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„Mischgebiet“ Kapellenstraße Ober-Roden: Wohnen statt Gewerbe

„Mischgebiet“ Kapellenstraße Ober-Roden: Wohnen statt Gewerbe
von Tobias Kruger
Warum sich die FDP bei der Abstimmung dazu enthalten hat …

Im Rahmen der letzten Sitzung (Juli) der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung wurde unter Top 8 die Einleitung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Kapellenstraße“ aufgerufen. Da es zu diesem TOP nach den bereits in der vorhergehenden Sitzungsrunde erfolgten Beratungen wenig neue Erkenntnisse gibt bzw. gab, wurde dieser Tagesordnungspunkt auf Wunsch der schwarz-grünen Mehrheit sehr schnell ohne größere sachliche Debatte abgehandelt. Die FDP hält die vorgelegte Planung generell (d.h. ganz unabhängig vom Standort betrachtet) architektonisch für sehr gelungen, schick und modern. Jedoch vernichtet ein solches ganz klar wohnnutzungslastiges Projekt an diesem Ort in der Kapellenstraße ein wesentliches mögliches Gewerbeentwicklungsgebiet für Rödermark. Die Bauruine des ehemaligen „Paramount Park“ wird zwar durch das Projekt endlich beseitigt, aber es geht damit im gleichen Atemzug zu Gunsten von Wohnraum eine große Menge an denkbarem/möglichem Gewerbegebiet unwiederbringlich für Rödermark verloren. Natürlich braucht Rödermark auf die mittlere Zukunft auch neuen Wohnraum, aber an dieser Stelle im Stadtgebiet hätte sich für die FDP ein Gebiet mit Gewerbeschwerpunkt aufgedrängt. Die Einleitung des Bebauungsplanes wurde mit den Stimmen von CDU, AL/Grüne und SPD gegen die Stimmen der FW und bei Enthaltung der FDP beschlossen.

Warum hat sich die FDP bei der Abstimmung enthalten?
Das möchte ich Ihnen nachstehend sehr gerne ausführlich erläutern. Hier sehen Sie den Originalgrundriss des Bebauungsplanes mit der Verteilung von Wohungen und Gewerbe; lediglich die zwei magentafarbenen Hinweisfinger wurden zur Verdeutlichung nachträglich eingefügt – der Rest ist unbearbeitet 1:1 so, wie in der öffentlichen Fachausschussitzung durch das Architekturbüro vorgestellt:

Grundriss Kapellenstraße
Grundriss Kapellenstraße

Die Gretchenfrage: Mischgebiet oder Wohngebiet?
Wie klar erkennbar ist, firmiert das ganze Projekt dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an der Kapellenstraße in Ober-Roden unter dem Arbeitstitel „Mischgebiet Kapellenstraße“. Das klingt sehr kompliziert und ist es leider auch. Der Rechtsbegriff des „Mischgebiet“ kommt aus der Deutschen Baunutzungsverordnung und dort in § 6. Die Baunutzungsverodnung (kurz: „BauNVO“) bestimmt in Deutschland die möglichen Festsetzungen (die Gebäudenutzung bzw. Gebäudeart betreffend) bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzungen eines Grundstücks. Es gibt hierbei u.a. Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und – wie in unserem Falle – auch Mischgebiete. In einem „Mischgebiet“ nach § 6 der BauNVO stehen die beide Nutzungsarten „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbe“ gleichberechtigt nebeneinander. Dabei ist die Einschränkung zu beachten, dass die Gewerbebetriebe das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen. Diese gesetzliche Einschränkung des nicht-stören-dürfens hat aber keinen quantitativen Charakter; heißt: solange vom Gewerbe (Beispiele: Steuerberater, Softwarefirma, Architekturbüro, Arztpraxis, Restaurant, IT-Dienstleister, etc.) keine wesentliche Störung des „Wohnens nebenan“ ausgeht, können und dürfen beide Nutzungen im Mischgebiet gleichberechtigt koexistieren. Der klare Charakter eines Mischgebietes liegt damit ganz objektiv in der verbundenen Nutzung aus „Wohnen“ und „Gewerbe“. Wie der vom Architekt in der öffentlichen Fachausschussitzung Projekt- und Grundrissplanung jedoch zu entnehmen ist, soll es in dem neuen Bauareal an der Kapellenstraße ein Verhältnis von Wohnen zu Gewerbe von 90% zu 10% geben. Aus Sicht der FDP stellt dieses Gebiet damit keinfalls mehr ein ausgewogenes Mischgebiet dar, denn das Prinzip der „Gleichberechtigtheit“ von Wohnen und Gewerbe kann bei 90% zu 10% objektiv nicht mehr gesehen werden. Bei 90% Wohnnutzung handelt es sich vielleicht formalrechtlich noch um ein Mischgebiet, faktisch aus Sicht der Liberalen aber vielmehr um ein neues Wohngebiet.

Die Planung aus architektonischer Sicht?
Wie bereits im Einleitungstext festgestellt, gefällt das Projekt aus architektonischer und gestalterischer Sicht sehr gut. Hier gibt es aus Sicht der FDP keinerlei Kritikpunkte – lediglich der Standort (das ist nicht Aufgabe des Architekturbüros) bereitet den Liberalen mit Blick auf die auf zukünftige Gewerbeentwicklung in Rödermärker starkes Kopfzerbrechen.

Zukünftige Gewerbeentwicklungsgebiete in Rödermark?
Neben der direkten Kritik der FDP Rödermark, dass es sich bei dem neuen Bebauungsplan an/in der Kapellenstraße in Ober-Roden im Ergebnis nicht um ein Mischgebiet, sondern faktisch um ein neues Wohngebiet handelt, bleibt auch die allgemeine Kritik der FDP Rödermark bestehen, dass in den letzten Jahren Stück für Stück mögliche Entwicklungsfläche für Gewerbentwicklung in Rödermark durch die schwarz-grüne Koalition zu Grabe getragen wurden. Rödermark braucht aus Sicht der Liberalen für die nahe und mittlere Zukunft neben dem nötigen Wohnraum auch ganz dringend neue Gewerbeentwicklungsflächen. Eine solche Fläche wäre das besagte Areal der alten Paramount-Discothek in der Kapellenstraße in Ober-Roden zweifelsohne gewesen. Die direkte Anbindung an den Rödermarkring und der Fakt, dass es keine direkten Wohnanwohner gibt seien nur zwei gute Argumente für den Standort als reines Gewerbegebiet.

Fazit
Die FDP hat sich bei der Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung zur Einleitung des „Bebauungsplan Mischgebiet Kapellenstraße“ enthalten, weil auf der einen Seite die städtebauliche Entwicklung inklusive der Beseitigung der Brandruine des ehemaligen „Paramount Park“ einen wesentlichen Fortschritt für Rödermark bedeutet und die vorgelegte architektonische Planung – generell betrachtet – rundum gelungen ist. ABER auf der anderen Seite wird mit diesem unstrittig fast ausschließlich wohnungslastigen Projekt an dieser Stelle in unserer Stadt erneut wertvolle mögliche Gewerbeentwicklungsfläche auf Dauer verbaut. Da die regierende schwarz-grüne (CDU und AL/Grüne) Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung ohnehin ohne Rücksicht auf die Opposition entscheiden kann, hat sich die FDP nach intensiven internen Debatten dafür entschieden, durch die Enthaltung Ihre Meinung und Position dazu zum Ausdruck zu bringen.

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Extrablatt zu Stavo am 12.07.2016

Die letzte Sitzung der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung vor der Sommerpause zeichnete sich durch eine eher überschaubare Tagesordnung aus. Die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 11, die sich allesamt im weitesten Sinne mit dem Themenkomplex „städtebauliche Entwicklung“ beschäftigten, wurden einvernehmlich auf die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause geschoben. Die Zeit bis dahin soll der Magistrat nutzen, um die Berichtsteile in den drei Anträgen zu beantworten, damit dann eine ergebnisorientierte Beratung der drei Anträge bzw. eine Anpassung oder Überarbeitung derselben auf Basis der Beantwortungen des Magistrates ermöglicht wird. Somit blieben schlussendlich nur noch einige Tagesordnungspunkte zur Beratung offen.

Top 2 – Mitteilungen des Magistrates
Im Rahmen der Mitteilungen des Magistrates ging der Bürgermeister näher ein, u.a. auf die Hortplatzsituation in Urberach, die Städepartnerschaft zwischen Rödermark und Saalfelden und die Veranstaltung „grenzenlos grün – Pinsel, Piano & Poesie im Park“. Hinsichtlich der Mitteilungen des Magistrates ist der Bürgermeister völlig frei in seiner Auswahl und der Schwerpunktsetzung. Bei dem aus Sicht der FDP sehr wichtigen Thema betreffend die Hortplatzsituation in Urberach fiel auf, dass sich trotz des vorhergehenden Medienaufschlages („Hortplatzklau in Urberach“) leider nur drei Eltern in der Zuhöherschaft befanden. Im Ergebnis jedoch nicht ganz unverständlich, da das Thema der Hortplätze nicht auf der regulären Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung vorab auftauchte, sondern vom Bürgermeister „auf Grund der Aktualität“ nur in den Mitteilungen des Magistrates erwähnt wurde. Fakt ist, dass hierzu seitens des Bürgermeisters unwidersprochen mitgeteilt wurde, dass („Fazit“) die dringendsten Fälle versorgt wurden und diejenigen Familien, die die Anmeldefrist versäumt haben aufgrund verschiedener Umstände als erstes nachrücken können. Für alle anderen stehe das Angebot im Rahmen des „Ganztagsprofil 1“ an der Schule offen. Aufgrund der heutzutage aus Arbeitnehmersicht unstrittigen und zugleich existenziellen Wichtigkeit der verläßlichen Kinderbertreuung hätte sich die FDP an dieser Stelle mehr Einspruch und Ansprache seitens der betroffenen Familien gewünscht.

Top 4 – Antrag der FW: „Abschaffung der Fraktionszimmer […]“
Der Antrag wurde nach den Ausschussberatungen von der antragstellenden Fraktion bis auf Weiteres geschoben. Das heißt, der Antrag bleibt „passiv“ im Geschäftsgang und wird erst wieder zur „aktiven“ Beratung aufgerufen, wenn die antragstellende Fraktion der FW dies erklärt oder sich von Seiten der Verwaltung dazu neue Erkenntnisse ergeben.

Top 5 – Interfraktioneller Antrag:“Einrichtung von freien WLAN-Hotspots in öffentlichen Gebäuden“
Bereits seit 2015 und dann nochmals zur letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung haben verschiedene Fraktionen Antragsvorstöße mit der Zielsetzung der Installation freier WLAN-Hotspots in Rödermark unternommen. Im Rahmen der letzten Sitzungsrunde kristallisierte sich erfreulicherweise heraus, dass diesbezüglich ein fraktionsübergreifendes Einvernehmen besteht. In der letzten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss im Juni erging sodann der einstimmige Beschluss, bis zur Julisitzung der Stadtverordnetenversammlung aus den vorliegenden Fraktionsanträgen einen gemeinsamen Antragsentwurf zu entwickeln. Nach einigen Überarbeitungen bzw. Verbesserung mündeten alle Bemühungen sodann in dem vorliegenden interfraktionellen Antrag. Demnach sollen prominente öffentliche Gebäude in der Stadt bei vertretbarem rechtlichen und finanziellem Risiko zeitnah mit WLAN-Hotspots ausgerüstet werden. Zudem soll im Rahmen eines Probebetriebes der Rathausplatz in Ober-Roden über einen Netzbetreiber mit einem offenen WLAN-Hotspot schnellstmöglich ausgestattet werden. Rechtzeitig vor Ablauf dieses Probebetriebes soll der Magistrat im Haupt- Finanz- und Wirtschaftsföderungsausschuss über die gemachten Erfahrungen berichten, damit die Stadtverordneten auf solider Informationsbasis entscheiden können, ob der Probebetrieb fortgesetzt, ausgebaut oder eingestellt wird. Aus Sicht der FDP ein großer Erfolgt – setzen sich die Liberalen doch schon seit vielen vielen Jahren und immer wieder für eine weitreichende „Digitalisierung“ (Breitbandausbau, e-Government, WLAN) in Rödermark ein – sehr erfreulich also, dass die anderen Fraktionen endlich diese Notwendigkeit auch eingesehen haben. Der Antrag zum WLAN wurde einstimmig beschlossen.

Top 6 – Bildung von Kommissionen
Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es darum nach der Kommunalwahl vom März 2016 die Kommissionen formal neu zu bilden und auch ggf. durch Wahl personell neu zu besetzen. In der Kommission „Leitbild und Stadtentwicklung“ wird weiterhin Dr. Rüdiger Werner die FDP vertreten und in der „Brandschutzkommission“ weiterhin Tobias Kruger. Die Bildung des Kommunalen Präventionsrates (faktisch auch eine Kommission) wurde wegen der Notwendigkeit der Überarbeitung des Teilnehmerkreises dieses Gremiums auf die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause vertagt. Die Bildung der Kommission und Wahl der von den Fraktionen vorgeschlagenen Vertreter/-innen erfolgte einstimmig.

Top 7 – Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement
Rödermark beschäftigt einen hauptamtlichen „Klimaschutzmanager“. Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es faktisch um die Fortschreibung dieser Stelle – völlig unabhängig von der oder dem Stelleninhaber/-in. Bei bei der Frage der Einführung dieser Stelle vor wenigen Jahren gab es in der FDP Fraktion ein geteiltes Abstimmungsbild. Während einseits die Chancen dieser Stelle gesehen wurden, wurde auf der anderen Seite der Nutzen und der praktische/klimafaktische Mehrwert derselben bezweifelt. Bewertet man nun rückwirkend den „Output“ und die Bilanz der seinerzeit geschaffenen Stelle des Klimaschutzmanagers kommt die FDP Fraktion nunmehr bei neuerlicher Analsye einstimmig zu dem Ergebnis, dass eine Fortschreibung der Stelle des Klimaschutzmanagers objektiv nicht (mehr) erforderlich erscheint. Daher hat die gesamte FDP-Fraktion gegen das „Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement“ gestimmt. Der FDP Rödermark geht es hierbei nicht darum, sich gegen den allgemeinen Klimaschutz auch in Rödermark auszusprechen, sondern gegen aktionistische und durch Steuergeld finanzierte und subventionierte Maßnahmen die am Ende des Tages betreffend das Weltklima nur unwesentlichst schützen bzw. nutzen. Aus Sicht der FDP hätten alle bisherigen Leistungen des hauptamtlich aus 100% Steuergeld bezahlten Klimaschutzmanagers auch im Rahmen der vorhandenen Verwaltung oder durch Beratungsleistungen von Dritten und/oder ehenamtlich (Beispiel: „Stadtradeln“) geleistet werden können. Der Antrag zum Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement wurde mit den Stimmen von CDU, AL/Grüne und SPD bei Gegenstimmen von FDP und FW mehrheitlich angenommen.

Top 8 – Einleitung Bebauungsplan: „Mischgebiet Kapellenstraße“
Da es zu diesem TOP nach den bereits in der vorhergehenden Sitzung erfolgten Beratungen wenig neue Erkenntnisse gibt bzw. gab, wurde dieser Tagesordnungspunkt schnell abgehandelt: Die FDP hält die vorgelegte Planung für generell (d.h. unabhängig von diesem Standort gegenüber der Stützpunktfeuerwache und der Nell-Breuning-Schule) architektonisch für sehr gelungen und modern. Jedoch vernichtet ein solches klar wohnnutzungslastiges Projekt an diesem Ort in der Kapellenstraße ein ganz wesentliches mögliches Gewerbeentwicklungsgebiet. Die Bauruine des ehemaligen „Paramount Park“ wird zwar durch das Projekt endlich beseitigt, aber es geht damit im gleichem Atemzug zu Gunsten von Wohnraum eine große Menge an denkbarem/möglichem Gewerbegebiet unwiederbringlich für Rödermark verloren. Natürlich braucht Rödermark auf die mittlere Zukunft auch neuen Wohnraum, aber an dieser Stelle hätte sich für die FDP ein Gewerbegebiet aufgedrängt. Die Einleitung des Bebauungsplanes wurde mit den Stimmen von CDU, AL/Grüne und SPD gegen die Stimmen der FW bei Enthaltung der FDP beschlossen.

Hier das Extrablatt der FDP Rodermark als .PDF zum download

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Wieder zu wenig Betreuungsplätze. „Pakt für den Nachmittag“

» Urberacher Kinder bekommen keinen Platz in der Grundschulbetreuung.
» Eltern kritisieren Stadt und Kreis.
» FDP beklagt Versäumnisse bei Betreuung und Mensabau.
 
[..]Ihnen bleibt nur die Hoffnung, dass bis zum Beginn des neuen Schuljahres elf Familien ihre Kinder wieder aus der Betreuung abmelden. Auch die FDP fragt, wie es mit der Schulkindbetreuung in Urberach weitergeht. Der Mensabau hätte schon seit Ende 2015 begonnen sein sollen, aber bisher sei nichts zu sehen. „Der Magistrat ist in der Bringschuld“, fordert Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger Klarheit.[..] Lesen Sie bei OP-Online den Artikel.

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FDP Rödermark bedankt sich beim Kerbverein Ober-Roden

Die FDP Rödermark bedankt sich beim Kerbverein Ober-Roden für drei tolle und perfekt organisierte Zeltfesttage auf dem Festplatz in Ober-Roden – dem letzten großen Fest an diesem Ort. Der Dienst am „Buffet 1“ am Sonntagabend hat den Rödermärker Liberalen sehr viel Spaß gemacht und die Stimmung im Festzelt war an allen drei Festtagen außergewöhnlich gut. Vielen Dank daher an den Kerbverein und die allerbesten Wünsche der FDP für die nächsten 25 Jahre …
FDP Rödermark sagt Danke. Jubiläum Kerbverein Ober-Roden

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Versprochen und gebrochen. CDU und AL/Die Grünen werden wortbrüchig

Standpunkte.

Versprochen – gebrochen ; Vertrauen – verspielt

Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher in Rödermark

Die FDP hat im Jahr 2014 den Antrag, die KiTa-Gebühren um 3 % anzuheben und damit anteilig (1 %) die ErzieherInnen um 2 Gehaltsgruppen höher einzugruppieren, abgelehnt. Abgelehnt aus mehreren Gründen. Die 2 % + 1 % Steigerung der Gebühren schien schon damals nicht annähernd ausreichend, um die Folgekosten zu decken und die zukünftigen, regulär tariflich bedingten Gehaltsanhebungen finanzieren zu können. Die Bedenken wurden schon im Februar 2014 in einem Blogeintrag von Dr. Rüdiger Werner klar zum Ausdruck gebracht

Für tarifliche Eingruppierung sind nach Meinung der FDP Rödermark ausschließlich die Tarifparteien, nämlich in diesem Falle der Verband der kommunalen Arbeitgeber und Verdi, zuständig. Es kann und darf nicht Aufgabe der Stadtverordneten, auch nicht des Magistrates sein, in die Tarifpolitik einzugreifen und Tarifparteienaufgaben nach politischer Tageswetterlaune zu übernehmen. Generell dürfen aus Sicht der FDP Löhne nicht zum Spielball der Politik werden, denn auch wenn einzelne Gruppen damit auf kurze Sicht monetär gewinnen, verlieren doch am Ende des Tages alle Steuerzahler, wenn sich die Politik von Wahl zu Wahl mit immer größeren Lohngeschenken den Wählerinnen und Wählern anbiedert; schlussendlich zahlt es immer die Allgemeinheit der Steuerzahler. Das System der Lohnfindung in Deutschland mittels der Tarifparteien hat sich bewährt und sollte nicht wahltaktisch von der Politik (egal auf welcher Ebene) untergraben werden.

Wie sich dann auch abzeichnete, hatte die Gewerkschaft zunächst die Forderung erhoben, die Erzieher um 4 Gehaltsgruppen anzuheben. Heißt praktisch, dass sich die Erzieher/-innen, wenn die Höhergruppierung in 2015 wie versprochen erfolgt wäre, sich jetzt statt in der Gehaltsgrupppe S8 in der S12 befinden würden. All diese Anzeichen wurden vom hauptamtlichen Magistrat und der politischen Mehrheit offensichtlich ignoriert. Mit den Erziehern spielte man stattdessen ein ganz übles Spiel: Obwohl den ErzieherInnen unmissverständlich und bei verschiedenen Gelegenheiten die Höhergruppierung von S6 nach S8 zugesagt, aber anschließend praktisch verweigert wurde, versucht man sich nun mit unhaltbaren und mehr als fadenscheinigen Ausreden aus der Affäre zu ziehen. Und dass, obwohl es auch noch einen unmissverständlichen Deal auch mit den Eltern dazu gegeben hatte.

Fakt ist, dass die ErzieherInnen zwar seit Anfang 2015 nach S8 bezahlt wurden, dies aber nicht als echte Höhergruppierung stattfand, sondern durch eine übertarifliche Sonderzahlung. Als Ergebnis der Tarifeinigung aus dem Frühjahr 2016 gibt es nun die alte S8 nicht mehr, sondern die neue „S8a“ ersetzt die alte S6 und die neue „S8b“ ersetzt die alte S8. Somit rutschen die Rödermärker ErzieherInnen nicht aus der alten S8 in die neue S8b, sondern von der alten S6 in die neue S8a. Klingt kompliziert und ist es auch. Kurz gesagt: wenn der Mehrheitsbeschluss (Höhergruppierung in S8) aus 2014 umgesetzt worden wäre, würden sich die ErzieherInnen heute tarifautomatisch in der S8b befinden und nicht in der S8a. Dass dem nicht so ist, ruft zu Recht bei den ErzieherInnen einen großen Unmut hervor.

Die FDP Rödermark hat sich schon immer für eine bessere Bezahlung der ErzieherInnen ausgesprochen. An den Beruf sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich mehr Erwartungen und Anforderungen geknüpft worden – von der Betreuung von Kindern unter drei Jahren bis zur frühkindlichen Bildung. Diese bessere Bezahlung muss aber auf höherer Ebene mit einer Aufwertung der Berufsausbildung einhergehen. Dass einzelne Kommunen nach Kassenlage oder politischer Wetterlage den Tarifvertrag verlassen, kann nicht der Weg sein und führt im ungünstigsten Falle zu dem, was jetzt in Rödermark passiert ist: Versprechen wurden nicht gehalten oder können schlichtweg nicht gehalten werden und viel Vertrauen geht verloren. Auch das ist ein Grund, warum sich die FDP seinerzeit gegen ein Ausscheren der Stadt aus dem Tarifvertrag ausgesprochen hat. Vieles hat man intern bei der FDP diskutiert und gehofft, dass die Verantwortlichen der Stadt den besseren Überblick haben und es nicht so schlimm kommt, wie man es 2014 bei der FDP prognostiziert hatte. Weit gefehlt. Es kam schlimmer.

Das Hauptargument der Koalition damals, das Versprechen der Höhergruppierung abzugeben, war der Mangel an ErzieherInnen in Rödermark. Man erhoffte sich, dass man bei einer besseren Bezahlung ein größeres Stück des Kuchens abbekommt. Tatsache ist, dass die Nachfrage nach ErzieherInnen überall im Land höher ist als das Angebot, dass es in nahezu jeder Kommune offene ErzieherInnen-Stellen gibt. Unter diesen Rahmenbedingungen erschien es der FDP schon immer unsinnig, sich mit mehr Geld einen Vorteil im Wettbewerb um die ErzieherInnen erschaffen zu wollen. Wenn Geld tatsächlich das ausschlaggebende Kriterium bei der Arbeitsplatzwahl wäre, wäre der Effekt nur kurzfristig, bis die restlichen Kommunen nachziehen müssten. Man würde eine Preisspirale beginnen, die für viele Kommunen letztendlich ruinös wäre. Letztendlich war der Effekt nicht sichtbar, es konnten aufgrund der besseren Bezahlung keine freien Stellen besetzt werden, die Situation ist genauso wie vor dem Beschluss. Auch hier haben sich die Argumente der FDP als richtig erwiesen.

Der zuletzt gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, den Erziehern die zugesagte Steigerung nach S8b (via S8 alt) nicht zu gewähren, fand die Zustimmung der FDP. Die FDP hat damit zu ihrem Wort von 2014 gestanden. Die Liberalen haben der sehr wackligen Höhergruppierung NIE zugestimmt und stattdessen stets das Raushalten der Politik aus der Lohnfindung gefordert. Die FDP wollte niemals Versprechen gegenüber MitarbeiterInnen zustimmen, die schon damals absehbar nicht finanzierbar und damit unseriös sind bzw. waren. Die FDP ist somit nicht wortbrüchig geworden. An dieser Stelle muss klar gesagt werden, dass dies auch für die Freien Wähler und SPD zutrifft. Nicht zu ihrem Wort gegenüber den ErzieherInnen gestanden haben jedoch die schwarz-grüne Koalition sowie der hauptamtliche Magistrat mit Bürgermeistern Kern und erstem Stadtrat Jörg Rotter.

Die Umsetzung des Ursprungsantrags, die zu einem außertariflichen Alleingang der Stadt führt konnte absehbar nicht gut gehen. Die FDP bedauert sehr, dass die ErzieherInnen sich nunmehr – zu Recht – getäuscht und verschaukelt vorkommen müssen. (tobias kruger)

Hier der ganze Artikel als .PDF
 
 
Siehe auch: Gütetermin am 19.07.2016 vor dem Arbeitsgericht in Offenbach.
 

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Schulkindbetreuung. Pakt für den Nachmittag.

Zu Beginn des Jahres 2015 teilte der Förderverein der Schule an den Linden mit, dass er zum Schuljahresende 2014/15 aus der Schulkindbetreuung ausscheiden wird. Bis dato hatte der Förderverein die komplette Schulkindbetreuung auf dem Schulgelände unter seiner Verantwortung, die Stadt musste lediglich für die Hortbetreuung in der benachbarten Kita Pestalozzistraße aufkommen. Gleichzeitig wurde klar, dass die Versorgung der Betreuungskinder mit Mittagessen mittelfristig nur zu gewährleisten ist, wenn auch auf dem Geländer der Schule an den Linden eine Mensa errichtet wird. Nach Vorarbeiten durch die Verwaltung und den Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung schließlich am 23. Juni 2015 zwei Beschlüsse gefasst, die die Schulkindbetreuung an der Schule sichern und neu ordnen sollten. Zum einen soll auf dem kreiseigenen Schulgelände auf Kosten der Stadt Rödermark eine Mensa gebaut werden. Es wurde eine Nutzungsvereinbarung mit dem Kreis Offenbach über eine Laufzeit von 25 Jahren (mit Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre) geschlossen. Die im Beschlussvorschlag genannten geschätzten Baukosten betragen 1.275.000,00 €. Durch vorsorglich beschlossene Umschichtungen im Haushalt stehen dafür 1,3 Millionen € bereit. Angestrebt war die Errichtung des Gebäudes in Modulbauweise (Ausführung ggf. über Generalunternehmer). Anvisierter Baubeginn war Ende des Jahres 2015 mit einer Fertigstellung spätestens Ende 2016. Zum anderen hat sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ausgesprochen, dass eine noch zu gründende gGmbH des Kreises gegebenenfalls die Schulkindbetreuung im Stadtteil Urberach übernimmt. Der Magistrat wurde aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Kreis Offenbach und mit anderen zuständigen Stellen zu treten, um eine solche Lösung für die Schulkindbetreuung in Urberach zu realisieren. Sollte keine Lösung für das Schuljahr 2015/16 zu erzielen sein, sollte die Stadt Rödermark selbst einspringen. Die entsprechenden Vorbereitungen waren zu treffen. Perspektivisch sei eine Schulkindbetreuung an einer Ganztagsschule mit Pakt für den Nachmittag anzustreben.

Seit diesen Beschlüssen ist einiges passiert, was mittelbaren und unmittelbaren Einfluss auf die Durchführung der Beschlüsse hat.
– Die Flüchtlingsströme ab Herbst 2015 und die damit verbundene Raumknappheit hat die Preise für modulare Räume stark anziehen lassen, es waren zeitweise überhaupt keine Module mehr im Markt erhältlich.
– Es gab einen vorläufigen Wechsel in der Schulleitung der Schule. Die neue Schulleitung ist gegenüber der Stadt und dem Thema Ganztagsbetreuung deutlich aufgeschlossener als die alte.
– Die Schule – namentlich deren Gesamtkonferenz – hat sich zwar erstmalig für eine Beantragung zur Entwicklung zur Ganztagsschule entschieden, allerdings wurde ein Antrag zur Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag abgelehnt und stattdessen ein Antrag zur Aufnahme in die alte Stufe 2 gestellt. – Die gGmbH des Kreises wurde gegründet, darüber hinaus stehen im Kreis allerdings keine Haushaltsmittel für Schulkindbetreuung zur Verfügung.
Ausdruck

Kenntnisstand der FDP-Fraktion ist, dass die gGmbH des Kreises die Nachmittagsbetreuung nur übernehmen kann, wenn die Schule am Pakt für den Nachmittag teilnimmt und somit Landesgelder zugeteilt bekommt. Kenntnisstand ist auch, dass die Landesregierung insbesondere bei Grundschulen ausschließlich ihren Pakt für den Nachmittag fördert und ein Antrag zur Aufnahme in die alte Stufe 2 damit faktisch chancenlos ist.

Fakt ist: seit den Beschlüssen vor einem Jahr ist auf dem Schulgelände baulich nichts geschehen. Fakt ist auch, dass der Magistrat seitdem nicht über den Sachstand berichtet hat. Mit diesem Berichtsantrag soll der aktuelle Sachstand aufgezeigt und die finanziellen Auswirkungen des Projektes für die Stadt Rödermark deutlich gemacht werden.

Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, über folgende Punkte im Zusammenhang mit der Sicherung der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden berichten:
>> 1. Wie haben sich die geschätzten Kosten für die Errichtung einer Mensa seit dem Beschluss geändert? Ist der Kostenrahmen noch zu halten? Reichen die bereitgestellten Haushaltsmittel aktuell noch aus?
>> 2. Ist die Gebäudeplanung baureif? Wurde bereits ein Bauantrag gestellt? Wann wird aus heutiger Sicht voraussichtlich mit dem Bau begonnen werden können? Wann ist mit einer Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Gebäudes zu rechnen?
>> 3. Haben die offensichtlichen Verzögerungen des Bauvorhabens Auswirkungen auf die Nachmittagsbetreuung a) in Bezug auf die bereitgestellten Plätze und b) in Bezug auf die Versorgung mit Mittagessen? Gibt es eine zeitliche Befristung der Genehmigung der aktuell genutzten Räume zur Bereitstellung und Einnahme der Mittagessen?
>> 4. Sollte der Kostenrahmen (Frage 1) nicht mehr zu halten sein: welche haushaltärischen Möglichkeiten zur Finanzierung der Mehrkosten gäbe es?
>> 5. Wie viele städtische Angestellte sind in der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden aktuell eingesetzt? Wird der Personalbedarf in den nächsten Jahren eher steigen, gleich bleiben oder sinken?
>> 6. Wie hoch waren die Kosten für die Stadt Rödermark (jeweils aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Sachkosten, Einnahmen und Gesamtkosten) bzgl. der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden im Jahr 2014 (volle Verantwortung des Fördervereins), im Jahr 2015 (Hälfte Verantwortung Förderverein, Hälfte Verantwortung Stadt) und wie hoch werden sie voraussichtlich 2016 sein (volle Verantwortung Stadt)?
>> 7. Welche Gespräche betreffend des „Pakt für den Nachmittag“ an Rödermärker Grundschulen haben bis dato mit welchen Vertreter/-innen der gGmbH des Kreises mit welchem Ergebnis stattgefunden? Wie ist der aktuelle Stand der Dinge diesbezüglich und welche Aufgaben übernimmt die gGmbH betreffend der Umsetzung und der dauerhafte Durchführung des „Pakt für den Nachmittag“?
>> 8. Kann die Schulkindbetreuung überhaupt von der gGmbH des Kreises übernommen werden, wenn die Schule nicht am Pakt für den Nachmittag teilnimmt? Welche Bedingungen von Seiten der Schule müssten erfüllt sein, damit Kreis oder Land einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen?
>> 9. Mit welcher finanziellen Lastenverteilung ist betreffend dem „Pakt für den Nachmittag“ zwischen Stadt und Kreis (via gGmbH) zu rechnen?

Quelle
Siehe auch:

» Hortplatzklau in Urberach
» 30.06.2016 4. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

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Tobias Kruger. Bürgermeisterkandidat der FDP

Die FDP hat ihren Partei- und Fraktionsvorsitzenden Tobias Kruger als Kandidaten für die Bürgermeisterwahl nominiert. Der 37-Jährige hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: „Stichwahl. Und ab dann sind alle Tore offen[..] Lesen Sie weiter bei OP-Online.
 
 
Siehe auch
Bürgermeisterkandidat der FDP Rödermark. Tobias Kruger