Blogbeitrag

Ein klares Bekenntnis der FDP Rödermark zu unseren Einsatzkräften

Die Polizei, dein Freund und Helfer!? –
Oder doch alles für den Müll?

Ein klares Bekenntnis der FDP Rödermark zu unseren Einsatzkräften
– Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst!
Ein Blog von Nicole Rauschenberger

Schon eine ganze Weile gibt es immer wieder Berichte über Angriffe auf Rettungskräfte:

  • München 2019: Radfahrer greift Sanitäterin an, die zu einem bewusstlosen Baby gerufen wurde, weil er sich durch den parkenden Rettungswagen gestört fühlte
  • Mainz, Dezember 2019: Sanitäter wird durch Schuss aus einer Luftdruckpistole verletzt
  • Nürnberg, Dezember 2019: Weil ein junger Mann nicht in den Rettungswagen durfte, während seine Freundin behandelt wurde, zerstörte er mit Steinen das Fahrzeug und verletzte eine behandelnde Sanitäterin

Insgesamt gab es 2019 über 700 hundert Fälle von (angezeigten) Übergriffen auf Rettungskräfte. Die meisten Taten werden jedoch, gerade im Bereich der Feuerwehr und der Sanitäter, nicht zur Anzeige gebracht, so dass die Dunkelziffer weitaus höher ist.

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Allgemein

Dringlichkeitsantrag der FDP zu heutigen Stadtverordnetenversammlung.

Respekt
Respekt

Begründung:
Für ein friedliches Miteinander und ein Leben in Freiheit auf der Basis von Recht und Gesetz ist es unabdingbar, dass die Menschen in Rödermark und natürlich darüber hinaus darauf vertrauen können, hier sicher zu leben, Hilfe in Not zu erhalten und vom Staat und seinen Organen geschützt zu werden. Die Polizei sowie die Ordnungsund Rettungskräfte stehen für dieses Vertrauen tagein, tagaus sowie ohne Wenn und Aber als Garanten ein. Rödermark muss auch weiterhin eine Stadt bleiben, in der die Bürgerinnen und Bürger im ständigen Vertrauen auf die professionelle Hilfe der Ordnungs- und Rettungskräfte vor allen Gefahren bestmöglich geschützt werden.

Leider erleben jedoch gerade die Menschen, deren Aufgabe und berufliche Verpflichtung es ist, unser friedliches und freiheitliches Zusammenleben zu gewährleisten, dass ihnen dabei oftmals und jüngst exzessiv steigend Hass und blinde Aggression entgegenschlägt. Sie sind dabei nicht nur verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt. Hinzu kommen auch Behinderungen durch Schaulustige und fotografierende oder filmende Gaffer, die kein Verständnis für die Arbeit z.B. von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften zeigen und schon gar keine Rücksicht walten lassen. Konflikte dieser Art belasten und verletzen die Einsatzkräfte psychisch und physisch; sie führen auch dazu, dass Rettung, Hilfe und Ordnung oftmals nur verspätet und nur mit unverhältnismäßig großem Personalaufwand oder sogar nur unter akuter persönlicher Gefährdung der Rettungskräfte erreicht werden können. Die Folgen davon treffen die gesamte Gesellschaft überall in Deutschland.

Die aktuellen Vorfälle in Dietzenbach und zuletzt Stuttgart schockieren und zeigen einmal mehr, wenngleich auch nur exemplarisch, sehr deutlich, dass sich rohe Gewalt, unbändige Aggression und Respektlosigkeit in unserer gegenwärtigen Gesellschaft ungebremst entwickeln und alle in zunehmendem Maße dem ausgesetzt sind. Mit besonderem gesellschaftlichem Engagement muss daher dringend und gemeinsam dafür eingestanden werden, dass Übergriffe nicht entstehen oder spätestens in der Entstehung abgewendet und im Übrigen öffentlich geächtet und konsequent strafrechtlich geahndet werden. Derartige Übergriffe, brutale Angriffe, Gewalttaten und Behinderungen sind weder für die Einsatzkräfte noch für die auf Hilfe wartenden Bürgerinnen und Bürger hinnehmbar. Sich dagegen einzusetzen und an der Seite der Polizei und der Rettungskräfte zu stehen, muss daher ständige Pflicht eines jeden Einzelnen sein – ebenso das ungeteilte Eintreten für den Rechtsstaat.

Eine wie auch immer begründete Toleranz oder mediale Relativierung betreffend die psychische und physische Gewalt gegenüber Polizei- und Rettungskräften kann und darf ebenso wenig hingenommen werden wie politische Pauschalverurteilungen von Ordnungskräften oder eine klammheimliche bis lautstarke Solidarisierung mit politisch motivierten Gewalttätern unterschiedlichster Spektren und/oder Herkunft.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

  • 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark steht uneingeschränkt hinter den Männern
    und Frauen der Polizei- und Ordnungskräfte, der Feuerwehren sowie der Rettungskräfte!
  • 2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ächtet jede Form von Aggression, Gewalt und
    Respektlosigkeit gegenüber allen Einsatz- und Rettungskräften!
  • 3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert die sofortige Anzeige, strafrechtliche
    Verfolgung und konsequente Bestrafung jedes An- und Übergriffs gegen Einsatz- und Rettungskräfte!
  • 4. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich mit allem Nachdruck gegen
    pauschale (Vor-)Verurteilungen von Polizei und Ordnungskräften aus und fordert das sofortige Ende von
    medialer sowie politischer Toleranz und ebensolcher Relativierungen betreffend die ständige und
    immer mehr zunehmende psychische und physische Gewalt gegenüber Polizei- und Rettungskräften!
  • 5. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert Rechtsschutz für die Geltendmachung
    der den Polizei- und Rettungskräften während eines Einsatzes entstandenen Ansprüche!

Hier der Dringlichkeitsantrag als .pdf

Pressemitteilung

Schulkindbetreuung – Dringender Handlungsbedarf

Schulkindbetreuung
Schulkindbetreuung

Schulkindbetreuung
Dringender Handlungsbedarf
Eltern nicht im Regen stehen lassen

In immer mehr Haushalten arbeiten beide Elternteile und sind damit auf eine Betreuung ihrer Kinder durch die öffentliche Hand auch in der Schulzeit angewiesen. Dieser Trend ist seit über 20 Jahren zu beobachten und hält immer noch an. Sowohl die räumlichen Kapazitäten an den Grundschulen als auch die Verfügbarkeit von Erziehungspersonal halten mit diesem steigenden Bedarf nicht mehr Stand. Leidtragende sind die Eltern, für die fehlende Betreuungsmöglichkeiten existenzbedrohend sein können.

In der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni wurde nun ein Prüfantrag beschlossen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, was zu tun wäre und was es kosten würde, damit im neuen Schuljahr, das Mitte August beginnt, doch noch alle Eltern, die einen Bedarf für ihr Kind angemeldet haben, auch einen Betreuungsplatz erhalten. Die Stadt konnte für 16 Schulkinder, die demnächst die 4. Klasse besuchen, im kommenden Schuljahr keinen Betreuungsplatz anbieten und hat diese daher aus der Betreuung geworfen.

„Den Stadtverordneten war klar, dass diese Situation eintreten kann. In einem solchem Fall ist es entscheidend, dass es klare Kriterien gibt, nach denen ein Betreuungsplatz vergeben wird. Entsprechende Kriterien hat die Stadtverordnetenversammlung vor einem Jahr mit unserer Zustimmung beschlossen“, erklärt Fraktionsmitglied Valeska Donners die Situation aus Sicht der FDP-Fraktion. „Dieser Ernstfall ist nun eingetreten. Entscheidend dabei ist aber zum einen der Zeitpunkt und die Art der Kommunikation mit den Eltern sowie das ernstgemeinte Bemühen der Stadt, das Problem zeitnah zu lösen. Doch Kommunikation gehört wahrlich nicht zu den Stärken unserer Stadtregierung. In beiden Punkten sieht die FDP deutliches Verbesserungspotenzial.“

„Auch wenn es immer mal wieder kleinere Fluktuationen gibt, sind die Zahlen, was auf die Schulen zukommt, bekannt“, ergänzt FDP-Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner. „Daher war es auch schon zu Schuljahresbeginn 2019/20 klar, dass zu Schuljahresbeginn 2020/21 die Betreuungsplätze in Urberach nicht ausreichen. Wir haben daher erwartet, dass man die 3.-Klass-Eltern frühzeitig auf diese Problematik hinweist und ihnen mitteilt, dass es zum nächsten Schuljahr sein kann, dass es für ihr Kind keinen Betreuungsplatz mehr gibt. Dies ist nicht erfolgt, der „Rauswurf“ traf viele Eltern daher reichlich unerwartet. So sehr wir den aktuellen Prüfantrag auch unterstützen und hoffen, dass der Magistrat zeitnah eine tragfähige Übergangslösung bis zur Errichtung eines neuen Betreuungsgebäudes findet, so muss man auch feststellen: der Antrag kommt viel zu spät, CDU und AL/Grüne reagieren zum wiederholten Male erst, wenn es schon Proteste und Leidtragende gibt. Spätestens mit der Präsentation des Kindertagesstätten-Bedarfsplans 2019, der im März 2020 öffentlich präsentiert wurde, musste jedem klar sein, dass die Warteliste für die Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden 2020 deutlich länger werden würde als 2019 und hier dringender und schneller Handlungsbedarf besteht.“

Mit aktuell 185 Betreuungsplätzen für 440 Schüler liegt die Betreuungsquote in Urberach bei unterdurchschnittlichen 42 %. 2025 kommt der Rechtsanspruch auf einen Schulkind-Betreuungsplatz, der Betreuungsbedarf wird dann auf 85 % geschätzt. Stadt und Kreis sind daher aufgefordert, in den nächsten 5 Jahren, dass Betreuungsangebot am Standort zu verdoppeln.

Allgemein

Antworten zu Fragen. Sitzungen FSIK, BUSE und HFuW

Ausschusssitzung. Fragen und Antworten
Ausschusssitzung. Fragen und Antworten

Antworten zu gestellten Anfragen
» Familie, Soziales und Kultur (FSIK) vom 09.06.2020
» Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (BUSE) vom 09.06.2020
» Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (HFuW) vom 10.06.2020
» Situation Wirtschaft in der Corona Krise
» Förderung von Fahradwegen
» Kinderbeteuung in Zeiten von Corona
» Zusätzliche Planstellen
» Finanzstatus
» Stadtplanerische Projekte
» Situation Vereine

Offener Brief

Gib Vandalismus keine Chance!

Müll und Vadalismus in Rödermark (Symbolfoto)
Müll und Vadalismus in Rödermark (Symbolfoto)

Gib Vandalismus keine Chance!
Dies ist ein Aufruf zu mehr Respekt – mehr Respekt anderen Menschen gegenüber, mehr Respekt gegenüber fremden Eigentum und mehr Respekt gegenüber der Umwelt.

Man braucht nicht nach Dietzenbach zu schauen, wo vor kurzem ein Mob von 50 Personen gezielt Rettungskräfte in einen Hinterhalt gelockt und angegriffen hat, um zu erkennen, dass fehlender Respekt eines der Grundprobleme unserer heutigen Gesellschaft ist. Zeichen dafür findet man auch in Rödermark zuhauf.

Wer am Pfingstsonntag den Oberwiesenweg zwischen Ober-Roden und Urberach entlang der Rodau unterwegs war, wurde z.B. schnell fündig. Da war der Schaukasten der Kirchen an der Weidenkirche demoliert, die Scheibe eingeschlagen. Ein Stückchen weiter eine Bank mit einem übervollen Mülleimer und mindestens genausoviel Müll in der unmittelbaren Umgebung zerstreut. Gegenüber ein Schild des neuen Rodaulehrpfads, das man vergeblich suchte. Die Halterung am Pfosten mit grober Gewalt verbogen, das Schild selbst verbogen und stark beschädigt einige Meter daneben. Und noch ein Stückchen weiter war die Reihe der Rödersteine deutlich lückenhaft und weit verteilt (ob von den gleichen Idioten verursacht, die sich vorher an Weidenkirche und Rodaulehrpfad ausgetobt haben, oder durch einen unachtsamen Autofahrer, ist offen). Und der den christlichen Werten verpflichtete Normalbürger steht fassungslos da und fragt sich: warum?

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Welchen Grund gibt es, Dinge, die der Allgemeinheit zugutekommen, in denen viel unbezahlte Arbeit steckt, die keinen stören und im Gegenteil viele erfreuen, mutwillig mit brachialer Gewalt zu zerstören?

Warum tut man Dinge, von denen man genau weiß, dass man sie nicht tun sollte? Nur, weil man es (leider meist ungestraft) kann?

Wo ist die Ethik dieser (meist jungen) Menschen geblieben? Wer hat hier versagt? Die Elternhäuser? Die Erzieher und Lehrer? Die Politik?

Man kann die Ursachen zwar ergründen und einiges könnte sicher besser laufen, aber Schuld haben in meinen Augen nur diejenigen, die handeln: die Täter. Ich kann für solche Taten – genauso wie für die in Dietzenbach – niemals Verständnis aufbringen. Niemals. Es gibt keinen Grund für solchen handeln, der Verständnis mit sich bringen kann.

Vandalismus ist kein Kavaliersdelikt, es ist eine Straftat. Wir sollten es auch so behandeln. Keine Toleranz. Diese Taten gehören geächtet. Wir müssen wieder dahin kommen, dass keiner wegschaut, dass die Täter von der Zivilbevölkerung an den Pranger gestellt werden, dass man auch im eigenen Freundeskreis für solche Taten geächtet und nicht bejubelt wird, dass sich Freunde hinstellen und sagen: Stopp! Hier mache ich nicht mit. Und sogar noch weiter gehen: wenn du so einen Blödsinn machst, sind wir die längste Zeit Freunde gewesen.

Es gibt kein Recht, fremdes Eigentum zu zerstören!

Es gibt kein Recht, andere Personen zu verletzten – egal ob körperlich, durch Worte oder andere Taten!

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Dieser Grundsatz des Liberalismus hat nichts von seiner Gültigkeit verloren. Doch was ist mit den Grundwerten der Gesellschaft passiert, die vor allem religiös geprägt sind und im Grunde genommen in allen Weltreligionen identisch sind?

Als Liberaler bin ich ein großer Verfechter der Eigenverantwortung. Doch mit der Eigenverantwortung ist es in vielen Teilen unserer Gesellschaft nicht weit her.

Mit welchem Recht schmeiße ich z.B. meinen Müll einfach in die Landschaft? Mit welchem Recht schleppe ich zwar Chipstüte, verpacktes Fastfood und Bierdose an die Rodau, um dort abzuhängen und ein wenig Party zu machen, meine aber, für die Entsorgung sind andere zuständig? Mit welchem Recht kritisiere ich die Stadt, die Mülleimer seien voll und man müsse ja seinen Müll irgendwo loswerden können, um das wegschmeißen des Mülls in die Landschaft zu rechtfertigen? (Ja, die Stadt könnte hier wirklich mehr tun und die FDP wird bis zur Kommunalwahl ein eigenes Müllkonzept vorstellen. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass mein persönlicher Müll – sollten die öffentlichen Mülleimer voll oder keine vorhanden sein, in meine private Tonne gehört und nicht in die Landschaft.)

Müllablagerung in Rödermark
Müllablagerung in Rödermark

Mit welchem Recht meinen Personen bei Kommentaren im Internet jeglichen Respekt ablegen zu müssen und eine Wortwahl verwenden zu dürfen, die strafrechtlich relevant ist und die sie bei privaten Gesprächen niemals benutzen würden?

Die Respektlosigkeit ist kein Problem der Jugend, sie ist ein allgemeines Problem geworden. Daher mein Appell an jeden einzelnen. Seid anderen ein Vorbild! Behandelt alle Menschen mit Respekt! Wehrt euch gegen Respektlosigkeit und gebt Vandalismus keine Chance!

Die Täter von Dietzenbach genauso wie die Täter vom Oberwiesenweg dürfen nicht gewinnen. Ob Braared Bernsche, Bücherzelle, Kinder- und Jugendfarm oder jetzt Kirche und Rodaulehrpfad – die Zivilgesellschaft darf nicht klein beigeben. Wir bauen das, was uns wichtig ist, wieder auf. Immer wieder. Ihr könnt uns nicht kleinkriegen!

Der Beitritt Rödermarks zur Kampagne „Respekt – kein Platz für Rassismus“ ist ebenso ein guter und wichtiger Baustein im Kampf gegen die zunehmende Respektlosigkeit in allen Lebenslagen. Ich begrüße das sehr.

Das zerstörte Schild des Rodaulehrpfads wird von mir in der nächsten Woche ersetzt. Bis dorthin habe ich das alte provisorisch wieder befestigt.

Vandalismus
Vandalismus

Rüdiger Werner
4. Juni 2020

Pressemitteilung

Betreuungsgebühren. Klarheit für die Eltern schaffen!

Pressemeldung
Pressemeldung

Klarheit für die Eltern schaffen!
Keine Gebühr ohne Leistung!
Liberale fordern Verzicht auf Betreuungsgebühren während des Kita-Shutdowns

„Keine Gebühr ohne Leistung“ – ist die klare Grundaussage eines Antrags, den die FDP zur nächsten Sitzung der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung im Juni eingereicht hat.

Hintergrund:
Seit Mitte März sind alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt aufgrund von Corona geschlossen. Nur eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, wurde aufrechterhalten. Ab dem 02. Juni öffnen die Kindertagesstätten wieder – allerdings nur in einem eingeschränkten Regelbetrieb, d.h. mit einem deutlich reduzierten Betreuungsangebot für die Kinder. Für die Monate April und Mai wurde den Eltern die Betreuungsgebühr gestundet, d.h. es musste bisher nichts gezahlt werden. Allerdings wurde offengehalten, ob es sich dabei tatsächlich um einen echten Gebührenerlass handelt, oder ob die Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt von den Eltern nachgezahlt werden müssen. Auf Nachfrage der FDP-Fraktion erklärte die Erste Stadträtin Ende April in öffentlicher Sitzung dazu, dass hierbei eine kreisweit einheitliche Regelung angestrebt wird. Seitdem ist allerdings nichts passiert und die Eltern werden von der Stadt weiter im Unklaren gelassen, ob sie für die Zeit, in der es seitens der Stadt keinerlei Betreuungsleistung geben konnte, nicht vielleicht doch noch im Nachhinein Kita-Gebühren für die diese betreuungslose Zeit bezahlen müssen. Für die FDP ist es an der Zeit, endlich Klarheit für die Eltern zu schaffen, zumal andere Kommunen im Kreis hierzu mittlerweile klare Beschlüsse gefasst haben und von einer kreiseinheitlichen Regelung nichts Greifbares zu hören ist.

Statement zum Antrag der FDP: „Klarheit für die Eltern und keine Gebühr ohne Leistung! Für die FDP ist völlig klar“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „dass die Rödermärker Eltern endlich Klarheit in der Gebührenfrage bekommen müssen und selbstverständlich nicht mit Betreuungsgebühren belastet werden dürfen, für die sie wegen des Corona-Shutdowns seit Mitte März in den städtischen Kitas gar keine Betreuungsleistung in Anspruch nehmen konnten bzw. durften. Aus Sicht der Liberalen können auch für diejenigen Eltern, die seit der Kita-Schließung eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch genommen haben oder nehmen mussten, nicht einfach die normalen Gebühren komplett anfallen. Solange in den städtischen Kitas nur der Notbetrieb und ab dem 02. Juni dazu noch der eingeschränkte Regelbetrieb läuft, können konsequenterweise auch nur anteilig berechnete Gebühren gemäß der konkret geleisteten bzw. in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen von den Eltern verlangt werden.“

Grundsätzlich sieht die FDP Rödermark das Land Hessen in der Pflicht, den Kommunen die Corona-bedingten Ausfälle bei den Betreuungsgebühren – möglichst komplett – direkt zu erstatten oder zumindest entsprechende kommunalen Finanzhilfen zeitnah auf den Weg zu bringen.

Allgemein

Letzte Sitzung der Stadtverordneten. Kinderbetreuung und Grundsteuer.

Grundsteuer und Betreuungsgebühren
Grundsteuer und Betreuungsgebühren

FDP zu: Aussetzung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Am 24. April hat die FDP-Fraktion eine Anfrage an den Magistrat gestellt, die Fragestellungen rund um die Kinderbetreuungsgebühren in der Corona-Zeit beinhaltete. Die FDP ist der Meinung, dass Betreuungsgebühren in der Zeit, in der verordnungsbedingt keine Gegenleistung seitens der Stadt erfolgen kann, nicht erhoben werden sollten und dass die Eltern für diesen Zeitraum nicht zahlen müssen.-Weder heute noch in Zukunft!
 
In einem Elternbrief hatte der Magistrat der Stadt Rödermark mitgeteilt, dass die Betreuungsgebühren nach dem Monat April nun auch für den Monat Mai ausgesetzt werden. „Ausgesetzt“ ist aber nicht „gebührenbefreit“.
 
Die Antwort der zuständigen Ersten Stadträtin lautete, dass sich alle Kommunen im Kreis einig waren, dass es in dieser Frage keinen Sinn macht, wenn jede Kommune ihr „eigenes Süppchen kocht“. Es soll eine kreisweite, besser sogar landesweite Lösung gefunden werden. Die aktuelle Formulierung des Kreises für die Monate April und Mai lautet „zunächst ausgesetzt“.
 
Die FDP Rödermark befürwortet eine übergeordnete Lösung und findet den eingeschlagenen Weg prinzipiell richtig. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass „zunächst ausgesetzt“ auch heißen kann, dass die Eltern die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt noch nachzahlen müssen, schlimmstenfalls sogar mit dem erhöhten Stundungszinssatz von 6 %.
 
Für uns kann die Regelung nur lauten, dass aus dem „ausgesetzt“ ein „befreit“ wird, dass für diese Zeit letztendlich keine Gebühren erhoben werden. Hierfür werden wir uns im Magistrat, aber auch im Kreis einsetzen.

FDP zu: Aussetzung der Grundsteuererhöhung
Grundsteuererhöhungen sind nie schön und oberstes finanzpolitisches Ziel sollte es nach Auffassung der FDP-Fraktion sein, diese Erhöhungen zu vermeiden. Allerdings können auch wir uns nicht generell gegen Grundsteuererhöhungen aussprechen, weil sie unter den gegebenen Voraussetzungen tatsächlich das einzige Mittel sein könnten, um einen Haushalt auszugleichen und diesen von der Aufsichtsbehörde genehmigt zu bekommen. So war es auch in Rödermark.
 
Unmittelbar mit Beschluss des Haushaltes durch CDU und Grüne war dieser durch den corona-bedingten Lockdown auch schon wieder Makulatur. Kurzarbeit, Schließungen von Betrieben, Perspektivlosigkeit in ganzen Branchen – viele Menschen kommen durch die Corona-Krise auch in eine Liquiditätskrise, wissen plötzlich nicht mehr, woher das Geld für das Lebensnotwendige herkommen soll. In dieser Situation hält die FDP eine Steuererhöhung für fatal.
 
Uns ist dabei völlig klar, dass auch die Kommune Einnahmen braucht, um ihren Service aufrecht zu erhalten, um ihr Personal zu bezahlen. Der Unterschied ist, dass manche Bürger sich nicht beliebig Geld leihen können, die Kommune im Prinzip aber schon.
 
Wir haben daher beantragt, mindestens bis Anfang August mit der Einforderung der höheren Grundsteuerbeträge zu warten, je nach Situation auch noch bedeutend länger nur nach dem alten Steuersatz einzuziehen. Es ist aus unserer Sicht volkswirtschaftlich sinnvoller, wenn sich die Kommune höher verschuldet, anstatt Bürger und Unternehmen möglicherweise in die Insolvenz zu treiben. Denn hierfür könnte die Grundsteuererhöhung durchaus das Zünglein an der Waage sein. Gerade bei Firmen können die Beträge durchaus ins Gewicht fallen:
Angenommen eine Firma/eine Person zahlt im Quartal 750 € Grundsteuer. Nach der Erhöhung sind es rund 1.000 €. Da der Bescheid erst kommen kann, wenn die Erhöhung durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde (in den nächsten Wochen), die Erhöhung aber rückwirkend zum 1.1. zu zahlen ist, fallen dann im Mai sogar direkt 1.250 € an. Und das mitten in einer Zeit, in der viele Betriebe noch geschlossen sind oder Kurzarbeit die Regel ist.
 
Der FDP-Antrag wurde jedoch von CDU, AL/Grüne und SPD abgelehnt.
 
Der Magistrat hat zugesagt, dass er im belegten Notfall auch großzügige Stundungsregeln bei der Grundsteuer anwenden wird. Für die gestundeten Beträge muss aber ein 6%iger Strafzins gezahlt werden. Unsere Forderung, in den Coronazeiten komplett zinsfrei zu stunden, wie es andere Kommunen längst beschlossen haben, wollte die Mehrheitskoalition aber ebenfalls nicht nachkommen. Weder das Finanzamt noch die Sozialversicherungen berechnen zurzeit Stundungszinsen. Sogar das Bundesfinanzministerium wirbt für eine zinsfreie Stundung.

» Siehe: Sprachregelung. Aussetzung der Kita-Gebühren Mai 2020.
» 16.05.2020 Die Antwort vom Magistrat.

Allgemein

Sprachregelung. Aussetzung der Kita-Gebühren Mai 2020.

Kreis fordert mehr Geld
Kreis fordert mehr Geld

Klarstellung schafft Sicherheit.

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Nachtrag.
Der Dokumentenname hat sich (warscheinlich nach Einreichung der Anfrage) geändert.

https://roedermark.de/fileadmin/Roedermark/FB4/Kinder/2020-04-22_Elternbrief_Aussetzung_Geb%C3%BChren_Mai.pdf

aus Stundung_ wurde Aussetzung_
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Sachverhalt: Die Nichterhebung von Betreuungsgebühren während der Zeiten, in denen die Betreuungseinrichtungen aufgrund von Verordnungen des Landes Hessen geschlossen bleiben müssen, ist eine klare Forderung der FDP Rödermark! In diesem thematischen Zusammenhang findet sich auf der Webseite der Stadt Rödermark seit einigen Tagen der „Elternbrief Gebührenbefreiung im Mai vom 22. April “. Öffnet man dieses Dokument, wird in der Browserzeile der originale Speichername des Dokuments dieser Briefdatei angezeigt (Siehe Nachtrag):

Sprachregelung bei Erlass der KitaGebühren
Sprachregelung bei Erlass der KitaGebühren

Dieselbe Information über den Dokumentennamen „Stundung“ findet sich (Download vom 24.04.2020 um 18:12:56h) auch in den Dateiinformationen dieses Dokuments:

Kita-Gebühren. Hier Stundung.
Kita-Gebühren. Hier Stundung.

Im direkten Kontext mit dem Elternbrief vom 22.04. sind somit betreffend die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten und die städtische Schulkindbetreuung für Mai aktuell drei gänzlich unterschiedliche Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ in der Welt.
Weiterhin wird in der Dreieich Zeitung (Seite 1) vom 01.04.2020 der Erste Stadtrat der Stadt Mörfelden-Walldorf (auch diese wird die Kita-Gebühren und das Essensgeld bis zum Ende des Betretungsverbots aussetzen), Burkhard Ziegler, mit den Worten zitiert: „[…] dass es sich noch um keinen Gebühren-Erlass handele: Es ist eine Maßnahme, um die Eltern in der jetzigen Situation sofort finanziell zu entlasten. Es war wichtig und richtig, hier schnell zu handeln. Wie das Ganze umgesetzt und welche genauen Regelungen es geben wird, muss später noch in den Gremien geklärt werden“.

Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:

  • 1. Welche Rechtsqualität hat der „Elternbrief“ vom 22.04.2020?
  • 2. Welches Gremium oder ggf. wer hat die, gemäß Titel des Links auf der Homepage der Stadt Rödermark zum Elternbrief vom 22.04.2020, „Gebührenbefreiung im Mai“ wann und in welcher Weise beschlossen?
  • 3. Weshalb wurden im direkten Zusammenhang mit dem Elternbrief vom 22.04.2020 drei sehr verschiedene Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ verwandt?
  • 4. Wie ist die Feststellung im Elternbrief vom 22.04.2020: „[…] Die Gebühren […] werden auch für den Monat Mai 2020 zunächst ausgesetzt […]“ rechtlich mit Blick auf eine ganze oder teilweise (Nach-)Zahlungspflicht der Gebühren durch die Eltern zu verstehen? » Zinsen?

Hier die Anfrage im Original. (.pdf)
» 16.05.2020 Die Antwort vom Magistrat.

Pressemitteilung

Kritik an der Informationspolitik der Stadt

Pressemeldung
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FDP kritisiert Informationspolitik der Stadt – Corona legitimiert kein
hoheitliches „durchregieren“!

Das Corona-Virus und die damit zusammenhängenden Einschränkungen für jeden einzelnen Bürger sind das allbeherrschende Thema in diesen Tagen. Viele Bürger sind zurecht verunsichert und verängstigt. Viele Fragen, z.T. ganz existenzielle, stehen im Raum, vor allem: wann und wie geht es weiter? In solchen Situationen erwarten die Bürger von der Politik klare Antworten. Das gilt für alle Ebenen, für den Bund genauso wie für die Kommunen. Auch im lokalen Bereich gibt es in diesem Zusammenhang viele offene Fragen: Wann öffnen die Kitas wieder und für wen? Wann werden die Spielplätze wieder aufgemacht? Wann kann man im Badehaus wieder seine Runden drehen? Könnten die Büchereien nicht unter Wahrung der Abstandsgebote wieder aufgemacht werden? Wird es 2020 Kerbveranstaltungen geben? Wie sieht es mit der neuen Spielzeit der Kulturhalle aus? Ist die gefährdet? Ab wann kann man Karten kaufen? Wird es eine Programmvorstellung geben? Wann öffnet die Stadt die Sporthallen wieder für den Vereinssport? Diese legitimen Fragen der Bürger erreichen nicht nur die Verwaltungsspitze, sie werden auch den Stadtverordneten gestellt: man sei doch in der Politik und müsse das daher doch wissen!

Die Antwort, die die FDP in diesen Tagen den Bürgern geben muss, ist „Nein, das wissen wir leider nicht. Vom Bürgermeister sind seit einem Monat keinerlei Informationen mehr an die gewählten Kommunalpolitiker geflossen. Und die Stadtverordnetenversammlung, in deren Rahmen diese Fragen an die Verwaltungsspitze hätte stellen können, wurde auch ohne Rücksprache ersatzlos gestrichen. Die kommunalen Gremien sind an den politischen Entscheidungen nicht mehr beteiligt und erfahren diese wie die Bürger auch aus den Medien und den sozialen Netzwerken.“

„Das ist in höchstem Maße unbefriedigend und mal wieder ein Rödermärker Sonderweg“, stellt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger ernüchtert mit Blick auf die mangelhafte Informationspolitik gegenüber den politischen Gremien fest. „Facebook ist dieser Tage schneller und besser informiert als die gewählten Stadtverordneten. Das geht aus Sicht der FDP so nicht: Gerade in einer derartigen Ausnahmesituation sollte der Bürgermeister dringend die anderen Fraktionen mitnehmen, einen engen Austausch mitsamt einem ebensolchen, steten Informationsfluss pflegen, sich deren Meinungen anhören und nicht bequem in einen nur allzu leichten Dirigismus („durchregieren“) verfallen.“

Es gibt aktuell viele Fragen, wie es weitergeht, es sind zeitnah viele Entscheidungen zu treffen, ein kommunaler Zeitplan muss erstellt werden. Da darf man als Bürgermeister die gewählten Stadtverordneten nicht einfach links liegen lassen. Die FDP fordert daher die schnellstmögliche Rückkehr zu politischer Transparenz und den parlamentarischen Gepflogenheiten – natürlich unter Beachtung der aktuellen Gesundheitsschutzmaßnahmen.

Pressemitteilung

Die FDP fordert. Finanzielle Belastungen für Bürger, Gewerbetreibende und Vereine müssen spürbar reduziert werden!

Pressemeldung
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FDP fordert die Stadt Rödermark auf, die finanziellen Belastungen für Bürger, Gewerbetreibende und Vereine spürbar zu reduzieren!

Die aktuelle „Corona-Krise“ hat leider auch Rödermark fest im Griff; viele Bürger-/innen, Kleinunternehmen und Vereine wissen aufgrund der aktuellen Corona-Krise nicht, wie sie die kommenden Monate überhaupt und ganz besonders in finanzieller Hinsicht überstehen werden/können/sollen. In einem Antrag fordert die FDP-Fraktion daher, dass neben den bereits beschlossenen Hilfen durch Bund und Land auch die Stadt Rödermark weitreichende, temporäre, Maßnahmen beschließen soll, um den Betroffenen Rödermärker/-innen in der aktuellen Corona-Krise finanziell die Hand zu reichen.

„Der gerade erst beschlossene Haushalt der Stadt für 2020/2021 ist schon heute das Papier nicht (mehr) wert, auf dem er gedruckt wurde. Diesen Fakt kann man den Verantwortlichen nur teilweise anlasten, denn zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Haushaltsplanung war Corona nur eine hippe mexikanische Biermarke“, begründet FDP-Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner den Antrag seiner Fraktion. „Wie keine andere Fraktion setzt sich die FDP seit Jahren für solide Finanzen und gegen eine ausufernde öffentliche Verschuldung zu Lasten der kommenden Generationen ein. In dieser absoluten Notsituation ist es aus Sicht der FDP jedoch angezeigt, dass die Stadt höhere Schulden in Kauf nimmt, anstatt dass ortsansässige Firmen und damit Arbeitsplätze langfristig verloren gehen oder Vereine aufgrund von Insolvenz gänzlich von der kommunalen Bildfläche verschwinden.“

Auch wenn zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Haushaltsaufstellung die aktuelle „Corona-Krise“ noch nicht absehbar war, kritisiert die FDP sehr deutlich, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 sodann in einer gespenstischen „Krisen-“Sitzung der Stadtverordnetenversammlung trotz der bekannten Corona-Gesundheitsrisiken durchgeprügelt wurde. Es war klar absehbar, dass die in der Kulturhalle von CDU und AL/Grüne im Alleingang beschlossenen Haushaltszahlen für 2020 und 2021 angesichts derzu diesem Zeitpunkt klaren „Corona-Krise“ sowie deren finanziellen Folgen und Auswirkungen reine und im Ergebnis völlig und damit nur noch unnötige Makulatur waren. „Der Magistrat hat mittlerweile bereits einige richtige Schritte, z.B. im Einvernehmen mit allen anderen Kommunen im Kreis Offenbach die Aussetzung der KiTa-Gebühren für April, unternommen“, ergänzt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „diese Akutmaßnahmen müssen aber aus Sicht der FDP noch und klar erweitert werden. Dies betrifft besonders die Einführung der beschlossenen Grundsteuererhöhung. Auch wenn es ein weiteres großes Loch in den Haushalt reißen wird bzw. würde: Die FDP Fraktion Rödermark fordert die Stadt Rödermark auf, die Einführung der höheren Steuersätze sowie der neuen Steuernmindestens (erstmal) bis zum 01. August zu verschieben und die Bürger/-innen und Unternehmen in diesen schwersten „Corona“-Monaten nicht noch zusätzlich finanziell zubelasten. Für die FDP ist auch wichtig, dass die bei Steuerstundungen für Unternehmen bisher üblichen, sehr hohen Zinszahlungen in dieser Situation nicht mehr erhoben werden und dass auch für die Grundsteuer B großzügige Stundungsregelungen im Sinne der Rödermärker Bürger/-innen getroffen werden, die über das bisherige Maß spürbar hinausgehen.“

FDP-Fraktionsmitglied Valeska Donners schließt den Forderungskatalog der FDP ab: „Es ist ein Unterschied, ob der Magistrat sich der Empfehlung des Kreises anschließt und den Eltern die Betreuungsgebühren für April erlässt, oder ob glasklar beschlossen wird: solange Einrichtungen oder Gebäude der Stadt „Corona“-bedingt nicht genutzt werden können, müssen die Betroffenen keine Gebühren oder Mieten dafür an die Stadt zahlen. Dies sollte für Betreuungseinrichtungen genauso gelten, wie für Sporthallen und Übungsräume sowie für die Musikschule.“

„Es wäre in diesem Fall, wo auch die Zeit eine entscheidende (finanzielle) Rolle spielt, sehr zu begrüßen“, schließt Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger das Statement der FDP ab, „wenn der entsprechende Antrag der Liberalen gar nicht erst in die parlamentarische Beratungsphase kommen müsste, sondern der Magistrat nach und nach die Richtigkeit der Forderungen der FDP anerkennt und diese daher von sich aus beschließt und umsetzt – zum Wohle (in den aktuell schweren Zeiten) der Bürger/-innen Rödermarks“.