Pressemitteilung

Ende des gescheiterten Stadtbusexperiments

Notbremse ziehen – FDP fordert sofortiges Ende des gescheiterten Stadtbusexperiments – von Dr. Rüdiger Werner und Tobias Kruger

 

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner 
Tobias Kruger.
Tobias Kruger.

Artikel von Dr. Rüdiger Werner und Tobias Kruger
05.03.2013
Probebetrieb bis Dezember 2014, Evaluation über die Fortführung darüber hinaus im Sommer 2013 – so lautet der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Mai 2012 zur Einführung eines Stadtbusses in Rödermark. Verkauft wurde dieses Paket den Stadtverordneten mit dem Argument, dies sei die kostengünstigste Lösung für die Fortführung des Schulbusverkehrs, der aufgrund von gesetzlichen Änderungen nicht mehr nach dem bisherigen für Rödermark quasi kostenfreien Modell durchgeführt werden konnte. 90.000 € würde der Stadtbus die Stadt jährlich „nur“ kosten, wurde vorgetragen.
Die FDP hat der Einführung als einzige Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung seinerzeit und wohlwissend nicht zugestimmt. „Wir haben zum einen damals schon den Bedarf nicht gesehen“, so Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „außerdem erschienen uns die Argumente der Kreisverkehrsgesellschaft nicht überzeugend, dass Rödermark plötzlich für eine eindeutige Kreisaufgabe (Schülerverkehr) derart hohe Summen zahlen sollte: 90.000 € zusätzliche jährliche Ausgaben sind für eine hochverschuldete Gemeinde wie Rödermark nicht zu verantworten.“
Seit 7 Monaten läuft der Stadtbus nun im täglichen Betrieb und hat sich – zurecht – zum Gespött der Bürger entwickelt. Außerhalb der Schulzeiten wird das Angebot von der Bevölkerung so gut wie gar nicht angenommen, wahrgenommen werden menschenleere Busse, die (oftmals auch zu schnell) durch zu enge Straßen fahren. Das Angebot wird durch noch weniger Bürger genutzt, als selbst die größten Pessimisten es befürchtet haben.
Die FDP fordert daher nun: Schluss mit den sinnlosen Leerkilometern, schluss mit der bewegten Luft! „Jedem Bürger ist doch klar“, so Fraktionskollege Dr. Rüdiger Werner, „dass hier seine Steuergelder verschwendet werden. Dem Bürger ist es doch völlig egal, ob nun Stadt, Kreis oder Land für die Kosten aufkommen müssen: es ist sein Steuergeld, was hier völlig zweckfrei rausgeschmissen wird! Gerade in Bezug auf das jetzt verabschiedete Sparpaket mit erheblichen Auswirkungen auf alle Bürger muss die Geldvernichtung durch den Stadtbus möglichst schnell aufhören.“
Das Experiment Stadtbus kann schon heute objektiv betrachtet als gescheitert angesehen werden, für diese Feststellung sollte man nicht bis zum Sommer warten. Eine Fortführung in dieser Form ist weder ökonomisch noch ökologisch zu verantwortet. Daher gilt es nach Auffassung der FDP jetzt, schnellstmöglich die Notbremse zu ziehen und das Experiment zu beenden.
Es ist aus Sicht der Liberalen bei klammen Kassen in allen Verwaltungsebenen unzumutbar, bis Ende 2014 weiter einen leeren Bus durch Rödermark fahren und nichts als klimaschädliches CO2 produzieren zu lassen. Die FDP hat daher beantragt, dass der Magistrat mit allen Beteiligten Gespräche führen soll mit dem Ziel, den Probebetrieb des Stadtbusses vorzeitig und deutlich vor dem geplanten Ende des Probebetriebes im Dezember 2014 abzubrechen bzw. einzustellen und alternative Möglichkeiten für den Schülerverkehr zu finden. (rw/tk)
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Effizienzsteigerung und Verwaltungssparen

Effizienzsteigerung und Verwaltungssparen. Von Dr. Rüdiger Werner und Tobias Kruger

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner 
Tobias Kruger.
Tobias Kruger.

Artikel von Dr. Rüdiger Werner und Tobias Kruger
20.08.2012
FDP: Zustimmung zum Haushalt 2013 nur unter größtem Vorbehalt
Nur rund 60 % der städtischen Ausgaben sind durch Einnahmen gedeckt. Der Rest muss durch immer neue Kredite finanziert werden. So kann das nicht weitergehen. Schon seit Jahren fordert die FDP eine stärkere Konsolidierung. Man kann nicht auf Dauer mehr ausgeben, als man einnimmt. Auch wenn das bedeutet, dass man liebgewonnene Einrichtungen und Angebote, wie z.B. das Badehaus (1. Mio. € Minus im Jahr), nicht weiterführen kann. So hat die FDP im vergangenen Jahr über 30 konkrete Vorschläge unterbreitet, wie man die Ausgaben senken und die Einnahmen erhöhen könnte. Leider wurden praktisch alle von der regierenden CDU/AL-Grüne-Koalition abgelehnt. Als Ergebnis davon ist der Schuldenstand Rödermarks 2012 erneut um über 8 Mio. € angestiegen.
2013 soll und muss nun endlich alles anders werden. Rödermark soll unter den Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen schlüpfen, ein Teil seiner Schulden wird vom Land übernommen, dafür muss der Haushalt aber bis 2018 ausgeglichen werden – aus heutiger Sicht um rund 10,5 Mio. € muss sich dazu das Ergebnis verbessern. Alle Parteien – mit Ausnahme der SPD – haben sich über die Grundzüge eines Abbaupfades verständigt. Etwa 40 % der Summe soll durch Mehreinnahmen (davon die Hälfte durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer) erwirtschaftet werden, 60 % durch Ausgabenkürzungen. „Die Teilnahme am kommunalen Rettungs¬schirm und damit verbunden ein ernsthafter Abbau des jährlichen Defizites ist uns so wichtig“ so FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „dass wir dem Haushalt 2013 zustimmen werden, auch wenn es für 2013 ein großes Missverhältnis zwischen Mehreinnahmen und Ausgabenreduktion gibt.“ Von den 2,2 Mio. € Ergebnisverbesserung, die 2013 erzielt werden sollen, stammen nur rund 300.000 € aus Einsparungen, 1,6 Mio. € dagegen durch direkte Mehrbelastungen für den Bürger (Steuererhöhungen, höhere Kinderbetreuungsgebühren). „2013 tritt der Bürger quasi in Vorleistung“, so Kruger weiter, „wir erwarten aber, dass die Grundstruktur des zu beschließenden Abbau¬pfades eingehalten wird und in den Folgejahren fast ausschließlich bei den Ausgaben und in der Verwaltung gekürzt und nicht mehr primär den Bürgern in die Tasche gegriffen wird.“ Wenn 2014 entgegen der Absprache erneut der Bürger übermäßig herangezogen werden sollte, wird die FDP den gemeinsamen Weg nicht weiter mitgehen.
„Es darf nicht sein“, so Kruger weiter, „dass die nötige Konsolidierung nur mit Mehreinnahmen erzielt wird – Steuererhöhungen sind aus Sicht der Liberalen keine Einsparmaßnahmen! Auch uns ist klar, dass es ohne Mehrbelastungen für die Bürger nicht gehen wird, aber im Vordergrund sollte immer die Redu¬zierung der Ausgabenseite stehen. Hier sind auf Verwaltungsseite aus Sicht der FDP Sicht noch lange nicht alle Potenziale ausgeschöpft.“
So hat die FDP ihre Forderung erneuert, verstärkt auf E-Government, auf internetbasierte Verwal-tungsabläufe und Kommunikation mit dem Bürger, zu setzen. Basis dafür wiederum ist eine moderne Homepage, die Bausteine wie ein ‚elektronisches Rathaus’ erst zulässt. Hier hinkt Rödermark um Jahre hinter anderen Kommunen her. „Wir sind überzeugt“, so Fraktions-Vize Dr. Rüdiger Werner, „dass durch konsequente Einführung von E-Government und Effizienzsteigerungen in den Verwaltungsabläufen ein großer Teil der Einsparungen zumindest in den ersten Jahren ohne Leistungseinbußen für den Bürger erzielbar ist.“
Eine Reduzierung aller Aufwendungen um 20 % geht nicht ohne Personal¬abbau. Rund 60 % der städtischen Ausgaben sind Personalaufwendungen. Hier ist die FDP überzeugt, dass ein Großteil des Abbaus durch einen konsequenten Wegfall freiwerdender Stellen und die Nichtverlängerung von Zeitverträgen möglich ist. Am Ende wird man an der einen oder anderen Stelle allerdings nicht ohne betriebsbedingte Kündigungen auskommen. „Es ist eine Frage des Anstandes“, so Tobias Kruger, „dieses ‚Unwort’ auch jetzt schon offen auszusprechen. Alles andere wäre unehrlich und scheinheilig gegenüber den Verwaltungsmitarbeitern.“
„Wir hätten uns gewünscht“, so Tobias Kruger abschließend, „dass schon 2013 erste Einsparungen vorgenommen werden. Dies wäre bei den Sachkosten und freiwilligen Leistungen aus unserer Sicht in hohem sechsstelligem Umfang möglich gewesen. Hier sind wir besonders vom Ersten Stadtrat enttäuscht, der Vorschläge hierzu abgeblockt hat. Bezüglich Einsparungen in der Verwaltung wird 2013 so nach 2012 das zweite komplett verlorene Jahr in Folge.“
Enttäuscht ist die FDP von der SPD: „Das, was die SPD gemacht hat, ist Populismus pur!“, so Dr. Werner. „Natürlich ist es viel einfacher, sich des Sparens zu verweigern und so weiterzumachen wie bisher. Leistungen zu kürzen und die Belastungen für die Bürger zu erhöhen, macht keinem Politiker Spaß, gewiss auch der FDP nicht. Aber der eingeschlagene Weg ist alternativlos. Durch das Verlassen des schmerzlichen, aber richtigen gemeinsamen Weges hat sich die SPD politisch isoliert, sie hat sich unglaubwürdig gemacht.“ (rw/tk)

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Ortsdurchfahrt Urberach

Ortsdurchfahrt Urberach: FDP lehnt externe Fachplanungen und komplette Neugestaltung ab. Von Dr. Rüdiger Werner

 

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner

Dr. Rüdiger Werner
10.09.2012
Anders als alle anderen Fraktionen im Stadtparlament sieht die FDP Rödermark bezüglich größerer baulicher Veränderungen an der Ortsdurchfahrt keinen akuten Handlungsbedarf.
Zum einen bezweifelt die FDP die Gültigkeit der von allen anderen politischen Gruppierungen als Begründung herangezogenen Behauptung, dass es nach Fertigstellung der Ortsumfahrung Offenthal zu einer starken Zunahme des Durchgangsverkehrs durch Urberach kommen wird. „Zunehmendes Umweltbewusstsein, stetig steigende Treibstoffkosten, zunehmender Verzicht auf das eigene Auto, der Trend zum Homeworking und damit sinkender Pendlerfahrten und vor allem der demographische Wandel verbunden mit einer starken Abnahme der erwerbstätigen Bevölkerung – alle Makrotrends sprechen mittelfristig für eine Abnahme des motorisierten Individualverkehrs“, so FDP-Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner. Mehrverkehr kann daher nur durch Verlagerung entstehen, z.B. von der K-L-Trasse von Eppertshausen über Messel nach Offenthal auf die B 486. Die K-L-Trasse gewinnt aber auch ohne die von Rödermark geforderten Umbaumaßnahmen allein durch die neue Asphaltdecke und die verkürzte Strecke durch die Ortsumfahrung Offenthals an Attraktivität, so dass eine Verlagerung auf die B 486 durch Urberach wenig wahrscheinlich ist. Dies wird nur passieren, wenn die Veränderungen in der Ortsdurchfahrt so massiv wären, dass sich die Durchfahrtszeit um mehrere Minuten verlängert wird. „Solche Maßnahmen, die besonders die Bürger Rödermarks stark belasten würden,“ so Dr. Werner abschließend, „lehnt die FDP strikt ab! Generell sollten wir hier erst einmal die tatsächliche Entwicklung abwarten und nicht in blinden Aktionismus verfallen – Stauproduktion kann kein ernstgemeintes politisches Ziel sein.“
Weiterhin ist die Ortsdurchfahrt eine Bundesstraße, die Planungshoheit liegt daher nicht bei der Stadt, vielmehr entscheidet die Landesbehörde Hessen Mobil über jede bauliche Veränderung. „Es macht auch unserer Sicht überhaupt keinen Sinn“, so FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „für wieder mindestens rund 25.000 € eine Neugestaltung der Ortsdurchfahrt von einem Planungsbüro durchplanen zu lassen, um dann von Hessen Mobil zu erfahren, dass 90 % der geplanten Maßnahmen auf ein Veto des Straßenbaulastträgers stoßen.“ Bevor irgendwo etwas konkret geplant und wieder Geld für bunte Pläne verschwendet wird, sollte daher das Gespräch mit Hessen Mobil gesucht werden, um zu erfahren, an welchen Stellen es überhaupt denkbar ist, etwas zu verändern und welche Ziele mit den Änderungen verfolgt werden soll. Zudem müssen zwingend bei allen Gestaltungsszenarien die anliegenden Anwohner UND Gewerbetreibenden eingebunden werden – bevor die erste Planskizze zu Papier kommt!
Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass auch bei den prinzipiell erlaubten Veränderungen ein Großteil der Kosten dann von der Stadt getragen werden muss. Die unstrittig angespannte Finanzlage der Stadt lässt größere Investitionen, wie die von der Koalition ins Spiel gebrachte Aufpflasterung am Dalles, aber aus Sicht der FDP Fraktion – zumindest aktuell – nicht zu. „Sicherlich gäbe es einige sinnvolle Veränderungsmaßnahmen wie Kreisverkehre und Querungshilfen, die bei gesicherter Finanzierung auch unsere Zustimmung finden würden“, so Kruger’s Fazit, „aber angesichts der leeren Kassen gibt es kurzfristig sicher dringlichere Aufgaben für die Stadt. Man kann jeden Euro leider nur einmal ausgeben. Die Gelder, die das von der SPD geforderte Planungsbüro kosten würde, sollte man definitiv sinnvoller verwenden bzw. anlegen.“ (rw)
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Bürgerbeteiligung zum Haushalt

FDP: Dilletantismus 2.0 bei der Bürgerbeteiligung zum Haushalt! Von Tobias Kruger

 

Tobias Kruger.
Tobias Kruger.

Tobias Kruger
20.08.2012
Vollmundig hatte die schwarz-grüne Koalition bei der diesjährigen Verabschiedung des Haushaltes versprochen, für den Haushalt 2013 die Bürger aktiv einbinden zu wollen und den Befragungsprozess auszubauen und fortzuschreiben. Aktuell steht der Kämmerer bei diesem Projekt vor einem Scherbenhaufen. Dass bis dato der ausdrücklich beschlossene und extrem wichtige Dialog mit den Eltern in Sachen „Anpassung der KiTa-Gebühren“ noch überhaupt nicht gesucht wurde, ist dabei nicht einmal der Gipfel des Dilletantismus. Größte Peinlichkeit in bester Schildbürgerqualität ist die eigentliche Befragung der Bürgerinnen und Bürger zum Haushalt. An drei Informationsabenden sollten die Bürger sich über den Haushalt informieren können und zugleich die Chance haben, Fragen zum Haushalt an den Kämmerer zu stellen … dumm nur, dass die bunten, 80-seitigen Broschüren, die das städtische Zahlenwerk bürgerverständlich erklären soll(-t-)en, noch nicht einmal in der ohnehin viel zu kurz geplanten Zeit vor den Infoabenden an die Bürgerinnen und Bürger verteilt wurden.
Selbst wenn diese „pünklich“ vor dem Wochenende flächendeckend verteilt worden wären – welcher berufstätige Bürger mit Familie opfert sein Wochenende, um sich in die Haushaltsthematik einzuarbeiten, um dann zu Wochenbeginn früher Feierabend zu machen, nur um Fragen bei den um 18 Uhr terminierten Infoveranstaltungen stellen zu können? Die gesamte zeitliche Planung ist aus Sicht der FDP dilletantisch und völlig lebensfremd. Angesichts dessen stellt sich die Frage: „welcher Bürger wusste denn überhaupt von den Informationsveranstaltungen?“ und: „wollen die politisch Verantwortlichen eigentlich eine wirkliche und ernsthafte Bürgerbeteiligung?“ Statt die Bürger rechtzeitig mit einem kurzen persönlichen Anschreiben zu informieren, gab es erst wenige Tage vor den Veranstaltungen kurze Hinweise auf den hinteren Seiten in der lokalen Presse. Folgerichtig und für die Verantwortlichen höchst peinlich erschien zum Auftakt der Fragerunde kein einziger parteifremder Bürger (mit Parteibackground waren auch nur ganze 4 anwesend) in der Halle Urberach, was bestimmt nicht dem warmen Wetter geschuldet war. Immerhin konnte man es mangels potenzieller Zuhörer dann zumindest verschmerzen, dass der Beamer für die Präsentation des Ersten Stadtrates ohnehin nicht funktionniert hätte … willkommen in Schilda an der Rodau!
Alle (berechtigte) Kritik am aktuellen Verfahren ausgeblendet: Die FDP steht prinzipiell hinter der Bürgerbefragung/-einbindung zum Haushalt – wenn sie denn ernst gemeint ist und zugleich mit dem nötigen Respekt gegenüber den Bürgern durchgeführt wird. Die unstrittig gut gemachte Informationsbroschüre der Finanzverwaltung hätte hierfür ein gelungener Beginn sein können. Die FDP ist sehr gespannt, ob die Ergebnisse der Online-Befragung den schildbürgerhaften Start der Bürgerbeteiligung wett machen können. (tk)
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Straßenbeiträge – muss das sein?

Für Blogartikel sind die jeweils benannten Autoren allein verantwortlich.
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Wiederkehrende Straßenbeiträge /Straßenbeitragssatzung – muss das sein? – Von Dr. Rüdiger Werner

 

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner

Dr. Rüdiger Werner
15.03.2013
Um es vorwegzunehmen: Ja, das muss wohl sein. In diesem Blog möchte ich kurz die Unterschiede der beiden Fälle beschreiben, den verbliebenen Handlungsspielraum der Politik aufzeigen, die Größenordnung der neuen Abgabe abschätzen sowie den Standpunkt der FDP beleuchten.
Vorgeschichte
Ein Haushalt wird von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet, in Kraft tritt er aber erst nach seiner Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Das war bis jetzt der Landrat, mit dem Rettungsschirm wird es der Regierungspräsident sein. Die Aufsichtsbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, defizitäre Haushalte nur zu genehmigen, wenn alle möglichen Einnahmequellen durch eine Gemeinde bereits ausgeschöpft sind. Zu diesen Einnahmequellen gehört auch die Beteiligung der Anlieger an Straßenbaumaßnahmen/Straßensanierungen durch Erschließungsbeiträge bzw. eine Straßenbeitragssatzung. Nach meinem Kenntnisstand forderte die Aufsichtsbehörde erstmals Mitte des vergangenen Jahrzehnts die Einführung einer solchen Satzung. Damals hat sich die CDU/FDP-Koalition dahingehend geeinigt, statt eine Straßenbeitragssatzung zu beschließen die Grundsteuer B um 40 Basispunkte zu erhöhen, somit Mehreinnahmen von etwa 400.000 € zu generieren und um die ungeliebte Straßenbeitragssatzung herumzukommen. Diese Erhöhung sollte zeitlich limitiert sein und bei einem ausgeglichenem Haushalt zurückgenommen werden. Die Realität war eine andere, es kam die Bankenkrise, trotz Grundsteuererhöhung stieg das jährliche Defizit von unter 3 auf über 9 Mill. € an und bei jeder Genehmigung des Haushalts forderte die Aufsichtsbehörde vehement die Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Schon 2010 kündigte die Landesregierung an, hier eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen und das rheinland-pfälzische Modell eines wiederkehrenden Straßenbeitrages auch in Hessen zu ermöglichen. Diese angekündigte Gesetzesänderung gab Kommunen wie Rödermark einen Aufschub, bis zur Verabschiedung des Gesetzes musste hier kein Vollzug gemeldet werden. Nun ist das Gesetz seit einigen Monaten verabschiedet, Rödermark ist weiterhin hochdefizitär und mittlerweile Rettungsschirmkommune. Die Einführung einer Beteiligung der Anwohner an grundhaften Straßensanierungen in Form einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Straßenbeiträge ist daher nun zwangsläufig eine grundsätzliche Bedingung der Aufsichtbehörde zur Genehmigung des Haushaltes, der man sich nicht länger entziehen kann.
Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Straßenbeiträge?
Straßenbeitragssatzung heißt, dass Anwohner an der grundhaften Sanierung einer Straße finanziell beteiligt werden. Je nach Nutzungsart muss eine Straße alle 40 bis 80 Jahre grundhaft saniert werden, d.h. auch der Unterbau wird erneuert. Dies ist eine Investitionsmaßnahme, an der der Bürger beteiligt werden kann. Anders sieht es mit Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen bis hin zur Erneuerung der Fahrbahndecke aus. Instandhaltungsmaßnahmen werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten, für die der Bürger nicht zur Kasse gebeten werden kann. Wird die Straße, an der ein Bürger wohnt, grundhaft saniert, werden dafür die Kosten errechnet. Die Stadt trägt immer auch einen Eigenanteil. Bei den meisten Straßen in Wohnvierteln sind dies 25 %, bei innerörtlich bedeutsamen Zubringerstraßen sind dies 50 % und bei Straßen von überörtlicher Bedeutung 75 % der Gesamtkosten. Wird z.B. eine Straße in einem Wohnviertel saniert, tragen die Anwohner 75 % der Kosten, die dann nach einem bestimmten Schlüssel auf die Anwohner aufgeteilt werden. Der Anteil einer einzelnen Liegenschaft kann hier schnell einmal 5.000 bis 15.000 € betragen. Hat man als Anwohner diesen Beitrag geleistet, hat man in der Regel für über 50 Jahre Ruhe.
Anders bei den wiederkehrenden Beiträgen. Hier wird der Sanierungsbedarf in einem Abrechnungsbezirk in den nächsten 5 Jahren ermittelt, die summierten Kosten werden dann durch 5 geteilt und auf alle Anwohner in diesem Abrechnungsbezirk verteilt. Jeder Bürger hat daher jedes Jahr einen „wiederkehrenden“ Beitrag zur Sanierung der Straßen zu leisten. Aus der Einmalzahlung wird sozusagen eine Ratenzahlung. Die jährliche Rate kann dabei deutlich variieren, liegt aber im Schnitt nur im niedrigen dreistelligen Bereich. Die Einstufung der Straßen bzgl. Fremdnutzung, d.h. die Einteilung in 25, 50 und 75 % Straßen ist übrigens identisch, die Kommune hat also bei keinem der beiden Modelle einen Vorteil.
Welchen Handlungsspielraum hat die Politik?
Nur einen kleinen. Man kann – wie wir von der FDP – noch so sehr gegen eine Mehrbelastung der Bürger sein, hier hat man keine Wahl, diese Mehrbelastung wird kommen. Es wäre daher unseriös, sich gegen beide Varianten zu positionieren. Der Gesetzgeber lässt ausdrücklich beide Varianten zu, die wichtigste politische Frage ist es also, sich für eine der beiden Möglichkeiten zu entscheiden. Bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen müssen außerdem die Abrechnungsbezirke durch die Politik festgelegt werden. Dies können Wohnbezirke, Ortsteile oder aber auch das ganze Gemeindegebiet sein. Außerdem entscheidet die Politik natürlich auch darüber, welche und wie viele Straßen in einem Jahr saniert werden. Sie entscheidet also in einem Fall darüber, wie viele Bürger mit hohen Einmalbeträgen belastet werden und im anderen Fall, wie hoch der Jahresbetrag für alle Bürger in einem Abrechungsbezirk ausfällt. Gewisse Spielräume gibt es wohl noch bei den Berechnungsgrundlagen der Verteilung der Kosten auf die einzelnen Anwohner. Viel mehr Handlungsspielräume sehe ich im Moment nicht.
Welche Kosten kommen auf die Bürger zu?
Die grundhafte Sanierung einer Straße kostet über den Daumen gepeilt 100 €/qm, d.h. 1.000 € pro Meter Straße (inkl. Bürgersteige). Für den Fall einer 300 m langen Wohnstraße mit 30 anliegenden Grundstücken in einer Gemeinde mit Straßenbeitragssatzung bedeutet dies: Die grundhafte Sanierung kostet etwa 300.000 €, 75.000 € davon zahlt die Stadtkasse, 225.000 € müssen die Bürger zahlen. Angenommen alle Grundstücke sind gleich groß, alle Straßenfronten sind gleich lang und überall stehen gleich große Zweifamilienhäuser, würde jedem Grundstückseigentümer nach der Sanierung eine Rechnung in Höhe von 7.500 € ins Haus flattern.
Der häufigste Fall der Verteilung scheint folgender zu sein: die Grundstücksfläche wird mit einem Nutzungsfaktor multipliziert, der sich u.a. an der Geschosszahl von Wohngebäuden und an der generellen Nutzungsart der Fläche orientiert. Die Berechnung des Nutzungsfaktors wird in der Satzung festgelegt. So wird für jedes Grundstück eine Kennzahl ermittelt, die Kennzahlen aller Anlieger werden aufaddiert, der zu verteilende Betrag wird durch diese Summe der Kennzahlen geteilt und dann mit den Kennzahlen der einzelnen Grundstücke multipliziert, um für jeden Anwohner den exakten Anteil zu berechnen.
Die Berechnung im Falle der wiederkehrenden Straßenbeiträge sähe folgendermaßen aus. Rödermark hat etwa 100 km Gemeindestraßen. Würden alle gleichzeitig grundhaft saniert, würde dies etwas 100 Millionen € kosten. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer einer Straße von 50 Jahren beliefen sich die jährlichen Sanierungskosten auf etwa 2 Mill. €. Wenn man davon ausgeht, dass 75 % der Straßenlänge auf Wohnstraßen fällt, läge der durchschnittliche Anteil der Bürger an den Gesamtkosten bei 65 %, d.h. rund 1,3 Mill. €. Angenommen, die Sanierungen verteilen sich gleichmäßig auf alle Abrechnungsbezirke, ergäbe das bei etwa 7.200 Grundstücken in Rödermark eine Größenordnung von durchschnittlich etwa 180 € pro Grundstück oder 50 € pro Person jährlich. Wobei dies alles immer Durchschnittswerte sind, die je nach Grundstücksgröße, Geschosszahl, Bewohnerzahl und Zahl der im Abrechnungszeitraum tatsächlich sanierten Straßen schwanken können. Die Zahl wird aber immer überschaubar bleiben.
2 Faktoren müssen in diesem Zusammenhang noch erwähnt werden: Grundhafte Sanierungen sind Investitionen, auch der Eigenanteil der Stadt fällt daher meines Erachtens unter die Investitionen und die sind in Rödermark zurzeit durch die selbstauferlegte Schuldenbremse gedeckelt. 2011-2013 waren das jeweils unter 600.000 € im Jahr. Da jedes Möbelstück, jeder Computer, jede neue Software, jedes Spielgerät, jede Parkbank aus diesem Topf bezahlt werden müssen, bleibt für Straßensanierungen so gut wie nichts mehr übrig. Wenn 35 % städtischer Anteil nicht mehr als z.B. 350.000 € sein dürfen (wie z.B. im Haushalt 2012), würden sich auf die Bürger auch nur 650.000 € verteilen, die eben genannten Zahlen würden sich halbieren.
Die Schuldenbremse hat aber auch zur Folge, dass es notgedrungen zu einem Investitionsstau kommt. Daneben ist zu beachten, dass eine Vielzahl von Ortsstraßen während des Baubooms in den 50er und 60er Jahren gebaut wurden und bisher noch nicht saniert wurden. Ganze Wohngebiete wie Breidert oder Jochert wurden in den 70er Jahren hochgezogen, d.h. hier steht in den nächsten 20 Jahren eine Sanierung an. Die Folge ist, dass der Sanierungsbedarf sich nicht gleichmäßig auf die angenommenen 50 Jahre verteilt, sondern in den nächsten 20 Jahren seinen Höhepunkt haben wird. Würde auf der städtischen Seite das Geld bereit stehen, wären also im nächsten Jahrzehnt auch deutlich höhere jährliche Beiträge möglich und notwendig. Da das Geld auf städtischer Seite voraussichtlich aber bei weitem nicht in der benötigten Größenordnung bereit steht und im Zuge der Sparmaßnahmen unter dem Rettungsschirm auch noch die eh schon deutlich zu niedrigen Instandhaltungsbudgets auf ein Minimum zusammengestrichen werden, ist die Konsequenz ein sinkender Bilanzwert unserer Gemeindestraßen und eine dramatische Verschlechterung der Straßenzustände auf 20-Jahre-Sicht.
Erwähnt werden sollte auch noch, dass Straßenbeitragssatzung und wiederkehrende Beiträge sich nicht nur auf Straßen beziehen, sondern auch Plätze, Gehwege, Fußgängerzonen, Radwege, Begleitgrün und einiges mehr mit eingeschlossen sind. Hierfür stehen in der Satzung in der Regel einige, meist für die Anwohner etwas günstigere Beteiligungsprozentsätze.
Warum ich mich für wiederkehrender Straßenbeiträge ausspreche
Keine Frage: die Einführung einer weiteren Abgabe tut uns als bürgerlicher Partei besonders weh. Wir setzen uns ja bekanntlich dafür ein, die Abgabenlast so gering wie möglich zu halten und fordern stattdessen mehr Eigenverantwortung der Bürger ein. In diesem Fall stellt sich aber wie bereits gesagt die Frage gar nicht.
Es bleibt, die Vor- und Nachteile der beiden Varianten gegeneinander abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Meine Entscheidung ist dabei pro wiederkehrende Beiträge gefallen. Eine Straßenbeitragssatzung hat den Vorteil, dass man sich auf rechtlich sicherem Terrain bewegt. Der Verwaltungsaufwand ist etwas geringer. Nutzungsfaktoren und Kennzahlen sind nur von den anliegenden Grundstücken zu ermitteln, die Zahl der jährlichen Bescheide beträgt je nach Sanierungsplan nur einige wenige bis einige Hundert. Nachteilig sind die hohen Einmalbeträge, die von vielen Anwohnern vermutlich gar nicht zu stemmen sind, die damit verbundenen zu erwartenden Einnahmeausfälle sowie vor allem die Gerechtigkeitsfrage.
Wiederkehrende Straßenbeiträge haben den Vorteil, dass sie zwar wiederkehrend sind, d.h. wie eine zweite Grundsteuer wirken, aber dafür in ihrer Höhe für die allermeisten Personen leistbar sind (wiederkehrende Beiträge sind umlagefähig, sie würden einen ähnlichen Effekt wie eine weitere Grundsteuererhöhung um 50-100 Basispunkte haben). Die Zahl der Zahlungsausfälle wird geringer sein. Dafür ist eine gewisse Rechtsunsicherheit nicht auszuschließen, d.h. es werden mehr Widersprüche und Klagen gegen die Bescheide zu erwarten sein. Der Verwaltungsaufwand ist dagegen unstrittig höher. Es müssen einmalig für alle Grundstücke Nutzungsfaktor und Kennzahl ermittelt werden, es muss eine Vorabschätzung der Sanierungsmaßnahmen der nächsten 5 Jahre erfolgen und eine Nachberechnung nach Ausführung der Arbeiten, die Zahl der jährlichen Bescheide beträgt rund 7.200, bei jeder Änderung im Abrechnungsbezirk (Aufstockung, Neubau, Anbau, Abriss etc.) muss die Aufteilung leicht korrigiert werden. Die Einmalkosten sowie die Overheadkosten sind daher deutlich höher, der Verwaltungsaufwand in Relation zu den erzielten Einnahmen ist zweifelsohne ungünstiger. Aus rein organisatorischer und finanzieller Sichtweise müsste man also für eine Straßenbeitragssatzung stimmen.
Der für mich entscheidende Faktor ist aber die Gerechtigkeit. Jemand wie ich, der in einer 2006 grundsanierten Straße wohnt, wäre fein raus. Voraussichtlich erst 2060 würde ich zur Kasse gebeten werden (wenn ich dann noch leben sollte). Der Kollege in der Straße 200 m weiter soll dagegen 8.000 € auf einen Schlag jetzt zahlen, nur weil er das Pech hatte, dass seine Straße 2014 auf dem Plan stand und meine 2006. Anlieger von Landes- und Bundesstraßen haben diesmal auch ein gutes Los gezogen. Ihre Straßen werden kostenfrei saniert, lediglich für die Gehwege müssen sie einen verschmerzbaren Einmalbeitrag zahlen. Der Kleinunternehmer, der neben seinem Betrieb im Gewerbegebiet wohnt, wird auch betröppelt auf seinen Bescheid schauen. Zwar werden Gewerbestraßen in der Regel mit maximal 50 % Anwohneranteil abgerechnet, aber dafür sind die meisten von ihnen in Rödermark ziemlich marode, müssen in den nächsten 15 Jahren definitiv saniert werden und sind aufgrund ihres größeren Straßenquerschnitts ungleich teurer. Da auch die Grundstücke größer sind und die Zahl der Anwohner geringer ist, können hier schnell hohe fünfstellige Beträge zustande kommen. Paradebeispiel für die Ungerechtigkeit ist jedoch die Witwe, die alleine in ihrem Eigenheim aus den 50 Jahren mit einem großen Grundstück wohnt und jetzt mit einer Rente von 800 € monatlich gerade so über die Runden kommt. Wie soll diese Person einmalig 10.000 € Straßenbeitrag zahlen? Ich bin sicher, dieses Klischee könnte sich auch in Rödermark mehrere Hundert Mal erfüllen. Daher fordere an dieser Stelle auch ich, auch die FDP mehr Solidarität. Lieber wiederkehrende, kleinere Beiträge für alle Bürger als wenige große Einmalbeiträge, gegen sie man sich nicht wehren kann, die man nicht beeinflussen kann und die Existenzen vernichten können. Wenn wir schon eine weitere neue Abgabe einführen müssen, dann bitte so. Das sollte uns auch das Mehr an Verwaltungsaufwand Wert sein.
Ich würde übrigens dafür plädieren, nur 2 Abrechnungsbezirke einzuführen: Urberach, Bulau, Bienengarten und Messenhausen als einen Bezirk und Ober-Roden und Waldacker als einen zweiten Bezirk.
Abschließend möchte ich noch betonen, dass es eigentlich Aufgabe der regierenden Koalition, Aufgabe des Bürgermeisters wäre, der Bevölkerung die Einführung einer weiteren allgemeinen Abgabe zu erklären. Es ist sicher nicht meine Aufgabe als Opposition. Doch dort hat man dieses wichtige Thema immer schön flach gehalten. Erst müsse die Gesetzesvorlage aus Wiesbaden stehen, dann waren Leitbild, Haushalt 2013 und Abbaupfad für den Rettungsschirm wichtiger. Man hat die Grundsteuer kräftig erhöht – anders hätte man bei den selbstverschuldeten zeitlichen Verzögerungen bzgl. Sparpolitik die Vorgaben nicht mehr einhalten können – ohne den Bürger darauf vorzubereiten, dass mit einem Eigenanteil für die Straßensanierung (in welcher Form auch immer) 2013 ganz sicher eine weitere, neue Abgabe im Raum steht. Ob die Bevölkerung bei der Grundsteuererhöhung genauso ruhig geblieben wäre, wenn sie gewusst hätte, dass im gleichen Jahr die Einführung einer weiteren Abgabe beschlossen werden muss? Transparenz und gute Informationspolitik sieht anders aus.
Dr. Rüdiger Werner
Marienstr. 19
11. März 2013
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Blogbeitrag

Erster Stadtrat ehrenamtlich

Erster Stadtrat ehrenamtlich – warum ich dafür bin. Von Dr. Rüdiger Werner

 

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner

Dr. Rüdiger Werner
06.02.2013
Rödermark wird unter den kommunalen Schutzschirm schlüpfen und sich damit verpflichten, bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das bedeutet, dass bis dorthin das Ergebnis um rund 10,6 Mill. € gegenüber 2012 nachhaltig verbessert werden muss. Das ist erst einmal eine Zahl, die erst dann begreifbar wird, wenn man sie mit anderen Zahlen in Beziehung setzt. So liegt der Gesamtaufwand (ohne Finanzergebnis) 2013 bei rund 29,8 Mill. € (14,2 Mill. € Personalkosten und 15,6 Mill. € Sachkosten inkl. Abschreibungen). Würde man nur den Aufwand reduzieren, müssten 1/3 der Leistungen der Stadt wegfallen! Kennt man das Leistungsspektrum und vor allem die Pflichtaufgaben der Kommune, erkennt man schnell: das ist unrealistisch, das geht nicht! Die zur Verfügung stehenden Einnahmen betragen 2013 vor der Konsolidierung (inkl. Zuweisungen, Zuschüsse und Transferleistungen) rund 21,1 Mill. €. Diese Einnahmen sollen bis 2018 nun auf 25,9 Mill. € erhöht werden (auf Basis der Zuweisungen, Zuschüsse und Transferleistungen von 2012).
Um das Ganze noch plastischer zu machen: Würde Rödermark nicht konsolidieren, würden man von 2013 bis 2018 Ausgaben von 185,6 Mill. € haben bei Einnahmen von 126,6 Mill. €. Dazu käme ein Finanzergebnis von ca. 11 Mill. €, d.h. die Schulden Rödermarks würden um 70 Mill. € steigen, sich quasi verdoppeln.
Mit der jetzt eingeschlagenen Konsolidierung sind bis 2018 Ausgaben von 164,5 Mill. € und Einnahmen von 146,6 Mill. € geplant. Das sind 21 Mill. € weniger Ausgaben, 20 Mill. € mehr Einnahmen und nur noch rund 27 Mill. € neue Schulden (wer wissen will, woher ich die Zahlen habe und wie ich gerechnet habe, möge sich bitte bei mir melden). Diese Zahlen sollte man im Hinterkopf haben, wenn man die Frage des Ersten Stadtrates diskutiert.
Auswirkungen der Konsolidierung
20 Mill. Mehreinnahmen tun weh, vor allem den Bürgern, die sie aufbringen müssen. Höhere Grundsteuer, höhere Hundesteuer, höhere Kinderbetreuungsgebühren, höhere Friedhofsgebühren, höhere Feuerwehrgebühren, höhere Essenspauschalen im Betreuungsbereich, höhere Verwaltungsgebühren, wiederkehrende Straßenbeiträge. Mit den Gebührenerhöhungen kann sich die FDP anfreunden, denn Gebühren dürfen maximal kostendeckend sein, d.h. wenn sie erhöht werden können, war die Dienstleistung bisher vom Steuerzahler subventioniert. Gebührenerhöhungen kann man auch als Subventionsabbau verstehen, dem wir uns nicht verschließen. Mit den Steuererhöhungen haben wir so unsere Schwierigkeiten. Denn für Verwaltungen ist es sicher einfacher, Mehreinnahmen durch Steuererhöhungen zu erzielen als Kostenreduktion durch effektiveres Handeln. Erst wenn ich überzeugt bin, dass wir eine moderne, effektive, schlanke Verwaltung haben, die kein Kostenreduzierungspotenzial mehr aufweist, und die Einnahmen dennoch nicht reichen, die Ausgaben abzudecken, erst dann würde auch ich für weitere Steuererhöhungen stimmen. Im Moment sehe ich Rödermarks Verwaltung an vielen Stellen nicht als modern, effektiv und schlank an (genauso wenig, wie ich das Gefühl habe, dass daran ernsthaft gearbeitet wird). Ebenso schmerzhaft werden die 21 Mill. weniger Ausgaben werden. Ich habe zwar die Hoffnung, dass die Nichtwiederbesetzung freier Stellen zu Effektivitäts¬steige-rungen in der restlichen Verwaltung führen wird, bin aber diesbezüglich eher skeptisch. Wird das Effizienzpotenzial nicht oder nur teilweise genutzt, muss der tatsächliche Leistungswegfall größer ausfallen. Wegfallen sollen u.a. Hausmeister-tätigkeiten, Reinigungsintervalle, Ordnungsdienste, Kulturelle Veranstaltungen, ein Großteil der direkten Vereinsförderung. Stark reduziert werden soll die Straßenbe-leuchtung, der Winterdienst, die Straßenerhaltung, die Pflege des Straßenbegleit-grüns, die Pflege von Friedhöfen, Spielplätzen und Parkanlagen, die Grabenpflege uvm. Einige der angedachten Sparmaßnahmen sind wirtschaftlich zweifelhaft, da die Kosten, um die zu geringe Wartung in den nächsten 10 Jahren auszugleichen, viel höher sein werden als die Einsparsumme. Im Detail werden viele kleinere Dinge, die jetzt nicht aufgeführt sind, nicht mehr finanziert werden.
Was würde der Wegfall der Hauptamtlichkeit Erster Stadtrat bringen?
Genaue Zahlen sind mir nicht bekannt, ich kann nur schätzen. B2-Besoldung sind rund 6250 € + Zuschläge + Beihilfe + Pensionsrückstellungen + Spesen + Zulagen + Vergünstigungen + Büro + Sachkosten Büro. Da kommt man bestimmt auf über 10.000 € Personalkosten und 2.000 € Sachkosten im Monat. Ein ehrenamtlicher Erster Stadtrat kommt mit Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, Büro + Sachkosten/Spesen geschätzt auf mindestens 1.500 € Kosten im Monat. Die konkrete Einsparung liegt also in der Größenordnung 130.000 € im Jahr. Wirksam ab Juli 2013, macht bis 2018 etwa 720.000 €. Das sind also rund 2 % der jährlichen Einsparsumme, aber, da die Einsparung ja schon 2013 wirksam wird, 3,4 % der gesamten Konsolidierungssumme. Hört sich auf der einen Seite nicht viel an, auf der anderen Seite könnte man dafür die Einsparungen bei Straßensanierung, Grünpflege oder Vereinsförderung weniger drastisch ausfallen lassen. Zwei weitere Argumente für diese Einsparmaßnahme: Die meisten geplanten Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung sind mehr Wünsche als konkrete Schritte, es sind Schätzungen, die auf vielen unbekannten Variablen aufbauen. Die Abschaffung der Hauptamtlichkeit ist dagegen eine ganz konkrete und sofort wirksame Maßnahme. Zum anderen hängt an der Position des Ersten Stadtrates zurzeit auch ein Vorzimmer mit 2 Mitarbeiterinnen. Diese Personen könnten dann einen Großteil ihrer Arbeit in andere Bereiche verlagern und damit andere Kollegen entlasten, die von den Sparmaßnahmen besonders hart getroffen werden. Ich und meine Partei sehen die Auswirkungen des Wegfalls der Hauptamtlichkeit als deutlich weniger dramatisch an als viele der einzelnen Sparmaßnahmen.
Nichts bleibt so, wie es vorher war, warum sollen dann gerade die politisch besetzten Stellen an der Verwaltungsspitze davon ausgenommen sein? Oben sparen ist angesagt!
Aufgaben des Ersten Stadtrates
Der Erste Stadtrat ist in erster Linie der Stellvertreter des Bürgermeisters. Dies betrifft Vertragsunterzeichnungen, Sitzungsleitungen, Wahrnehmung von Terminen, Ehrungen etc. Diese Dinge kann auch ein Ehrenamtlicher mit dem entsprechenden Zeitbudget wahrnehmen. Daneben kann der Bürgermeister Stadträten die Leitung von Dezernaten antragen. In aller Regel macht er das bei Hauptamtlichen, es gibt allerdings auch genügend Beispiele, wo Ehrenamtliche Dezernate leiten. Welche Dezernate das sind, entscheidet der Bürgermeister. Ehrenamtliche Stadträte brauchen so oder so ein gewisses Zeitbudget für ihre Ehrenamt. Wöchentliche Magistratssitzungen, Stadtverordnetenversammlungen, dazu jede Menge Kommissionen und Ausschüsse, der eine oder andere offizielle Termin als Vertreter der Stadt, dazu viele weitere öffentliche Termine, wo es sich als Stadtrat schickt, dabei zu sein. Da kommen schnell mal 10–15 h pro Woche zusammen. Ganz umsonst macht man das nicht, Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder führen zu rund 500 € monatliche Einnahmen. Übernimmt man ein Dezernat, erhöht sich der Aufwand um geschätzte 5–10 h. Als Vollberufstätiger kann man das kaum leisten. Daher findet man in den Magistraten auch selten Personen mit einer beruflichen´40-Stunden-Woche.
Die Frage, ob ein Ehrenamtlicher den Posten des Ersten Stadtrates ausfüllen kann, inklusive einer Dezernatsverantwortung, lässt sich daher klar beantworten: Ein normaler Arbeitnehmer kann das nicht. Ist man aber bereits im Ruhestand, arbeitet Teilzeit oder hat seine Schäfchen sonst irgendwie bereits im Trocknen, bringt den nötigen Enthusiasmus mit und besitzt im besten Fall schon Verwaltungserfahrung, dann ist das durchaus denkbar. So gibt es einige Gemeinden ähnlicher Größe wie Rödermark, die diesen Weg gehen: höhere Zahl ehrenamtlicher Stadträte, die dann kleine Teilbereiche der Verwaltung führen, so dass keiner überfordert ist.
Man muss außerdem bedenken: Erster Stadtrat ist in aller Regel ein politisch besetzter Posten, d.h. die nominierte Person bringt anfangs selten die benötigten Qualifikationen mit, sei es in Personalführung, in Verwaltungsarbeit, in Personalrecht, in Haushaltsführung. Auch der jetzige Erste Stadtrat Alexander Sturm war in seinen ersten Jahren wenig souverän, hat sich in viele Fettnäpfchen gesetzt und war innerhalb der Verwaltung nicht gerade als führungsstark bekannt. Heute sieht das nach meiner Kenntnis anders aus, erst in den letzten Jahren ist er sein Geld auch in vollem Umfang wert. Bei einem neuen, politisch installierter Ersten Stadtrat würde die Eingewöhnungsphase genau in die Phase des Gesundschrumpfens, des Umbruchs liegen, als 2. Verwaltungschef mit mehreren Verantwortungsbereichen kann er daher mangels Erfahrung sein Geld kaum wert sein. Gerade in diesen kommenden Jahren kann man daher auf die Hauptamtlichkeit verzichten. Zumal von dem Kandidaten der CDU/AL-Koalition ja seit langem gemunkelt wird, dass sein Endziel nicht im Ersten Stadtrat, sondern in der Beerbung von Roland Kern als Bürgermeister liegt. Er wäre also, wenn es gut für ihn läuft, genau am Ende der Eingewöhnungszeit wieder weg vom jetzt angestrebten Posten.
Alles Gründe, die dafür sprechen, jetzt die Chance zu nutzen, die Satzung zu ändern und bis auf Weiteres die Position des Ersten Stadtrates nur noch ehrenamtlich zu führen.
Der Kandidat Jörg Rotter
Zwei Dinge müssen an dieser Stelle deutlich gesagt werden:
1. ist die Motivation der FDP – wie auch der anderen Oppositionsparteien – definitiv nicht personenbezogen. Es gibt einen Wechsel und aus den eben genannten Gründen und unter den bekannten Umständen muss eine Abwägung erfolgen, ob ein hauptamtlicher Erster Stadtrat noch zeitgemäß ist. Das haben wir gemacht mit dem bekannten Ergebnis. Niemand aus der FDP hat sich oder wird sich in irgendeiner Weise zu den Qualifikationen des Kandidaten der Koalition äußern.
2. finde ich es ein Unding, was einige Kommentatoren in den Internetforen mit dem Kandidaten veranstalten. Personenbezogener Spott oder gar Beleidigungen haben an dieser Stelle nichts zu suchen!
Es war und ist nicht unsere Absicht, die Person Jörg Rotter zu beschädigen. Ich gebe gerne zu, ich war anfangs skeptisch, ob er für höhere Aufgaben, sprich Stadtverord¬netenvorsteher, geeignet ist, gebe nun aber genauso gerne zu, dass er diesen Job aus meiner Sicht ausgezeichnet macht: Ruhig, höflich, unparteiisch. Insofern kann ich mir Jörg Rotter auch sehr gut als respektablen Bürgermeisterkandidat mit sehr guten Chancen auf Nachfolge von Roland Kern vorstellen (Natürlich wäre mir ein FDP-Bürgermeister noch etwas lieber, aber ich bezweifle, dass meine Überzeugungskraft ausreicht, die Bevölkerung dazu zu bewegen). Ich sehe auch nicht, dass unser Begehren diesen Weg in irgendeiner Art untergräbt. Es spricht aus meiner Sicht überhaupt nichts gegen einen Ersten Stadtrat und damit Stellvertreter des Bürgermeisters Jörg Rotter. Nur halt auf ehrenamtlicher Basis und nicht als Berufspolitiker.
Laut gedacht
Mehr als die Hälfte der Arbeitszeit des Ersten Stadtrates geht für Sitzungen und repräsentative Aufgaben drauf. Diesen Part kann auch ein ehrenamtlicher Stadtrat übernehmen, hier hat Jörg Rotter sicherlich besondere Qualitäten. Es muss ja auch nicht gleich ein halber Arbeitstag für das Ehrenamt sein. Wenn überall in der Verwaltung gespart wird und es Einschränkungen gibt, gibt es sicherlich auch hohes Verständnis in der Bürgerschaft, wenn der Bürgermeister und seine Stellvertreter nicht mehr bei jedem Jubiläum anwesend sind, nicht mehr jede gesellschaftliche Einladung annehmen. So schafft man sich Zeit für die Führung der Verwaltung, die man in den kommenden Jahren des Umbruchs sicher benötigt. Und wenn man sich die Zusammensetzung des ehrenamtlichen Magistrates anschaut, würde ich als Bürgermeister meine Magistratskollegen doch fragen, ob sie sich folgende Aufgabenteilung vorstellen können: Erster Stadtrat Jörg Rotter als Dezernent für Kinder, Familie und Soziales, Sylvia Baumer als Kulturdezernentin und Sven Sulzmann als Dezernent für Öffentliche Ordnung, alle anderen Dezernate einschließlich der Kämmerei liegen beim Bürgermeister. Ich weiß nicht, ob die genannten Personen das so wollen, aber es wäre zumindest eine sinnvolle Alternative zu zwei Hauptamtlichen an der Verwaltungsspitze der Rettungsschirmkommune Rödermark.
Dr. Rüdiger Werner
Marienstr. 19
6. Februar 2013
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