Allgemein, Pressemitteilung

FDP beantragt: Förderung von gesundem Essen in den Jugendzentren

Liberale fordern leider notwendige und sehr hilfreiche Maßnahme für Jugendliche

Es war eine völlig unerwartete Beobachtung, die zu diesem aktuellen Antrag der FDP-Fraktion geführt hat: Bei einem Besuch des Jugendzentrums in Ober-Roden fiel eine gefüllte Obstschale auf, die von den jugendlichen JUZ-Besuchern augenscheinlich sehr gut angenommen wurde. Die FDP-Fraktion hat mit Blick auf diese aktuelle Beobachtung direkt nachgehakt und nach den Hintergründen gefragt.

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Antrag

Planungskosten für Bolzplatz einsparen

Antrag der FDP-Fraktion zum Haushalt 2023

Die Stadt will es wirklich durch ziehen und hat 50.000 € für die (Um)Planung eines Bolzplatzes in den Haushalt eingestellt. Auch die FDP möchte den bestehenden Bolzplatz in der Seligenstädter Straße umgestalten und attraktiver machen. Aber sachgerecht und ohne dass Rödermark erneut im Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes in Erscheinung tritt.

Warum die FDP-Fraktion die Streichung dieser Mittel beantragt hat und wie der Gegenvorschlag der FDP aussieht, können Sie im Blogbeitrag von Rüdiger Werner nachlesen.

[Antrag]

Antrag

Ausreichend Mittel für den Straßenbau bereitstellen / Rodaustraße sanieren

Antrag der FDP-Fraktion zum Haushalt 2023

Eine zur Erstellung eines Straßenzustandskatasters beauftragte Fremdfirma bezeichnete Ende 2021 eine Summe von 2,2 Mill. € als bedarfsgerecht. Diese Summe müsste Rödermark jährlich in den Straßenbau investieren, damit dessen Funktionalität langfristig gesichert ist. Die Stadtverordnetenversammlung konnte sich nach vielen Jahren Roland Kern ohne Investitionen in den Straßenerhalt Ende 2017 lediglich dazu durchringen zu beschließen, jährlich mindestens eine Million € dafür zur Verfügung zu stellen.

Regelmäßige und bedarfsgerechte Investitionen in die Infrastruktur sind der FDP-Fraktion sehr wichtig. Eine Unterfinanzierung der Straßeninfrastruktur führt zu hohen Folgekosten. Daher muss aus Sicht der FDP zumindest sichergestellt sein, dass der Stadtverordnetenbeschluss aus 2017 auch 2023 erfüllt wird. Da dies aus den einzelnen Haushaltspositionen nicht sicher erkannt werden kann – in der Änderungsliste zum Haushalt wurden die Mittel für den Straßenbau 2023 deutlich zusammengestrichen –, hat die FDP beantragt, entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen oder plausibel aufzuzeigen, dass die Mittel, wenn auch versteckt, bereits in ausreichendem Maße eingestellt sind.

Auch ist nicht zu erkennen, ob Mittel für die Ertüchtigung der Rodaustraße eingestellt wurden. Nach langjähriger ausführlicher Diskussion ist es aus Sicht der FDP nicht zu verantworten, die Sanierung auf 2024 oder später zu verschieben. Daher möchte die FDP sichergestellt wissen, dass schon für 2023 entsprechende Mittel eingestellt werden.

[Antrag]

Antrag

Förderung von gesundem Essen in den Jugendzentren

Antrag der FDP-Fraktion zum Haushalt 2023

Viele Kinder und Jugendliche werden heute mit ihrer Ernährung alleine gelassen. In ihren Kindertagesstätten und in der Schulkindbetreuung versucht die Stadt, möglichst hochwertige und gesunde Speisen anzubieten und das Thema „gesunde und ausgewogene Ernährung“ den Kindern näherzubringen. Doch die Fürsorge hört mit dem Besuch der weiterführenden Schulen auf. Zu viele Kinder erhalten von zu Hause keine Unterstützung beim Thema Ernährung und sind zu früh selbst verantwortlich, was und wann sie etwas essen. Die städtischen Jugendzentren im alten Feuerwehrhaus in Ober-Roden und im Schillerhaus in Urberach bieten hier eine Chance anzusetzenund das Problem anzugehen, z.B. durch eine Kombination von Workshops mit den Jugendlichen zum Thema Ernährung und der Darreichung von gesundem Essen in den Jugendzentren. Die FDP möchte in den Jugendzentren ein entsprechendes Pilotprojekt starten und hat daher beantragt, entsprechende Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen.

[Antrag]

Allgemein

FDP stellt Fragen zum Haushalt 2023

Am 13. Dezember brachte Kämmerin Andrea Schülner den Haushalt 2023 ein. Nach der Einarbeitung von Änderungen, die sich in den letzten 3 Monaten ergeben haben, weist dieser einen Fehlbetrag von 1,64 Millionen € auf. Wie jedes Jahr hat die FDP-Fraktion die Gelegenheit genutzt, Fragen zum Entwurf des Haushalts zu stellen. Ein Teil der Fragen diente dem Zweck aufzuzeigen, dass die Risiken in diesem jetzt schon defizitäten Haushalt größer sind als die Chancen. Gefordert sind daher weiterhin unbedingte Ausgabendisziplin. Jede Neueinstellung, jede Investition muss daher genau geprüft werden.

Unsere Fragen und die Antworten der Verwaltung finden Sie hier: Fragen der FDP zum Haushalt 2023.

Stavo-Bericht

Bericht zur Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2022

22 Tagesordnungspunkte gab es in dieser Stadtverordnetenversammlung zu beraten und 9 Anfragen zu beantworten (darunter 1 Antrag und 3 Anfragen der FDP-Fraktion) – dass sie dennoch eine der kürzesten der letzten Jahre wurde, ist der Einigkeit der Fraktionen geschuldet, viele Punkte ohne Aussprache zu beschließen – und dem krankheitsbedingten Ausfall einiger Fraktionssprecher. Am Ende wurden nur 3 Tagesordnungspunkte beraten und 2 davon nur, weil die FDP eine abweichende Meinung vom Rest des Hauses hatte.

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Rede

Rede gegen die Wiedereinführung der Vergnügungssteuer (R. Werner im Dezember 2022)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

Die Vergnügungssteuer wurde am 20. März 2020 von der Stadtverordnetenversammlung gegen die Stimmen der FDP beschlossen und später wieder ausgesetzt, weil klar wurde, dass während der Corona-Pandemie gerade Unternehmen, die intensiven Körperkontakt als Geschäftsmodell haben, keine abschöpfbaren Gewinne erzielen können.

Nun soll sie zum 1. Januar 2023 wieder eingeführt werden. Auch hier wird die FDP-Fraktion nicht mit der Masse stimmen. Wir haben die Einführung der Vergnügungssteuer bereits vor 3 Jahren abgelehnt und werden sie auch diesmal ablehnen, weil sich an den damaligen Ablehnungsgründen nichts geändert hat.

Keine Frage, um seinen Haushalt ausgeglichen gestalten zu können, muss eine Kommune sowohl ihre Ausgaben unter Kontrolle halten, aber sie muss auch versuchen, ihre Einnahmen zu erhöhen. Doch aus Sicht der FDP sollten Einnahmeerhöhungen vor allem durch kostendeckende Gebühren und noch mehr durch ein prosperierendes Wirtschaftsleben, sprich steigende Einkommens-, Mehrwert- und Gewerbesteueranteile aufgrund höherer Einkommen und Wirtschaftsleistung zustande kommen und nicht durch zusätzliche oder höhere Belastungen für Bürger und Unternehmen.

Die Einführung der Vergnügungssteuer stellt weiterhin eine existenzielle Bedrohung für ein etabliertes mittelständisches Unternehmen dar. Bei einer Schließung des Unternehmens aufgrund von Unwirtschaftlichkeit gehen nicht nur unmittelbar Arbeitsplätze verloren, auch andere einheimische Gewerbe, die von dem Unternehmen profitieren, wie z.B. Taxiunternehmen und das Hotelgewerbe, müssten spürbare Umsatzeinbußen hinnehmen. Das wollen wir nicht.

Die Unternehmen der hier gemeinten Vergnügungsbranche zahlen wie jedes andere Unternehmen auch bereits eine Vielzahl von Steuern: Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Nun soll on Top noch eine gewinn- und umsatzunabhängige Steuer hinzukommen. Warum? Die betriebenen Gewerbe sind weder Suchtfördern nochgesundheitsschädlich noch verursachen sie Folgekosten, die von der Gesellschaft getragen werden müssen. Die FDP ist eine liberale, tolerante und weltoffene Partei. Moralvorstellungen aus den vergangenen Jahrhunderten sollten bei unseren Entscheidungen eigentlich keine Rolle mehr spielen.

Wir lehnen daher die Einführung einer Vergnügungssteuer in Rödermark ab.

Rede

Rede zur Neufassung der Friedhofsatzung (R. Werner, Dezember 2022)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

Ein Programmpunkt wie eine Neufassung einer Friedhofsatzung wird normalerweise einfach durchgewunken. Doch die FDP-Fraktion macht diesmal etwas, was Parlamentarier eigentlich viel häufiger machen sollten: wir stehen zu unseren Überzeugungen und wenn etwas gegen unsere Überzeugungen ist, können wir dem nicht zustimmen. Vor allem da wir in der Opposition sind und keine Kompromisse eingehen müssen.

Um was geht es uns? Zunächst einmal keinen Vorwurf an die Verwaltung, die die Vorlage erstellt hat. Die neue Satzung orientiert sich ganz stark an der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und wir haben auch ein gewisses Verständnis dafür, dass sie sich möglichst weit absichern möchte. Auch enthält die neue Fassung jetzt Passagen, die selbstverständlich unsere Zustimmung finden, wie z.B., dass Grabsteine jetzt nur noch aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind.

Aber die Friedhofsatzung ist auch ein Beispiel für eine Überreglementierung und Überbürokratisierung, die unser Land mehr und mehr hemmt und bremst. 30 Seiten voller Einschränkungen, Vorschriften und Verboten. Manche davon sind notwendig, manche sind sinnvoll, manche müssten nicht unbedingt sein und einzelne schießen schlichtweg über das Ziel hinaus.

Nach der neuen Satzung dürfen z.B. Gießkannen, Spaten, Harken und andere Geräte nicht mehr auf den Gräbern oder hinter den Grabmalen und in den Anpflanzungen aufbewahrt werden. Warum wird hier ein neuer Verbotstatbestand geschaffen? War das vorher ein Problem? Gießkannen stehen auf unseren Friedhöfen reichlich in geringen Abständen zu jedem Grab zur Verfügung, warum sollte man sie also am Grab deponieren, und zumindest ich habe auf den Friedhöfen noch keine herumliegenden Spaten oder andere größere Gartengeräte störend herumliegen sehen. Problematisch sind vor allem die anderen Geräte, d.h. z.B. kleinere Schaufeln, Rechen und Besen, die tatsächlich an einigen Gräbern zu finden sind, um den Angehörigen die regelmäßige Grabpflege zu erleichtern. Meist sind diese Kleingeräte optisch verborgen und ich kann mir nicht vorstellen, dass es über deren Vorhandensein sehr viele Beschwerden gab.

Wir müssen den Menschen nicht jede Kleinigkeit vorschreiben, wir müssen nicht alles verbieten, nur weil ein Jurist mit dem Totschlagargument Haftung kommt. Wie viele Menschen haben sich in den letzten 40 Jahren auf unseren Friedhöfen verletzt, weil sie über herumliegende Gegenstände dieser Art gestolpert sind?

Und sorry, wer über einen versteckt hinter einem Grabstein liegenden Handfeger stolpert, der ist nun wirklich selbst schuld! Nein, wir brauchen diese Regelung nicht, wir wollen als FDP ein Zeichen setzen gegen Überreglementierung und Überbürokratisierung, wir haben Vertrauen in unsere Bürger. Daher lehne ich diese Neufassung der Satzung ab und der Rest meiner Fraktion wird sich enthalten.

Antrag

Einberufung der Brandschutzkommission

Die Brandschutzkommission ist ein sogenanntes Hilfsorgan des Magistrates und wird durch den Bürgermeister einberufen. Wann er das macht, liegt in seinem Ermessen. Die Erwartungshaltung liegt allerdings bei 2 Sitzungen jährlich. Klimawandel und die Umgestaltung der Feuerwehrhäuser – Themen liegen genügend vor. Dennoch tagte die Kommission in den letzten 6 Jahren wohl nur viermal, was viele Mitglieder als viel zu selten ansehen. Die FDP möchte den Dialog mit den Feuerwehren vertiefen und schlägt daher vor, dass die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat bittet, die Brandschutzkommission schnellstmöglichst einzuberufen.

[Antrag]

Anfrage

Sachstand finanzielle Unterstützung der Stadt Rödermark für Tagespflegekräfte

In 10 der 13 Kreiskommunen bekommen Tagesmütter und -väter neben der Vergütung durch den Kreis einen direkten finanziellen Zuschuss durch die jeweilige Gemeinde. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher im Juli 2022 einstimmig beschlossen, ebenfalls einen finanziellen Zuschuss zahlen zu wollen und den Magistrat mit der Entwicklung eines Konzeptes dazu beauftragt. Da dieses noch nicht vorgestellt wurde und die FDP es für zwingend geboten hält, dass die finanzielle Unterstützung ab Januar 2023 greift, haben wir eine Anfrage nach dem Sachstand gestellt.

[Anfrage]

[Antwort]

Die Anfrage wurde im FSIK-Fachausschuss zusammen mit einem ähnlich lautenden Berichtsantrag der Koalition behandelt. Eine schriftliche Beantwortung liegt nicht vor. Sinngemäß hat die zuständige Erste Stadträtin ausgeführt, dass der für die Tagespflege zuständige Kreis eine Satzungsänderung vorbereitet, auch um den aktuellen Flickenteppich unterschiedlicher Vergütungen in den einzelnen Kommunen zu beseitigen. Es liegt noch kein neuer Satzungsentwurf vor, eine Abstimmung darüber kann frühestens im Februar erfolgen (Anm.: es könnte aber noch deutlich später werden, wenn es keine Einigung zwischen den Kommunen gibt). Die Stadt möchte daher mit einem Beschluss abwarten, bis die Kreissatzung vorliegt, wird aber vorsorglich 100.000 € in den Haushalt 2023 einstellen (Anm.: 100.000 € entsprechen ca. einer Zulage von 1 € pro Kind und Stunde). Ziel der Stadt ist es, dass ale Tagespflegekräfte in Rödermark am dem 1.1.2023 eine höhere Vergütung erhalten – entweder durch den Kreis oder durch die Stadt.