FDP definiert "Grüne Mitte"
Pressemitteilung

FDP definiert „Grüne Mitte“

FDP definiert „Grüne Mitte“ Exakte räumliche und sprachliche Definition statt schwammiger Umschreibung

In der politischen Diskussion in Rödermark ist der Begriff „Grüne Mitte“, also der Raum zwischen den beiden großen Stadtteilen Ober-Roden und Urberach, seit Jahren ein geflügeltes Wort. Insbesondere in den nun zur Diskussion stehenden Anträgen der Fraktionen zur zukünftigen Flächenentwicklung Rödermarks taucht er oft auf. Doch gibt es bis heute keine bindende oder gültige oder politische festgezurrte Definition des Begriffes, jede Fraktion scheint im Detail etwas Anderes darunter zu verstehen. Aus Sicht der FDP ist es daher an der Zeit und zwingend notwendig, sich hier für die zukünftige politische Debatte auf eine exakte Definition zu verständigen. Diese muss von den Stadtverordneten selbst durch politischen Beschuss vorgenommen werden und kann nicht von der Verwaltung oder dem Magistrat vorgegeben werden.
Um diesen Prozess konstruktiv anzustoßen, hat die FDP-Fraktion einen konkreten Definitionsvorschlag in den politischen Geschäftsgang eingebracht. Dieser besteht aus zwei Teilen: einer sprachlichen Definition und einer räumlichen Definition. „Nach unseren Vorstellungen soll die Grüne Mitte der Raum zwischen den beiden großen Stadtteilen sein, der langfristig von Bebauung freigehalten und für die Bürger/-innen Rödermarks vor allem als Naherholungsgebiet und ökologischer Naturraum erhalten werden soll“, erklärt FDPFraktionsvorsitzender Tobias Kruger. „Wir sind der Auffassung, dass gerade dieses Gebiet von den Bürgern als Erholungsgebiet geschätzt und benötigt wird und eine Bebauung daher weder zu vermitteln, noch sinnvoll wäre. Für uns Liberale sind die dringend benötigten Entwicklungsoptionen für Wohnen und Gewerbe an anderer Stelle im Stadtgebiet, insbesondere an den äußeren Rändern, zeitnah darzustellen bzw. zu entwickeln.“
Keine Bebauung in der Grünen Mitte ist aus Sicht der FDP jedoch nicht mit keiner Veränderung überhaupt gleichzusetzen ist. Sowohl die ökologische Aufwertung (Ausgleichsflächen, Renaturierung weiterer Rodauabschnitte) als auch zusätzliche Optionen für die Freizeitnutzung sowie Naherholung und Naturerfahrung sollen natürlich möglich sein und bleiben. Hierzu befindet sich bereits ein interfraktioneller Prüfantrag im Geschäftsgang.
Für die FDP beinhaltet die so zu definierende Grüne Mitte nicht nur den zentralen Bereich um die Rodau, sondern auch den größten Teil der bisher unbebauten Fläche zwischen den beiden Stadtteilen. „Für uns reicht die Grüne Mitte von der Albert-Einstein-Straße bis zur Kapellenstraße und im Südwesten fast bis zur B486“, erläutert Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner das Konzept. „Mit dieser Definition sind einige kleinere Neubauflächen an den Rändern der Grünen Mitte möglich, aber keine großflächige Bebauung, wie sie z.B. von der SPD vorgeschlagen wurde. Aus unserer Sicht brauchen wir diese zentralen Flächen nicht als Baugebiete. Sie sind in ihrer jetzigen Form für die Stadt und ihre Bewohner weitaus wertvoller. Dies gilt auch für Flächen am Alten Seeweg, die heute noch als Bauentwicklungsgebiete im Flächennutzungsplan eingetragen sind und für die im Falle einer mehrheitlichen Annahme unseres Vorschlages Ersatzflächen gesucht werden müssten.“
Die FDP freut sich auf die anstehenden Diskussionen und fordert die anderen Rödermärker Fraktionen auf, ihrerseits Vorschläge zur Konkretisierung der „Grünen Mitte“ zu machen oder sich dem Vorschlag der FDP anzuschließen.
Planskizze zum FDP-Antrag „Definition der Grünen Mitte“ (gelbe Linie = Äußerer Rahmen der „Grünen Mitte“ gemäß Antrag der FDP) 

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