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FDP Rödermark bedankt sich beim Kerbverein Ober-Roden

Die FDP Rödermark bedankt sich beim Kerbverein Ober-Roden für drei tolle und perfekt organisierte Zeltfesttage auf dem Festplatz in Ober-Roden – dem letzten großen Fest an diesem Ort. Der Dienst am „Buffet 1“ am Sonntagabend hat den Rödermärker Liberalen sehr viel Spaß gemacht und die Stimmung im Festzelt war an allen drei Festtagen außergewöhnlich gut. Vielen Dank daher an den Kerbverein und die allerbesten Wünsche der FDP für die nächsten 25 Jahre …
FDP Rödermark sagt Danke. Jubiläum Kerbverein Ober-Roden

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Versprochen und gebrochen. CDU und AL/Die Grünen werden wortbrüchig

Standpunkte.

Versprochen – gebrochen ; Vertrauen – verspielt

Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher in Rödermark

Die FDP hat im Jahr 2014 den Antrag, die KiTa-Gebühren um 3 % anzuheben und damit anteilig (1 %) die ErzieherInnen um 2 Gehaltsgruppen höher einzugruppieren, abgelehnt. Abgelehnt aus mehreren Gründen. Die 2 % + 1 % Steigerung der Gebühren schien schon damals nicht annähernd ausreichend, um die Folgekosten zu decken und die zukünftigen, regulär tariflich bedingten Gehaltsanhebungen finanzieren zu können. Die Bedenken wurden schon im Februar 2014 in einem Blogeintrag von Dr. Rüdiger Werner klar zum Ausdruck gebracht

Für tarifliche Eingruppierung sind nach Meinung der FDP Rödermark ausschließlich die Tarifparteien, nämlich in diesem Falle der Verband der kommunalen Arbeitgeber und Verdi, zuständig. Es kann und darf nicht Aufgabe der Stadtverordneten, auch nicht des Magistrates sein, in die Tarifpolitik einzugreifen und Tarifparteienaufgaben nach politischer Tageswetterlaune zu übernehmen. Generell dürfen aus Sicht der FDP Löhne nicht zum Spielball der Politik werden, denn auch wenn einzelne Gruppen damit auf kurze Sicht monetär gewinnen, verlieren doch am Ende des Tages alle Steuerzahler, wenn sich die Politik von Wahl zu Wahl mit immer größeren Lohngeschenken den Wählerinnen und Wählern anbiedert; schlussendlich zahlt es immer die Allgemeinheit der Steuerzahler. Das System der Lohnfindung in Deutschland mittels der Tarifparteien hat sich bewährt und sollte nicht wahltaktisch von der Politik (egal auf welcher Ebene) untergraben werden.

Wie sich dann auch abzeichnete, hatte die Gewerkschaft zunächst die Forderung erhoben, die Erzieher um 4 Gehaltsgruppen anzuheben. Heißt praktisch, dass sich die Erzieher/-innen, wenn die Höhergruppierung in 2015 wie versprochen erfolgt wäre, sich jetzt statt in der Gehaltsgrupppe S8 in der S12 befinden würden. All diese Anzeichen wurden vom hauptamtlichen Magistrat und der politischen Mehrheit offensichtlich ignoriert. Mit den Erziehern spielte man stattdessen ein ganz übles Spiel: Obwohl den ErzieherInnen unmissverständlich und bei verschiedenen Gelegenheiten die Höhergruppierung von S6 nach S8 zugesagt, aber anschließend praktisch verweigert wurde, versucht man sich nun mit unhaltbaren und mehr als fadenscheinigen Ausreden aus der Affäre zu ziehen. Und dass, obwohl es auch noch einen unmissverständlichen Deal auch mit den Eltern dazu gegeben hatte.

Fakt ist, dass die ErzieherInnen zwar seit Anfang 2015 nach S8 bezahlt wurden, dies aber nicht als echte Höhergruppierung stattfand, sondern durch eine übertarifliche Sonderzahlung. Als Ergebnis der Tarifeinigung aus dem Frühjahr 2016 gibt es nun die alte S8 nicht mehr, sondern die neue „S8a“ ersetzt die alte S6 und die neue „S8b“ ersetzt die alte S8. Somit rutschen die Rödermärker ErzieherInnen nicht aus der alten S8 in die neue S8b, sondern von der alten S6 in die neue S8a. Klingt kompliziert und ist es auch. Kurz gesagt: wenn der Mehrheitsbeschluss (Höhergruppierung in S8) aus 2014 umgesetzt worden wäre, würden sich die ErzieherInnen heute tarifautomatisch in der S8b befinden und nicht in der S8a. Dass dem nicht so ist, ruft zu Recht bei den ErzieherInnen einen großen Unmut hervor.

Die FDP Rödermark hat sich schon immer für eine bessere Bezahlung der ErzieherInnen ausgesprochen. An den Beruf sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich mehr Erwartungen und Anforderungen geknüpft worden – von der Betreuung von Kindern unter drei Jahren bis zur frühkindlichen Bildung. Diese bessere Bezahlung muss aber auf höherer Ebene mit einer Aufwertung der Berufsausbildung einhergehen. Dass einzelne Kommunen nach Kassenlage oder politischer Wetterlage den Tarifvertrag verlassen, kann nicht der Weg sein und führt im ungünstigsten Falle zu dem, was jetzt in Rödermark passiert ist: Versprechen wurden nicht gehalten oder können schlichtweg nicht gehalten werden und viel Vertrauen geht verloren. Auch das ist ein Grund, warum sich die FDP seinerzeit gegen ein Ausscheren der Stadt aus dem Tarifvertrag ausgesprochen hat. Vieles hat man intern bei der FDP diskutiert und gehofft, dass die Verantwortlichen der Stadt den besseren Überblick haben und es nicht so schlimm kommt, wie man es 2014 bei der FDP prognostiziert hatte. Weit gefehlt. Es kam schlimmer.

Das Hauptargument der Koalition damals, das Versprechen der Höhergruppierung abzugeben, war der Mangel an ErzieherInnen in Rödermark. Man erhoffte sich, dass man bei einer besseren Bezahlung ein größeres Stück des Kuchens abbekommt. Tatsache ist, dass die Nachfrage nach ErzieherInnen überall im Land höher ist als das Angebot, dass es in nahezu jeder Kommune offene ErzieherInnen-Stellen gibt. Unter diesen Rahmenbedingungen erschien es der FDP schon immer unsinnig, sich mit mehr Geld einen Vorteil im Wettbewerb um die ErzieherInnen erschaffen zu wollen. Wenn Geld tatsächlich das ausschlaggebende Kriterium bei der Arbeitsplatzwahl wäre, wäre der Effekt nur kurzfristig, bis die restlichen Kommunen nachziehen müssten. Man würde eine Preisspirale beginnen, die für viele Kommunen letztendlich ruinös wäre. Letztendlich war der Effekt nicht sichtbar, es konnten aufgrund der besseren Bezahlung keine freien Stellen besetzt werden, die Situation ist genauso wie vor dem Beschluss. Auch hier haben sich die Argumente der FDP als richtig erwiesen.

Der zuletzt gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, den Erziehern die zugesagte Steigerung nach S8b (via S8 alt) nicht zu gewähren, fand die Zustimmung der FDP. Die FDP hat damit zu ihrem Wort von 2014 gestanden. Die Liberalen haben der sehr wackligen Höhergruppierung NIE zugestimmt und stattdessen stets das Raushalten der Politik aus der Lohnfindung gefordert. Die FDP wollte niemals Versprechen gegenüber MitarbeiterInnen zustimmen, die schon damals absehbar nicht finanzierbar und damit unseriös sind bzw. waren. Die FDP ist somit nicht wortbrüchig geworden. An dieser Stelle muss klar gesagt werden, dass dies auch für die Freien Wähler und SPD zutrifft. Nicht zu ihrem Wort gegenüber den ErzieherInnen gestanden haben jedoch die schwarz-grüne Koalition sowie der hauptamtliche Magistrat mit Bürgermeistern Kern und erstem Stadtrat Jörg Rotter.

Die Umsetzung des Ursprungsantrags, die zu einem außertariflichen Alleingang der Stadt führt konnte absehbar nicht gut gehen. Die FDP bedauert sehr, dass die ErzieherInnen sich nunmehr – zu Recht – getäuscht und verschaukelt vorkommen müssen. (tobias kruger)

Hier der ganze Artikel als .PDF
 
 
Siehe auch: Gütetermin am 19.07.2016 vor dem Arbeitsgericht in Offenbach.
 

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Schulkindbetreuung. Pakt für den Nachmittag.

Zu Beginn des Jahres 2015 teilte der Förderverein der Schule an den Linden mit, dass er zum Schuljahresende 2014/15 aus der Schulkindbetreuung ausscheiden wird. Bis dato hatte der Förderverein die komplette Schulkindbetreuung auf dem Schulgelände unter seiner Verantwortung, die Stadt musste lediglich für die Hortbetreuung in der benachbarten Kita Pestalozzistraße aufkommen. Gleichzeitig wurde klar, dass die Versorgung der Betreuungskinder mit Mittagessen mittelfristig nur zu gewährleisten ist, wenn auch auf dem Geländer der Schule an den Linden eine Mensa errichtet wird. Nach Vorarbeiten durch die Verwaltung und den Magistrat hat die Stadtverordnetenversammlung schließlich am 23. Juni 2015 zwei Beschlüsse gefasst, die die Schulkindbetreuung an der Schule sichern und neu ordnen sollten. Zum einen soll auf dem kreiseigenen Schulgelände auf Kosten der Stadt Rödermark eine Mensa gebaut werden. Es wurde eine Nutzungsvereinbarung mit dem Kreis Offenbach über eine Laufzeit von 25 Jahren (mit Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre) geschlossen. Die im Beschlussvorschlag genannten geschätzten Baukosten betragen 1.275.000,00 €. Durch vorsorglich beschlossene Umschichtungen im Haushalt stehen dafür 1,3 Millionen € bereit. Angestrebt war die Errichtung des Gebäudes in Modulbauweise (Ausführung ggf. über Generalunternehmer). Anvisierter Baubeginn war Ende des Jahres 2015 mit einer Fertigstellung spätestens Ende 2016. Zum anderen hat sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ausgesprochen, dass eine noch zu gründende gGmbH des Kreises gegebenenfalls die Schulkindbetreuung im Stadtteil Urberach übernimmt. Der Magistrat wurde aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Kreis Offenbach und mit anderen zuständigen Stellen zu treten, um eine solche Lösung für die Schulkindbetreuung in Urberach zu realisieren. Sollte keine Lösung für das Schuljahr 2015/16 zu erzielen sein, sollte die Stadt Rödermark selbst einspringen. Die entsprechenden Vorbereitungen waren zu treffen. Perspektivisch sei eine Schulkindbetreuung an einer Ganztagsschule mit Pakt für den Nachmittag anzustreben.

Seit diesen Beschlüssen ist einiges passiert, was mittelbaren und unmittelbaren Einfluss auf die Durchführung der Beschlüsse hat.
– Die Flüchtlingsströme ab Herbst 2015 und die damit verbundene Raumknappheit hat die Preise für modulare Räume stark anziehen lassen, es waren zeitweise überhaupt keine Module mehr im Markt erhältlich.
– Es gab einen vorläufigen Wechsel in der Schulleitung der Schule. Die neue Schulleitung ist gegenüber der Stadt und dem Thema Ganztagsbetreuung deutlich aufgeschlossener als die alte.
– Die Schule – namentlich deren Gesamtkonferenz – hat sich zwar erstmalig für eine Beantragung zur Entwicklung zur Ganztagsschule entschieden, allerdings wurde ein Antrag zur Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag abgelehnt und stattdessen ein Antrag zur Aufnahme in die alte Stufe 2 gestellt. – Die gGmbH des Kreises wurde gegründet, darüber hinaus stehen im Kreis allerdings keine Haushaltsmittel für Schulkindbetreuung zur Verfügung.
Ausdruck

Kenntnisstand der FDP-Fraktion ist, dass die gGmbH des Kreises die Nachmittagsbetreuung nur übernehmen kann, wenn die Schule am Pakt für den Nachmittag teilnimmt und somit Landesgelder zugeteilt bekommt. Kenntnisstand ist auch, dass die Landesregierung insbesondere bei Grundschulen ausschließlich ihren Pakt für den Nachmittag fördert und ein Antrag zur Aufnahme in die alte Stufe 2 damit faktisch chancenlos ist.

Fakt ist: seit den Beschlüssen vor einem Jahr ist auf dem Schulgelände baulich nichts geschehen. Fakt ist auch, dass der Magistrat seitdem nicht über den Sachstand berichtet hat. Mit diesem Berichtsantrag soll der aktuelle Sachstand aufgezeigt und die finanziellen Auswirkungen des Projektes für die Stadt Rödermark deutlich gemacht werden.

Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, über folgende Punkte im Zusammenhang mit der Sicherung der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden berichten:
>> 1. Wie haben sich die geschätzten Kosten für die Errichtung einer Mensa seit dem Beschluss geändert? Ist der Kostenrahmen noch zu halten? Reichen die bereitgestellten Haushaltsmittel aktuell noch aus?
>> 2. Ist die Gebäudeplanung baureif? Wurde bereits ein Bauantrag gestellt? Wann wird aus heutiger Sicht voraussichtlich mit dem Bau begonnen werden können? Wann ist mit einer Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Gebäudes zu rechnen?
>> 3. Haben die offensichtlichen Verzögerungen des Bauvorhabens Auswirkungen auf die Nachmittagsbetreuung a) in Bezug auf die bereitgestellten Plätze und b) in Bezug auf die Versorgung mit Mittagessen? Gibt es eine zeitliche Befristung der Genehmigung der aktuell genutzten Räume zur Bereitstellung und Einnahme der Mittagessen?
>> 4. Sollte der Kostenrahmen (Frage 1) nicht mehr zu halten sein: welche haushaltärischen Möglichkeiten zur Finanzierung der Mehrkosten gäbe es?
>> 5. Wie viele städtische Angestellte sind in der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden aktuell eingesetzt? Wird der Personalbedarf in den nächsten Jahren eher steigen, gleich bleiben oder sinken?
>> 6. Wie hoch waren die Kosten für die Stadt Rödermark (jeweils aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Sachkosten, Einnahmen und Gesamtkosten) bzgl. der Schulkindbetreuung an der Schule an den Linden im Jahr 2014 (volle Verantwortung des Fördervereins), im Jahr 2015 (Hälfte Verantwortung Förderverein, Hälfte Verantwortung Stadt) und wie hoch werden sie voraussichtlich 2016 sein (volle Verantwortung Stadt)?
>> 7. Welche Gespräche betreffend des „Pakt für den Nachmittag“ an Rödermärker Grundschulen haben bis dato mit welchen Vertreter/-innen der gGmbH des Kreises mit welchem Ergebnis stattgefunden? Wie ist der aktuelle Stand der Dinge diesbezüglich und welche Aufgaben übernimmt die gGmbH betreffend der Umsetzung und der dauerhafte Durchführung des „Pakt für den Nachmittag“?
>> 8. Kann die Schulkindbetreuung überhaupt von der gGmbH des Kreises übernommen werden, wenn die Schule nicht am Pakt für den Nachmittag teilnimmt? Welche Bedingungen von Seiten der Schule müssten erfüllt sein, damit Kreis oder Land einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen?
>> 9. Mit welcher finanziellen Lastenverteilung ist betreffend dem „Pakt für den Nachmittag“ zwischen Stadt und Kreis (via gGmbH) zu rechnen?

Quelle
Siehe auch:

» Hortplatzklau in Urberach
» 30.06.2016 4. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

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Tobias Kruger. Bürgermeisterkandidat der FDP

Die FDP hat ihren Partei- und Fraktionsvorsitzenden Tobias Kruger als Kandidaten für die Bürgermeisterwahl nominiert. Der 37-Jährige hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: „Stichwahl. Und ab dann sind alle Tore offen[..] Lesen Sie weiter bei OP-Online.
 
 
Siehe auch
Bürgermeisterkandidat der FDP Rödermark. Tobias Kruger

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Anfragen und Antworten der FDP. Stavo am 21.06.2016

Anfragen und Antworten der FDP. Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2016
 
Jägerhaus
Am 06.12.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit (bei einer Gegenstimme der FDP) beschlossen, dass die Stadt zum Zwecke des Erhalts der städtebaulichen Struktur am Rathausplatz sowie zur Steuerung der weiteren Entwicklung im Ortskern Ober-Roden von der Erbengemeinschaft Jäger das Anwesen Dieburger Straße 21, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 195/1, 239 qm erwirbt. Der Kaufpreis betrug 169.000,00 €. Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trug die Stadt Rödermark.[..] Lesen Sie hier weiter.
Kindergarten Lessingstraße
Der Kindergarten Lessingstraße war der erste städtische Kindergarten der Gemeinde Urberach. Nach weit über 40 Nutzungsjahren war eine Generalsanierung notwendig gewesen, die die Stadt umgangen hat, indem die Kindertagesstätte samt U3-Gruppe in die freiwerdenden Räume der ehemaligen Helene-Lange-Schule umzog. Dies geschah im Februar/März 2016. Einen Teil der Umbaukosten der ehemaligen Schule von über 900.000 € wollte man mit dem Verkauf der beiden städtischen Grundstücke 181 und 182/1, Flur 8, Urberach mit zusammen 2.235 qm refinanzieren. Lesen Sie hier weiter.
Spezielle Gefahren in der Setz- und Brutzeit
Das Naturschutzgesetz schützt die Kinderstuben von Tieren in besonderem Maße. Das Zerstören von Wohnhöhlen oder Vogelnestern, das Fällen von Habitatsbäumen, das Verschließen von Öffnungen zu den Kinderstuben ist verboten. Da nicht jede Kinderstube bekannt ist, wurde, um den Schutz allgemein zu erhöhen, eine Setz- und Brutzeit eingeführt, in der verschiedene Störungen vermieden werden sollen bzw. verboten sind. Dazu gehört das Fällen von Bäumen, das Schneiden von Gehölzen ebenso wie das Spazieren gehen mit Hunden ohne Leine in vielen Gebieten. Diese Sachverhalte sind in Verordnungen, Gesetzen und Satzungen festgehalten. In den vergangenen Wochen kam es in Rödermark zu neuen Störungen, die nach Kenntnisstand der Anfragesteller noch keiner speziellen Regelung unterliegen. Die Problematik wurde auch in einem Presseartikel der Offenbach Post vom 20. Mai aufgegriffen. Lesen Sie hier weiter