2019 startete das On-Demand-Shuttle „Hopper“ in Seligenstadt, im September 2022 ging es auch in Rödermark los. Aktuell fahren im Kreis Offenbach 73 dieser Kleinbusse, 68 davon elektrisch, und befördern monatlich etwa 62.000 Menschen, etwa 4.500 davon in Rödermark. Das macht monatlich etwa 3.500 Fahrten (im Hopper sitzen im Schnitt nur 1,3 Fahrgäste) mit einer durchschnittlichen Fahrtlänge von knapp über 3 km.
„Jede einzelne Fahrt mit dem Hopper kostet im Schnitt über 22 €, von denen der Fahrgast aber durchschnittlich nur 1,50 € selbst bezahlt. Den Rest, also über 20 €, trägt die Allgemeinheit“, sagt der FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger. „Die öffentliche Hand hat den Bürgern mit dem Hopper ein quasi kostenloses innerstädtisches Taxi zur Verfügung gestellt. Wobei kostenlos nicht stimmt, denn am Ende zahlt der Bürger den Hopper mit seinem Steuergeld. Dass die Bürger von dem Angebot begeistert sind und es reichlich nutzen, liegt in der Natur der Sache. Wer verweigert schon die Annahme eines Geschenkes. Doch mit Blick auf die horrenden Kosten und die katastrophale finanzielle Lage nahezu aller Kommunen muss die Frage nach der zukünftigen Finanzierung und damit der Fortführung des Hoppers ganz ausdrücklich gestellt werden.“
Der Hopper wird von der Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF) betrieben, die wiederum eine 100 %-Verlustabdeckung durch den Kreis Offenbach besitzt. Der Kreis Offenbach finanziert sich wiederum nahezu ausschließlich über die sogenannte Kreis- und Schulumlage, die die kreisangehörigen Kommunen jedes Jahr an den Kreis zahlen müssen. Letztendlich zahlen damit am Ende die Kreiskommunen den Hopper über den Umweg Kreishaushalt.
„Bereits für 2024, wo die Betriebskosten des Hoppers noch zu 50 % von Bund und Land gefördert werden, plant die kvgOF mit einem Verlust durch den Betrieb des Hoppers von gut 9 Mill. €“, sagt FDP-Bürgermeisterkandidat und Haushaltsexperte Heino Claussen-Markefka. „Nach Wegfall der Bundesförderung würde der Anteil der Kreisumlage für Rödermark nur für den Betrieb des Hoppers auf rund eine Million € im Jahr steigen. Doch Rödermark kann das nicht leisten. Die Stadt wird das Jahr 2024 voraussichtlich mit einem Defizit von 5 – 10 Mill. € abschließen und das Jahr 2025 weist ein noch nicht näher bezifferbares Finanzloch in ähnlicher Größe auf. Daher müssen Wege gefunden werden, um den Hopper für die Kommunen aufwandsneutral zu gestalten. Gelingt dies nicht, kann die Konsequenz nur lauten, den Hopper schnellstmöglich auslaufen zu lassen. Das wäre bedauerlich, aber nach meiner Auffassung leider absolut notwendig. Denn es gehört nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune, den Bürgern ein steuerfinanziertes innerstädtisches Taxi anzubieten.“
„Der Hopper wurde als Teil der sogenannten Verkehrswende und als wichtiger Baustein für eine bessere Teilhabe älterer und behinderter Menschen angepriesen. Letzteres ist sicherlich richtig und aus meiner Sicht die einzige Daseinsberechtigung des Hoppers“, sagt FDP-Umweltexperte Dr. Rüdiger Werner, „ersteres kann man so aber nicht stehenlassen. Zwar fahren die Hopper mittlerweile elektrisch, aber sie verursachen eindeutig einen Mehrverkehr. Gerade viele Jugendliche und Jungerwachsene nutzen den Hopper als bequemes und kostengünstiges Fortbewegungsmittel für Wege, die man ohne weiteres zu Fuß oder mit dem Rad bewältigen könnte. Der Hopper ersetzt leider nur wenige private Autofahrten, er ersetzt aber Fahrten, die man bisher mit dem Rad zurückgelegt hat, oder sogar Fußwege. Ich persönlich habe noch von niemanden gehört, der aufgrund des Hoppers sein eigenes Auto abgeschafft hat. Des Weiteren sind die zurückzulegende Wege länger (der Hopper muss erst einmal zum Kunden fahren) und das transportierte Gewicht höher (Elektrominivan) als bei privaten Autofahrten. Die Umweltbilanz des Hoppers würde nur dann positiv ausfallen, wenn nicht 1,3 Personen pro Fahrt, sondern deren 5 oder mehr im Auto sitzen würden. Für den Bürger ist der Hopper bequem und günstig, aber er hilft der Umwelt nicht!“
Die FDP kann daher aus den genannten objektiven finanziellen und sachlichen Gründen die Fortführung des Hoppers in der bisherigen Form nicht unterstützen. Eine Unterstützung ist nur dann denkbar, wenn eine ausreichende Auslastung und eine für die Kommune aufwandsneutrale Finanzierung sichergestellt ist.