Annahme, dass der Sprung in der Klientenzahl auf der Hinzunahme der Flüchtlinge basiert?

Die Personalkosten setzen sich zusammen aus einer (befristeten) Stelle für die Sozialberatung der anerkannten Asylbewerber*innen und den Personalaufwendungen für den Einsatz des städtischen Personals im FB. Aus inhaltlichen Gründen bleibt die Sozialberatung für anerkannte Asylbewerber*innen in den Sozialen Dienst der FA Senioren, Sozialer Dienst eingebunden.
Es sind nicht nur die Personalaufwendungen von Herrn Brockmann sondern auch die Personalaufwendungen eines befristet eingestellten, aus Syrien stammenden Mitarbeiters veranschlagt, der die Flüchtlinge beim Bezug der Wohnungen unterstützt.
Im Sonderbudget 9 sind nur die Erträge und Aufwendungen für die Unterbringung von Flüchtlingen veranschlagt. Darunter fallen die Beschaffung und Bereitstellung von Wohnraum und die Betreuung bei der Einrichtung und dem Bezug der Wohnungen. Alle anderen Betreuungsleistungen werden von der Fachabteilung 4.3 erbracht.
Ja die Anzahl der Klienten steigt aufgrund der Hinzunahme der Flüchtlinge.


 
Seite 206 (weiß) Kulturhalle. Ist es vertraglich festgelegt, dass die Stadt die Kulturhalle erwirbt oder besitzt die Stadt nur ein Vorkaufsrecht zu einem fixen Preis? Bedarf es zum Erwerb noch einen Stavo-Beschluss? (Bitte nur als Frage zum Verfahren verstehen. Der Erwerb durch die Stadt wird von uns nicht in Frage gestellt)

Die Stadt hat vertraglich die Option, mit dem Vermieter über die Verlängerung des Mietvertrages zu verhandeln. Kommt ein Verlängerungsvertrag nicht zustande, so ist die Stadt auf Verlangen des Vermieters (Andienungsrecht) verpflichtet, das Mietobjekt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche vom Vermieter im Rahmen eines dann abzuschließenden notariellen Kaufvertrages zu kaufen. Ein Recht, den Ankauf zu verlangen, hat die Stadt gemäß Leasingvertrag nicht. Die Entscheidung über den Ankauf obliegt der Stadtverordnetenversammlung.
Im Haushaltsplanentwurf ist im Jahr 2017 für den Erwerb der Kulturhalle ein Haushaltsansatz von
1.430.500 € vorsehen (S. 45).


 
Seite 215 (weiß) Kulturhalle. Gab es im Jahr 2015 überplanmäßige Erlöse oder warum glaubt man, in den Folgejahren weniger Erträge zu erzielen als 2015?

Die Beantwortung dieser Frage bezieht sich auf die Seite 215 (Kulturhalle) sowie auf die Seite 217 (Kulturelle Veranstaltungen).
Einnahmen aus Kartenverkauf:
Die Mehreinnahmen begründen sich darin, dass auf das Jahr 2015 überdurchschnittlich viele Veranstaltungen des Städtischen Kulturprogramms fielen (2014: 17 Veranstaltungen, 2015: 21 Veranstaltungen, 2016:18 Veranstaltungen), d.h. auch die Umsätze sind entsprechend höher gewesen.
Außerdem werden die überplanmäßigen Erlöse durch einen überplanmäßigen Sachaufwand für Veranstaltungen relativiert (11.327 € gegenüber dem Ansatz 2015).
Mehreinnahmen aus Kartenverkauf bzw. Minderausgaben bei Sachaufwand für Veranstaltungen sind die einzig nennenswerten Möglichkeiten, die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung (37.000 €) bei dem Produkt „kulturelle Veranstaltungen“ zu realisieren.
Benutzungsgebühren allgemein:
Im Jahr 2015 wurde die Gebührenordnung aus 2012 erstmals ohne Vereinsrabatte umgesetzt, was zu
Mehreinnahmen führte.
Im Jahr 2015 waren einige neue Mieter im Hause (z.B. Antik-Markt, LAN-Party), die den Großen Saal z.T. für mehrere Tage gemietet hatten und zu der guten Ertragslage beitrugen. Die mehrwöchige Anmietung der Kulturhalle durch das hr-Fernsehen ist nicht dauerhaft garantiert, d.h. hier kann der Ansatz nicht erhöht werden, denn eine Kompensation durch Einzelvermietungen ist nur schwer umsetzbar.
Sonstige ordentliche Erträge:
Mehreinnahmen in diesem Rahmen ergeben sich im Wesentlichen aus den beiden Positionen „Einnahmen aus Vermietung Inventar“ und „Einnahmen aus Werbung“.
Die Vermietung der im Jahr 2011 angeschafften Beschallungsanlage führt seit 2012 zu erhöhten Einnahmen aus Vermietung Inventar. Die Budgetvorgabe wurde nicht angepasst, da der Überhang die Amortisation dieser Investition anzeigen sollte.
Für das Programmheft und die Theaterzeitung konnten neue Werbekunden aquiriert werden. Da der Fortbestand dieser Print-Medien unter dem Rettungsschirm nicht sicher war, wurde der Ansatz nicht erhöht.


 
Seite 235 (weiß) Bauverwaltung. Die Personalkosten der Bauverwaltung sind auffällig. Teilt man in den Fachbereichen die Personalkosten durch die Zahl der Stellen im Stellenplan, erhält man überall eine Summe zwischen 50.000 und 60.000 €. Nur in der Bauverwaltung kostet eine Stelle im Stellenplan 81.000 €. Wie kann das sein? Zum Vergleich: die Kosten für eine volle Stelle laut Stellenplan sind in den FB 1-5 von 2011 bis 2017 von 50.000 € auf 56.000 € gestiegen, in der Bauverwaltung aber von 58.000 € auf 81.000 €.

Im Vergleich der Jahre 2011 bis 2017 sind folgende Änderungen zu berücksichtigen:
– Klimaschutzmanager (68.600 €) – es stehen auch Erträge in Form von Zuschüssen gegenüber
– Einsatz einer Mitarbeiterin mit Zeitvertrag (45.200 €)
– Unterstützung durch 20 Stunden einer Mitarbeiterin, deren komplette Stelle im FB 5 ausgewiesen ist (32.400 €)
– Einsatz eines Studenten – Duales Studium (16.700 €)
Abzüglich der genannten Änderungen reduzieren sich die 81.000 € auf rd. 64.000 €. Somit steigen im Vergleich der Jahre 2011 bis 2017 die durchschnittlichen Personalkosten von 58.000 € auf 64.000 €.


 
Seite 241 weiß) Investitionen Bauverwaltung. 2018 soll ein Lückenschluss der Kreisradroute in Urberach erfolgen. Für diese Investition ist bereits 2017 ein Zuschuss von 40 % eingeplant. Weiterhin existiert hierfür ein Anspardarlehen in Höhe von 100.000 € aus dem Hessischen Investitionsfond 2015. Dieser Neubau ist bisher an uns vorbeigegangen. Wo soll der Neubau stattfinden? Wo verläuft dieser Radweg?

Im Zuge des Endausbaues des Baugebiets Rennwiesen soll im Jahre 2018 der Neubau des Radweges zwischen der Kreisradroute 9 und Rödermark-Urberach (Lückenschluss) mit Kosten von 173.500 € umgesetzt werden. Der Radweg soll westlich der Villa Kunterbunt verlaufen. Hierfür sind 2018 Zuwendungen in Höhe von 69.400 € veranschlagt (40%). Weitere 100.000 € können über ein Anspardarlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds finanziert werden, das 2015 bewilligt wurde und nach Ablauf der 4-jährigen Ansparzeit 2019 zugeteilt wird.


 
Seite 244 (weiß) Stadtplanung. Zurzeit bearbeitet die Stadt den Prüfantrag zum Rödermarkplan und soll dessen Kosten ermitteln. Die Realisierung des Rödermarkplans wird nach Ansicht der FDP nicht aus den laufenden Haushaltsmitteln zu realisieren sein. Hierfür müssten zusätzliche Gelder eingestellt werden. Da beim Rödermarkplan Dringlichkeit gegeben ist und bei einem Beschluss nicht 2 Jahre gewartet werden kann, bis mit der Realisierung begonnen wird, stellt sich die Frage, ob möglicherweise schon vor der Haushaltsdiskussion erste Kostenschätzungen vorliegen, so dass entsprechende Gelder auf Wunsch der Fraktionen in den Haushalt eingestellt werden könnten.

Wichtig ist primär die Schaffung einer nachhaltig stabilen Personalstruktur in der Fachabteilung. Wie
an anderer Stelle aufgeführt, sind externe Auftragsvergaben für die Erstellung eines theoretischen Planwerks nicht förderlich oder sogar kontraproduktiv. Zusätzliche Mittel für externe Vergaben müssen daher derzeit nicht bereitgestellt werden. Gleichwohl wäre eine Erhöhung des Haushaltsansatzes der Stadtplanung zum Zwecke gezielter Auftragsvergaben bezüglich spezieller Fragestellungen durchaus sachgerecht.


 
Seite 244 (weiß) Thema: Stadtplanung. Gerade im Bereich Stadtplanung wurde in der Vergangenheit vom Fachbereich oft erwähnt, das die personellen Ressourcen äußerst knapp sind. Wie passt es dann ins Bild, dass genau in dieser Fachabteilung von 2018 auf 2019 augenscheinlich eine Personalstelle wegfällt?

Im Bereich der Stadtplanung wurde unterstellt, dass eine derzeit durch Zeitvertrag befristete Stelle nicht wieder besetzt wird. Ob dies, gerade auch vor dem Hintergrund aktueller politischer Beschlüsse, so durchgeführt werden kann, wird derzeit überprüft. Sollte eine Korrektur erforderlich werden kann diese spätestens mit dem Haushalt 2019 vorgenommen werden.


 
Seite 252/253 (weiß) Erhebung von Beiträgen. Wir bitten um Erklärung des Produkts Erhebung von Beiträgen. Der Personalaufwand wird im Haushaltsansatz deutlich herabgesetzt. Bei einer Hauptkennzahl (Anzahl von Bescheiden) von Null fragt man sich zwangsläufig, für was man hier überhaupt noch Personal- und Sachmittel benötigt und ob man nicht zukünftig auf dieses Produkt verzichten kann.

Erschließungsbeiträge fallen regelmäßig bei der Erschließung neuer Baugebiete an. Dies findet nicht in jedem Jahr in gleichem Maße statt. Das Produkt sollte dennoch vorhanden sein und im Haushaltsplan grundsätzlich als städtische Leistung ausgewiesen werden. In Jahren, in denen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, würden sich ansonsten die hier veranschlagten Personalaufwendungen verringern und bei anderen Produkten erhöhen. In Jahren, in denen Erschließungsbeiträge erhoben werden, würde sich dies wieder umkehren. Die Folge wären jährlich schwankende Personal- und Sachaufwendungen bei den Produkten. Um dies zu vermeiden, werden die Kosten in Form einer „Mischkalkulation“ dauerhaft mitgeführt. Die gleiche Problematik besteht bei Produkt „03.1.03 – Wahlen“. Dieses Produkt wird ebenfalls dauerhaft im Haushaltsplan ausgewiesen, obwohl nicht in jedem Jahr in gleichem Umfang Wahlen durchgeführt werden.


 
Seite 267 (weiß) Tiefbau. Eine Abschreibung verringert sich in der Regel dann, wenn ein Objekt vollständig abgeschrieben ist, ohne dass es zu vergleichbaren Investitionen in neue Objekte gekommen ist. Die Veränderung der Abschreibungssumme von 2016 auf 2017 ist mehr als auffällig. Wie kommt es zu der Reduzierung der Abschreibungen in Höhe von 250.000 € oder 24 % bei den öffentlichen Verkehrsflächen?

Der Ansatz für Abschreibungen im Bereich Tiefbau reduziert sich durch den Wegfall der Abschreibung des Brückenbauwerks Rodaustraße, das jährlich rund 270.000 € Aufwand verursacht hat. Weitere weggefallende Abschreibungen in jeweils geringerer Höhe und neue Abschreibungsansätze für die im Haushalt geplanten Investitionen heben sich annähernd auf.


 
Seite 281 (weiß) Thema: Altlasten. Im Zeitraum des Doppelhaushaltes ist nach unseren Kenntnissen die Sanierung der Altdeponie Lengertenweg geplant. Bereits vor einigen Jahren war dies angedacht, die Kostenschätzung damals lag nach meiner Erinnerung bei 280.000 €. Im Produkt sind in den nächsten beiden Jahren keinerlei Abweichungen zu den Vorjahren erkennbar. Wie wird diese Altlastensanierung finanziert?

Zur Finanzierung der Altlastsanierung Lengertenweg wurde im Jahr 2012 eine Rückstellung in Höhe von 200.000 € gebildet (siehe Punkt 2.6 auf Seite 55 „‚Übersicht Rücklagen und Rückstellungen‘). Diese Mittel sind nach aktuellem Kenntnisstand für die im Jahr 2017 geplante Sanierung ausreichend.


 
Seite 319 (weiß) Frauenbeauftragte. Für 2017 wurden für das Produkt 10.1.03 keine Personalmittel eingestellt. Der Sachmittelaufwand wird dagegen fortgeschrieben. Wie geht das? Wie kann man ohne Personal Sachmittel ausgeben? Macht es Sinn, dieses Produkt überhaupt beizubehalten?

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung war noch nicht abschließend geklärt, wer die Funktion der externen Frauenbeauftragten wahrnimmt. Eine Mittelverschiebung zum Produkt ‚Frauenbeauftragte Extern‘ erfolgt ggf. über die Änderungsliste.


 
Seite 381 (weiß) Allgemeine Finanzmittel. Beim Vergleich der Spalten stolpert man über den Sprung in den Personalkosten vom Ist 2015 (1,05 Millionen €) und den Ansätzen der nächsten 2 Jahre (1,36 Millionen €). Die weitere Nachforschung ergab einen Ansatz im Haushaltsentwurf 2015 von 1,45 Millionen €. Wie kam es zu der großen Diskrepanz zwischen Ansatz und Ist im Jahr 2015?

Siehe hierzu auch Antwort auf Frage 1.
Die Abweichungen zwischen Plan und Ist 2015 resultieren im Wesentlichen aus geringeren Beihilfen für Versorgungsempfänger sowie geringeren Beiträgen für die Versorgungskasse. Hinzu kommen die bereits unter Frage 1 aufgeführten reduzierten Rückstellungen.

Allgemein

Etwas gutes für die Umwelt tun und dabei noch Geld sparen.

Hydraulischer Abgleich
Wie Sie die Heizung optimal einstellen

Bei einem hydraulischen Abgleich sollten stromfressende Pumpen-Oldtimer ausgewechselt werden. Denn die Heizungspumpe ist einer der größten Stromverbraucher im Haus, häufig in Betrieb. Ein Austausch hat zwei Vorteile: Der Stromverbrauch der Pumpe sinkt deutlich und eventuelle Strömungsgeräusche im Rohrnetz verschwinden, da der Druck einer geregelten Pumpe an die konkreten Erfordernisse des Netzes angepasst werden kann. Mit dem Einbau einer stromsparenden Hocheffizienzpumpe kostet der hydraulische Abgleich zwischen 950 und 1250 Euro. Dafür kommen zur jährlichen Heizkostenersparnis von durchschnittlich 110 Euro weitere 75 bis 100 Euro pro Jahr hinzu, die durch den geringeren Stromverbrauch der Pumpe gespart werden. Die Amortisationszeit der Gesamtmaßnahme beträgt nach Erfahrungen von „co2online“ fünfeinhalb Jahre. Quelle: zdf.de

Und Sie bekommen noch einen Zuschuss vom Staat.

Das neues Förderprogramm speziell für Bestandsgebäude läuft gerade an: Für die Heizungsoptimierung wie den hydraulischen Abgleich oder für eine neue Heizungspumpe gibt es einen Zuschuss. 30 Prozent der Nettokosten für Material und Arbeitskosten sind drin. Netto heißt: Die Mehrwertsteuer wird von dem zu bezuschussenden Betrag abgezogen. Beispiel: Bei Gesamtkosten von 833 Euro sind 19 Prozent Mehrwertsteuer abzuziehen. Dann werden 210 Euro von den verbleibenden 700 Euro Nettokosten übernommen. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 25.000 Euro. Quelle: zdf.de

Allgemein

Bürgermeisterwahlkampf Rödermark

So langsam nimmt er Fahrt auf, der Bürgermeisterwahlkampf in Rödermark. Vor allem die CDU mit ihrem kürzlich gekürtem Kandidaten Carsten Helfmann schießt nun aus allen Rohren. Und das in so arroganter Weise, dass ich das einfach kommentieren muss.
Bitte erwarten Sie nicht, dass die nachfolgende Meinung vollkommen objektiv und neutral ist. Natürlich bin ich im wahrsten Sinne des Wortes parteiisch. Ich bin Stadtverordneter der FDP, die FDP hat mit Tobias Kruger einen eigenen, sehr guten Kandidaten für das Bürgermeisteramt – völlig neutral kann ich nicht sein. Was meine Argumente aber nicht weniger richtig macht. Ich werde mich bemühen, so objektiv und fair wie möglich zu sein.

Weiterlesen „Bürgermeisterwahlkampf Rödermark“
Allgemein

Wegweiser für die Stadtverordnetenversammlung

Fragen, die immer wieder an unsere Stadtverordneten herangetragen werden, haben wir mit einer Erklärung aufgeführt. Sollten im Laufe der Zeit weitere Fragen auftauchen, wird die Liste der Erklärungen vervollständigt.

Vorbemerkung: Die folgenden Antworten sind mit dem Ziel der anschaulichen Allgemeinverständlichkeit gegeben. Es gibt einige juristische Sonderfälle oder Sonderkonstellationen, die jedoch als Details angesehen werden können und die Antworten vollkommen überfrachten und unverständlich machen würden. Die Antworten spiegeln 15 Jahre persönliche Erfahrung als gewählter Stadtverordneter in Rödermark wieder – also den Regelfall bzw. übliche Situationen aus dem kommunalpolitischen Alltag – und erheben keinen Anspruch darauf, die letzte juristische Weisheit oder Wahrheit darzustellen.

Was ist TO?

TO ist die Abkürzung für „Tagesordnung“. Sie enthält alle Punkte (Tagesordnungspunkt = TOP / Tagesordnungspunkte = TOPe) die in der jeweiligen Sitzung zur Behandlung und Beratung anstehen.


 
Was ist TOA?

TOA Ist die Tagesordnung „A“ – man könnte auch sagen TO „Teil 1“. Hier werden alle einvernehmlichen Tagesordnungspunkte zu Beginn der Sitzung en bloc aufgerufen und durch einmalige Abstimmung ohne Beratung/Aussprache gemeinsam abgestimmt, in aller Regel einstimmig.


 
Gibt es auch TOB?

Eine TO „B“ gibt es faktisch natürlich und der Terminus steht auch in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Dieser Begriff wird jedoch praktisch kaum/nicht verwendet, denn alle Punkte, die nicht unter TOA abgehandelt wurden/werden verbleiben automatisch auf der TO(B) und werden einzeln (ggf. thematisch verknüpft gemeinsam) aufgerufen und beraten. Formal sind alle TOPe die nicht unter TOA abgehandelt wurden auf der TOB.
Im Kreistag Offenbach heißt es offiziell „TO2“ – dies entspricht der TOA in Rödermark; Die Rödermärker TOB ist hier die TO1 und diese Punkte werden einzeln oder thematisch gruppiert aufgerufen und beraten mit Aussprache. Jede Gemeindevertretung hat da ihre eigene Bezeichnung; das Ergebnis wie abgestimmt wird, bleibt aber gleich – egal ob es nun TOA oder TO2 heißt – en bloc ohne Aussprache/Beratung.


 
Was bedeutet ohne Aussprache?

Der TOP wird zwar ohne Beratung/Aussprache abgestimmt. Es gibt aber eine bestimmte Entscheidung.

Ohne Aussprache („o.A.“) bedeutet, dass der TOP zwar ohne Beratung/Aussprache abgestimmt wird, es aber bestimmte Entscheidungen gibt (z.B. Grundstücksverkäufe, Satzungen) die aus formelrechtlichen Gründen nicht in der TOA gesammelt en bloc abgestimmt werden dürfen, sondern einzeln aufgerufen werden müssen. Der Grund ist, dass solche wichtigen Entscheidungen auch wenn sie nicht beraten werden eigenständig genannt und aufgerufen werden müssen – Transparenz. Statt diese Punkte also unter TOA zu packen, bleiben sie auf der regulären TOB, werden einzelnen aufgerufen, genannt und dann wird ohne Beratung und Aussprache direkt abgestimmt.


 
Was ist der Ältestenrat?

Der Ältestenrat (im Kreistags Offenbach heißt dieses Gremium „Präsidium“) ist ein Arbeitsgremium unter dem Vorsitz des Stadtverordnetenvorstehers, welches nichtöffentlich tagt. Es ist quasi ein Ausschuss mit Sonderstellung, denn er regelt die gemeinsamen Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung, praktisch z.B. die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung („was kann auf TOA“, „was geht o.A.“, „welche TOPe werden gemeinsam aufgerufen“, etc.). Dazu werden die Formalien der jeweiligen Sitzungen (z.B. Redezeit zu einzelnen TOPen, Abstimmungsfragen usw.) vorab besprochen, damit möglichst wenige Sitzungsunterbrechungen nötig sind. Dem Ältestenrat gehören an: Der Stadtverordnetenvorsteher, der Bürgermeister, der Erste Stadtrat, Vertreter des Magistrates, die stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher (1 je Fraktion), die Fraktionsvorsitzenden und die Vorsitzenden der 3 Fachausschüsse. Auch dient der Ältestenrat zur Konfliktbewältigung, also wenn z.B. in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung oder in einem der Ausschüsse etwas „schief“ gelaufen ist, wird das Thema nichtöffentlich im Ältestenrat nachbesprochen und in aller Regel einvernehmlich geklärt. Allgemeine Fragen technischer oder praktischer Art zum Ablauf der Gremiensitzungen gehören auch in den Ältestenrat, z.B. der Jahresterminplan usw. Der Ältestenrat kann auf Antrag jederzeit während einer laufenden Gremiensitzung einberufen werden. Dies passiert sehr selten und dient ebenfalls dazu, formale Unstimmigkeiten nicht in öffentlicher Sitzung zu besprechen bzw. auszufechten sondern im geschlossenen Rahmen, um die Würde der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung oder des Fachausschusses zu wahren. Beispiel: Wenn sich eine Fraktion durch die Sitzungsleitung der/des Vorsitzenden „ungerecht“ behandelt fühlt, ist es gute Gepflogenheit (in allen politischen Gremien), nicht in der öffentlichen Sitzung die/den Vorsitzenden zu kritisieren sondern entweder das Thema auf die nächste reguläre Sitzung des Ältestenrates setzen zu lassen oder – wenn es sich um ein dringliches Problem handelt – durch Heben beider Hände via Antrag zur Geschäftsordnung eine sofortige Sitzung des Ältestenrates zu beantragen. Einem Antrag dieser Art wird (ebenfalls guter und fairer Brauch) immer entsprochen.


 
Wer leitet die Sitzung?

Jedes kommunalpolitische Gremium hat einen gewählten Vorsitzenden. Dieser leitet die jeweilige Sitzung und hat für den Fall seiner Abwesenheit einen oder mehrere gewählte persönliche Stellvertreter, die für diesen Fall dann einspringen. Die Vorsitzenden und Stellvertreter werden (bis auf den Magistrat, da der Bürgermeister direkt vom Volk gewählt wird) regulär zu Beginn einer Wahlperiode in den konstituierenden Gremiensitzungen gewählt. Es gibt dazu einige wenige Automatismen, so ist der Stadtverordnetenvorsteher mit seiner Wahl automatisch auch zugleich Vorsitzender des Ältestenrates. Beispiele für Sitzungsleitungen:
» Magistrat: Sitzungsleitung = Bürgermeister
» Stadtverordnetenversammlung: Sitzungsleitung = Stadtverordnetenvorsteher
» Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss: Sitzungsleitung = Vorsitzender = Ausschussmitglied aus der Fraktion A ; Stellvertreter = Ausschussmitglied aus der Fraktion B


 
Warum redet kaum einmal der ehrenamtliche Magistrat?

Beim Magistrat handelt es sich um ein Kollegialorgan, welches nicht öffentlich tagt und als „ Regierung“ der Stadt bezeichnet werden kann. Der Bürgermeister ist Vorsitzender und Sprecher des Magistrates und vertritt diesen nach aussen. Hauptamtlich sind im Magistrat der Bürgermeister und der Erste Stadtrat; die übrigen Stadträte sind ehrenamtlich tätig. In der Stadtverordnetenversammlung sprechen nur der Bürgermeister und der Erste Stadtrat. Die ehrenamtlichen Stadträte könnten hier sprechen, aber der Bürgermeister als Sprecher des Magistrates müsste ihnen dies ausdrücklich gestatten. Diese Regelung dient – gerade in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung – dem Schutz der ehrenamtlich tätigen Stadträte. Einfach ausgedrückt ist es der „Job“ der beiden Hauptamtlichen (Bürgermeister und Erster Stadtrat) sich Kritik, Angriffe und Vorwürfe in den verschiedenen politischen Ausprägungen gefallen zu lassen und damit umzugehen. Es ist demgegenüber guter und richtiger Konsens und Brauch, dass (speziell von der Opposition) weder die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung, noch der ehrenamtliche Magistrat kritisiert oder gar angegriffen werden. In den Fachausschüssen kommt es (selten) vor, dass Magistratsmitglieder das Wort ergreifen – meistens in Form von Sachfragen. Im Rahmen der nichtöffentlichen Magistratssitzungen hat natürlich jeder Stadtrat das gleiche Rede- und Stimmrecht wie die beiden Hauptamtlichen. Lediglich bei Pattsituationen zählt die Stimme des Bürgermeisters doppelt.


 
Was bedeutet geschoben und was bedeutet das genau?

Grundsätzlich ist jeder Antragsteller (Fraktionen, einzelne Stadtverordnete oder der Magistrat) „Herr“ des jeweiligen Antrages. Ist der Antrag form- und fristgerecht in den Geschäftsgang zur Stadtverordnetenversammlung eingebracht, erscheint er auf der Tagesordnung des zuständigen Fachausschusses und/oder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und der Stadtverordnetenversammlung. Es können nun im Verfahrensgang während der Beratungen folgende Dinge passieren:
» Zurückgezogen = Im Rahmen der Beratungen zeigt sich, dass das Ziel des Antrages nicht erreicht werden kann oder bereits erreicht wurde oder rechtliche Hindernisse dem entgegen stehen. In diesem Fall kann der Antragsteller offiziell erklären, dass der Antrag zurückgezogen wird. Damit verschwindet der Antrag komplett aus dem Geschäftsgang und er wird in den folgenden Sitzungen nicht mehr aufgerufen.
» Geschoben = Wenn sich im Rahmen der Beratungen zeigt, dass der Antrag noch nicht Abstimmungsreif ist (z.B. werden noch weitere Informationen benötigt, es sich noch sachliche Fragen offen oder es müssen rechtliche Aspekte geklärt werden) oder dass neue Erkenntnisse im Rahmen der Beratungen dazu führen dass der Antragsteller nochmal über Sinnhaftigkeit oder Formulierung oder Stoßrichtung des Antrages nachdenken bzw. in der Fraktion beraten möchte, kann ein Antrag im Geschäftsgang durch Erklärung des Antragstellers geschoben werden. Dies bedeutet, dass der Antrag nach der Erklärung der „Schiebung“ in der laufenden Sitzungsrunde nicht mehr aufgerufen und behandelt wird, sondern in der nächsten Sitzungsrunde automatisch wieder auf die Tagesordnung genommen und erneut beraten wird.
» Antragsänderung = Der Antragsteller kann seinen Antrag bis zur letzten Sekunde vor der endgültigen Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung jederzeit inhaltlich ändern oder neu fassen, solange Thema und Antragsintention unverändert bleiben.
» Über-/Interfraktioneller Antrag: Sofern sich im Rahmen der Beratungen zeigt, dass neben dem Antragsteller weitere einzelne Stadtverordnete (möglich, aber realitätsfern) oder andere Fraktionen komplett (kommt nicht selten vor) sich dem Antrag anschließen können, kann der Antrag mit Zustimmung des Antragstellers zum überfraktionellen Antrag (mehrere antragstellende Fraktionen) oder zu interfraktionellen Antrag (als Fraktionen stellen den Antrag) werden.
Passiert nichts davon, wird der Antrag wie eingebracht im Fachausschuss beraten und der Ausschuss gibt im Rahmen einer Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab; diese ist jedoch nicht bindend sondern kann für den Antragsteller und alle anderen Fraktionen als politisches Stimmungsbild gesehen werden. Die endgültige Abstimmung (entweder unter TOA, o.A. oder regulär unter TOB) findet in der Stadtverordnetenversammlung statt.


 
Sind Redezeiten unbegrenzt?

In den Sitzungen der Fachausschüsse und anderer Gremien (z.B. Kommissionen) gibt es keine Begrenzung der Redezeit oder Redehäufigkeit. Natürlich obliegt es hier der/dem Vorsitzenden, die Sitzung durch die überparteiliche Sitzungsleitung am laufen und konstruktiv/produktiv zu halten und ein Zerfasern der Diskussion durch z.B. bilaterale Dialoge oder offensichtlich sachfremde Redebeiträge zu managen und ggf. zu unterbinden. Hier gilt es objektiv festzuhalten, dass die kommunalpolitische Kultur in Rödermark sehr angenehm ist und es hierbei in der Praxis keine spürbaren oder wesentlichen Probleme gibt; die jeweiligen Gremienvorsitzenden aller Parteien machen ihre Sache gut. Generell hat hier aber jedes originäre Gremienmitglied jederzeit und unbegrenzt Rederecht. In der Stadtverordnetenversammlung geht es etwas strenger zu; hier dürfen die Redebeiträge (wenn nicht etwas Abweichendes im Ältestenrat (z.B. die Haushaltsreden) vereinbart ist) der Stadtverordneten maximal 5 Minuten lang sein und jeder Stadtverordnete darf zu jedem TOP nur 1 Mal sprechen. Die Antragstellende Fraktion hat zudem das Schlusswort zum entsprechenden TOP, wodurch in diesem Fall ein Stadtverordneter 2x reden darf. In den letzten Jahren ist zuweilen eine praktische Aufweichung dieser strikten Regelung in der Form zu beobachten, dass die/der Stadtverordnetenvorsteher/-in das Wort großzügiger erteilt und bei der Redezeit auch mal ein Auge zugedrückt hat. Diese flexible Sitzungsleitung ist uneingeschränkt zu begrüßen und befürworten, denn erstens hat bisher noch kein Stadtverordneter diese Großzügigkeit der Sitzungsleitung ausgenutzt und zweitens dient diese Flexibilität sehr der guten parlamentarischen Kultur in Rödermark. Der Bürgermeister (und der erste Stadtrat) haben jederzeit unbegrenzt Rederecht und sind an keine Redezeit gebunden. Natürlich kann man hier von einer „Waffenungleicheit“ zwischen dem Bürgermeister und den Stadtverordneten sprechen, denn während diese +/- 5 Minuten Redezeit einmalig haben, kann der Bürgermeister unbegrenzt in Länge und Häufigkeit kontern. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass der Bürgermeister direkt vom Volk gewählt ist und somit die höchste demokratische Legitimation genießt. Es bleibt also den Fraktionen nichts anderes übrig, als diese Ungleichheit im Rahmen der personellen Möglichkeiten und Redebeiträge geschickt auszugleichen.


 
Darf sich ein Bürger bei der Stavo zu Wort melden?

Rederecht in den Gremiensitzungen haben generell nur die jeweiligen originären bzw. gewählten Mitglieder (oder deren temporäre Stellvertreter/-innen) des jeweiligen Gremiums sowie (nach Erlaubnis durch den Bürgermeister auch die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung). Den Bürgern kann jedoch durch Mehrheitsbeschluss des jeweiligen Gremiums das Rederecht eingeräumt werden. Zuletzt öfters passiert ist das in der vorletzten Wahlperiode (2006-2011) im Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur im Rahmen der Beratungen zur Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Waldacker. Der Ablauf ist so, dass ein Bürger den Wunsch äußert, sich zu einem Thema im Fachausschuss (denkbar) oder der Stadtverordnetenversammlung (eher unwahrscheinlich) zu einem Thema zu Wort zu melden. Jetzt muss ein Gremienmitglied den Antrag stellen, dass das Wort entsprechend erteilt wird und dann muss das Gremium abstimmen. Sobald die einfache Mehrheit dafür stimmt, bekommt der Bürger das Rederecht. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, gibt es kein Rederecht. Praktisch bietet es sich für diesen (erfahrungsgemäß seltenen) Fall an, dass sich die Person vorher mit dem Vorsitzenden des Gremiums in dem das Rederecht gewünscht wird abspricht oder sich diesbezüglich mit einer Fraktion abstimmt. Eine Ausnahme hiervon bildet die Bürgerversammlung, die jährlich stattfinden soll; hier haben alle Bürger Fragerecht. Persönliche Anmerkung: Generell sollte aus meiner Sicht mit dem Rederecht der Bürger/-innen in den Fachausschüssen großzügig umgegangen werden


 
Warum bekommen die Besucher nicht alle notwendigen Unterlagen. Z.B. wenn Änderungen zu einem Antrag als Tischvorlage neu ausgeteit wurden. Den Zuhören fällt es dadruch schwer, den Sachverhalt richtig zu erfassen.

Das ist vermutlich nur eine Frage der Abstimmung im Ältestenrat und der Kopierkosten. Es ist bestimmt möglich auf einem maßvollen Teil der Besucherplätze (oder an zentraler Stelle im Besucherbereich) die entsprechenden Tischvorlagen komplett auszulegen. Das wird im Kreistag Offenbach auch so gemacht. Wenn hier ein konkreter Bedarf besteht gilt es, das Thema im Ältestenrat vorzubringen; sollte kein Problem sein.


 
Was ist die Aufgabe der Fachausschüsse und wieso gibt es diese?

Aufgabe der Fachausschüsse ist es, die inhaltliche Sacharbeit zu machen und je nach Zuständigkeit des Ausschusses die einzelnen Anträge zu beraten und inhaltlich zu diskutieren. Ziel dabei ist es, die „große“ Stadtverordnetenversammlung von Detailfragen und reinen Sachdiskussionen freizuhalten. Die Ausschüsse (seit 2011 sind es 3, vorher waren es 4) tagen jeweils 2 Wochen vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Die Ausschüsse werden nach jeder Kommunalwahl durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung neu gebildet; die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen richtet sich nach der Fraktionsstärke. Die Hessische Gemeindeordnung verlangt nur den „Haupt- und Finanzausschuss“ – alle weiteren Ausschüsse sind freiwillig und in allen Gemeinden verschieden in Anzahl und nach thematischem Zuschnitt. In Rödermark gibt es von 2016 bis 2021 folgende Fachausschüsse:
» Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur (kurz: „FSIK“ ; Vorsitz aktuell: CDU)
» Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Energie (kurz: „BUSE“ ; Vorsitz aktuell: AL/Grüne)
» Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (kurz: „HFW“ ; Vorsitz aktuell: FDP)
Bei der Aufstellung der jeweiligen Tagesordnungen zu jeder neuen Sitzungsrunde der Stadtverordnetenversammlung werden die eingegangenen Anträge thematisch sortiert und dem jeweiligen Fachausschuss zugeordnet. Beispiel: Ein Antrag betreffend das Spielprogramm in der Kulturhalle landet im FSIK während ein Antrag betreffend eines Baugebietes im BUSE landet. Bei der Ausschusssitzung sind dann neben dem Bürgermeister auch die leitenden Mitarbeiter aus der Verwaltung anwesend, um entsprechende fachliche Stellungnahmen abzugeben und Fragen aus dem Gremium beantworten zu können. Der HFW bereitet die Stadtverordnetenversammlung endgültig vor, dass heißt auf der TO des HFW finden sich 1:1 alle Anträge zur Stadtverordnetenversammlung wieder. Oftmals passiert es auch, dass Beratungen im FSIK oder BUSE dazu führen, dass ein Antrag geändert oder angepasst werden muss. Die neue/geänderte Antragsfassung wird dann auch im HFW beraten und abgestimmt (Beschlussempfehlung). Gleiches gilt, wenn aus Zeitgründen im FSIK oder BUSE ein TOP nicht behandelt werden konnte; die entsprechende Beratung und Beschlussempfehlung findet dann im HFW statt.


 
 
Bereits in 2010 hat der Stadtverordnete Tobias Kruger bei Blog für Rödermark über:
…..die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat Bürgerbegehren uvam….
beantwortet.
 
 

Allgemein

Am 1.10.2016 verteilte Dokumente. Stellungnahme der Verwaltung.

Stellungnahme der Verwaltung.
» Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste / Die Grünen: Grüne Mitte. Bestandsaufnahme und Perspektiven
» zum Antrag CAL/0220/16  Erstellen eines Rödermark-Plans vom 29.08.2016
» zum Antrag der FDP-Fraktion 0225/16 -„Business Points“- vom 25.08.2016
» zum Antrag der FDP-Fraktion vom 29.08.2016 Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes A 27 Gewerbegebiet östlich der Odenwaldstraße
» Vorlage – FDP/0160/16 Neue Siedlungs- und Gewerbeflächen in Rödermark vom 20.06.2016
» zum Antrag der FWR-Fraktion 0222/16 Ausgleich für verlorene Gewerbegebiete vom 25.08.2016
» zum Antrag SPD/0164 vom 20.06.2016 Rödermark 2030 – Städtebauliche Entwicklung Rödermarks sichern

Allgemein

Am 28.09.2016 verteilte Dokumente.

– Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag von CDU/Grüne „Rödermark Plan“
– Mitteilungen des Magistrats aus der letzten STAVO
– Mitteilungen des Kreisausschuss aus der letzten Kreistagssitzung
– Bericht der Jugendhilfeplanung zur Kindertagesbetreuung U3 im Kreis OF
Diese Dokumente wurden am 28.09.2016 über den Transparenzverteiler verschickt.