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Versprochen und gebrochen. CDU und AL/Die Grünen werden wortbrüchig

Standpunkte.

Versprochen – gebrochen ; Vertrauen – verspielt

Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher in Rödermark

Die FDP hat im Jahr 2014 den Antrag, die KiTa-Gebühren um 3 % anzuheben und damit anteilig (1 %) die ErzieherInnen um 2 Gehaltsgruppen höher einzugruppieren, abgelehnt. Abgelehnt aus mehreren Gründen. Die 2 % + 1 % Steigerung der Gebühren schien schon damals nicht annähernd ausreichend, um die Folgekosten zu decken und die zukünftigen, regulär tariflich bedingten Gehaltsanhebungen finanzieren zu können. Die Bedenken wurden schon im Februar 2014 in einem Blogeintrag von Dr. Rüdiger Werner klar zum Ausdruck gebracht

Für tarifliche Eingruppierung sind nach Meinung der FDP Rödermark ausschließlich die Tarifparteien, nämlich in diesem Falle der Verband der kommunalen Arbeitgeber und Verdi, zuständig. Es kann und darf nicht Aufgabe der Stadtverordneten, auch nicht des Magistrates sein, in die Tarifpolitik einzugreifen und Tarifparteienaufgaben nach politischer Tageswetterlaune zu übernehmen. Generell dürfen aus Sicht der FDP Löhne nicht zum Spielball der Politik werden, denn auch wenn einzelne Gruppen damit auf kurze Sicht monetär gewinnen, verlieren doch am Ende des Tages alle Steuerzahler, wenn sich die Politik von Wahl zu Wahl mit immer größeren Lohngeschenken den Wählerinnen und Wählern anbiedert; schlussendlich zahlt es immer die Allgemeinheit der Steuerzahler. Das System der Lohnfindung in Deutschland mittels der Tarifparteien hat sich bewährt und sollte nicht wahltaktisch von der Politik (egal auf welcher Ebene) untergraben werden.

Wie sich dann auch abzeichnete, hatte die Gewerkschaft zunächst die Forderung erhoben, die Erzieher um 4 Gehaltsgruppen anzuheben. Heißt praktisch, dass sich die Erzieher/-innen, wenn die Höhergruppierung in 2015 wie versprochen erfolgt wäre, sich jetzt statt in der Gehaltsgrupppe S8 in der S12 befinden würden. All diese Anzeichen wurden vom hauptamtlichen Magistrat und der politischen Mehrheit offensichtlich ignoriert. Mit den Erziehern spielte man stattdessen ein ganz übles Spiel: Obwohl den ErzieherInnen unmissverständlich und bei verschiedenen Gelegenheiten die Höhergruppierung von S6 nach S8 zugesagt, aber anschließend praktisch verweigert wurde, versucht man sich nun mit unhaltbaren und mehr als fadenscheinigen Ausreden aus der Affäre zu ziehen. Und dass, obwohl es auch noch einen unmissverständlichen Deal auch mit den Eltern dazu gegeben hatte.

Fakt ist, dass die ErzieherInnen zwar seit Anfang 2015 nach S8 bezahlt wurden, dies aber nicht als echte Höhergruppierung stattfand, sondern durch eine übertarifliche Sonderzahlung. Als Ergebnis der Tarifeinigung aus dem Frühjahr 2016 gibt es nun die alte S8 nicht mehr, sondern die neue „S8a“ ersetzt die alte S6 und die neue „S8b“ ersetzt die alte S8. Somit rutschen die Rödermärker ErzieherInnen nicht aus der alten S8 in die neue S8b, sondern von der alten S6 in die neue S8a. Klingt kompliziert und ist es auch. Kurz gesagt: wenn der Mehrheitsbeschluss (Höhergruppierung in S8) aus 2014 umgesetzt worden wäre, würden sich die ErzieherInnen heute tarifautomatisch in der S8b befinden und nicht in der S8a. Dass dem nicht so ist, ruft zu Recht bei den ErzieherInnen einen großen Unmut hervor.

Die FDP Rödermark hat sich schon immer für eine bessere Bezahlung der ErzieherInnen ausgesprochen. An den Beruf sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich mehr Erwartungen und Anforderungen geknüpft worden – von der Betreuung von Kindern unter drei Jahren bis zur frühkindlichen Bildung. Diese bessere Bezahlung muss aber auf höherer Ebene mit einer Aufwertung der Berufsausbildung einhergehen. Dass einzelne Kommunen nach Kassenlage oder politischer Wetterlage den Tarifvertrag verlassen, kann nicht der Weg sein und führt im ungünstigsten Falle zu dem, was jetzt in Rödermark passiert ist: Versprechen wurden nicht gehalten oder können schlichtweg nicht gehalten werden und viel Vertrauen geht verloren. Auch das ist ein Grund, warum sich die FDP seinerzeit gegen ein Ausscheren der Stadt aus dem Tarifvertrag ausgesprochen hat. Vieles hat man intern bei der FDP diskutiert und gehofft, dass die Verantwortlichen der Stadt den besseren Überblick haben und es nicht so schlimm kommt, wie man es 2014 bei der FDP prognostiziert hatte. Weit gefehlt. Es kam schlimmer.

Das Hauptargument der Koalition damals, das Versprechen der Höhergruppierung abzugeben, war der Mangel an ErzieherInnen in Rödermark. Man erhoffte sich, dass man bei einer besseren Bezahlung ein größeres Stück des Kuchens abbekommt. Tatsache ist, dass die Nachfrage nach ErzieherInnen überall im Land höher ist als das Angebot, dass es in nahezu jeder Kommune offene ErzieherInnen-Stellen gibt. Unter diesen Rahmenbedingungen erschien es der FDP schon immer unsinnig, sich mit mehr Geld einen Vorteil im Wettbewerb um die ErzieherInnen erschaffen zu wollen. Wenn Geld tatsächlich das ausschlaggebende Kriterium bei der Arbeitsplatzwahl wäre, wäre der Effekt nur kurzfristig, bis die restlichen Kommunen nachziehen müssten. Man würde eine Preisspirale beginnen, die für viele Kommunen letztendlich ruinös wäre. Letztendlich war der Effekt nicht sichtbar, es konnten aufgrund der besseren Bezahlung keine freien Stellen besetzt werden, die Situation ist genauso wie vor dem Beschluss. Auch hier haben sich die Argumente der FDP als richtig erwiesen.

Der zuletzt gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, den Erziehern die zugesagte Steigerung nach S8b (via S8 alt) nicht zu gewähren, fand die Zustimmung der FDP. Die FDP hat damit zu ihrem Wort von 2014 gestanden. Die Liberalen haben der sehr wackligen Höhergruppierung NIE zugestimmt und stattdessen stets das Raushalten der Politik aus der Lohnfindung gefordert. Die FDP wollte niemals Versprechen gegenüber MitarbeiterInnen zustimmen, die schon damals absehbar nicht finanzierbar und damit unseriös sind bzw. waren. Die FDP ist somit nicht wortbrüchig geworden. An dieser Stelle muss klar gesagt werden, dass dies auch für die Freien Wähler und SPD zutrifft. Nicht zu ihrem Wort gegenüber den ErzieherInnen gestanden haben jedoch die schwarz-grüne Koalition sowie der hauptamtliche Magistrat mit Bürgermeistern Kern und erstem Stadtrat Jörg Rotter.

Die Umsetzung des Ursprungsantrags, die zu einem außertariflichen Alleingang der Stadt führt konnte absehbar nicht gut gehen. Die FDP bedauert sehr, dass die ErzieherInnen sich nunmehr – zu Recht – getäuscht und verschaukelt vorkommen müssen. (tobias kruger)

Hier der ganze Artikel als .PDF
 
 
Siehe auch: Gütetermin am 19.07.2016 vor dem Arbeitsgericht in Offenbach.
 

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Schulkindbetreuung. Pakt für den Nachmittag.

Zu Beginn des Jahres 2015 teilte der Förderverein der Schule an den Linden mit, dass er zum Schuljahresende 2014/15 aus der Schulkindbetreuung ausscheiden wird. Bis dato hatte der Förderverein die komplette Schulkindbetreuung auf dem Schulgelände unter seiner Verantwortung, die Stadt musste lediglich für die Hortbetreuung in der benachbarten Kita Pestalozzistraße aufkommen. Gleichzeitig wurde klar, dass die Versorgung der Betreuungskinder mit Mittagessen mittelfristig nur zu gewährleisten ist, wenn auch auf dem Geländer der Schule an den Linden eine Mensa errichtet wird. Nach Vorarbeiten durch die Verwaltung und den Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung schließlich am 23. Juni 2015 zwei Beschlüsse gefasst, die die Schulkindbetreuung an der Schule sichern und neu ordnen sollten. Zum einen soll auf dem kreiseigenen Schulgelände auf Kosten der Stadt Rödermark eine Mensa gebaut werden. Es wurde eine Nutzungsvereinbarung mit dem Kreis Offenbach über eine Laufzeit von 25 Jahren (mit Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre) geschlossen. Die im Beschlussvorschlag genannten geschätzten Baukosten betragen 1.275.000,00 €. Durch vorsorglich beschlossene Umschichtungen im Haushalt stehen dafür 1,3 Millionen € bereit. Angestrebt war die Errichtung des Gebäudes in Modulbauweise (Ausführung ggf. über Generalunternehmer). Anvisierter Baubeginn war Ende des Jahres 2015 mit einer Fertigstellung spätestens Ende 2016. Zum anderen hat sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ausgesprochen, dass eine noch zu gründende gGmbH des Kreises gegebenenfalls die Schulkindbetreuung im Stadtteil Urberach übernimmt. Der Magistrat wurde aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Kreis Offenbach und mit anderen zuständigen Stellen zu treten, um eine solche Lösung für die Schulkindbetreuung in Urberach zu realisieren. Sollte keine Lösung für das Schuljahr 2015/16 zu erzielen sein, sollte die Stadt Rödermark selbst einspringen. Die entsprechenden Vorbereitungen waren zu treffen. Perspektivisch sei eine Schulkindbetreuung an einer Ganztagsschule mit Pakt für den Nachmittag anzustreben.

Seit diesen Beschlüssen ist einiges passiert, was mittelbaren und unmittelbaren Einfluss auf die Durchführung der Beschlüsse hat.
– Die Flüchtlingsströme ab Herbst 2015 und die damit verbundene Raumknappheit hat die Preise für modulare Räume stark anziehen lassen, es waren zeitweise überhaupt keine Module mehr im Markt erhältlich.
– Es gab einen vorläufigen Wechsel in der Schulleitung der Schule. Die neue Schulleitung ist gegenüber der Stadt und dem Thema Ganztagsbetreuung deutlich aufgeschlossener als die alte.
– Die Schule – namentlich deren Gesamtkonferenz – hat sich zwar erstmalig für eine Beantragung zur Entwicklung zur Ganztagsschule entschieden, allerdings wurde ein Antrag zur Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag abgelehnt und stattdessen ein Antrag zur Aufnahme in die alte Stufe 2 gestellt. – Die gGmbH des Kreises wurde gegründet, darüber hinaus stehen im Kreis allerdings keine Haushaltsmittel für Schulkindbetreuung zur Verfügung.
Ausdruck

Kenntnisstand der FDP-Fraktion ist, dass die gGmbH des Kreises die Nachmittagsbetreuung nur übernehmen kann, wenn die Schule am Pakt für den Nachmittag teilnimmt und somit Landesgelder zugeteilt bekommt. Kenntnisstand ist auch, dass die Landesregierung insbesondere bei Grundschulen ausschließlich ihren Pakt für den Nachmittag fördert und ein Antrag zur Aufnahme in die alte Stufe 2 damit faktisch chancenlos ist.

Fakt ist: seit den Beschlüssen vor einem Jahr ist auf dem Schulgelände baulich nichts geschehen. Fakt ist auch, dass der Magistrat seitdem nicht über den Sachstand berichtet hat. Mit diesem Berichtsantrag soll der aktuelle Sachstand aufgezeigt und die finanziellen Auswirkungen des Projektes für die Stadt Rödermark deutlich gemacht werden.

Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, über folgende Punkte im Zusammenhang mit der Sicherung der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden berichten:
>> 1. Wie haben sich die geschätzten Kosten für die Errichtung einer Mensa seit dem Beschluss geändert? Ist der Kostenrahmen noch zu halten? Reichen die bereitgestellten Haushaltsmittel aktuell noch aus?
>> 2. Ist die Gebäudeplanung baureif? Wurde bereits ein Bauantrag gestellt? Wann wird aus heutiger Sicht voraussichtlich mit dem Bau begonnen werden können? Wann ist mit einer Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Gebäudes zu rechnen?
>> 3. Haben die offensichtlichen Verzögerungen des Bauvorhabens Auswirkungen auf die Nachmittagsbetreuung a) in Bezug auf die bereitgestellten Plätze und b) in Bezug auf die Versorgung mit Mittagessen? Gibt es eine zeitliche Befristung der Genehmigung der aktuell genutzten Räume zur Bereitstellung und Einnahme der Mittagessen?
>> 4. Sollte der Kostenrahmen (Frage 1) nicht mehr zu halten sein: welche haushaltärischen Möglichkeiten zur Finanzierung der Mehrkosten gäbe es?
>> 5. Wie viele städtische Angestellte sind in der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden aktuell eingesetzt? Wird der Personalbedarf in den nächsten Jahren eher steigen, gleich bleiben oder sinken?
>> 6. Wie hoch waren die Kosten für die Stadt Rödermark (jeweils aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Sachkosten, Einnahmen und Gesamtkosten) bzgl. der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden im Jahr 2014 (volle Verantwortung des Fördervereins), im Jahr 2015 (Hälfte Verantwortung Förderverein, Hälfte Verantwortung Stadt) und wie hoch werden sie voraussichtlich 2016 sein (volle Verantwortung Stadt)?
>> 7. Welche Gespräche betreffend des „Pakt für den Nachmittag“ an Rödermärker Grundschulen haben bis dato mit welchen Vertreter/-innen der gGmbH des Kreises mit welchem Ergebnis stattgefunden? Wie ist der aktuelle Stand der Dinge diesbezüglich und welche Aufgaben übernimmt die gGmbH betreffend der Umsetzung und der dauerhafte Durchführung des „Pakt für den Nachmittag“?
>> 8. Kann die Schulkindbetreuung überhaupt von der gGmbH des Kreises übernommen werden, wenn die Schule nicht am Pakt für den Nachmittag teilnimmt? Welche Bedingungen von Seiten der Schule müssten erfüllt sein, damit Kreis oder Land einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen?
>> 9. Mit welcher finanziellen Lastenverteilung ist betreffend dem „Pakt für den Nachmittag“ zwischen Stadt und Kreis (via gGmbH) zu rechnen?

Quelle
Siehe auch:

» Hortplatzklau in Urberach
» 30.06.2016 4. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

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Tobias Kruger. Bürgermeisterkandidat der FDP

Die FDP hat ihren Partei- und Fraktionsvorsitzenden Tobias Kruger als Kandidaten für die Bürgermeisterwahl nominiert. Der 37-Jährige hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: „Stichwahl. Und ab dann sind alle Tore offen[..] Lesen Sie weiter bei OP-Online.
 
 
Siehe auch
Bürgermeisterkandidat der FDP Rödermark. Tobias Kruger

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Anfragen und Antworten der FDP. Stavo am 21.06.2016

Anfragen und Antworten der FDP. Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2016
 
Jägerhaus
Am 06.12.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit (bei einer Gegenstimme der FDP) beschlossen, dass die Stadt zum Zwecke des Erhalts der städtebaulichen Struktur am Rathausplatz sowie zur Steuerung der weiteren Entwicklung im Ortskern Ober-Roden von der Erbengemeinschaft Jäger das Anwesen Dieburger Straße 21, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 195/1, 239 qm erwirbt. Der Kaufpreis betrug 169.000,00 €. Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trug die Stadt Rödermark.[..] Lesen Sie hier weiter.
Kindergarten Lessingstraße
Der Kindergarten Lessingstraße war der erste städtische Kindergarten der Gemeinde Urberach. Nach weit über 40 Nutzungsjahren war eine Generalsanierung notwendig gewesen, die die Stadt umgangen hat, indem die Kindertagesstätte samt U3-Gruppe in die freiwerdenden Räume der ehemaligen Helene-Lange-Schule umzog. Dies geschah im Februar/März 2016. Einen Teil der Umbaukosten der ehemaligen Schule von über 900.000 € wollte man mit dem Verkauf der beiden städtischen Grundstücke 181 und 182/1, Flur 8, Urberach mit zusammen 2.235 qm refinanzieren. Lesen Sie hier weiter.
Spezielle Gefahren in der Setz- und Brutzeit
Das Naturschutzgesetz schützt die Kinderstuben von Tieren in besonderem Maße. Das Zerstören von Wohnhöhlen oder Vogelnestern, das Fällen von Habitatsbäumen, das Verschließen von Öffnungen zu den Kinderstuben ist verboten. Da nicht jede Kinderstube bekannt ist, wurde, um den Schutz allgemein zu erhöhen, eine Setz- und Brutzeit eingeführt, in der verschiedene Störungen vermieden werden sollen bzw. verboten sind. Dazu gehört das Fällen von Bäumen, das Schneiden von Gehölzen ebenso wie das Spazieren gehen mit Hunden ohne Leine in vielen Gebieten. Diese Sachverhalte sind in Verordnungen, Gesetzen und Satzungen festgehalten. In den vergangenen Wochen kam es in Rödermark zu neuen Störungen, die nach Kenntnisstand der Anfragesteller noch keiner speziellen Regelung unterliegen. Die Problematik wurde auch in einem Presseartikel der Offenbach Post vom 20. Mai aufgegriffen. Lesen Sie hier weiter

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FDP Rödermark berichtet von der Stavo

Die ersten beiden Stadtverordnetenversammlungen nach der Kommunalwahl im März standen ganz klar im Zeichen von Personalien und Wahlen. Zahlreiche Positionen sind zu besetzen. Einige davon finden im Verhältniswahlrecht statt, d.h. ab einer gewissen Anzahl zu vergebender Positionen kann auch eine 10%-Partei wie die FDP ihre Wahlvorschläge durchbringen.
1. Stadtverordnetenversammlung
Bei der konstituierenden Sitzung vom 19. April möchten wir uns bei dieser Zusammenfassung auf die 5 der insgesamt 18 Tagesordnungspunkte (TOP) beschränken, die politisch von besonderem Interesse sind.
TOP 4 – Wahl des Stadtverordnetenvorstehers
Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Stadtverordnetenversammlungen sowie die Sitzungen des Ältestenrats. Er ist der oberste Repräsentant der gewählten Stadtverordneten. Das Vorschlagrecht für dieses wichtige Amt obliegt traditionell der stärksten Fraktion, in diesem Falle also der CDU-Fraktion. Es gab keine Gegenkandidaten. Die Wahl wurde per Handzeichen durchgeführt (was unüblich ist und bei den letzten Wahlen nicht der Fall war). Einstimmig gewählt wurde Sven Sulzmann. Dies zeigt, dass die CDU hier eine gute Wahl getroffen hat, mit der alle Fraktionen gut leben können. Auch nach 5 Wochen im Amt kann die FDP-Fraktion nur Positives über den neuen Stadtverordnetenvorsteher wiedergeben.
TOP 10 und 11 – Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark und Wahl der ehrenamtlichen Stadträte
Dieser Punkt war auch in der öffentlichen Diskussion das größte Politikum der ersten Sitzung. Um was geht es? Der Magistrat der Stadt ist das erste Beratungsgremium und hat in vielen Punkten auch Entscheidungsgewalt. Um den gleichen Informationsstand zu besitzen wie andere Fraktionen und auch, um möglichen Fehlentscheidungen schon im Vorfeld argumentativ begegnen zu können, ist es gerade für Oppositionsparteien enorm wichtig, im Magistrat vertreten zu sein. Im alten Magistrat waren nur CDU, AL/Grüne und SPD vertreten. Mit jeweils 10 % der Wählerstimmen und 4 Stadtverordneten sind Freie Wähler und FDP die Gewinner der Kommunalwahl. Unser Ziel war es daher ganz klar, einen Sitz im Magistrat zu bekommen. Bisher gab es 6 ehrenamtliche Stadträte. Tritt jede Fraktion mit einer eigenen Liste an, würde sich folgende Verteilung ergeben: CDU 2, alle anderen 1. Erfreulich für die FDP aber gerecht erscheint es nicht, wenn eine Partei mit knapp viermal soviel Wählerstimmen nur doppelt soviel Personen stellt oder wenn die rund 24 % der Grünen genauso hoch gewichtet werden wie unsere 10 %. Aus diesem Grund und weil die Sitzverteilung bei einer sog. Listenverbindung, einer gemeinsamen Liste von z.B. CDU und AL/Grüne schon ganz anders ausgesehen hätte (1 Magistratssitz für Freie Wähler und FDP zusammen), haben wir im Vorfeld deutlich gemacht, dass wir das Angebot der CDU, den Magistrat auf 8 ehrenamtliche Stadträte zu erweitern, begrüßen und mittragen. In einer ersten Besprechungsrunde beim Bürgermeister wurde über diesen Punkt auch Einigkeit über alle Fraktionen erzielt. Diese Einigkeit hielt bei der SPD allerdings nur 2 Tage, bevor sie ausscherte und eine populistische Pressekampagne gegen diese Erweiterung startete.
Letztendlich stand die SPD mit ihren Ansichten deutlich im Abseits, die Hauptsatzung der Stadt wurde mit den Stimmen von CDU, AL/Grüne, FWR und FDP dahingehend geändert, dass es zukünftig 8 ehrenamtliche Stadträte geben soll. Im nächsten TOP wurde Hans Gensert von der FDP zum ehrenamtlichen Stadtrat gewählt.
TOP 12 – Beschlussfassung über die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse gemäß § 62 Abs. 1 und 2 HGO
Zu Beginn der letzten Wahlperiode wurde die Zahl der Ausschussmitglieder von 7 auf 13 erhöht, um den kleineren Parteien FDP und FWR einen Sitz im Ausschuss zu ermöglichen. Durch die Stimmenverdopplung der kleinen Parteien wäre es nun möglich gewesen, die Ausschüsse wieder zu verkleinern und somit auch Sitzungsgelder einzusparen – auch um die Mehrkosten für 2 zusätzliche Stadträte teilweise zu kompensieren. Wir hätten eine Reduzierung auf 9 Mitglieder für die gerechteste Lösung gehalten. Dies wäre zu Lasten der großen Fraktionen gegangen, die daher nur eine Reduktion auf 11 vorgeschlagen haben. Wir haben der Vorlage dennoch zugestimmt, weil eine Reduzierung um 2 besser ist als gar keine Reduzierung. Die Zahl der Ausschüsse wird wie in der Vorperiode 3 betragen.
TOP 13 – 3. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“
In dieser Betriebsatzung wird die Zusammensetzung der Betriebskommission festgelegt. Die Betriebskommission ist das Kontrollorgan der Kommunalen Betriebe. Sie tagt nicht-öffentlich. Hier geht es um die Gebäudewirtschaft, Investitionen in die Kläranlage und das Kanalnetz, Ausschreibungen zur Abfallentsorgung und das Badehaus. Laut der alten Satzung können von den Fraktionen insgesamt 10 Personen in die Betriebskommission entsandt werden, 7 davon als Vertreter der Stadtverordnetenversammlung und 3 als sogenannte sachkundige Bürger. In den Vorbesprechungen hat sich gezeigt, dass jede Fraktion gerne einen sachkundigen Bürger in die Kommission schicken möchte. Für die FDP sollte dies der ehemalige Ortsverbandsvorsitzende Andreas Köhler sein, der schon in den letzten 5 Jahren Mitglied der Kommission war. Wir hätten zwar über die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung einen Sitz sicher gehabt, aber die zeitliche Mehrbelastung wäre für unsere Parlamentarier groß, so dass von Seiten der Fraktion der Wunsch aufkam, auf den sicheren Platz zu verzichten zugunsten eines Platzes für einen sachkundigen Bürger. Da es eine gesetzliche Vorgabe gibt, dass die Zahl der Vertreter der Stadtverordnetenversammlung größer sein muss als die der sachkundigen Bürger und es keinen Grund gab, die Gesamtzahl der Kommissionsmitglieder zu erhöhen, wurde die Betriebssatzung so geändert, dass das Verhältnis statt 7:3 zukünftig 6:4 beträgt. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
TOP 14 – Wahl der Vertreterin bzw. des Vertreters und Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für den Regionalverband Frankfurt
Dies war für uns der einzige kritischeunschöne Punkt an diesem Abend. Der Regionalverband Frankfurt ist der Herr über den Flächennutzungsplan. Hier geht es um zukünftige Flächennutzungen, um Abweichungsverfahren zum bestehenden regionalen Flächennutzungsplan, also um wichtige Weichenstellungen für die Zukunft. Jede Gemeinde im Regionalverband entsendet einen Vertreter, in der Regel ist dies ein Hauptamtlicher (Bürgermeister oder Erster Stadtrat). Der Vertreter wird für 5 Jahre gewählt. Nun sind AL/Grüne nicht gerade für ihre zukunftsweisende Flächenpolitik bekannt, vielmehr sind sie bekennende Verhinderer von Flächenausweisungen von neuen Wohn- und Gewerbegebieten. Bürgermeister Roland Kern hat bei vielen Anlässen erklärt, dass er nicht mehr als Bürgermeister antritt, seine Amtszeit endet unseres Wissens nach am 31. Mai 2017. Im neuen Stadtparlament gibt es eine potenzielle bürgerliche Mehrheit (CDU, FWR, FDP), die alle offener in der Flächenpolitik sind. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass eine andere Partei den nächsten Bürgermeister stellt. Es ist für uns daher völlig unverständlich, dass die Mehrheit erneut Roland Kern von den Grünen als Vertreter gewählt wurde. Damit ist die restriktive Flächenpolitik in Rödermark faktisch für die nächsten 5 Jahre festgeschrieben, weil dieser Vertreter kein vom Stadtparlament eventuell gefordertes Abweichungsverfahren überzeugend mittragen wird. Die FDP-Fraktion hat daher die Wahl von Roland Kern in dieses Amt abgelehnt. Auch der Wahl von Stefan Gerl, Fraktionsvorsitzender von AL/Grüne, konnte die Hälfte der Fraktion nicht zustimmen.
2. Stadtverordnetenversammlung
Die 2. Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai hatte 8 Tagesordnungspunkte. Da es keine Anfragen von Fraktionen gab und TOP 8 verschoben wurde, blieben faktisch
4 Punkte übrig.
Unter TOP wurden 2 weitere ehrenamtliche Stadträte vereidigt. Dies war nötig, da erst nach Veröffentlichung der Änderung der Hauptsatzung diese in Kraft trat. Daher konnten auf der ersten Stadtverordnetenversammlung nur 6 der gewählten Stadträte vereidigt werden.
TOP 5 – Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“
Dieser Tagesordnungspunkt hätte unspektakulär verlaufen können, da sich alle Fraktionen im Vorfeld auf eine gemeinsame Liste der 6 Vertreter der Stadtverordnetenversammlung geeinigt hatten. Auch das Prozedere der Wahl der sachkundigen Bürger war im Vorfeld genau festgelegt worden. Daher war es für uns unverständlich, dass es jetzt kurz hintereinander 3 Sitzungsunterbrechungen durch 3 verschiedene Fraktionen gab. Am Ende wurde wie von uns gewünscht gewählt. Die FDP wird wie in der letzten Periode durch ­Andreas Köhler in der Betriebskommission vertreten.
TOP 6 – Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Bürgerbeteiligung, Bebauungsplanentwurf A 40 „An der Rodau“ (Offenlagebeschluss)
Hier ging es um die geplante Bebauung des Festplatzes Ober-Roden und der angrenzenden Wiesen. Nachdem im letzten Herbst die Träger öffentlicher Belange dazu befragt worden sind, ging es nun darum, deren Einwände und Empfehlungen in den endgültigen Bebauungsplanentwurf zur Offenlage einzuarbeiten. Dieser Entwurf soll nun veröffentlicht werden. Kommen keine nennenswerten Bedenken dagegen auf, kann der Bebauungsplan dann in einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause beschlossen und damit rechtskräftig werden.
Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs sehen 4 Baufenster für Ein- oder Zweifamilienhäuser mit maximal 2 Vollgeschossen vor. Die Zahl der zukünftigen Baugrundstücke wird von uns auf 15-20 geschätzt. Daneben wird es Platz geben für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum, in die die Kita Motzenbruch umziehen wird. Durch diesen Schritt erspart man sich die anstehenden aufwändigen Renovierungsarbeiten der Kita und kann das bisherige Kita-Grundstück zur Gegenfinanzierung z.B. an eine Wohnungsbaugesellschaft verkaufen. Diesen Plan hat die FDP-Fraktion von Anfang an befürwortet.
Entlang der Rodau soll ein kleiner Park mit direktem Zugang zum Fluss entstehen, daneben ein kleines Feuchtbiotop als Teil des naturschutzrechtlichen Ausgleichs.
Ein weiteres wesentliches Element des Bebauungsplans ist die Legalisierung der Kleingärten entlang der Rodau. Diese sind zwar nach dem Krieg mit Unterstützung und Billigung der Gemeinde entstanden, waren aber bislang planungsrechtlich Grauzone.
Die FDP-Fraktion begrüßt die Schaffung von Baugrundstücken sowie die weiteren Ziele dieses Bebauungsplans. Dennoch gibt es auch einige Kritikpunkte. So wurden für diesen Bebauungsplan eine Vielzahl zusätzlicher Gutachten eingeholt, die in ihrer Gesamtheit aktenordnerfüllend sind. Neben den obligatorischen Umwelt- und Artenschutzgutachten gab es ein Lärmgutachten, ein Verkehrsgutachten sowie eine geo-, umwelt- und abfalltechnische Untersuchung. Diese haben die Erstellung des Bebauungsplans sicherlich deutlich verteuert. Nach der Vermarktung der Grundstücke behält sich die FDP-Fraktion daher vor, eine Kosten-Nutzen-Rechnung vom Magistrat einzufordern.
Des Weiteren bestanden Untere Naturschutzbehörde und Wasserbehörde auf die Einhaltung der Gewässerrahmenrichtlinie, nach der ein Fließgewässer einen 10m-Korridor entlang seiner Ufer für sich beanspruchen darf. Dieser muss frei gehalten werden von Bebauung und Absperrungen. Für die Gartenbesitzer entlang der Rodau heißt dies, dass sie ihre Zäune zum Fluss hin abbauen müssen und z.B. durch eine Dornenhecke ersetzen müssen. Dieser Punkt entspricht nicht unseren Vorstellungen, wir hätten den Gartenbesitzern diese Gängelung gerne erspart.
Die Kritikpunkte waren am Ende aber im Vergleich zum Nutzen des Plans vernachlässigbar, sodass wir der Offenlage zugestimmt haben.
Für die FDP hat übrigens zu diesem Punkt Christian-David Bombelka gesprochen, für den es seine Erstlingsrede war. Der Rest der Fraktion beglückwünscht ihn hierzu.
TOP 7 – Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 286, Carl-Benz-Straße 6 mit 3.002 qm
Das Grundstück liegt im Neubaugebiet an den Rennwiesen von Urberach und ist als Mischgebiet ausgewiesen, d.h. es muss ein Teil gewerblicher Nutzung nachgewiesen werden. Der Preis für städtische Flächen in einem Mischgebiet wurde mit 330 €/qm festgelegt, das sind 30 €/qm weniger als für Grundstücke im Wohngebiet und 230 €/qm mehr als in einem Gewerbegebiet. Nachdem das Grundstück 7 Jahre lang nicht vermarktet werden konnte, gibt es jetzt einen Interessenten, der darauf eine barrierefreie Wohnanlage bauen möchte, die schwerpunktmäßig von Personen mit körperlicher Behinderung oder von Senioren bewohnt werden soll, und der auch bereit ist, diese Nutzung vertraglich festzulegen. Der Knackpunkt in der Diskussion war der Verkaufspreis des Grundstücks, der 100.000 € unter dem Normalpreis für ein Mischgebiet liegen soll. Im Gegenzug ist der Käufer bereit sich zu verpflichten, auf ein benachbartes städtisches Grundstück (eines der 6 Grundstücke, die ursprünglich als Kinderspielplatz vorgesehen waren) einen Bewegungsparcours für Senioren zu errichten und diesen 30 Jahre lang zu pflegen.
SPD und Freie Wähler waren mit dem Verkaufspreis von 890.000 € nicht einverstanden und haben ihre Zustimmung verweigert. Die FDP hat ebenso wie CDU und AL/Grüne der Vorlage zugestimmt und zwar aus folgenden Gründen: Mischgebiete sind für Käufer interessant, die Wohnen und Arbeiten kombinieren wollen. Klassische Beispiele sind Arztpraxen, Rechtsanwälte, Architekten, Nagelstübchen und alle möglichen Dienstleister, die nur ein Büro brauchen. Wohnen steht im Vordergrund und die 30 €/qm sind ein Argument. Die dazu benötigten Flächen liegen bei maximal 1000 qm. Ein 3000 qm Grundstück in einem Mischgebiet macht objektiv keinen Sinn. Speziell dieses Grundstück ist als Eckgrundstück auch nicht sinnvoll teilbar, ohne das Baufenster unverhältnismäßig zu verkleinern. Eine sinnvolle Teilung würde nur möglich, wenn weitere Allgemeinflächen (Zufahrtswege) ausgewiesen würden, für die keine Erlöse erzielt werden könnten. Fazit: die festgelegte Kaufsumme liegt im Bereich dessen, was marktgerecht für dieses Grundstück erzielbar ist. Verbunden mit dem Aufbau und der Unterhaltung des Bewegungsparks, der der Stadt in den 30 Jahren eine fast sechsstellige Summe einspart, ist der Verkauf für diese Summe ein absolut vertretbares Geschäft, zumal auch das im Ausschuss vorgestellte Konzept sinnvoll erscheint und einen Mehrwert für Rödermark hat. Einzig die in Aussicht gestellte Reduzierung der Stellplätze und damit die Anzahl und die Lage der Parkplätze sehen wir kritisch und haben das in der Diskussion auch angemerkt.
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